Ja, es kann als gefälscht vermutet werden. Aber als Satire bezweifle ich, ich erkenne keine Stilmittel der Satire darin.
Ohne die Einordnung von Jun gesehen zu haben, will ich mal meine unjuristische Meinung dazu darlegen. Ich halte dieses Schild für eine falsche Tatsachenbehauptung, welche eine Grundhaltung bei Faeser unterstellt, welche sich auf ihr politisches Handeln auswirkt, sprich: sie handelt gegen die FDGO.
Stünde so etwas im Postillion, welcher eher einen grundsätzlich satirischen Kontext aufweist, dann ließe sich beim reinen Betrachten des Bildes vermuten, dass es keinen wirklichen Hintergrund hat. Stünde es in der Bild, dann würde ich eher annehmen, dass es -obwohl es eher "nachbearbeitet" wurde- zur Illustration einer im Text enthaltenen Aussage dient.
Und genau da liegt das Problem: Textleseschwäche auf sozialen Medien. Text sind bäh, Bilder und Videos dominieren und transportieren die Aussagen. In einem solchen Kontext ist das meiner Meinung nach als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen. Und es zieht nicht, dass jemand behauptet, dass man nicht wüsste, dass die nur Germanisten oder Literaturwissenschaftler auf SocialMedia die Texte lesen. Dann kann man nicht mit den entsprechenden Medien umgehen.
Selbst den Bericht von Hainzelmännchen halte ich bereits für fragwürdig, weil auch dieser keine vernünftige Einordnung des Bildes liefert und den Eindruck verstärkt, dass Faeser gegen die FDGO ist. Meiner Meinung nach der strafwürdigen Schwelle, aber durchaus rational so gestaltet, dass der Eindruck entstehen könnte/beabsichtigt ist.
Nachher schaue ich mal nach, ob Jun sich meiner Meinung angeschlossen hat. Nebenbei: Ich bin der Meinung, dass bei der formal juristischen Bewertung Aspekte wie Reichweite und Funktionsweise von SocialMedia vernachlässigt werden. Der Impact ist deutlich höher und wird meiner Meinung nach nicht ausreichend gewürdigt. Vermutlich wird in Zukunft so etwas einbezogen werden, genauso, wie es damals(TM) "in der guten alten Zeit" normal war, dass der Chef seiner Sekretärin den Hintern als Zeichen der Wertschätzung tätscheln durfte.