Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1019701 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Re: Querdenken
« Antwort #14805 am: 14. November 2024, 07:53:48 »
Bratwurstkritiker Toby giert nach Hausbesuch und Gefährderansprache von der Staatsmacht, weil es irgendwo
einen unbescholtenen Bürger wegen eine Posts zu Habeck erwischt hat.  Der Rechtsstaat ist deswegen natürlich völlig im Ar$ch.

Da ist es natürlich eine gute Idee, den Post (zuletzt von Paul Brandenburg), mit weiteren Beleidigungen angereichert, auch gleich weiterzuleiten.
Von Söder hat er ja schon Post bekommen, aber doppelt Beleidigen hält eben besser, hoffentlich auch vor Gericht.

Außerdem will er gestern eine Liste "von allen Menschen, die den AfD-Verbotsantrag unterzeichnet haben" veröffentlicht haben, was ja laut Toby gerne mal zu Gefährderansprachen führt, weil diese Menschen gerne anonym bleiben wollen (wirklich? Haben die deshalb unterschrieben?). (*)>"Wenn die Staatsmacht morgens klingelt!"

Da will ich diesem immer widerwärtiger werdenden Schwätzer aber mal ganz fest die Daumen drücken, dass seine Wünsche früher oder später in Erfüllung gehen.


https://t.me/TobyInfomiert/43103


           

Btw: Toby will unbedingt auf YT live gehen, braucht dafür aber 1000 Abos.
Gestern wurden noch 524 Abos angezeigt, heute 739. Sieht aus, als kaufte er sich er sie sich jetzt zusammen.

Seine zwei Spendenbüchsen sind inzwischen ins Koma gefallen. :evil6:

(*) Hier die Liste, bei der es ich um die 113 Abgeordneten handelt https://t.me/TobyInfomiert/43113
Tut mir leid für Toby, aber deswegen kommt wohl kaum jemand zu Besuch.
« Letzte Änderung: 14. November 2024, 08:13:09 von Schnabelgroß »
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Re: Querdenken
« Antwort #14806 am: 14. November 2024, 08:29:32 »
Die Bezeichnung eines Politikers als "Schwachkopf" ist noch lange keine Volksverhetzung, sondern nur eine Beleidigung - da muß also noch mehr im Busch sein. Ich glaube zudem kaum, daß Habeck wegen solch einer Lappalie Strafantrg stellen würde - und auch dann wäre eine Durchsuchung unverhältnismäßig (siehe "Pimmelgate").
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #14807 am: 14. November 2024, 10:25:55 »
Die Bezeichnung eines Politikers als "Schwachkopf" ist noch lange keine Volksverhetzung, sondern nur eine Beleidigung - da muß also noch mehr im Busch sein. Ich glaube zudem kaum, daß Habeck wegen solch einer Lappalie Strafantrg stellen würde - und auch dann wäre eine Durchsuchung unverhältnismäßig (siehe "Pimmelgate").

Das Faß hat das Hetzportal NIUS gestern aufgemacht, die haben für deren Leserschaft suggeriert das es nur an dem "Schwachkopf" gelegen hätte.
Natürlich ist die ganze Deppenbubble darauf angesprungen und hat es munter verteilt
In dem Beschluß der (teilweise geschwärzt) veröffentlicht wurde, war schon von "diversen Postings" die Rede


Hier ein schönes Beispiel für Verstrahltheitslevel 666
https://x.com/helgol/status/1856864643567767710


Derweil rechnet sich Ballweg arm

Zitat
   Prozess gegen „Querdenker“ in Stuttgart   Ballwegs Anwälte legen Verlustbescheinigung vor   
Hat der „Querdenken“-Initiator mit der Protestbewegung Gewinn gemacht? Seine Anwälte legen ein Dokument vom Steuerberater vor, dass eine Antwort liefern soll.
Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung sind unter den Anklagepunkten gegen den 49-jährigen Unternehmer Michael Ballweg. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, keine Steuererklärungen abgegeben zu haben, beziehungsweise verspätet. Ballwegs Anwaltsteam hält nun dagegen: Am Dienstag legten sie eine Bescheinigung einer Steuerberaterin vor, auf der ausgewiesen ist, dass Ballweg in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht haben soll. Für 2020 weist das Schriftstück, von dem eine Kopie unserer Redaktion vorliegt, einen Verlust von 25 708,77 Euro aus. Im Jahr 2021 soll es ein Verlust von 54 668,68 Euro gewesen sein. Bei der Ermittlung seien alle baren und unbaren Zahlungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt worden. Die Steuerberaterin bestätigt zudem mit Stempel und Unterschrift, mit Ballwegs Einkommenssteuererklärungen für 2020 und 2021 beauftragt gewesen zu sein.
Ballwegs Anwaltsteam ergänzt, die zugrunde liegenden Steuererklärungen seien Anfang Oktober 2023 eingereicht und bislang nicht bearbeitet worden. Man habe deswegen nun Rechtsmittel eingelegt.

Dem Vorwurf der nicht abgegebenen Steuererklärungen halten die Verteidiger entgegen, dass Ballwegs Steuerberater ihn in der Untersuchungshaft nicht erreichen konnte. Er habe das Mandat Ende Januar 2023 niedergelegt. Ballweg hatte von Juni 2022 bis Anfang April 2023 in Untersuchungshaft gesessen.
Bei den vorgeworfenen Steuerdelikten, von denen die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen Ballweg ausgeht, geht es um folgende Summen, alles im Jahr 2020: Im Fall seiner ursprünglichen Firma um vollendete Steuerhinterziehung von 78 060,84 Euro Umsatzsteuer und um versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52 750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51 685,00 Euro. Zudem habe Ballweg bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demos, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet. Bei diesem geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von der versuchten Hinterziehung der Beträge in Höhe von 324 307,00 Euro Einkommenssteuer und Gewerbesteuer von 63 636,00 Euro aus.

Neben den Steuerdelikten muss sich Ballweg auch wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs in mehr als 9000 Fällen verantworten. Dabei geht es um Geld, dass er von Anhängern seiner Bewegung als Schenkung erhalten haben soll. Der Vorwurf: Er soll einen Teil des Geldes nicht für „Querdenken“ eingesetzt haben.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-querdenker-in-stuttgart-ballwegs-anwaelte-legen-verlustbescheinigung-vor.357544a3-5827-4905-b31c-82b2570148d6.html
« Letzte Änderung: 14. November 2024, 11:47:33 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #14808 am: 14. November 2024, 11:47:40 »
Es hat zu keiner Zeit eine Gewinnerzielungsabsicht bestanden!

Alles lauterer Idealismus!   :innocent:


Zitat
Prozess gegen „Querdenker“ in Stuttgart
Ballwegs Anwälte legen Verlustbescheinigung vor

14.11.2024 - 06:00 Uhr

Prozess gegen „Querdenker“ in Stuttgart: Ballwegs Anwälte legen Verlustbescheinigung vor
Ballwegs Anwälte wollen Beweise für dessen Unschuld vorbringen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Archiv)
Hat der „Querdenken“-Initiator mit der Protestbewegung Gewinn gemacht? Seine Anwälte legen ein Dokument vom Steuerberater vor, dass eine Antwort liefern soll.

Christine Bilger

Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung sind unter den Anklagepunkten gegen den 49-jährigen Unternehmer Michael Ballweg. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, keine Steuererklärungen abgegeben zu haben, beziehungsweise verspätet. Ballwegs Anwaltsteam hält nun dagegen: Am Dienstag legten sie eine Bescheinigung einer Steuerberaterin vor, auf der ausgewiesen ist, dass Ballweg in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht haben soll. Für 2020 weist das Schriftstück, von dem eine Kopie unserer Redaktion vorliegt, einen Verlust von 25 708,77 Euro aus. Im Jahr 2021 soll es ein Verlust von 54 668,68 Euro gewesen sein. Bei der Ermittlung seien alle baren und unbaren Zahlungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt worden. Die Steuerberaterin bestätigt zudem mit Stempel und Unterschrift, mit Ballwegs Einkommenssteuererklärungen für 2020 und 2021 beauftragt gewesen zu sein.

Dem Vorwurf der nicht abgegebenen Steuererklärungen halten die Verteidiger entgegen, dass Ballwegs Steuerberater ihn in der Untersuchungshaft nicht erreichen konnte. Er habe das Mandat Ende Januar 2023 niedergelegt. Ballweg hatte von Juni 2022 bis Anfang April 2023 in Untersuchungshaft gesessen.

Bei den vorgeworfenen Steuerdelikten, von denen die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen Ballweg ausgeht, geht es um folgende Summen, alles im Jahr 2020: Im Fall seiner ursprünglichen Firma um vollendete Steuerhinterziehung von 78 060,84 Euro Umsatzsteuer und um versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52 750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51 685,00 Euro. Zudem habe Ballweg bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demos, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet. Bei diesem geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von der versuchten Hinterziehung der Beträge in Höhe von 324 307,00 Euro Einkommenssteuer und Gewerbesteuer von 63 636,00 Euro aus.

Neben den Steuerdelikten muss sich Ballweg auch wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs in mehr als 9000 Fällen verantworten. Dabei geht es um Geld, dass er von Anhängern seiner Bewegung als Schenkung erhalten haben soll. Der Vorwurf: Er soll einen Teil des Geldes nicht für „Querdenken“ eingesetzt haben.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-querdenker-in-stuttgart-ballwegs-anwaelte-legen-verlustbescheinigung-vor.357544a3-5827-4905-b31c-82b2570148d6.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Querdenken
« Antwort #14809 am: 14. November 2024, 11:56:12 »
Es hat zu keiner Zeit eine Gewinnerzielungsabsicht bestanden!

Alles lauterer Idealismus!   :innocent:


Zitat
Prozess gegen „Querdenker“ in Stuttgart
Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung sind unter den Anklagepunkten gegen den 49-jährigen Unternehmer Michael Ballweg. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, keine Steuererklärungen abgegeben zu haben, beziehungsweise verspätet. Ballwegs Anwaltsteam hält nun dagegen: Am Dienstag legten sie eine Bescheinigung einer Steuerberaterin vor, auf der ausgewiesen ist, dass Ballweg in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht haben soll. Für 2020 weist das Schriftstück, von dem eine Kopie unserer Redaktion vorliegt, einen Verlust von 25 708,77 Euro aus. Im Jahr 2021 soll es ein Verlust von 54 668,68 Euro gewesen sein. Bei der Ermittlung seien alle baren und unbaren Zahlungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt worden. Die Steuerberaterin bestätigt zudem mit Stempel und Unterschrift, mit Ballwegs Einkommenssteuererklärungen für 2020 und 2021 beauftragt gewesen zu sein.

Das er vielleicht zu blöde gewesen ist, wirklich Gewinn zu erzielen, heisst ja noch nicht, dass er es nicht versucht hat. Wie sind in dem Fall verdeckte Gewinnausschüttungen zu verstehen? Querdenken erzielt mit seiner Gallionsfigur so tolle Einnahmen, das Ballweg davon x % bekommt? Das würde ich ja schon als Gewinnerzielungsabsicht werten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14810 am: 14. November 2024, 12:13:30 »


Das er vielleicht zu blöde gewesen ist, wirklich Gewinn zu erzielen, heisst ja noch nicht, dass er es nicht versucht hat. Wie sind in dem Fall verdeckte Gewinnausschüttungen zu verstehen? Querdenken erzielt mit seiner Gallionsfigur so tolle Einnahmen, das Ballweg davon x % bekommt? Das würde ich ja schon als Gewinnerzielungsabsicht werten.

Es waberte damals in der Szene rum, das jede Querdeppenniederlassung Lizenzgebühren zahlen musste, für Verwendung des Begriffs Querdepen auf T-Shirts etc da sich Ballweg das Trademark gesichert hatte.
Mich würde es nicht wundern wenn die Kohle gar nicht offiziell gelaufen ist sondern irgendwo verdeckt gezahlt wurde - auch damals gab es schon Bitcoin etc
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Re: Querdenken
« Antwort #14811 am: 14. November 2024, 12:17:50 »
Das kleine Teufelchen in meinem Nacken spöttelt, das alles sei so glaubhaft wie eine Steuererklärung der Mafia.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14812 am: 15. November 2024, 00:20:08 »
!Profihaftes Laienwissen gepaart mit schlechtem Gedächtnis zieht Vergleich!

Vor Jahren las ich mal von einem StB, der Wohnungen zu einem Preis unterhalb des Mietspiegels vermietete. Sinngemäße Begründung war, das er genug Geld habe und deswegen halt etwas billiger vermieten könne. Das FA wollte das nicht anerkennen und wollte wohl eine Besteuerung nach Mietspiegel und hat ihm "Liebhaberei" unterstellt.

Umgesetzt auf Ballermichweg? Ist doch dein Problem, wenn du keine Gewinnabsicht hast. Wenn es einen zuerwartenden Gewinn gibt und du ihn nicht willst, dann ists "Liebhaberei".

Wie gesagt mag ich mich falsch erinnern, mein profihaftes Laienwissen mich Äpfel mit Birnen vergleichen oder ich liege schlicht Lichtjahre daneben....
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Re: Querdenken
« Antwort #14813 am: 15. November 2024, 14:42:40 »
Ich weiß nicht, aber von jemand schon geschrieben, aber "Schwachkopf PROFESSIONAL" war nicht das einzige was der Typ hochgeladen haben soll. Die Süstempresse berichtet:
Zitat
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Strafantrag wegen einer mutmaßlichen Beleidigung als „Schwachkopf“ auf der Plattform X gestellt. Beim Tatverdächtigen – einem 64 Jahre alten Mann aus Unterfranken – gab es inzwischen eine Durchsuchung, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg mitteilte. Zuvor hatten Medien berichtet.

Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die ein Porträtfoto Habecks zeigte. Darunter war demnach zu lesen: „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Das steht offenbar in Bezug zur Marke eines Haarwaschmittel-Herstellers „Schwarzkopf Professionell“. Die Ermittler teilten mit: „Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.“

Der Verdächtige sieht sich laut Staatsanwaltschaft noch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Im Frühling soll der Mann bei X ein weiteres Bild hochgeladen haben, das einen Angehörigen der SS oder SA sowie ein Plakat mit der Aufschrift "Deutsche kauft nicht bei Juden" zeigte. Dazu soll geschrieben worden sein: "Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!" Die Kriminalpolizei Schweinfurt und die Staatsanwaltschaft ermitteln, da möglicherweise der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/habeck-stellt-strafantrag-wegen-beleidigung-auf-x-110113423.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14814 am: 15. November 2024, 15:10:10 »
Jun geht auf die Beleidigung und die Hausdurchsuchung ein.

So wie ich das verstehe, haben P. Brandenburg und Toby besonders mit ihrem Druko alles richtig gemacht, um wenigstens erstmal eine Anzeige zu kassieren, ganz egal ob das Habeck interessiert oder nicht. Ich hoffe, Tobys Wünsche werden in Erfüllung gehen.

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Re: Querdenken
« Antwort #14815 am: 15. November 2024, 15:26:32 »
Jun sagt, dass es "nur" um das Bild von Habeck geht und nicht um Volksverhetzung. @Seb zitiert einen Artikel, wonach auch noch eine andere Saache im Raum steht, die evtl. als Volksverhetzung angesehen werden kann. Letzteres würde für mich dann schon eher eine Hausdurchsuchung - so von wegen verbotene Symbole etc. rechtfertigen.
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Re: Querdenken
« Antwort #14816 am: 15. November 2024, 17:18:59 »
Zitat
Im Frühling soll der Mann bei X ein weiteres Bild hochgeladen haben, das einen Angehörigen der SS oder SA ... zeigte.

Das muss ein wahrer Prädikatsjournalist sein, der einen SA-Mann nicht von einem SS-Mann unterscheiden kann (bzw. ihre Bilder).
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14817 am: 15. November 2024, 18:22:38 »
Das fragliche Bild zeigt einen SA-Mann mit einem Schild auf dem „Kauft nicht bei Juden“ steht, dieses Bild hat der Beschuldigte mit dem Alltag in Deutschland heute verglichen, wobei wohl nicht ganz klar ist ob er Querdeppen mit Juden und ihrer Ausgrenzung gleich setzt
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Re: Querdenken
« Antwort #14818 am: 15. November 2024, 20:42:00 »
Och Herm….der Ärmste.



https://t.me/KlartextBaum/3999

PDF im Anhang
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14819 am: 15. November 2024, 21:10:58 »
Das LG Kiel wird von dieser Eingabe bestimmt sehr beeindruckt sein und das Verfahren sofort einstellen (geht aber nicht, da Berufung. Siehe nächste Zeile).

Das Aktenzeichen verrät, dass es sich um ein Berufungsverfahren handelt.

Welches Geschäftszeichen möchte sie haben? Es gibt doch schon ein Aktenzeichen.

Frau Dr. Baum ist übrigens Zahnärztin. Da sollte sie im vorklinischen Studium Mikrobiologie gehabt haben.
« Letzte Änderung: 15. November 2024, 21:22:54 von Knallfrosch »
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