Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1020108 mal)

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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14190 am: 1. Juli 2024, 09:50:29 »
Zum Klimperer: Es ist kein Strafbefehl, sondern ein Bußgeldbescheid (und darauf folgend irgendeine gerichtliche Entscheidung). Die Geldbuße (nicht "Strafe") kann nicht "abgesessen" werden, die Erzwingungshaft dient dazu, den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Über einen Erzwingungshaftantrag entscheidet das zuständige Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung (Para. 104 Abs. 2 OWiG), also wird es nichts mit der Öffentlichkeit.
« Letzte Änderung: 1. Juli 2024, 09:53:47 von Judge Roy Bean »
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Offline califix

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Re: Querdenken
« Antwort #14191 am: 1. Juli 2024, 10:09:02 »
Also auch nach der erfolgreich ausgesessenen Erzwingungshaft, die Zahlung bleibt weiterhin fällig? Und dann kommt regelmäßig mal der GF vorbei? Und die Schufa freut sich über einen guten Kunden, der dann nicht mehr so leicht einen Kredit für das neue Auto oder den neuen Vertrag für das Super-Duper-Handy bekommt? Passt schon!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #14192 am: 1. Juli 2024, 10:12:02 »
Also auch nach der erfolgreich ausgesessenen Erzwingungshaft, die Zahlung bleibt weiterhin fällig?

Jep
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Froschkönig

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Re: Querdenken
« Antwort #14193 am: 1. Juli 2024, 10:22:52 »
Was übrigens ziemlich absurd ist - eine Geldstrafe wegen einer Straftat, was ja eigentlich etwas "Schlimmeres" als eine Ordnungswidrigkeit sein soll, würde nach dem Absitzen als vollstreckt gelten.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14194 am: 1. Juli 2024, 10:46:08 »
Dafür kommt man wegen Ordnungswidrigkeiten bei Zahlungsunfähigkeit praktisch ungeschoren davon. Und eine Erzwingungshaft darf bei Zahlungsunfähigkeit erst gar nicht angeordnet werden. Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass jemand dann doch zahlt, bevor er ins Loch wandert.
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Re: Querdenken
« Antwort #14195 am: 1. Juli 2024, 11:42:14 »
Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass jemand dann doch zahlt, bevor er ins Loch wandert.
Da hat der Gesetzgeber nicht "quergedacht" und dürfte überraschend neue Erkenntnisse gewinnen.

P. S.: Die GF-Geschichte macht mich ganz wuselig, weil ich immer Geschäftsführer lese. Oder meint ihr (Konrad Duden und die Autokorrektur mögen mir verzeihen) den Gerichtsfollzieher?
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #14196 am: 1. Juli 2024, 11:46:58 »
Dafür kommt man wegen Ordnungswidrigkeiten bei Zahlungsunfähigkeit praktisch ungeschoren davon. Und eine Erzwingungshaft darf bei Zahlungsunfähigkeit erst gar nicht angeordnet werden. Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass jemand dann doch zahlt, bevor er ins Loch wandert.

Ich schließe daraus, dass das auch keine Einträge im Führungszeugnis macht, egal wie lange die Erzwingungshaft dauert, weil es kein Strafverfahren ist und man nur sitzt, weil man sich zu fein ist, Angaben oder Zahlungen zu erledigen. Stimmt das so?
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14197 am: 1. Juli 2024, 11:48:52 »
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Re: Querdenken
« Antwort #14198 am: 1. Juli 2024, 12:38:26 »
Haintzelmännchen wird auch immer lächerlicher und verbitterter
Und der Höcker ist sich auch wieder nicht für einen dämlichen Kommentar zu blöde.
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Re: Querdenken
« Antwort #14199 am: 2. Juli 2024, 07:36:38 »
Werden die Kosten der Erzwingungshaft eigentlich den Verfahrenskosten zugeschlagen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Querdenken
« Antwort #14200 am: 2. Juli 2024, 07:39:54 »
Die Hafttage werden nicht in Rechnung gestellt. Aber es fallen weitere Gebühren an.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14201 am: 2. Juli 2024, 07:45:05 »
Ich wäre für die Einführung von Vergnügungszuschlag, wenn Zahlungsfähige sich derart anstellen. (Aber der BTag will ja bestimmt Strafsachen Rabatt einräumen, unabhängig von der Zahlungsfähigkeit - ich kann den Kopf gar nicht genug schütteln!)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Querdenken
« Antwort #14202 am: 2. Juli 2024, 07:49:44 »
Der "Rabatt", dass zwei Tagessätze an einem Tag abgesessen werden können statt einer, ist bereits beschlossen und in Kraft. 

Den Kopf darüber kann man zwar schütteln, macht aber in Deutschland keinen Sinn, da man hier keine Aktien von JVAs kaufen kann, die steigen, wenn mehr Menschen sinnlos im Knast sitzen.
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Re: Querdenken
« Antwort #14203 am: 2. Juli 2024, 08:13:16 »
Am besten erlässt man alle Freiheitsstrafen. Macht ja keinen Sinn, wenn Leute im Knast sitzen und niemand daran verdienen kann.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Querdenken
« Antwort #14204 am: 2. Juli 2024, 08:29:56 »
Es gibt gute Gründe dafür, warum ein Mörder im Knast sitzen sollte.

Bei einem Beleidiger, Schwarzfahrer oder Drogenkonsumenten gibt es die nicht. Und um die geht es üblicherweise bei Ersatzfreiheitsstrafen, weil für Mord gibt es meist keine Geldstrafe, sondern gleich Freiheitsstrafe.

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