Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1000634 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #14205 am: 2. Juli 2024, 08:48:26 »
Bei Falschparkern auch nicht. Also verzichten wir einfach darauf, Regeln durchzusetzen, wenn's nur um Beleidigungen, Mitfinanzieren der öffentlichen Infrastruktur etc. und nicht im Mord geht.

Scholz stimmt insbesondere beim letzten Punkt sicherlich zu.  ;D

Wie sieht's mit Ladendiebstahl durch Mittellose aus?

Äh, Mörder sind nur in relativ wenig Konstellationen rückfallgefährdet.
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Re: Querdenken
« Antwort #14206 am: 2. Juli 2024, 08:54:48 »
Bei Falschparkern auch nicht. Also verzichten wir einfach darauf, Regeln durchzusetzen, wenn's nur um Beleidigungen, Mitfinanzieren der öffentlichen Infrastruktur etc. und nicht im Mord geht.

Zuerst sollte man sich fragen, ob die durchzusetzende Regel überhaupt Sinn macht, Unhöflichkeiten strafrechtlich unterbinden zu wollen ist nämlich Quatsch. Und für Vermögensschäden wie durch Falschparken und Schwarzfahren gibt es das Zivilrecht, wo ein erhöhtes Park- bzw. Beförderungsentgelt eingehoben werden kann (wie bei Privatparkplätzen bereits jetzt).

Zitat
Scholz stimmt insbesondere beim letzten Punkt sicherlich zu.  ;D

Er hat es schon wieder vergessen.

Zitat
Wie sieht's mit Ladendiebstahl durch Mittellose aus?

Auch Diebstähle ohne Gewalt und Waffen bis zu einem gewissen Betrag könnte man zur Ordnungswidrigkeit machen. Derzeit werden die nämlich meist einfach eingestellt und es gibt ohnehin keine Strafe.

Zitat
Äh, Mörder sind nur in relativ wenig Konstellationen rückfallgefährdet.

Mord wird auch fast immer aufgeklärt und führt zu langen Haftstrafen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #14207 am: 2. Juli 2024, 09:06:34 »
Ich warte noch drauf, dass das mit den Ladendiebstählen offizielle Position der FDP wird. Und bin gespannt auf die Wahlergebnisse dann.
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Re: Querdenken
« Antwort #14208 am: 2. Juli 2024, 09:21:48 »
Ich warte noch drauf, dass das mit den Ladendiebstählen offizielle Position der FDP wird. Und bin gespannt auf die Wahlergebnisse dann.

Und im Nachgang darf jeder Ladenbesitzer den Schaden auf zivilrechtlichem Wege bei dem Täter einklagen inkl. Gerichtskosten und Anwaltskosten - schöne liberale Welt
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Re: Querdenken
« Antwort #14209 am: 2. Juli 2024, 09:45:24 »
Äh, Mörder sind nur in relativ wenig Konstellationen rückfallgefährdet.

"Beim dritten Fall wird Haftstrafe angewandt."
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Re: Querdenken
« Antwort #14210 am: 2. Juli 2024, 09:53:38 »
...
Und im Nachgang darf jeder Ladenbesitzer den Schaden auf zivilrechtlichem Wege bei dem Täter einklagen inkl. Gerichtskosten und Anwaltskosten - schöne liberale Welt

Ist ja richtig so, sonst verarmen die Rechtsanwälte noch weiter und können sich nur noch alle 2 Jahre einen neuen AUDI, BMW oder Mercedes leisten.  :snooty:

Im Ernst, es klaut mir irgendein Typ etwas und ich muss den Schaden vor dem Zivilgericht einklagen? Nach Zahlung einer 4 stelligen Summe beim Rechtsanwalt und dem Vorstrecken der Gerichtskosten? Und der Täter ist mittellos und ich bleibe dann auf dem erweiterten Schaden sitzen?
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14211 am: 2. Juli 2024, 09:55:25 »
Ich beteilige mich hier ungern an solchen ins OT mäandernden rechtspolitischen Diskussionen, möchte @Froschkönig aber höflich auf den Unterschied zwischen - auch nach aktueller Rechtslage nicht strafbewehrten - bloßen Unhöflichkeiten einerseits und Beleidigungen andererseits hinweisen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass bei Regelverstößen das Zivilrecht manchmal die schärfere, oft aber auch die stumpfere Waffe gegenüber dem Strafrecht ist, zumal das Zivilrecht den Geschädigten zwingt, selbst aktiv zu werden und in finanzielle Vorlage zu treten.

Habra war 2 min schneller.
« Letzte Änderung: 2. Juli 2024, 09:58:35 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #14212 am: 2. Juli 2024, 09:56:57 »
War schon immer so. Nur im VEB DDR wurde in Strafprozessen regelmäßig auch über Schadensersatz entschieden.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #14213 am: 2. Juli 2024, 09:57:20 »
Und der Täter ist mittellos und ich bleibe dann auf dem erweiterten Schaden sitzen?


Immerhin hast Du 30 Jahre zur Beitreibung.  :)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Froschkönig

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Re: Querdenken
« Antwort #14214 am: 2. Juli 2024, 12:27:35 »
Ich warte noch drauf, dass das mit den Ladendiebstählen offizielle Position der FDP wird. Und bin gespannt auf die Wahlergebnisse dann.

Die mutigen Kämpfer für den Status Quo, für die es grundsätzlich immer genau so bleiben muss wie es ist, egal ob es Sinn ergibt oder nicht, sind in der FDP eher selten. Insofern würde das der FDP vermutlich weniger schaden als du denkst.

Und im Nachgang darf jeder Ladenbesitzer den Schaden auf zivilrechtlichem Wege bei dem Täter einklagen inkl. Gerichtskosten und Anwaltskosten - schöne liberale Welt

Du meinst schöne reale Welt? 2021 wurden von deutschen Amtsgerichten 582.112 Verfahren erledigt, davon 3.773 Adhäsionsverfahren. Bei einer Einstellung oder einem Strafbefehl, der bei Bagatelldelikten wohl das häufigste Ergebnis ist, gibt es gar keine Möglichkeit dazu. Schon jetzt muss das Opfer also meist den Schaden zivilrechtlich einklagen.

Und auch ein Adhäsionsverfahren bedeutet, dass man auf seinen Kosten sitzenbleiben kann, selbst wenn der Anspruch anerkannt wird, weil der Verurteilte kein Geld hat.

Ich beteilige mich hier ungern an solchen ins OT mäandernden rechtspolitischen Diskussionen, möchte @Froschkönig aber höflich auf den Unterschied zwischen - auch nach aktueller Rechtslage nicht strafbewehrten - bloßen Unhöflichkeiten einerseits und Beleidigungen andererseits hinweisen.

Eine Beleidigung ist für mich nicht mehr als eine Unhöflichkeit und jedenfalls nichts, worauf der Staat in irgendeiner Form und dann auch noch mit seiner schärfsten Waffe reagieren sollte.

Zitat
Außerdem gebe ich zu bedenken, dass bei Regelverstößen das Zivilrecht manchmal die schärfere, oft aber auch die stumpfere Waffe gegenüber dem Strafrecht ist, zumal das Zivilrecht den Geschädigten zwingt, selbst aktiv zu werden und in finanzielle Vorlage zu treten.

Was aber umgekehrt Kosten beim Staat spart und im Sinne eines schlanken Staats für geringfügige Regelverstöße wünschenswert ist.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14215 am: 2. Juli 2024, 13:20:00 »
@Froschkönig:

Habra hat wohl gemeint, dass NUR zivilrechtliche Sanktionen drohen würden und das eben davon abhängt, ob der Geschädigte Lust hat, dafür Geld in die Hand zu nehmen.

Im Übrigen bin ich komplett anderer Meinung als du (was bei meiner generellen FDP-Ferne nicht verwundern sollte), möchte das aber in diesem Rahmen nicht vertiefen.

Denn: Der Feind steht rechts (von uns beiden).
« Letzte Änderung: 2. Juli 2024, 13:35:22 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Froschkönig

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Re: Querdenken
« Antwort #14216 am: 2. Juli 2024, 14:30:36 »
Habra hat wohl gemeint, dass NUR zivilrechtliche Sanktionen drohen würden und das eben davon abhängt, ob der Geschädigte Lust hat, dafür Geld in die Hand zu nehmen.

So ziemlich alle Einzelhändler, die ich kenne, beschweren sich darüber, dass die Verfahren wegen Ladendiebstahls meist eingestellt werden und daher de facto keine strafrechtliche Sanktion droht.

Das scheint nicht nur in meinem Umfeld so zu sein: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ladendiebstahl-nimmt-zu-und-kostet-Einzelhandel-Milliarden-article25056828.html

Zitat
Im Übrigen bin ich komplett anderer Meinung als du (was bei meiner generellen FDP-Ferne nicht verwundern sollte), möchte das aber in diesem Rahmen nicht vertiefen.

Denn: Der Feind steht rechts (von uns beiden).

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sehe ich ein großes Risiko darin, dass besagter Feind nach den Landtagswahlen im Herbst einen Justizminister stellt und den Rechtsstaat aushebelt - und zwar auf eine Art und Weise, die keinen Bundeszwang ermöglicht, weil sie den Buchstaben des Gesetzes entspricht, wenn auch nicht der Intention.

Wenn man dagegen etwas tun will, gibt es genau eine Möglichkeit: Diese Hebel auf Bundesebene entfernen, und zwar so schnell wie möglich. Der AfD-Justizminister kann dann entweder seine Pläne begraben oder offen den Putsch versuchen.

Und während eine schleichende Unterwanderung gute Aussichten auf Erfolg hat (siehe Ungarn oder Polen), der Putschversuch führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum sofortigen Ende der AfD-Landesregierung, zum Parteiverbot und zur Verhaftung aller Beteiligten. Weshalb der AfD-Justizminister es vermutlich gar nicht erst probieren wird.
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Re: Querdenken
« Antwort #14217 am: 3. Juli 2024, 19:58:10 »
Ist Haintz jetzt unter die Mediziner gegangen?

Er meint: Wer gesund ist und sich gesund fühlt und sich dennoch darauf testen lässt, ob er vielleicht doch krank ist, der ist krank, im Kopf. #RichtigErinnern

Woher weiß er denn, ob jemand gesund ist, auch wenn er sich so fühlt?

Mit schwerer Krankheit, die man nicht spürt und sich deshalb gesund fühlt, bis man mal eben eine beschissene Diagnose bekommt,
habe ich meine eigenen Erfahrungen. (Ach wäre ich doch auch im Haintzschen Sinne krank im Kopf gewesen... )#RichtigErinnert!

Außerdem scheint er alle Frauen für krank im Kopf zu halten, die z.B. zur Mammographie gehen.
Abgesehen davon gibt es Menschen mit Risiken wegen erblicher Vorbelastung.
Und ich möchte gar nicht so genau wissen, was es noch für viele Krankheiten gibt, die man erst nicht wahrnehmen kann und die dann einen
schweren bis tödlichen Verlauf nehmen, weil man sie zu spät entdeckt hat.

Aber ein **hüstel**aufWorteachtend** weiß bescheid. Wie kann man nur solchen Müll verbreiten? Und Haintz so: :hello:
 :puke: https://t.me/RAHaintz/60004
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 

Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #14218 am: 3. Juli 2024, 20:34:25 »
Die generelle Negation des Sinns von Vorsorgeprogrammen halte ich eines Akademikers unwürdig.

Es gibt in Deutschland zwei große Vorsorgeprogramme: Mammographie und Koloskopie.

Für andere Screenings (z.B. Prostata) ergab sich hingegen keine überzeugende Evidenz.

In Japan beispielsweise hat das Magenkarzinom eine so hohe Inzidenz, dass hier Vorsorge-Gastroskopien etabliert sind. In Deutschland ist die Inzidenz des Magenkarzinoms hingegen so gering, dass ein generelles Screening nicht effizient wäre.

Ein Vorsorgeprogramm macht generell nur dann Sinn, wenn eine Erkrankung zu einem Zeitpunkt erkannt werden kann, wenn die hieraus resultierende Prognose besser ist im Vergleich zum Abwarten, bis Symptome auftreten.

Aber wem sage ich dies? Haintzel wird sich nicht überzeugen lassen.

Und die Mitfloristen dürften überwiegend meiner Meinung sein (oder?).
« Letzte Änderung: 3. Juli 2024, 20:47:53 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #14219 am: 3. Juli 2024, 20:44:29 »
Als staatl. gepr. Hypochonder stimme ich dir vollumfänglich zu. Bekanntlich gibt es keine gesunde, sondern allenfalls unzureichend untersuchte Menschen.

Aber ernsthaft: Die Aussage, man habe keine Symptome, also sei man gesund, ist so unsäglich dumm, dass sie schon wieder typisch für den immer verstrahlter werdenden Haintz ist.
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