Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1022038 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #12900 am: 18. November 2023, 22:01:24 »
Angesichts der Tatsache, dass diese Deppen überall immer mehr Gehör finden und mehr Zulauf haben, Lügen und Verschwörungserzählungen inkl. extrem rechter Weltbilder immer populärer werden und ein Teil der Menschheit offenbar auch keinen Willen zum Frieden hat, sehe ich schwarz für die Gesellschaft, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch die Bemühungen um mehr Umwelt- und Klimaschutz durch diese lautstarken Gruppen beeinflusst werden, eigentlich für den ganzen Planeten.
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Offline Froschkönig

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Re: Querdenken
« Antwort #12901 am: 18. November 2023, 22:34:19 »
Angesichts der Tatsache, dass diese Deppen überall immer mehr Gehör finden und mehr Zulauf haben, Lügen und Verschwörungserzählungen inkl. extrem rechter Weltbilder immer populärer werden und ein Teil der Menschheit offenbar auch keinen Willen zum Frieden hat, sehe ich schwarz für die Gesellschaft, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch die Bemühungen um mehr Umwelt- und Klimaschutz durch diese lautstarken Gruppen beeinflusst werden, eigentlich für den ganzen Planeten.

Ich sehe aber leider auch wenig Willen, irgendetwas dagegen zu tun.

Klar, in einem Land von 83 Millionen Menschen gibt es für jeden Quatsch irgendjemanden, der daran glaubt, egal wie absurd. Aber es ist eben ein Unterschied, ob es vereinzelte Menschen sind, die von der Gesellschaft ignoriert oder ausgelacht werden können, oder ganze Milieus.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12902 am: 19. November 2023, 06:36:12 »
Merkt euch den 10. Dezember vor,


Remember, remember, den 10. Dezember!  :o

Der Tag rückt näher!



Seite des ZAAV:
https://www.zaavv.com/de-de/

Impressum:
https://www.zaavv.com/de-de/impressum


(Wissen die eigentlich nicht, daß die Bundesanwaltschaft von uns gelenkt wird und alles in der Rundablage landen wird...?)
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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #12903 am: 19. November 2023, 09:13:38 »

Remember, remember, den 10. Dezember!  :o

Karlsruhe, Stadt des Rechts, nicht Stadt der Rechten.

Da kann es auch mal passieren, daß die Stadt relativ spontan ein Fest veranstaltet, daß unglücklicherweise so blöd liegt, daß die Nazis ihren Demozug zwar abhalten dürften, aber nicht mehr wirklich können, weil die Party im Weg ist.

Ich muss mal schauen, ob es zu diesem epochalen Großereignis am 10.12. eine Gegenveranstaltung gibt. Dann bin ich ziemlich sicher vor Ort.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12904 am: 19. November 2023, 13:35:49 »
Die Experten Quatschjuristen der Basis haben es durchschaut
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #12905 am: 19. November 2023, 14:06:16 »
Die Experten Quatschjuristen der Basis haben es durchschaut

Sie haben sogar herausgefunden, dass die Bundesregierung mehrheitlich gewählt sein muss, laut Grundgesetz. Dabei werden die Bundesminister überhaupt nicht gewählt, und der Bundeskanzler vom Bundestag, und das sehr wohl mehrheitlich.

Was Minderheitsregierungen tun, ist auch nicht automatisch verfassungswidrig, wenn die Bundestagsmehrheit zustimmt.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Querdenken
« Antwort #12906 am: 19. November 2023, 14:35:46 »
Die Experten Quatschjuristen der Basis haben es durchschaut

Sie haben sogar herausgefunden, dass die Bundesregierung mehrheitlich gewählt sein muss, laut Grundgesetz. Dabei werden die Bundesminister überhaupt nicht gewählt, und der Bundeskanzler vom Bundestag, und das sehr wohl mehrheitlich.

Ich denke, die zielen darauf ab, dass die Regierung (sowieso nicht, aber auch die Regierungsmehrheit im Parlament) nicht von der Mehrheit der wahlberechtigen Personen in Deutschland gewählt wurde. Das ist aber auch nirgendwo gefordert, wer zu doof ist, sein Wahlrecht wahrzunehmen, hat schlicht und einfach Pech gehabt und braucht sich nicht zu beschweren.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12907 am: 19. November 2023, 17:44:15 »
Hier die geballte Ladung des Schwachsinns:



https://youtu.be/fDSoy-IV3JU


Also, dieses Geflenne von Bhakdi ...  :facepalm:

Pack' Di, Bhakdi!
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12908 am: 20. November 2023, 15:48:11 »
Haintzelmännchen hat neues Selbstbefleckungsmaterial

Zitat
Vorermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Frank-Walter #Steinmeier wegen des Verdachts der #Volksverhetzung eröffnet.
Nach knapp 5 Monaten wurde mir seitens der Staatsanwaltschaft, bei der ich die Strafanzeige erstattet habe, nunmehr das Aktenzeichen übermittelt. Ich bin gespannt, mit welchen Argumenten versucht werden wird, den Tatvorwurf aus der Welt zu räumen.
Sofern das Verfahren eingestellt werden wird, wovon bei politisch abhängigen Staatsanwaltschaften natürlich auszugehen ist, wird diese und andere Staatsanwaltschaften künftig erhebliche Probleme haben, vergleichbare oder weniger gravierende Äußerungen / Vergleiche von "Normalbürgern" anzuklagen.
Ich habe bei meiner Strafanzeige mit den Argumenten dieser Staatsanwaltschaft argumentiert, die in einem anderen Verfahren, welches meines Erachtens tatbestandlich keine Volksverhetzung war, einen Strafbefehl erlassen und auf Verurteilung plädiert hat. Die Argumentation des erstinstanzlichen Urteils habe ich in die Strafanzeige einfließen lassen.

https://x.com/haintz_media/status/1726571131467915341?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #12909 am: 20. November 2023, 16:30:46 »
Die StA hat einen Strafbefehl erlassen?!  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12910 am: 20. November 2023, 17:42:08 »
Was ein Wichtigtuer. Hat der Mann eigentlich auch Mandanten oder klagt und streitet er nur noch im Eigeninteresse wie weiland Gravenreuth?
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Re: Querdenken
« Antwort #12911 am: 20. November 2023, 20:34:31 »
Die StA hat einen Strafbefehl erlassen?! 
Ist sicherlich neuerdings möglich, spätestens kurz vor Nürnberg2.0. Erspart den Querdenkern auch die lästigen Gerichtsverfahren vor den Todesurteilen.
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Re: Querdenken
« Antwort #12912 am: 20. November 2023, 20:46:08 »
Todesurteil per Strafbefehl? Jetzt übertreibst du aber. Querdenker und die AfD würden niemals.. o.k. ziehe die Frage zurück.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12913 am: 24. November 2023, 15:11:51 »
Ist er nicht, war er mal.


In Erwartung:

Zitat
24.11.2023, 06:57 Uhr
Audiobeitrag

Urteil im Prozess um falsche Masken-Atteste erwartet

Mindestens 117 Masken-Befreiungsatteste soll er zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt haben, ohne die Patienten zu untersuchen: Nun wird das Urteil gegen einen Arzt aus Oberbayern erwartet. Er stand bereits wegen eines Hitlergrußes vor Gericht.
Spoiler
Von
Katrin Nöbauer

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am 24.11.2023 um 08:30 Uhr.

Eigentlich sollte der Prozess am Amtsgericht Landsberg gegen den Kauferinger Arzt und Homöopathen Rolf K. längst vorbei sein. Nach mehrfacher Verschiebung startete er im März – und wurde dann nach vier Stunden abgebrochen. Der Grund: Terminprobleme. Zum erneuten Verhandlungsbeginn im September sah es dann fast so aus, als müsse man den Prozess erneut verschieben. Denn die Verteidiger des Arztes und einer mitangeklagten Praxishelferin gerieten heftig mit der zuständigen Richterin und dem Staatsanwalt aneinander.

Doch nun wird das Urteil erwartet – und damit sogar noch vor dem eigentlich angesetzten Endtermin am 20. Dezember. Ein Gerichtssprecher teilte auf BR-Nachfrage mit, das Gericht habe in Absprache mit dem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft die Termine im Dezember 2023 aufgehoben, die ohnehin nur vorsorglich anberaumt gewesen seien. Zeugen seien für diese Termine nicht geladen gewesen. Das Gericht habe die Beweisaufnahme wie geplant durchgeführt und abgeschlossen, so der Sprecher. Geladen waren 52 Zeugen, von denen die meisten die Aussage verweigerten, um sich selbst nicht zu belasten.

Zum Artikel "Corona und Co: Wann Maske tragen weiter sinnvoll sein kann"
Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen Mai 2020 und Januar 2021 mindestens 117 Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben – und zwar ohne die Patienten untersucht zu haben. 17 Euro soll er pro Attest verlangt haben. Die 117 Fälle sind diejenigen, die die Staatsanwaltschaft verifizieren konnte. Sie geht davon aus, dass der Arzt deutschlandweit sogar mehr als 4.700 falsche Atteste verschickt hat.

Dabei sollen ihm zwei Mitarbeiterinnen geholfen haben. Die beiden Frauen waren zunächst mitangeklagt. Weil eine von ihnen laut ärztlichem Attest nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, wurde das Verfahren gegen beide abgetrennt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten legte dagegen Widerspruch ein, dem die Richterin jedoch nicht stattgab. Wie das Verfahren gegen die beiden Frauen weitergeht, ist laut Gerichtssprecher noch nicht absehbar.

Angeklagter äußert sich auf Telegram
Nach Angaben des Gerichtssprechers hat sich der Angeklagte zur Sache bislang nur dahingehend eingelassen, dass die beiden Mitangeklagten auf sein Geheiß hin gehandelt hätten. Auf seinem Telegramkanal mit rund 27.000 Abonnenten schreibt der angeklagte Arzt: "Da die drei Verfahrenstage im Dezember abgesetzt worden sind, ist das Verfahren dicht gedrängt. Bisher habe ich mich zu nichts eingelassen, werde aber natürlich auch mein Plädoyer sprechen."

Er bat Zuschauende auch diesmal still und friedlich zu sein, da der Staatsanwalt sonst gerne Ordnungsgelder verhängen würde. Alle, die nicht mehr in den Gerichtssaal passen würden und draußen warten müssten, bat er "in Liebe und guter Energie zu bleiben" und eine Kerze mitzubringen. Er bedankte sich für den Beistand und die finanzielle Unterstützung.

Diese Konsequenzen drohen im Falle einer Verurteilung
Seit Juni 2021 liegt gegen den Kauferinger Arzt ein vorläufiges eingeschränktes Berufsverbot vor: Nach Beschluss des Landgerichts Augsburg darf er keine Maskenbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mehr ausstellen. Das bestätigte die Bayerische Landesärztekammer dem BR. Auch das Amtsgericht Landsberg könnte ihm theoretisch ein Berufsverbot unter den Voraussetzungen des §70 StGB anordnen, der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern könnte außerdem ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den 60-Jährigen einleiten.

Im Falle einer Verurteilung durch das Amtsgericht Landsberg drohen dem Angeklagten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Theoretisch könnte er laut einem Sprecher des Amtsgerichts für jeden der 117 Fälle eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bekommen, die Strafgewalt eines Schöffengerichts ist allerdings auf maximal vier Jahre begrenzt.

Bereits verurteilt wegen Hitlergruß auf Corona-Demo
Nicht nur auf Telegram und auf seiner Website äußert sich der 60-jährige Arzt aus Kaufering kritisch zum Impfen und zu Coronamaßnahmen: Erst vor wenigen Wochen beantragte er laut einem Sprecher des Landratsamts Landsberg eine Corona-kritische Demonstration – wie er es während der Pandemie öfter gemacht hatte.

Weil er den Hitlergruß gezeigt hatte, verurteilte ihn das Landgericht Kempten laut einem Sprecher zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Dagegen legte Rolf K. Revision ein. Zuvor hatte das Amtsgericht Lindau ihn laut Landgericht Kempten in der Sache freigesprochen, obwohl er gestanden hatte, 2020 auf einer Corona-Demonstration den Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte dagegen Berufung eingelegt.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-falsche-masken-atteste-erwartet,TwF7mDT


Und da isses:


Zitat
Maskenatteste ohne Untersuchung? Gericht fällt Urteil im Prozess um Kauferinger Arzt

VON VANESSA POLEDNIA

Ein Arzt aus Kaufering soll etliche Maskenbefreiungen ohne Untersuchung erteilt haben. Nach Verzögerungen wurde nun das Urteil im Hauptverfahren verkündet.

Im Verfahren vor dem Schöffengericht in Landsberg gegen einen Kauferinger Arzt und Homöopathen wurde ein Urteil gefällt. Der Mann hat laut Gericht im großen Stil falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Die Vorsitzende Richterin verkündete am frühen Freitagnachmittag das Urteil: Der 60-Jährige wird wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird auf Bewährung aufgesetzt, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss der Kauferinger 10.000 Euro an ein Spital für krebskranke Kinder zahlen. Das Berufsverbot ist aufgehoben.
Spoiler
Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Arzt kaum eine der Patientinnen oder einen der Patienten untersucht hat, die ein von ihm ausgestelltes Attest zur Maskenbefreiung erhielten. Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch, die Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert.

Kauferinger Arzt soll laut Anklage in mindestens 117 Fällen Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben
Dem Angeklagten wurde zunächst vorgeworfen, zwischen Mai 2020 und Januar 2021 in mindestens 117 Fällen Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben, ohne die Empfänger der Atteste vor der Ausstellung untersucht zu haben. Fünf Verhandlungstermine fanden bisher statt, nachdem der Prozess aufgrund eines Krankheitsfalls in der Verteidigung und Problemen bei der Terminfindung aller Prozessbeteiligten mehrfach verschoben werden musste. Mittlerweile wurden auch die Verfahren gegen die mitangeklagten Frauen, die bei der Abwicklung der Atteste behilflich gewesen sein sollen, vom Hauptverfahren getrennt, um den Prozessverlauf nicht weiter zu verzögern. Der Verteidiger einer Angeklagten hatte sich am zweiten Verhandlungstag krankgemeldet. Am ersten Verhandlungstag war das Verfahren bereits gegen die andere Mitarbeiterin des Arztes abgetrennt worden, da sie sich krank abgemeldet hatte.

Urteil im Maskenprozess: Ein Grablicht brennt am Eingang des Amtsgerichts
Viele Zeugen und Zeuginnen wurden in den vergangenen Verhandlungsterminen gehört. Einige machten von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch. Das steht ihnen zu, da sie sich möglicherweise wegen einer Anstiftung zum Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses gegenüber dem Arzt schuldig gemacht haben und sich daher selbst belasten könnten. Andere machten deutlich, dass ihnen der Arzt in einer Notlage geholfen habe und zeigten sich verärgert darüber, dass den Attesten mit der Unterschrift des Angeklagten kein Glauben geschenkt werde.

Anfangs wurde mit Protesten vor dem Amtsgericht befürchtet, da der Angeklagte eine große Anhängerschaft hat. Die Polizei hatte sich mit einer gewissen Einsatzstärke und Absperrungen vor Ort vorbereitet. Doch zu Protesten kam es nicht. Aufgrund des öffentlichen Interessens konnten nicht immer alle Interessierten einen Platz im relativ kleinen Gerichtsaal finden. Ähnlich wie zu Beginn des Prozesses hat das Zuschauer- und Medieninteresse zur Urteilsverkündung wieder deutlich zugenommen. Nach der Urteilsverkündung warteten einige Menschen auf den verurteilten Arzt. Am Eingang brannte ein Grablicht.
[close]

https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/landsberg-maskenatteste-ohne-untersuchung-aus-kaufering-das-urteil-faellt-morgen-id68593211.html


Die Bewährung wird aufgesetzt, soso.
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Re: Querdenken
« Antwort #12914 am: 24. November 2023, 18:25:19 »
Die SZ zu Kron.

Die im Artikel genannten Apotheker sind doch Systemapotheker?

Da verwundert deren Agieren doch kaum?   :scratch:


Zitat
Arzt vor Gericht

Maskenatteste für erfundene Patienten: Haftstrafe für Arzt
24. November 2023, 14:48 Uhr

Arzt vor Gericht: Der Arzt aus der Nähe von Landsberg am Lech beim Prozessauftakt im September.Detailansicht öffnen

Ein bundesweit als Corona-Leugner bekannter Arzt aus der Nähe von Landsberg hat massenhaft Gesundheitszeugnisse ausgestellt - sogar einem fiktiven Kind. Nun ist er verurteilt worden.

Von Florian Fuchs, Landsberg am Lech

Wie schlecht sein Ruf unter anderem in seiner Heimatregion ist, stellt der Angeklagte in seinem Schlusswort selbst dar. Er erzählt von einem Patienten, dem sein Apotheker riet, zu einem richtigen Arzt zu gehen und sich ein richtiges Attest ausstellen zu lassen, um seinem Kind zu helfen. Der Patient wollte für sein Kind - auf Veranlassung des angeklagten Arztes und Homöopathen -, einen pflanzlichen Hustensaft. Schon bei den einfachsten Arzneimitteln trauen ihm die Fachleute also offenbar nicht mehr, spätestens seit der 60-Jährige in Landsberg am Lech vor Gericht steht, weil er mehr als 4000 falsche Maskenatteste ausgestellt und abgerechnet haben soll.

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse verurteilt die Richterin den Arzt schließlich, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem soll er 10 000 Euro an das Haunersche Kinderspital zahlen. Von Mai 2020 bis Januar 2021, davon ist das Gericht überzeugt, hat der Homöopath mit zwei Assistentinnen ein System aufgezogen, um Atteste ohne Untersuchung von Patienten massenhaft auszustellen. "Auch Ärzte müssen sich an Regeln halten", sagt die Richterin. "Hier ist einiges nicht ordnungsgemäß abgelaufen."

Den Ernst seiner Lage begreift der Arzt selbst aber sogar kurz vor dem Urteil offenbar nicht. Er ist bundesweit bekannt als Corona-Skeptiker und Impfkritiker, in seinem Schlusswort schildert er ausufernd Standpunkte von Maskenskeptikern und Corona-Leugnern und belegt damit eindrücklich eines der Argumente des Staatsanwalts, mit dem er seine weitgehende Forderung nach einer Freiheitsstrafe von drei Jahren begründet sowie ein Verbot, weiterhin Maskenatteste auszustellen: Der 60-Jährige, sagt der Staatsanwalt, zeige keine Einsicht und würde in Zukunft wohl wieder so handeln - zumal sein Verteidiger überhaupt kein Vergehen erkennen kann und daher einen Freispruch fordert.

Der Anwalt argumentiert, dass die mehr als 4000 Atteste, von denen am Ende 113 ins Urteil einfließen, überhaupt keine Gesundheitszeugnisse gewesen sein sollen. Auf den Schriftstücken sei lediglich vermerkt gewesen, dass bereits das kurzfristige Tragen einer Schutzmaske gesundheitliche Auswirkungen auf Patienten haben kann. Das sei keine Maskenbefreiung, bei den ersten Attesten sei nicht einmal eine Diagnose auf den Schriftstücken vermerkt gewesen. Es sei auch nicht notwendig, Patienten leibhaftig zu untersuchen, während der Pandemie habe man sogar Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Praxisbesuch erhalten. Zuletzt sei nicht einmal klar, wer die Atteste ausgestellt habe. Verschickt hatten die Schriftstücke die beiden Assistentinnen, deren Verfahren im Prozess abgetrennt wurden.
Spoiler
Eine Replik auf das Plädoyer des Verteidigers gibt es selten, hier aber will der Staatsanwalt schon noch etwas entgegnen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sagt er, sei während der Pandemie nur begrenzt auf ein paar Tage ohne persönliche Untersuchung ausgestellt worden. Das könne man nicht vergleichen. Und die Assistentinnen hätten weisungsgebunden gehandelt. Warum sonst hätte der Arzt ihnen unterschriebene Blankoatteste mit seinem Namen und seiner Adresse zur Verfügung stellen sollen? Und vor allem: Warum habe er 17 Euro pro Attest verlangt, wenn es doch gar keine Maskenatteste gewesen sein sollen?

"So viel Geld habe ich in meinem Leben noch nicht verdient"
Diese Frage des Staatsanwalts lassen der Angeklagte und sein Verteidiger unbeantwortet. Mehr als 40 Konten des Arztes sichtete die Kriminalpolizei, bei Bankverbindungen seiner Assistentinnen fanden sich 73 000 Euro. Eine der beiden Helferinnen schrieb laut Ermittlungen der Kollegin: "So viel Geld habe ich in meinem Leben noch nicht verdient."

Zahlreiche Zeugen hatten während des Prozesses ausgesagt, ohne Termin ein Maskenattest von dem Arzt erhalten zu haben. Solche Blanko-Gesundheitszeugnisse fanden Polizisten auch bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten. Der Homöopath hat zwar im Prozess keine Angaben gemacht, der Staatsanwalt verweist allerdings auf ein Interview, in dem der Arzt ausführte, dass er habe helfen wollen und dass er den Empfängern der Atteste ein Stück Freiheit wünsche. Selbst in seinem einstündigen Schlusswort versteigt er sich zu dem Satz, dass andere Ärzte nur "Angst" gehabt hätten, Atteste auszustellen. Er dagegen habe zum Wohl seiner Patienten gehandelt.

Sogar einem fiktiven Kind hatte der Angeklagte ja ein Maskenattest ausgestellt. Ein Schulleiter hatte dem Arzt geschrieben, dass ein erfundener "Otto" solch ein Gesundheitszeugnis benötige, als ihm eine Häufung von Attesten des Homöopathen an seiner Schule aufgefallen waren. "Otto" erhielt prompt das gewünschte Attest.

Ein Berufsverbot hält die Richterin dennoch für nicht angebracht. Da es keine Maskenpflicht mehr gebe, sieht sie keine Wiederholungsgefahr. "Wir sind der Ansicht, dass Sie sich das Urteil als Warnung dienen lassen", sagt sie noch zum Angeklagten. Sein höhnischer Beifall in Richtung Gericht und Staatsanwalt nach dem Urteilsspruch stützt diese These nicht unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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https://www.sueddeutsche.de/bayern/amtsgericht-landsberg-am-lech-corona-masken-maskenatteste-prozess-urteil-1.6308863
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