Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1022041 mal)

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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #12885 am: 14. November 2023, 15:41:17 »
Vereint sind wir pleite

 

Offline Feiertag

Re: Querdenken
« Antwort #12886 am: 14. November 2023, 17:07:39 »
Schizo und Bhakdi, das werden keine Freunde mehr.  :D


Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #12888 am: 16. November 2023, 17:48:25 »
Leider erfahren wir die Anzahl der TS nicht:

Zitat
6.11.2023, 15:27

Demo nicht angemeldet: Dresdner "Querdenker" Marcus Fuchs verurteilt

Marcus Fuchs soll eine nicht angemeldete Versammlung der "Querdenken"-Bewegung in Dresden-Laubegast geleitet haben. Jetzt soll er dafür zahlen.

Von Theresa Hellwig

Dresden. Nachdem sein Anwalt sein Plädoyer gehalten hat, meldet sich noch einmal Marcus Fuchs zu Wort. Mehrere Minuten lang spricht er – und erklärt, warum er aus seiner Sicht eine Versammlung im Frühjahr 2022 in Laubegast nicht geleitet hat. Er bezeichnet die Analyse eines Beweisvideos durch das Gericht als "Kaffeesatzleserei" und behauptet, dass ein Polizist, der als Zeuge ausgesagt hat, "viel reininterpretiert" habe. Die Vorwürfe gegen ihn nannte er "realitätsfern". Worum es geht?

Marcus Fuchs, in Dresden als Dauer-Anmelder der Corona-Proteste und Kopf der selbsternannten "Querdenker" bekannt, steht derzeit vor Gericht. Der 40-Jährige soll bei einem Protestmarsch in Laubegast am 6. Februar 2022 als Versammlungsleiter aufgetreten sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Weil der Protest nicht angemeldet war, soll er damit einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begangen haben.
Spoiler
"Querdenken"-Prozess in Dresden bereits in zweiter Instanz
Das Dresdner Amtsgericht hatte Fuchs deshalb bereits zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Weil weder er noch die Staatsanwaltschaft das Urteil hinnehmen wollten, ging der Prozess in die nächste Instanz: vor das Dresdner Landgericht.

Dort erklärten am Donnerstag zwei Polizisten als Zeugen, wie Fuchs mit Gestiken der Arme und Hände den Protestierenden die Richtung angezeigt habe. Einer habe beobachtet, wie Fuchs der Spitze des Demonstrationszuges eine Anweisung gab – und sich daraufhin die Leute am Kopf des Zuges durchtauschten. Auch die Anweisung, dass sich der Zug in Bewegung setzen solle, habe Fuchs zu Beginn des Protests durch eine Gestik gegeben. Zudem habe Fuchs Trillerpfeifen an die Anwesenden verteilt, so beobachteten die Beamten.

Fuchs erklärte vor Gericht, dass seine Anweisungen seinem Kameramann gegolten haben. Er selber sei nur deshalb vor Ort gewesen, um den Marsch journalistisch zu begleiten – und um Wahlkampf zu betreiben. Damals hatte er sich als Kandidat für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl aufgestellt. Die Trillerpfeifen? Wahlkampfgeschenke.

Staatsanwältin: Fuchs' Argumente "nicht nachvollziehbar"
Argumente, die die Staatsanwaltschaft an diesem Donnerstag als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet. Eigentlich, so sagte die Staatsanwältin, freue sie sich immer, wenn sich Angeklagte vor Gericht einlassen, also bereitwillig von der Tat berichten. Anders in diesem Fall, denn Fuchs habe immer wieder "abstruse Einlassungen" abgegeben und kein Schuldbewusstsein gezeigt.

Die herausgehobene Stellung von Marcus Fuchs gegenüber den anderen Demonstrations-Teilnehmerinnen und –Teilnehmern sei aus ihrer Sicht aber sehr deutlich erkennbar. "Das Argument, Sie seien als Presse da gewesen, ist doch an den Haaren herbeigezogen", so die Staatsanwältin. "Ein eigener Querdenker-Kanal in den sozialen Medien macht Sie nicht zum Journalisten." Stattdessen seien die Gestiken aus ihrer Sicht eindeutig an die Demonstrierenden gerichtet; nicht an den Kameramann des Angeklagten.

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Ähnlich wertete das auch das Gericht – und verwarf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Damit bestätigt das Gericht das Urteil des Amtsgerichts – und verurteilt Fuchs zur besagten Geldstrafe von 1.500 Euro. Seine eigenen Gerichtskosten trägt er selbst; die der Staatsanwaltschaft der Staat.

"Das war eine anzeigenpflichtige Versammlung und der Angeklagte ist als faktischer Versammlungsleiter aufgetreten", begründete Richter Georg Böss. Marcus Fuchs habe den Start und den Verlauf der Versammlung maßgeblich beeinflusst – und sei auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Versammlungsleiter akzeptiert worden. Dies mache einen Versammlungsleiter aus.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
[close]
https://www.saechsische.de/dresden/lokales/demo-nicht-angemeldet-dresdner-querdenker-marcus-fuchs-verurteilt-5932823-plus.html
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Re: Querdenken
« Antwort #12889 am: 16. November 2023, 18:23:45 »
Leider erfahren wir die Anzahl der TS nicht:

50 TS à 30 €.  ;)
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Re: Querdenken
« Antwort #12890 am: 16. November 2023, 20:39:50 »
Mal ne dumme Frage eines juristischen Laien, mit 140 TS ist der Fülltsichdietaschen doch vorbestraft? Ist da nicht auch die Zulassung als Anwalt betroffen?
 

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Re: Querdenken
« Antwort #12891 am: 16. November 2023, 21:09:12 »
Ab 90 TS ist man wohl vorbestraft wie ich das lese.
Zulassung muss nach Vorstrafe nicht flöten gehen.

https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/die-vorstrafe-und-die-zulassung-zur-anwaltschaft-373576
« Letzte Änderung: 16. November 2023, 21:11:03 von Gerntroll »
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12892 am: 16. November 2023, 21:10:32 »
Nein, dafür ist schon die Strafe zu gering (siehe Para. 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO i. V. m. Para. 45 Abs. 1 StGB). Also erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe, und zwar wegen eines Verbrechens (nicht bloß wegen eines Vergehens).
« Letzte Änderung: 16. November 2023, 21:14:24 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Re: Querdenken
« Antwort #12893 am: 16. November 2023, 22:42:14 »
Formal vorbestraft ab 91 TS, wenn ich mich recht erinnere.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12894 am: 17. November 2023, 06:58:49 »
Mal ne dumme Frage eines juristischen Laien, mit 140 TS ist der Fülltsichdietaschen doch vorbestraft? Ist da nicht auch die Zulassung als Anwalt betroffen?

Ab 90 TS ist man wohl vorbestraft wie ich das lese.
...

Formal vorbestraft ab 91 TS, wenn ich mich recht erinnere.


Vorbestraft ist man ab 5 Tagessätzen.

Nur kommt es nicht ins Polizeiliche Führungszeugnis, man muß es nicht offenbaren.

Zitat
„Vorbestraft ist man schon ab einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen. Das ist die Mindeststrafe (§ 40 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch).“

https://www.lawblog.de/archives/2003/07/07/vorbestraft/

Zitat
Im „polizeilichen Führungszeugnis“ werden bei Erwachsenen nur Geldstrafen über 90 Tagessätze (oder über 3 Monate Freiheitsstrafe) eigetragen, § 32 BZRG. Dort heißt es (auszugsweise):

    Nicht aufgenommen werden die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs und Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen oder Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monate erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

Objektiv ist die Auskunft also falsch, denn obwohl eine Strafe eingetragen ist, wird mitgeteilt, dass keine eingetragen ist. Man hat quasi einen „Freischuss“.

Wenn allerdings schon eine weitere Strafe im Bundeszentralregister eingetragen sein sollte oder später hinzukommt, also zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Strafen (auch unter 90 Tagessätzen/3 Monaten) dort, also im Bundeszentralregister, eingetragen sind, wird auch eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen oder 3 Monaten ins „polizeiliche Führungszeugnis“ eingetragen, § 32 Abs. 2 Ziff. 5 BZRG.

https://ungereimtheiten.wordpress.com/page/4/


Daß man auch mit weniger als 90 TS vorbestraft ist, merken Waffenbesitzer erlaubnispflichtiger Waffen: Ab 60 TS ist nämlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit automatisch weg (§ 5 WaffG), drunter kommt's drauf an (Vorsatztat ist immer kritisch).

Einem Jäger hat das BVerwG die Zuverlässigkeit (und damit die WBK, des JS und somit auch die Waffen) aberkannt, weil er Alkohol an der Waffe hatte: Er hatte ein Glas Wein getrunken und war mit der Waffe ins Revier, hatte dann aber nicht geschossen.

Das AG urteilte 50 TS aus, die Untere Waffenbehörde entzog ihm die Zuverlässigkeit, obwohl er nicht geschossen hatte. Die Behörde darf nämlich ins staatsanwaltliche Verfahrensregister gucken (§ 5, (5) 2 WaffG).

Das hielt auch vor VG, OVG und BVerwG

Es gibt halt so Grenzen. Die Beamten dürfen aufpassen: ab 1 Jahr ist der Beamtenstatus weg, drunter kommt's wieder drauf an, ob der Dienstherr das Vertrauen verloren hat.

Aber auch bei der Luftsicherheit oder bei Metzgern gibt es Grenzen, ab denen die Zuverlässigkeit weg ist ohne die 90-TS-Grenze zu reißen.

Die merken, daß sie vorbestraft sind, also auch darunter.

Ansonsten siehe @Judge Roy Bean
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Re: Querdenken
« Antwort #12895 am: 18. November 2023, 17:31:19 »
Die Horden haben sich versammelt um Füllmich zu unterstützen.  :rotfl:
https://twitter.com/rumpelratz01/status/1725660673147802001
Zitat
😳ha, jetzt wird die Justiz nicht mehr anders können und #Füllmich entlassen müssen.
Einen Protest in diesem Ausmaß und in dieser entschlossenen kompromisslosen Härte hätte ich nicht für möglich gehalten. 🤷‍♂️
😅 😂 🤣

Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #12896 am: 18. November 2023, 17:53:24 »
Immerhin schlagen sich bereits Verkehrsschilder auf ihre Seite! Also ein voller Erfolg.

Musste die Poststelle der JVA eigentlich schon weitere Papiertonnen aufstellen?
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Re: Querdenken
« Antwort #12897 am: 18. November 2023, 17:56:31 »
Immerhin schlagen sich bereits Verkehrsschilder auf ihre Seite! Also ein voller Erfolg.

Och nee, genau so einen Witz wollte ich auch bringen, so sinngemäß: 3 Kämpfer für das Gute, einer davon ein Verkehrsschild, das seine Rolle im System satt hat.  :))

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Re: Querdenken
« Antwort #12898 am: 18. November 2023, 21:17:45 »
Wenn man sich so richtig zum Vollhorst machen will, gibt man Geld für den Bannerdruck aus und stellt sich an die Straße um für einen Betrüger und Lügner zu demonstrieren.

Ich sehe schwarz für die Zukunft.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline knautschzone

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Re: Querdenken
« Antwort #12899 am: 18. November 2023, 21:56:29 »
Wessen Zukunft?
Solange füllmichdietaschen`s Sympathiekundgebungen so aussehen, ist meine Zukunft rosig. Zumindest was diesen Zweig der Zukunft betrifft.
Wenn man die Höhe eingehender Spendengelder für seine Verteidigung in Relation setzen kann zur Anwesenheit seiner Fanbase ist ein anderer Staranwalt als er selbst wohl nicht drin. Und bei einer Anwältin wie der Frau Schöne sehe ich seine Zukunft allerdings schwarz. Aber da er, wie er selbst sagte, für ihn die Welt ausschließlich in schwarz und weiß eingeteilt ist, wäre rosig eh nicht seine Farbe.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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