Ich weiß nicht, ob das so toll ist.
Meiner Meinung nach stehen hier Unrechtsgehalt der Tat (jemanden beleidigen) und Reaktion des Staates (Strafprozess, möglicherweise sogar Haft) völlig außer Verhältnis.
Noch dazu kommt die "Dreiklassengesellschaft": Bei Beleidigungen gegen Normalbürger sieht die Staatsanwaltschaft meist kein öffentliches Interesse gegeben und verweist auf den Privatklageweg bzw. stellt das Verfahren ein (was in den meisten Fällen das gleiche bedeutet, weil Privatklagen bundesweit im mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr erhoben werden). Wird aber eine Behörde, ein Beamter oder ein Richter beleidigt, sieht die Staatsanwaltschaft meist ein öffentliches Interesse gegeben, und den Strafantrag kann auch ein Dienstvorgesetzter stellen. Bei Politikern kommt noch die höhere Strafdrohung hinzu.
Und was ist mit den §§ 185-187, allgemeine Beleidigungen gegen wen auch immer? Sind die in Übernteich erlaubt?
Beleidigungen mit Worten sind uneingeschränkt erlaubt, wobei Tätlichkeiten als "assault" oder "battery" gelten und strafbar sind. Üble Nachrede ist ebenfalls uneingeschränkt erlaubt, Verleumdung ist nicht strafbar, kann aber zu einem Zivilprozess führen (siehe Dominion Voting Systems vs. Fox News).
Irgendwo muss doch mal Schluss sein mit der Redefreiheit.
Auch die amerikanische Redefreiheit hat Grenzen. Nur liegen die eben bei Anstiftung zu Straftaten, Bedrohungen, Betrug und Kindesmissbrauchsdarstellungen, und nicht bei "Trump einen ♥♥♥en nennen".