Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1068044 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #12105 am: 24. Mai 2023, 10:18:25 »
Die Wiedergeburt Mahatma Gandhis.

Für Querdullies.
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Re: Querdenken
« Antwort #12106 am: 24. Mai 2023, 10:57:21 »
Ein Tag der Freude dank unseres Helden und künftigen Nobelpreisträgers Prof. Dr. Sucharit Bhakdi 🙏
Wovon unsere Kundschaft nur immer träumt. Was hat Bhakdi denn nobelpreiswürdiges geleistet?

Man kann ihn ja für den "Alternativen Nobelpreis" vorschlagen. Dann ist er zumindest schon mal nominiert. OK, ist kein echter Nobelpreis, hört sich aber toll an. Da wurde doch mal eine Dame aus unserer Kundschaft intensiv unter anderem damit beworben, dass sie für den Nobelpreis nominiert worden sei. Dabei kann eine Nominierung jeder (bis auf wenige Ausnahmen) in die Wege leiten. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Right_Livelihood_Award
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12107 am: 24. Mai 2023, 11:35:56 »
Sarah kocht jetzt auch im Widerstand  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Ist die Maßeinheit für "Wie tief kann ich sinken" jetzt "1 Toby"?

Schade das Sarah nicht erkannt hat, was man ihr da zum signieren hingehalten hat
« Letzte Änderung: 24. Mai 2023, 11:40:45 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #12108 am: 24. Mai 2023, 11:44:07 »
Interview mit dem Nobelpreisträger in spe:

Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #12109 am: 24. Mai 2023, 12:16:39 »
My two cents

Ich halte den Freispruch für verkehrt.

Begründung:

Nun, was hat er gesagt?

Zitat
Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.

Das ist keine blosse Kritik an Israel mehr, sondern Kritik an den Juden insgesamt, und somit als antisemitische Aussage einzuordnen. Der Nationalsozialismus wird relativiert (Denn natürlich war und ist Israel in keinster Weise mit der NS-Gewaltherrschaft vergleichbar)

Aber es geht ja noch weiter

Zitat
Außerdem wird Bhakdi laut der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein vorgeworfen, anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung als Spitzenkandidat der Partei "die Basis" in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem "Endziel" nannte und von einem zweiten Holocaust sprach, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost werde.

Auch das stellt eine Relativierung dar, nun nicht nur eine der NS-Gewaltherrschaft, sondern explizit eine Relativierung und Verharmlosung des Holocaust.

Nun zur Urteilsbegründung

Zitat
Das Gericht nahm zugunsten Bhakdis an, dass er mit dem "Volk der Juden" auch die Politik der israelischen Regierung gemeint haben könnte. Im Interesse des Angeklagten sei die für ihn günstigste Interpretation bei der Urteilsfindung zu wählen, hieß es in der Begründung von Amtsrichter Malte Grundmann.

Hat er offensichtlich nicht (Er spricht ja vom Volk der Juden), und selbst wenn es so wäre verbietet sich ein Vergleich zwischen einer Demokratie wie Israel und der NS-Gewaltherrschaft.

Zitat
Eine Relativierung des Holocausts Bhakdis im Rahmen einer Rede auf dem Kieler Rathausmarkt sah Grundmann ebenfalls nicht als strafbar an. Zwar sei der Vergleich nicht akzeptabel. Da dieser aber im Rahmen einer Wahlkampfrede erfolgt sei, müsse man andere Maßstäbe anlegen. Hier sei die Meinungsfreiheit als das höhere Gut zu bewerten.

äh, nein, eine Relativierung des Holocaust bleibt eine Relativierung des Holocaust. Eher muss man, wenn überhaupt, bei einer Wahlkampfrede STRENGERE Massstäbe anlegen. Entscheidend sollte bleiben,  was GESAGT wurde, nicht was GEMEINT war.

Zitat
Eine Verharmlosung des Holocausts allein sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ach? Ihr Juden in Deutschland, lacht doch mal.

Zitat
Zudem habe der Mediziner am Ende seiner Rede zum friedlichen Diskurs aufgerufen, erklärte der Amtsrichter.

Klar, damit ist alles in Ordnung. Nicht! (siehe weiter unten)

Zitat
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig, die das Verfahren an sich gezogen hatte, hatte für beide Taten eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Euro gefordert. Sie behält sich vor, nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel einzulegen.

Das bleibt zu hoffen, denn

Zitat
Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume sieht das Urteil und seine Begründung als einen Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und "Verschwörungsunternehmer". Er habe zunehmend Schwierigkeiten, Entscheidungen einiger Gerichte in den jüdischen Gemeinden und gegenüber israelischen Diplomaten zu erklären, sagte Blume gegenüber tagesschau.de. "Der deutsche Rechtsstaat müsste gegen Verschwörungsmythen und digitale Radikalisierung deutlich wehrhafter sein, als er es zurzeit ist."Der Vorsitzende der jüdischen Werteinitiative, Elio Adler, befürchtet, dass die Plöner Entscheidung das Potenzial für einen Dammbruch habe: "Wenn antisemitische Aussagen wie die Bhakdis praktisch legalisiert werden, trifft das letztendlich uns Juden - auch hier in Deutschland", sagte er gegenüber tagesschau.de.   Als Organisation, die Rechtsstaatlichkeit hoch wertschätze, kritisiere man sehr ungern konkrete Urteile, betonte Adler. "Dennoch gilt es festzustellen, dass die Signalwirkung dieses Urteils verheerend ist." Das jüdische Leben sei damit in Deutschland einen Schritt unsicherer geworden.

eben. Nun stimme ich nicht immer mit unseren diversen Antisemitismusbeauftragten überein ( Siehe Ofarim-Sache oder Dokumenta), aber hier erscheint es tatsächlich so, dass eindeutig antisemitische Aussagen und eine Relativierung des Holocaust wieder gesellschaftsfähig geworden sind (Man muss halt nur abschliessen mit " Ich rufe auf zum friedlichen Diskurs!", ich empfehle es als neues "Ceterum Censeo" für alle Antisemiten und Holocaust-Leugner. Denn damit ist ja dann alles in Ordnung!).
Eine bessere Einladung können sich geistige Brandstifter gar nicht wünschen. Somit hat das Urteil tatsächlich Potenzial für einen Dammbruch.

Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschafft Rechtsmittel einlegt, um den Schaden zu begrenzen.

Quellen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/freispruch-coronamassnahmen-bhakdi-100.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-antisemitismus-113.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-antisemitismus-101.html
 
« Letzte Änderung: 24. Mai 2023, 12:25:34 von mork77 »
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Re: Querdenken
« Antwort #12110 am: 24. Mai 2023, 12:36:38 »
Da muss sich ja der Volksnazi Lehrer regelrecht ärgern, dass er nicht solch gnädige merkbefreite Richter gefunden hat. Und der hat, soweit ich das überblicke, nicht derart eindeutig vom Volk der Juden gesprochen, das in Israel etwas Schlimmeres geschaffen hat als es Deutschland je war.
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Re: Querdenken
« Antwort #12111 am: 24. Mai 2023, 12:37:19 »
Danke @mork77 et al!

Als juristischer Laie habe ich mich nicht in Fachdiskussionen einzumischen.
Aber ich bin froh, dass es hier Leute mit solcher Kompetenz gibt und diese gut begründeten Ausführungen begeistern mich.
Und lassen mich hoffen.
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Re: Querdenken
« Antwort #12112 am: 24. Mai 2023, 13:07:57 »
Danke, aber ich bin kein Jurist und mir sicher, das mein Standpunkt von den hier im Forum anwesenden Juristen ohne weiteres juristisch zerlegt werden kann.

Ich habe die Äusserungen von Bhakdi aus historischer Sicht betrachtet (Ich bin auch kein Historiker, aber 40 Jahre Hobby haben ihre Spuren hinterlassen).

Ein Vergleich zwischen NS-Gewaltherrschaft sowie insbesondere des Holocaust und irgendetwas anderem verbietet sich. Insbesondere der Vergleich mit den Covid-Massnahmen kann nur eine Relativierung darstellen, die nur aus Dummheit, mangelndem Wissen, fehlendem Anstand oder aus reiner Bösartigkeit getätigt werden kann.

Da diese Möglichkeiten für sich genommen nicht direkt strafbar sind, wurde der Paragraf 130 geschaffen, um die Opfer vor Instrumentalisierung und erneutem Hohn zu schützen.

Insofern ist das Urteil für mich nicht nachvollziehbar.



« Letzte Änderung: 24. Mai 2023, 13:37:47 von mork77 »
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Re: Querdenken
« Antwort #12113 am: 24. Mai 2023, 13:36:44 »
Für mich schwer nachvollziehbar ist die Wischiwaschi-Aussage, dass ja vielleicht nicht ... gemeint war. In einem Urteil haben solche unscharfen Begrifflichkeiten nichts zu suchen.
Entscheidend kann nicht sein, was vielleicht gemeint gewesen sein könnte, sondern das, was gesagt wurde. Und da braucht es schon ein gewaltiges Stück Phantasie, um aus "die Juden" dann "die Regierung des Staates Israel" zu machen, die ja möglicherweise gemeint gewesen sein könnte.
Unsere Kundschaft am ultrabraunen Rand wird sich jedenfalls über solche Einschätzungen eines Richters freuen.
Im Übrigen hatte Herr Bhakdi ausreichend Gelegenheit uns zu erklären, dass er sich in seiner Formulierung vergriffen hatte oder was auch immer, er hätte ja nicht bis zur Anklage warten müssen, um eine Klarstellung nachzureichen, und genau das hat er unterlassen.
Just  :mytwocents:
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12114 am: 24. Mai 2023, 15:07:37 »
Vor allem ist, wie mork77 bereits ausführlich darlegte, aus den Zitaten Bhakdis nichts anderes als eine Relativierung von NS-Gewaltherrschaft und Holocaust herauszulesen und erst recht nicht, etwas anderes hinein zu interpretieren. Wie ein Richter auf den abwegigen Gedanken kommen kann, mit "das Volk der Juden" sei möglicherweise nur die Regierung gemeint (die im Übrigen damals und lange Zeit nicht nur aus Juden bestand), kann nur damit erklärt werden, dass der Richter krampfhaft eine klare Verurteilung vermeiden wollte.

"Die Juden" haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, "was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut."

Da muss man schon mutwillig nicht das herauslesen wollen, was als Aussage drin steckt.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #12115 am: 24. Mai 2023, 15:41:57 »
Nochmals ausführlich (bin gerade im Urlaubsmodus): Ich sehe das Urteil unter dem Gesichtspunkt des amtsrichterlichen Pragmatismus, so dass es mir müßig erscheint, mich damit inhaltlich auseinanderzusetzen.

Wir haben folgende Ausgangslage:

 - Der Sachverhalt ist geklärt. Es geht nur um die rechtliche Würdigung (hierzu haben StA Kiel und GenStA Schleswig bereits unterschiedliche Auffassungen vertreten).

 - Es sind hier drei Instanzen gegeben, nämlich die Ausgangsinstanz beim AG Plön, die Berufungsinstanz beim LG Kiel und die Revisionsinstanz beim OLG Schleswig.

 - Egal, wie das AG entscheidet, Anklage oder Verteidigung werden in jedem Fall Rechtsmittel einlegen. Letztlich interessiert das Urteil des AG also gar nicht.

 - Die Verteidigung hat bereits mit unsinnigen Anträgen und einem ebenso
sinnfreien Ablehnungsgesuch Ärger gemacht.

In einer solchen Situation erscheint mir die Erklärung naheliegend, dass der Amtsrichter schlicht keinen Bock auf ein langwieriges Verfahren hatte und sich eine Begründung für einen Freispruch aus den Rippen geschnitten hat. "In die nächste Instanz befördern" nennt man das.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2023, 15:55:06 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

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Re: Querdenken
« Antwort #12116 am: 24. Mai 2023, 15:44:59 »
In einer solchen Situation erscheint mir die Erklärung naheliegend, dass der Amtsrichter schlicht keinen Bock auf ein langwieriges Verfahren hatte und sich eine Begründung für einen Freispruch aus den Rippen geschnitten hat. "In die nächste Instanz befördern" nennt man das.

Danke, perfekt formuliert!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12117 am: 24. Mai 2023, 16:04:42 »
Nochmals ausführlich (bin gerade im Urlaubsmodus): Ich sehe das Urteil unter dem Gesichtspunkt des amtsrichterlichen Pragmatismus, so dass es mir müßig erscheint, mich damit inhaltlich auseinanderzusetzen.

Wir haben folgende Ausgangslage:

 - Der Sachverhalt ist geklärt. Es geht nur um die rechtliche Würdigung (hierzu haben StA Kiel und GenStA Schleswig bereits unterschiedliche Auffassungen vertreten).

 - Es sind hier drei Instanzen gegeben, nämlich die Ausgangsinstanz beim AG Plön, die Berufungsinstanz beim LG Kiel und die Revisionsinstanz beim OLG Schleswig.

 - Egal, wie das AG entscheidet, Anklage oder Verteidigung werden in jedem Fall Rechtsmittel einlegen. Letztlich interessiert das Urteil des AG also gar nicht.

 - Die Verteidigung hat bereits mit unsinnigen Anträgen und einem ebenso
sinnfreien Ablehnungsgesuch Ärger gemacht.

In einer solchen Situation erscheint mir die Erklärung naheliegend, dass der Amtsrichter schlicht keinen Bock auf ein langwieriges Verfahren hatte und sich eine Begründung für einen Freispruch aus den Rippen geschnitten hat. "In die nächste Instanz befördern" nennt man das.

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Re: Querdenken
« Antwort #12118 am: 24. Mai 2023, 17:07:35 »
Prozess gegen die "Vereinten Patrioten":
Zitat
Prozess gegen "Vereinte Patrioten" in Koblenz: Angeklagter äußert sich

Sie sollen den politischen Umsturz und die Entführung von Karl Lauterbach geplant haben: Einer der fünf Angeklagten der sogenannten Vereinten Patrioten hat heute in Koblenz ausgesagt.

Der ehemalige Bankkaufmann aus Neuruppin in Brandenburg schilderte vor dem Oberlandesgericht in Koblenz in einem langen Monolog vor allem seine Ablehnung des politischen Systems in Deutschland. Er fühle sich von keiner Partei im Bundestag vertreten. Es gebe für ihn in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr.

Zuvor hatte einer seiner Verteidiger eine Erklärung seines Mandanten verlesen. Darin hieß es, dass vor allem die Corona-Politik in Deutschland ausschlaggebend für sein Handeln gewesen sei. Der Angeklagte habe die nach seiner Ansicht drohende Zwangsimpfung der gesamten Bevölkerung als Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit betrachtet, später sei er selbst als Ungeimpfter diskriminiert worden.

Angeklagter der "Vereinten Patrioten": Pläne noch nicht ausgereift
Ab Oktober 2020 sei er zunehmend der Ansicht gewesen, dass die Bundesrepublik kein demokratischer Bundesstaat mehr sei. "Er wollte Aktionen planen", las der Anwalt weiter vor. Es sei ihm nicht darum gegangen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, sondern sie wiederherzustellen.

Die Pläne der vor Gericht stehenden Gruppe seien zum Zeitpunkt der Festnahmen aber noch nicht ausgereift gewesen. Es sei noch nicht zum Hochverrat gekommen, es sei noch keine terroristische Vereinigung gegründet worden. Weiter hieß es in der Erklärung, er sei kein AfD-Sympathisant, sei nie rechts gewesen und sei das bis heute nicht.

Abgrenzung von sogenannten Reichsbürgern
Auch ein Reichsbürger sei er nicht, betonte der Angeklagte anschließend selbst. Er sei ein Russland-Freund, las der 55-Jährige weiter vor - und ergänzte mit Blick auf die angeklagte Gruppe: "Niemand von uns - mich eingeschlossen - wollte den Kaiser zurück." Das Verfahren gegen ihn sehe er als politisch motiviert an.

Die Anklage sieht ihn als einen der Rädelsführer der Gruppe an und ordnet ihn dem militärischen Zweig der Gruppe zu. Laut Bundesanwaltschaft soll er federführend bei dem geplanten Vorhaben gewesen sein, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu entführen.

Eine angeklagte 75-jährige frühere Lehrerin aus Mainz wies alle Vorwürfe in einer von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung von sich.
...
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/vereinte-patrioten-prozess-koblenz-angeklagter-spricht-100.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12119 am: 24. Mai 2023, 17:50:00 »
"In die nächste Instanz befördern" nennt man das.
Witzig. Ich hätte das jetzt "Arbeitsverweigerung" genannt.
Wie man sich irren kann. :dontknow:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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