My two cents
Ich halte den Freispruch für verkehrt.
Begründung:
Nun, was hat er gesagt?
Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.
Das ist keine blosse Kritik an Israel mehr, sondern Kritik an den Juden insgesamt, und somit als antisemitische Aussage einzuordnen. Der Nationalsozialismus wird relativiert (Denn natürlich war und ist Israel in keinster Weise mit der NS-Gewaltherrschaft vergleichbar)
Aber es geht ja noch weiter
Außerdem wird Bhakdi laut der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein vorgeworfen, anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung als Spitzenkandidat der Partei "die Basis" in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem "Endziel" nannte und von einem zweiten Holocaust sprach, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost werde.
Auch das stellt eine Relativierung dar, nun nicht nur eine der NS-Gewaltherrschaft, sondern explizit eine Relativierung und Verharmlosung des Holocaust.
Nun zur Urteilsbegründung
Das Gericht nahm zugunsten Bhakdis an, dass er mit dem "Volk der Juden" auch die Politik der israelischen Regierung gemeint haben könnte. Im Interesse des Angeklagten sei die für ihn günstigste Interpretation bei der Urteilsfindung zu wählen, hieß es in der Begründung von Amtsrichter Malte Grundmann.
Hat er offensichtlich nicht (Er spricht ja vom Volk der Juden), und selbst wenn es so wäre verbietet sich ein Vergleich zwischen einer Demokratie wie Israel und der NS-Gewaltherrschaft.
Eine Relativierung des Holocausts Bhakdis im Rahmen einer Rede auf dem Kieler Rathausmarkt sah Grundmann ebenfalls nicht als strafbar an. Zwar sei der Vergleich nicht akzeptabel. Da dieser aber im Rahmen einer Wahlkampfrede erfolgt sei, müsse man andere Maßstäbe anlegen. Hier sei die Meinungsfreiheit als das höhere Gut zu bewerten.
äh, nein, eine Relativierung des Holocaust bleibt eine Relativierung des Holocaust. Eher muss man, wenn überhaupt, bei einer Wahlkampfrede STRENGERE Massstäbe anlegen. Entscheidend sollte bleiben, was GESAGT wurde, nicht was GEMEINT war.
Eine Verharmlosung des Holocausts allein sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ach? Ihr Juden in Deutschland, lacht doch mal.
Zudem habe der Mediziner am Ende seiner Rede zum friedlichen Diskurs aufgerufen, erklärte der Amtsrichter.
Klar, damit ist alles in Ordnung. Nicht! (siehe weiter unten)
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig, die das Verfahren an sich gezogen hatte, hatte für beide Taten eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Euro gefordert. Sie behält sich vor, nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel einzulegen.
Das bleibt zu hoffen, denn
Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume sieht das Urteil und seine Begründung als einen Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und "Verschwörungsunternehmer". Er habe zunehmend Schwierigkeiten, Entscheidungen einiger Gerichte in den jüdischen Gemeinden und gegenüber israelischen Diplomaten zu erklären, sagte Blume gegenüber tagesschau.de. "Der deutsche Rechtsstaat müsste gegen Verschwörungsmythen und digitale Radikalisierung deutlich wehrhafter sein, als er es zurzeit ist."Der Vorsitzende der jüdischen Werteinitiative, Elio Adler, befürchtet, dass die Plöner Entscheidung das Potenzial für einen Dammbruch habe: "Wenn antisemitische Aussagen wie die Bhakdis praktisch legalisiert werden, trifft das letztendlich uns Juden - auch hier in Deutschland", sagte er gegenüber tagesschau.de. Als Organisation, die Rechtsstaatlichkeit hoch wertschätze, kritisiere man sehr ungern konkrete Urteile, betonte Adler. "Dennoch gilt es festzustellen, dass die Signalwirkung dieses Urteils verheerend ist." Das jüdische Leben sei damit in Deutschland einen Schritt unsicherer geworden.
eben. Nun stimme ich nicht immer mit unseren diversen Antisemitismusbeauftragten überein ( Siehe Ofarim-Sache oder Dokumenta), aber hier erscheint es tatsächlich so, dass eindeutig antisemitische Aussagen und eine Relativierung des Holocaust wieder gesellschaftsfähig geworden sind (Man muss halt nur abschliessen mit " Ich rufe auf zum friedlichen Diskurs!", ich empfehle es als neues "Ceterum Censeo" für alle Antisemiten und Holocaust-Leugner. Denn damit ist ja dann alles in Ordnung!).
Eine bessere Einladung können sich geistige Brandstifter gar nicht wünschen. Somit hat das Urteil tatsächlich Potenzial für einen Dammbruch.
Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschafft Rechtsmittel einlegt, um den Schaden zu begrenzen.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/freispruch-coronamassnahmen-bhakdi-100.htmlhttps://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-antisemitismus-113.htmlhttps://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-antisemitismus-101.html