Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1003669 mal)

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Online SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #12075 am: 23. Mai 2023, 11:30:21 »
Ich sehe viele alte verwirrte Menschen vor dem Gericht in Plön die ihrem Sektenprediger huldigen

https://twitter.com/LarsWienand/status/1660936349594124293?s=20

https://twitter.com/LarsWienand/status/1660924385455120384?s=20

« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 11:38:47 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Querdenken
« Antwort #12076 am: 23. Mai 2023, 11:39:16 »
Das war ein eher kurzer Prozesstag Prozessbeginn: (editiert)

Zitat
Überraschender Auftakt im Prozess gegen den Mediziner und Autor

Kurz nach Beginn ist der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi vor dem Plöner Amtsgericht unterbrochen worden. Die Verteidigung rügte am Dienstag schwerwiegende Mängel der Anklage.

Darin sei eine Beweiserhebung vorweggenommen worden, die dem Verfahren vorbehalten sei. Eine Verlesung sei deswegen nicht zulässig. Das Verfahren müsse eingestellt werden. Die Generalstaatsanwältin wies den Antrag zurück. Der Strafrichter unterbrach die Verhandlung zur Prüfung des Antrags.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Bhakdi (76) Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der »Querdenker«-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert.

Laut Anklage soll Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben. dpa
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/bhakdi-prozess-wegen-volksverhetzung-nach-auftakt-unterbrochen

« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 11:48:21 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12077 am: 23. Mai 2023, 11:43:37 »
Antrag abgelehnt. Prozess läuft.
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Re: Querdenken
« Antwort #12078 am: 23. Mai 2023, 12:16:32 »
Ich empfehle den Herrschaften am Richtertisch viel starken Kaffe vorrätig zu halten, wenn sie dem Querdullie das Wort erteilen.
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Re: Querdenken
« Antwort #12079 am: 23. Mai 2023, 17:49:16 »
GeStA: 180 x 90
Bhakdi hat wohl nichts gesagt.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 17:54:40 von Knallfrosch »
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #12080 am: 23. Mai 2023, 18:02:37 »
Zitat
Überraschender Auftakt im Prozess gegen den Mediziner und Autor

... Die Verteidigung rügte am Dienstag schwerwiegende Mängel der Anklage.

Darin sei eine Beweiserhebung vorweggenommen worden, die dem Verfahren vorbehalten sei. Eine Verlesung sei deswegen nicht zulässig.

Ich weiß nicht, wie sich der Herr Verteidiger die Funktion einer Anklageschrift vorstellt. Simple Gemüter wie ich waren bisher der Meinung, dass der Staatsanwalt dort die Beweise zusammenträgt und vorlegt, auf Grund derer der Richter den oder die Angeklagten verurteilen soll. Was soll denn sonst drinstehen?
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12081 am: 23. Mai 2023, 18:03:31 »
Verteidigung: Freispruch.

Richter: Freispruch.
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Re: Querdenken
« Antwort #12082 am: 23. Mai 2023, 18:06:21 »
Verteidigung: Freispruch.

Richter: Freispruch.

Die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Gedöns feiern schon und fordern quasi den Nobelpreis. Da sich Bhakdi über die Zeit deutlich radikalisiert hat, erwarte ich aber nicht, das er sich in Zukunft mäßigen wird, sondern das als Ansporn auffasst.


https://t.me/MWGFD_Kanal/996

« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 18:08:16 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12083 am: 23. Mai 2023, 18:23:09 »
Weswegen war der angeklagt? Da war doch diese Sache mit dem Holocaust-Vergleich bei der israelischen Impf-Kampagne, oder?
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit oder was?!
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12084 am: 23. Mai 2023, 18:27:47 »
Da war doch diese Sache mit dem Holocaust-Vergleich bei der israelischen Impf-Kampagne, oder?

Ja, genau. Also Anklage wegen Volksverhetzung.
Die Urteilsbegründung kenne ich noch nicht.
Ich spekuliere: "noch von der Meinungsfreiheit gedeckt".
« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 18:33:32 von Knallfrosch »
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Re: Querdenken
« Antwort #12085 am: 23. Mai 2023, 18:58:43 »
Ich glaube da sollte man noch nen bischen abwarten




 
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Re: Querdenken
« Antwort #12086 am: 23. Mai 2023, 19:03:07 »
Ich glaube da sollte man noch nen bischen abwarten

Natürlich hast Du recht: nur ein schriftliches Urteil ist ein wahres Urteil. (Und dann ist es noch lange nicht rechtskräftig.)

Aber die Systemmedien melden inzwischen unisono den Freispruch. Da wird ja hoffentlich ein Journalist bis zum Ende des Prozesses anwesend gewesen sein.

Wa(h)r wohl:
Zitat
Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.

Quelle: Hamburg.de
« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 19:05:29 von Knallfrosch »
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Re: Querdenken
« Antwort #12087 am: 23. Mai 2023, 19:37:19 »
Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.
Ich sehe nicht, wo das rechtlich etwas ändern sollte. :dontknow:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12088 am: 23. Mai 2023, 20:24:15 »
Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.
Ich sehe nicht, wo das rechtlich etwas ändern sollte. :dontknow:

Sieht die Generalstaatsanwaltschaft offenbar auch so und hat wohl Rechtsmittel eingelegt. Zumindest liest man das im Netz.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12089 am: 23. Mai 2023, 20:33:21 »
Sieht die Generalstaatsanwaltschaft offenbar auch so und hat wohl Rechtsmittel eingelegt. Zumindest liest man das im Netz.

Ist wohl so.
Bhakdi kann keine Rechtsmittel einlegen, da er wegen des Freispruchs nicht beschwert ist.
Es kann also am Landgericht Kiel als Berufungsinstanz nur schlechter oder gleich, aber nicht besser werden.
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