Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1003692 mal)

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Online Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #12090 am: 23. Mai 2023, 20:55:08 »
Es mag Situationen geben, in denen sich erstinstanzliche Richter als bloße Durchlaufstation fühlen - egal, wie entschieden wird, eine Seite wird ohnehin Rechtsmittel einlegen. Das animiert dann zum "kurzen Prozess" über den Weg des geringsten Widerstandes - sollen sie doch in der Rechtsmittelinstanz weiterstreiten.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12091 am: 23. Mai 2023, 21:08:52 »
Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.
Ich sehe nicht, wo das rechtlich etwas ändern sollte. :dontknow:

Hm. Da wäre wohl ein rechtlicher Hinweis, daß auch eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB (Verharmlosung) und entsprechende Verurteilung angezeigt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12092 am: 23. Mai 2023, 21:51:16 »
Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.

Er sprach von "die Juden".
Für mich klingt das nach alle Juden, nicht nur die Regierung.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12093 am: 23. Mai 2023, 21:56:29 »
Mit "wurzellosen Kosmopoliten" dürfte man auf der sicheren Seite sein.
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #12094 am: 23. Mai 2023, 21:58:19 »
Da in der israelischen Regierung nicht nur Juden sind und Juden nicht nur in Israel, sollte klar sein, dass er nicht die israelische Regierung gemeint hat. Außer, er kann glaubhaft versichern, dass er das nicht gewusst hat. Inwiefern er eine spezielle Reptilojudenverschwörungselite gemeint hat, muss er klarstellen.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 22:00:50 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Querdenken
« Antwort #12095 am: 23. Mai 2023, 22:01:19 »
Ich habe vorhin ein bissel zu recherchieren versucht da ich auch dachte, dass nicht alle Regierungsmitglieder seit 2020 Juden sind. Ich habe aber keine anderen Informationen gefunden.
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Re: Querdenken
« Antwort #12096 am: 23. Mai 2023, 22:05:32 »
Da in der israelischen Regierung nicht nur Juden sind und Juden nicht nur in Israel, sollte klar sein, dass er nicht die israelische Regierung gemeint hat. Außer, er kann glaubhaft versichern, dass er das nicht gewusst hat. Inwiefern er eine spezielle Reptilojudenverschwörungselite gemeint hat, muss er klarstellen.

Nein, nein und nochmals nein! Die jüdischen Weltverschwörung hat auch die Reptiloiden auf die arische, insbesondere die toitsche Menschheit losgelassen! Und überhaupt!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12097 am: 23. Mai 2023, 23:42:54 »
Ich sehe nicht, wo das rechtlich etwas ändern sollte. :dontknow:

Oh, das ändert alles. Du darfst allen Menschen den Tod wünschen und zu ihrer Ermordung aufrufen, wenn Du nur weit genug im Ungefähren bleibst. Die Juden oder die Muslime abschlachten zu wollen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange Du nicht den Fehler machst, zu konkret zu werden. Solange er also nicht eine bestimmte Gruppe wie Staatsanwälte auf der Liste hat, darf er gerne zu Mord und Totschlag aufrufen, wie es ihm beliebt, das ist alles nicht gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet und damit keine Volksverhetzung.

Sagte mir ein OStA damals. Sinngemäß: Ausländer vergasen zu wollen ist keine schöne Sache, aber solange es "die Ausländer" sind ist das rein rechtlich in Ordnung. Also das zu sagen, nicht das vergasen.

Hier ist es halt umgekehrt, weil die Regierung möglicherweise nicht nur aus Juden besteht, ist es keine Volksverhetzung, über diese Regierung Lügen zu verbreiten oder ihren Mitgliedern den Tod zu wünschen. Es ist ja keine abgrenzbare Gruppe. Also außer, daß es halt die Regierung ist. Aber das zählt nicht. "Die Regierung" ist wie "die Muslime". Die darf man abfackeln wollen. Alles cool, keine Volksverhetzung. Sagte der OStA damals.

Sagte ich schon - sicher sagte ich das schon - daß es dringend notwendig wäre, den Paragraphen zur Volksverhetzung mal langsam in die Neuzeit zu bringen?

Und sagte ich schon, daß mich das so derbe ankotzt? Ja? Egal. Das kotzt mich so derbe an!
« Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 23:50:53 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #12098 am: 24. Mai 2023, 01:16:03 »
Okay. Also ausführlich.

Zitat von: Sucharit Bhakdi
Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.
Quelle.

Ich darf mich selbst zitieren.
Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.
Ich sehe nicht, wo das rechtlich etwas ändern sollte. :dontknow:


Oh, das ändert alles.
Ist das so?
Ich zweifle.

Du darfst allen Menschen den Tod wünschen und zu ihrer Ermordung aufrufen, wenn Du nur weit genug im Ungefähren bleibst. Die Juden oder die Muslime abschlachten zu wollen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange Du nicht den Fehler machst, zu konkret zu werden.
Nein. Darf ich nicht. Wenn es zu konkret wird, dann droht zwar Gefahr von u.a. § 111 StGB und das kann man tatsächlich dadurch abwenden, nebulös im Ungefähren zu bleiben.

Aber bei Volksverhetzung geht es gerade darum, diese Lücke zu schließen. Zur Ermordung "der Juden" oder "der Muslime" aufzurufen ist der Lehrbuchfall der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Sagte mir ein OStA damals. Sinngemäß: Ausländer vergasen zu wollen ist keine schöne Sache, aber solange es "die Ausländer" sind ist das rein rechtlich in Ordnung. Also das zu sagen, nicht das vergasen.
Keine Ahnung, was der OStA Dir erzählt hat, aber das hoffentlich nicht. Ansonsten ist es wirklich gut, dass er kein Anwalt geworden ist, denn sein Rechtsrat taugt offensichtlich weniger als gar nichts.

"Die Regierung" ist wie "die Muslime". Die darf man abfackeln wollen. Alles cool, keine Volksverhetzung. Sagte der OStA damals.
"Die Regierung" ist kein "Teil der Bevölkerung" i.S.d. § 130 StGB. "Die Muslime" sind Teil der Bevölkerung. "Die Regierung" ist eine Gruppe von 17 Menschen, noch dazu hinreichend bekannt, dass selbst ein so loster OStA (hoffentlich wird der nicht noch LOStA, kleiner Scherz am Rande!) es hinbekommt, hier konkrete Opfer von z.B. §§ 90, 111, 126, 185, 188 StGB ausfindig zu machen und ggf. zu verfolgen.

Und sagte ich schon, daß mich das so derbe ankotzt? Ja? Egal. Das kotzt mich so derbe an!
Ruhig Blut. Wirklich. Es ist nicht halb so schlimm, wie Du glaubst. Glaube ich.



Der Reihe nach.

Wir wissen bislang nur, dass der Richter (ich nehme mal an, es war ein Strafrichter? Sonst natürlich: das Gericht) annahm, dass es strafbefreiend sei, wenn Bhakdi nicht "die Juden" meinte, sondern eigentlich nur "die Regierung Israels". Dass die Gleichsetzung von "den Juden" und "den Israelis" bzw. "Israel" (oder Israels Regierung) für sich bereits antisemitisch ist, lassen wir mal galant außen vor – denn § 130 StGB bestraft in der Tat nicht jede antisemitische Äußerung. Ist auch gut so, muss man aushalten in einer freien Demokratie (sorry, der musste sein).

Wenn er aber konkret(!) die israelische Regierung meinte, dann ist das für eine Bestrafung nach § 130 StGB zu konkret(!). Denn "die israelische Regierung" ist keine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" (vgl. § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Klar gehören der israelischen Regierung nur Israelis an, aber noch viel mehr Israelis gehören nicht der Regierung an, gehörten nie der Regierung an und werden ihr auch nie angehören. Die israelische Regierung ist durch das Merkmal von Wahlen in Israel bestimmt und das taucht nicht im Katalog von § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB auf. Bleibt der "Teil der Bevölkerung" und die israelische Regierung ist nunmal kein abgrenzbarer Teil der deutschen Bevölkerung. Nichtmal die deutsche Regierung ist ein abgrenzbarer "Teil der Bevölkerung".

Hm. Da wäre wohl ein rechtlicher Hinweis, daß auch eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB (Verharmlosung) und entsprechende Verurteilung angezeigt.
Ich fühle mich in meiner Ansicht, bestätigt. Danke, @Rabenaas.

Aber der Vollständigkeit halber schauen wir uns doch mal den zitierten § 130 Abs. 3 StGB noch einmal an:
Zitat von: Der Gesetzgeber
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Okay. Wir brauchen in seiner Rede einen Völkermord der Nazis (das ist § 6 Abs. 1 VStGB) und wir brauchen eine Verharmlosung. Öffentlichkeit ist offensichtlich und die Eignung zur Friedensstörung wäre das, worüber das Gericht entscheiden soll (Spoiler: liegt ebenfalls vor).

Wie sagte Bhakdi noch gleich? Erstens: Hier in Deutschland war das Erzböse. Zweitens: "die israelische Regierung" habe gut davon gelernt. Drittens: Sie hätten "das Böse" gelernt und umgesetzt. Viertens: Israel sei "die lebende Hölle".

Erzböses in Deutschland? Nur die Hölle ist schlimmer? Klingt schon sehr nach dem Holocaust für mich, da muss man sich schon fragen, was Bhakdi da gemeint haben könnte. Den Autobahnbau sicher nicht. Wir haben also den Völkermord der Nazis in seiner Rede.

Verharmlosen? Da scheiden sich tatsächlich die Geister. Die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften vertreten (soweit es sie gibt, was nicht in jedem Bundesland der Fall ist) recht einhellig die Position, dass "verharmlosen" nicht nur darin besteht, ausdrücklich zu behaupten, "das sei doch gar nicht so schlimm gewesen". Sondern auch, indem man die Verhältnisse im Nationalsozialismus mit den heutigen vergleicht und die heutigen als schlimmer befindet. Weil in "heute ist es so schlimm wie oder gar schlimmer als damals" eben bei nüchterner Betrachtung der Bundesrepublik voraussetzt, dass es "früher besser war als heute".

Eine andere Ansicht vertreten Stimmen in der Literatur, prominent etwa zu meinem Erstaunen die leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven (z.B. 2022 in der NStZ zur Strafbarkeit von "ungeimpft" Judensternen, vielleicht auch jüngst in der Studie "Das Phänomen 'Digitaler Hass'. Ein interdisziplinärer Blick auf Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen", die habe ich nicht gelesen). Hoven ist mir als ziemlich vernünftig in feministischen Positionen aufgefallen (hat sich z.B. ziemlich klug zu Femiziden oder dem sog. "Stealthing" [Männer sind so widerlich] geäußert). Aber auch einen offenen Brief der Emma unterschrieben (weswegen ich versucht bin, sie zu fragen, ob Putin nicht vielleicht mit den Separatisten in BelgorodBilhorod verhandeln sollte) und eben weirde Takes zum "Verharmlosen" rausgehauen.

Hoven ist nämlich der Ansicht (deshalb zitiere ich sie hier so prominent), dass in der Aussage "heute ist es schlimmer als damals" durchaus eine Anerkennung, dass es damals schlimm gewesen sei, stecke denn man wolle mit der Aussage ja ganz besonders die eigene Opferrolle betonen. Es sei also keine "Verharmlosung" des NS-Völkermordes, sondern schlicht eine (straflose) Kritik anLüge über die heute herrschenden Verhältnisse (Korrektur des Rechtsfinders). Damit steht sie nicht alleine und die Argumentation für sich ist sogar nicht nur vertretbar, sondern klug. Und in Kombination mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit von Meinungsäußerungen (die der Strafrichter übrigens beinahe vorbildlich angewandt hat, indem er krampfhaft eine nicht strafbare Interpretation von Bhakdis Worten gesucht hat) lässt sich daraus sogar ein Freispruch dengeln, mit dem sich die Revisionsinstanz tatsächlich auf der Inhaltsebene auseinandersetzen muss.

Ich glaube aber, dass es der Realität nicht gerecht wird. Mag ja sein, dass die Opferrolle tatsächlich die Anerkennung eines großen Übels voraussetzt, sonst wäre man ja kein Opfer. Aber durch den Vergleich werden eben zwei Sachverhalte vergleichen (Ach. Ach was.) und, und das ist entscheidend, als gleichwertig anerkannt oder der heutige Sachverhalt wird als schlimmer eingeordnet als die Verbrechen des Nationalsozialismus. Diese Wertung funktioniert in beide Richtungen. Und sie verharmlost. Meine Meinung.

Und deshalb bin ich der Auffassung, dass "gemeint ist die Regierung und nicht alle Juden" an der rechtlichen Würdigung des Zitats nur insofern etwas ändert, als dass man einen anderen Absatz innerhalb des Volksverhetzungsparagraphen anwenden sollte. Wie sich diese Tatsache allein vollständig strafausschließend auswirken sollte, erschließt sich mir nicht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #12099 am: 24. Mai 2023, 02:33:13 »
Okay. Also ausführlich.

Du darfst allen Menschen den Tod wünschen und zu ihrer Ermordung aufrufen, wenn Du nur weit genug im Ungefähren bleibst. Die Juden oder die Muslime abschlachten zu wollen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange Du nicht den Fehler machst, zu konkret zu werden.
Nein. Darf ich nicht. Wenn es zu konkret wird, dann droht zwar Gefahr von u.a. § 111 StGB und das kann man tatsächlich dadurch abwenden, nebulös im Ungefähren zu bleiben.

Aber bei Volksverhetzung geht es gerade darum, diese Lücke zu schließen. Zur Ermordung "der Juden" oder "der Muslime" aufzurufen ist der Lehrbuchfall der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Ok, damals ging es, ich schrieb es sicher schon das ein oder andere mal, daß jemand "die geflüchteten Muslime in einer bestimmten Stadt", tot sehen wollte.
Für mich und einige andere Menschen, die ich dazu befragt hatte, war das Abgrenzung genug, um eine bestimmte Gruppe in der Bevölkerung zu meinen.

Der OStA war der Meinung, das wäre zwar eklig, aber ansonsten voll dufte, da könne man nix machen. Man dürfe eben bestimmten Gruppen einen grausamen Tod wünschen, das wäre durch das Gesetz gedeckt.

Tja nun … ich sollte langsam anfangen, loszulassen. Es ändert eh nichts mehr, der damalige OStA ist wohl keiner mehr - keine Anung, in welche Richtung er die Karriereleiter beschritten hat - und es wird nicht besser, wenn ich mich immer noch aufrege.

Sorry!
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Re: Querdenken
« Antwort #12100 am: 24. Mai 2023, 06:39:07 »
[Ne Masse Text vorher, viel zu viel für mein schlichtes Gemüt, daher lese ich nur die "Conclusion":]
Und deshalb bin ich der Auffassung, dass "gemeint ist die Regierung und nicht alle Juden" an der rechtlichen Würdigung des Zitats nur insofern etwas ändert, als dass man einen anderen Absatz innerhalb des Volksverhetzungsparagraphen anwenden sollte. Wie sich diese Tatsache allein vollständig strafausschließend auswirken sollte, erschließt sich mir nicht.

Ich mache es mal wie einer normaler Querdenker: Ich hatte mir das Interview angeschaut und habe wahrhaftig gefühlt, dass er insgesamt "den Juden" unterstellt, dass diese mittels der mRNA-Impfung die Nicht-Juden, also die urdeutsche Bevölkerung und Querdenker, ausrotten wollen.
Das ist der Eindruck, der den normalen Nichtjuristen einfach aufdrückt, also könnte man zur "Überzeugung des Gerichts" argumentieren (und somit die Instanzen durchlaufen um zu klären, was zur "Überzeugung des Gerichts" und "politische Justiz gegenüber Querdenkern" gehört), dass das so aufgenommen wurde und B. sich dieser Brisanz hätte bewusst sein müssen.
B. ist übrigens kein Impfgegner, siehe auch das Werk "Schreckgespenst Infektionen - Mythen, Wahn und Wirklichkeit (Mit aktualisiertem Kapitel zu Corona)"*, wo er wenigstens Co-Autor neben "Dr. Karina Reiss" war. Stellvertretend (habe noch nicht das gesamte Buch durchgeblättert, ich finde das nämlich ziemlich schlecht geschrieben) zitiere ich die Autoren "Dank weltweiter Impfkampagnen sind die Pocken heute ausgerottet."
In dem Interview mit Brauner auf DLive hat B. genau das wiederholt, nämlich das Impfungen wirksam sind (Brauner hat das nicht verstanden, daraus ingesamt gefährliche und wirkungslose Impfungen gemacht und B. hat das live verfolgt und nicht widersprochen, obwohl er anscheinend nicht ganz glücklich mit der Aussage war).
Aber: B. geht davon aus, dass die mRNA-Impfung eine biologische Waffe ist und dahinter eine Weltverschwörung steckt. Und üblicherweise endet das stets (laut Michael Blume) im Antisemitismus.

Ich halte das unter Gesamtwürdigung der mir bekannten Informationen für strafbar und die StA soll da die passenden Paragrafen raussuchen.

* Ich habe das Werk nicht gekauft, noch ist beim Lesen ein Tier dafür gestorben.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2023, 06:41:22 von lobotomized.monkey »
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Querdenken
« Antwort #12101 am: 24. Mai 2023, 07:02:23 »
Man kann Urteile nicht sachlich kritisieren, bevor die Urteilsbegründung vorliegt. Mit sehr seltenen Ausnahmen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #12102 am: 24. Mai 2023, 07:32:50 »
Ein persönlicher Beitrag und Offener Brief:

Lieber sehr verehrter Sucharit Bhakdi 🙏,, liebe Karina  Reiss 🙏

Als Jurist oder Ärztin gilt es ja "stark oder besonnen"  zu sein. Doch am 23. Mai 2023  - so rein "zufällig" war es der Tag des Grundgesetzes - an diesem Tag war es für uns ganz anders:

Fast alle Medien verkündeten zeitgleich den Freispruch. Steffi und ich hatten  Freudentränen in den Augen vor Erleichterung und mehr vor unendlicher Dankbarkeit  für Sucharit Bhakdi 🙏

"Corona Fehlalarm" - damit habt Ihr begonnen und dann habt Ihr vor allem nie nachgelassen in all Euren wertvollen Publikationen. Danke von ganzen  Herzen für Eure großartige med. Fachkunde 🙏

Gäbe es Sucharit Bhakdi und Karina Reiss nicht, hätten viele möglicherweise die Plandemie nicht oder nicht sofort verstanden. Ihr wart so unendlich wichtig und wertvoll.
Danke 🙏 Erinnern wir uns nur  an den April 2020 als Beate Bahner festgenommen wurde ...

Großen Dank an dieser Stelle auch  an die anwaltlichen Kollegen Tobias Weissenborn [aus Göttingen], an Sven Lausen [aus Hamburg]  und an Martin Schwab [aus überall 😉] für Eure großartige Verteidigung in Plön. Das von Euch erstrittene Urteil ist für sich genommen bereits  genial, vor allem aber ist es Präzedenz für all diese Folgeverfahren zu § 130 Abs. 3 StGB, die landauf und landab leider noch immer  bei den Amtsgerichte (bzw. weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften liegen.

Fazit:

Ein Tag der Freude dank unseres Helden und künftigen Nobelpreisträgers Prof. Dr. Sucharit Bhakdi 🙏

Die vielen Unterstützer  am 23.05.2023 haben alles wunderbar gestaltet. Jedem von Euch gebührt der Dank der Freiheit.
   
Ein Tag voller Freude und Dankbarkeit (so geht es zumindest mir / uns).

LG.
Dr. Christian Knoche
Dr. Stephanie Knoche
 

Offline Neubuerger

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Re: Querdenken
« Antwort #12103 am: 24. Mai 2023, 07:54:26 »
Ein persönlicher Beitrag und Offener Brief:

Ein praktischer Hinweis: Wenn das geschriebene nicht von einem selber ist, dann ist es hilfreich, das ganze als Zitat einzufügen. Dann besteht auch nicht die Gefahr, das Leute beim querlesen denken, dass dies die eigene Meinung wäre. Dazu gibt es oben in der Formatleiste diese kleine Sprechblase. Das Zitat mit der Maus komplett markieren, darauf klicken, ggfls. noch Leerzeielen einfügen, fertig. Zusätzlich ist natürlich auch immer eine Quellenangabe toll.

Ein Tag der Freude dank unseres Helden und künftigen Nobelpreisträgers Prof. Dr. Sucharit Bhakdi 🙏

Wovon unsere Kundschaft nur immer träumt. Was hat Bhakdi denn nobelpreiswürdiges geleistet?

Für das Tintenendlager ist es ein "Skandal",dass die Generalstaatsanwaltschaft jetzt Rechtsmittel einlegt. Komisch, unsere Kundschaft kann doch sonst Urteile auch immer nicht akzeptieren.

« Letzte Änderung: 24. Mai 2023, 08:17:10 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #12104 am: 24. Mai 2023, 08:41:14 »
[sarkasmus]
Was hat Bhakdi denn nobelpreiswürdiges geleistet?

Na, er hat uns über die Juden aufgeklärt:

Zitat
Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.

Wenn das keinen Nobelpreis wert ist - was dann?[/sarkasmus]

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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