Okay. Also ausführlich.
Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.
Quelle.
Ich darf mich selbst zitieren.
Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte.
Ich sehe nicht, wo das rechtlich etwas ändern sollte. 
Oh, das ändert alles.
Ist das so?
Ich zweifle.
Du darfst allen Menschen den Tod wünschen und zu ihrer Ermordung aufrufen, wenn Du nur weit genug im Ungefähren bleibst. Die Juden oder die Muslime abschlachten zu wollen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange Du nicht den Fehler machst, zu konkret zu werden.
Nein. Darf ich nicht. Wenn es zu konkret wird, dann
droht zwar Gefahr von u.a. § 111 StGB und das kann man tatsächlich dadurch abwenden, nebulös im Ungefähren zu bleiben.
Aber bei Volksverhetzung geht es gerade darum, diese Lücke zu schließen. Zur Ermordung "der Juden" oder "der Muslime" aufzurufen
ist der Lehrbuchfall der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
Sagte mir ein OStA damals. Sinngemäß: Ausländer vergasen zu wollen ist keine schöne Sache, aber solange es "die Ausländer" sind ist das rein rechtlich in Ordnung. Also das zu sagen, nicht das vergasen.
Keine Ahnung, was der OStA Dir erzählt hat, aber das hoffentlich nicht. Ansonsten ist es wirklich gut, dass er kein Anwalt geworden ist, denn sein Rechtsrat taugt offensichtlich weniger als gar nichts.
"Die Regierung" ist wie "die Muslime". Die darf man abfackeln wollen. Alles cool, keine Volksverhetzung. Sagte der OStA damals.
"Die Regierung" ist kein "Teil der Bevölkerung" i.S.d. § 130 StGB. "Die Muslime" sind Teil der Bevölkerung. "Die Regierung" ist eine Gruppe von 17 Menschen, noch dazu hinreichend bekannt, dass selbst ein so loster OStA (hoffentlich wird der nicht noch LOStA, kleiner Scherz am Rande!) es hinbekommt, hier konkrete Opfer von z.B. §§ 90, 111, 126, 185, 188 StGB ausfindig zu machen und ggf. zu verfolgen.
Und sagte ich schon, daß mich das so derbe ankotzt? Ja? Egal. Das kotzt mich so derbe an!
Ruhig Blut. Wirklich. Es ist nicht halb so schlimm, wie Du glaubst. Glaube ich.
Der Reihe nach.
Wir wissen bislang nur, dass der Richter (ich nehme mal an, es war ein Strafrichter? Sonst natürlich: das Gericht) annahm, dass es strafbefreiend sei, wenn Bhakdi nicht "die Juden" meinte, sondern eigentlich nur "die Regierung Israels". Dass die Gleichsetzung von "den Juden" und "den Israelis" bzw. "Israel" (oder Israels Regierung) für sich bereits antisemitisch ist, lassen wir mal galant außen vor – denn § 130 StGB bestraft in der Tat nicht jede antisemitische Äußerung. Ist auch gut so, muss man aushalten in einer freien Demokratie (sorry, der musste sein).
Wenn er aber konkret(!) die israelische Regierung meinte, dann ist das für eine Bestrafung nach § 130 StGB zu konkret(!). Denn "die israelische Regierung" ist keine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" (vgl. § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Klar gehören der israelischen Regierung nur Israelis an, aber noch viel mehr Israelis gehören nicht der Regierung an, gehörten nie der Regierung an und werden ihr auch nie angehören. Die israelische Regierung ist durch das Merkmal von Wahlen in Israel bestimmt und das taucht nicht im Katalog von § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB auf. Bleibt der "Teil der Bevölkerung" und die israelische Regierung ist nunmal kein abgrenzbarer Teil der deutschen Bevölkerung. Nichtmal die deutsche Regierung ist ein abgrenzbarer "Teil der Bevölkerung".
Hm. Da wäre wohl ein rechtlicher Hinweis, daß auch eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB (Verharmlosung) und entsprechende Verurteilung angezeigt.
Ich fühle mich in meiner Ansicht, bestätigt. Danke,
@Rabenaas.
Aber der Vollständigkeit halber schauen wir uns doch mal den zitierten § 130 Abs. 3 StGB noch einmal an:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Okay. Wir brauchen in seiner Rede einen Völkermord der Nazis (das ist § 6 Abs. 1 VStGB) und wir brauchen eine Verharmlosung. Öffentlichkeit ist offensichtlich und die Eignung zur Friedensstörung wäre das, worüber das Gericht entscheiden soll (Spoiler: liegt ebenfalls vor).
Wie sagte Bhakdi noch gleich? Erstens: Hier in Deutschland war das Erzböse. Zweitens: "die israelische Regierung" habe gut davon gelernt. Drittens: Sie hätten "das Böse" gelernt und umgesetzt. Viertens: Israel sei "die lebende Hölle".
Erzböses in Deutschland? Nur die Hölle ist schlimmer? Klingt schon sehr nach dem Holocaust für mich, da muss man sich schon fragen, was Bhakdi da gemeint haben könnte. Den Autobahnbau sicher nicht. Wir haben also den Völkermord der Nazis in seiner Rede.
Verharmlosen? Da scheiden sich tatsächlich die Geister. Die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften vertreten (soweit es sie gibt, was nicht in jedem Bundesland der Fall ist) recht einhellig die Position, dass "verharmlosen" nicht nur darin besteht, ausdrücklich zu behaupten, "das sei doch gar nicht so schlimm gewesen". Sondern auch, indem man die Verhältnisse im Nationalsozialismus mit den heutigen vergleicht und die heutigen als schlimmer befindet. Weil in "heute ist es so schlimm wie oder gar schlimmer als damals" eben bei nüchterner Betrachtung der Bundesrepublik voraussetzt, dass es "früher besser war als heute".
Eine andere Ansicht vertreten Stimmen in der Literatur, prominent etwa zu meinem Erstaunen die leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven (z.B. 2022 in der NStZ zur Strafbarkeit von "ungeimpft" Judensternen, vielleicht auch jüngst in der Studie "Das Phänomen 'Digitaler Hass'. Ein interdisziplinärer Blick auf Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen", die habe ich nicht gelesen). Hoven ist mir als ziemlich vernünftig in feministischen Positionen aufgefallen (hat sich z.B. ziemlich klug zu Femiziden oder dem sog. "Stealthing" [Männer sind so widerlich] geäußert). Aber auch einen offenen Brief der Emma unterschrieben (weswegen ich versucht bin, sie zu fragen, ob Putin nicht vielleicht mit den Separatisten in
BelgorodBilhorod verhandeln sollte) und eben weirde Takes zum "Verharmlosen" rausgehauen.
Hoven ist nämlich der Ansicht (deshalb zitiere ich sie hier so prominent), dass in der Aussage "heute ist es schlimmer als damals" durchaus eine Anerkennung, dass es damals schlimm gewesen sei, stecke denn man wolle mit der Aussage ja ganz besonders die eigene Opferrolle betonen. Es sei also keine "Verharmlosung" des NS-Völkermordes, sondern schlicht eine (straflose)
Kritik anLüge über die heute herrschenden Verhältnisse (Korrektur des Rechtsfinders). Damit steht sie nicht alleine und die Argumentation für sich ist sogar nicht nur vertretbar, sondern klug. Und in Kombination mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit von Meinungsäußerungen (die der Strafrichter übrigens beinahe vorbildlich angewandt hat, indem er krampfhaft eine nicht strafbare Interpretation von Bhakdis Worten gesucht hat) lässt sich daraus sogar ein Freispruch dengeln, mit dem sich die Revisionsinstanz tatsächlich auf der Inhaltsebene auseinandersetzen muss.
Ich glaube aber, dass es der Realität nicht gerecht wird. Mag ja sein, dass die Opferrolle tatsächlich die Anerkennung eines großen Übels voraussetzt, sonst wäre man ja kein Opfer. Aber durch den Vergleich werden eben zwei Sachverhalte vergleichen (Ach. Ach was.) und, und das ist entscheidend, als gleichwertig anerkannt oder der heutige Sachverhalt wird als schlimmer eingeordnet als die Verbrechen des Nationalsozialismus. Diese Wertung funktioniert in beide Richtungen. Und sie verharmlost. Meine Meinung.
Und
deshalb bin ich der Auffassung, dass "gemeint ist die Regierung und nicht alle Juden" an der rechtlichen Würdigung des Zitats nur insofern etwas ändert, als dass man einen anderen Absatz innerhalb des Volksverhetzungsparagraphen anwenden sollte. Wie sich diese Tatsache allein vollständig strafausschließend auswirken sollte, erschließt sich mir nicht.