Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1002431 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11100 am: 4. Januar 2023, 19:45:15 »
Staatsanwaltschaft will härtere Strafe


Die weisungsgebundene Systemstaatsanwaltschaft wieder mal!   :o










 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Mr. Devious

Re: Querdenken
« Antwort #11101 am: 4. Januar 2023, 19:52:06 »
Offenbar ging das Gericht von einem schweren Fall aus ("bandenmäßig"), denn ansonsten ist der Strafrahmen bei 2 Jahren erreicht. Auch wenn ich es begrüße, dass hier ein Zeichen gesetzt wurde, glaube ich - leider - nicht, dass das LG das Urteil hält (Erstverurteilung vorausgesetzt).

Der Strafrahmen von zwei Jahren gilt m.E. pro Tat. Bei 4000 Fällen könnte das Gericht schon eine üppige Gesamtstrafe bilden.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11102 am: 4. Januar 2023, 20:08:45 »
Der Strafrahmen von zwei Jahren gilt m.E. pro Tat.

Sorry, da muss ich widersprechen. Es gibt entweder "normal" (Satz 1) oder besonders schwer (Satz 2, wie offensichtlich hier). Bei "normal" ist bei 2 Jahren Schluss, egal ob einmal oder xxxx-mal. Unsere Juristen können ja gerne an dieser Stelle die Unterschiede zwischen Tateinheit und Tatmehrheit erörtern.
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Re: Querdenken
« Antwort #11103 am: 4. Januar 2023, 22:08:52 »
Es gibt entweder "normal" (Satz 1) oder besonders schwer (Satz 2, wie offensichtlich hier). Bei "normal" ist bei 2 Jahren Schluss, egal ob einmal oder xxxx-mal. Unsere Juristen können ja gerne an dieser Stelle die Unterschiede zwischen Tateinheit und Tatmehrheit erörtern.

Ich verstehe mich nach wie vor nicht als "Jurist" (wenn schon, dann Menschenrechtsanwalt, höhö), aber warum sollte hier nicht Tatmehrheit vorliegen? Jedes einzelne Attest beruht auf einem eigenen Tatentschluss und einer separaten Tathandlung. Die Presse schreibt auch von 4000 Fällen.

Entsprechend stehen dann im Urteil 4000 Einzelstrafen (womöglich waren sie nicht alle gleich gelagert), die dann zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden. Auf die Art hat es Fitzek auch mit zigmaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis (und ein paar anderen Dingen) zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geschafft.
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #11104 am: 4. Januar 2023, 22:15:28 »
Beim Peter liegt es daran, dass der Peter keine halben Sachen macht.
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Re: Querdenken
« Antwort #11105 am: 4. Januar 2023, 22:16:05 »
Ich weiß, dass ich kein Jurist bin. Für mich macht es aber einen Unterschied, ob ich ein Auto stehle oder 4000. Ich weiß auch, Bauchgefühl sollte nicht immer entscheiden. Zwischen einem Mord und 4000 Morden unterscheidet man doch auch. Nicht missverstehen bitte, aber es ist ein Unterschied zwischen Mord und Massenmord.
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Re: Querdenken
« Antwort #11106 am: 4. Januar 2023, 22:26:34 »
Der Unterschied ist aber geringer, wenn Du einen Autotransporter mit einem Auto klaust gegenüber einem mit 4 000 Autos. Das macht man beides als Einzeltat.
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Re: Querdenken
« Antwort #11107 am: 4. Januar 2023, 22:38:20 »
Der Strafrahmen von zwei Jahren gilt m.E. pro Tat. Bei 4000 Fällen könnte das Gericht schon eine üppige Gesamtstrafe bilden.

Manchmal finde ich da das amerikanische System ganz lustig, so von wegen "10x lebenslänglich plus 20 Jahre"...  ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11108 am: 4. Januar 2023, 22:47:42 »
Das sieht das StGB durchaus auch so.

Es gibt aber Fälle, in denen mit einer Handlung mehrere Tatbestände oder derselbe Tatbestand mehrfach erfüllt werden (ein Dieb, der die Tür einschlägt, um etwas zu stehlen, begeht neben dem Einbruchsdiebstahl auch Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch) - das wird tateinheitlich behandelt und die Strafe richtet sich nur nach der schwersten Strafe. Wenn dann mit einem Einbruch mehrere Dinge geklaut werden, ist auch das nur ein Diebstahl.

Bei Tatmehrheit dagegen wird im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (wenn also zwischen den Taten keine Verurteilung erfolgte) die höchste Strafe erhöht, unter Berücksichtigung der Person (tataaa!) des Täters und der einzelnen Straftaten. Das darf bei Freiheitsstrafen bis 15 Jahre gehen.

Die falschen Atteste sind aber alle einzeln entstanden. Trotzdem dürfte @Knallfrosch damit recht haben, dass eine gewerbsmäßige Begehung vorgeworfen wird (aus dem Bericht geht das nicht hervor, aber 4000 Zeugnisse sind anders schwer vorstellbar), und dann geht auch der Strafrahmen bei einmaligem Ausstellen bis 5 Jahre (was aber nur sehr theoretisch ist)

Alles nachzulesen im StGB unter §§ 52, 53, 58. Das Konzept von Tateinheit ist recht abstrakt, erst recht wenn es haarspalterisch wird, aber in den Grundsätzen sollte das alles aus dem Text des StGB nachvollziehbar sein. Wikipedia enthält auch gut lesbare Artikel dazu.

Wenn man sich die Mühe macht, die Gesetze zu lesen und sich die Gründe dafür vor Augen hält, ist das - gerade beim Strafrecht - durchaus ohne jahrelanges Jurastudium verständlich und nachvollziehbar.
« Letzte Änderung: 4. Januar 2023, 22:50:57 von Sandmännchen »
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Re: Querdenken
« Antwort #11109 am: 4. Januar 2023, 22:54:19 »
Der Unterschied ist aber geringer, wenn Du einen Autotransporter mit einem Auto klaust gegenüber einem mit 4 000 Autos. Das macht man beides als Einzeltat.

Ich verstehe schon, was Du mir erklären willst. Ich stimme Dir auch teilweise zu. Allerdings passen auf einen Autotransporter nur zehn bis 15 Autos. Damit könnte ich tateinheitlich (ungern) leben. Dann bleiben aber weiterhin über 3900 Taten und die sollten gewerbsmäßig abgeurteilt werden. 
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Re: Querdenken
« Antwort #11110 am: 5. Januar 2023, 02:13:55 »
Off-Topic:
Wenn über Nacht das Lager eines Autohändlers mit 4000 Autos ausgeräumt wird, wäre das tatsächlich tateinheitlich. Allerdings wird der Umfang des Diebstahls dann doch wieder für die Höhe der Strafe innerhalb des Strafrahmens berücksichtigt.
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Re: Querdenken
« Antwort #11111 am: 5. Januar 2023, 20:50:19 »
Zitat von: Reitschuster
Schon kurz nach der Veröffentlichung des Artikels hat sich Rechtsanwalt Ivan Künnemann bei uns gemeldet und uns auf einige fehlerhafte Details hingewiesen, die von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verbreitet wurden und es teilweise auch in unsere Berichterstattung „geschafft“ haben. So ist etwa Beate Bahner nicht die Rechtsanwältin der verurteilten Ärztin, sondern der mitangeklagten Büroangestellten. Die Hauptangeklagte dagegen wurde und wird vor Gericht von Künnemann vertreten. Darüber hinaus sei es nicht um 4.247 Fälle der „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ gegangen, sondern um 4.374 Fälle.
   :facepalm:


Hier die Auflösung, wie das "politisch wohl gewollte" Urteil zustande kam.

Zitat von:  RA Künnemann
Da die Angeklagte aber nur eingeräumt hat, „nicht alle 4.374 Patienten“ körperlich untersucht zu haben, hätte die Staatsanwaltschaft – konsequent zu Ende gedacht – für jeden einzelnen der vorgeworfenen 4.374 Fälle nachweisen müssen, dass eine solche Untersuchung nicht stattgefunden hat.

Das Gericht zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und verhängte schließlich das politisch wohl gewollte Hammer-Urteil gegen die Ärztin. Für jedes vor dem 1. Oktober 2020 ausgestellte Attest wurde die Angeklagte zu je 90 Tagessätzen verurteilt, für jedes im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 ausgestellte Attest wurde eine Freiheitsstrafe von jeweils vier Monaten verhängt. Unter dem Strich wurde daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gebildet.

https://reitschuster.de/post/aerztin-aus-weinheim-anwalt-spricht-von-rechtsbeugung/
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Re: Querdenken
« Antwort #11112 am: 5. Januar 2023, 21:02:16 »
Ach der Herr Reizhuster wieder mit seiner bekloppten Deppenlogik mal wieder.

Er kann sich ja mal ausrechnen, wie viele Stunden die Ärztin für 4.374 Fälle aufgewendet haben muss, wenn man für jeden einzelnen Fall einer Untersuchung nur 10 Minuten ansetzt. Und dann kann er sich ausrechnen, wie viel Zeit sie in vier Monaten noch für andere Patienten gehabt haben könnte. Da kommen keine 10 Tage zusammen. Kaum zu glauben also, dass sie in dem Zeitraum so viele Atteste nach seriöser Untersuchung ausstellen konnte. Da muss man auch nix mehr nachweisen. Die Sache ist einfach sonnenklar.
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Re: Querdenken
« Antwort #11113 am: 5. Januar 2023, 21:22:26 »
so viele Atteste nach seriöser Untersuchung ausstellen konnte

Das Gegenteil wurde tatsächlich vom Gericht festgestellt. Es handelte es sich um reine Fernatteste.
<Hallo Approbation!>
Aber: Rechtsmittel abwarten.
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Re: Querdenken
« Antwort #11114 am: 5. Januar 2023, 21:35:58 »
Hätte sie die Patienten dagehabt, mit Versichertenkarte und im Zimmer, vermutlich hätte man ihr nichts eindeutiges nachweisen können, bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand. Aber wenn blöd, dann richtig, und daher gabs Fernatteste, so dass man ihr den Unsinn nachweisen konnte. Saudomm gloffa, wie es auf Schwäbisch heißt.
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