Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1002394 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #11070 am: 2. Januar 2023, 20:29:06 »
Zitat
02.01.2023 Weinheim

Das Urteil im Fall gegen Dr. Monika Jiang wegen Beihilfe zum freien Atmen:
„Monika 2 Jahre 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot, Eva zu 90 Tagessätzen.“

Sie gehen natürlich in Berufung.

https://t.me/dauerwelleDemoReport/3149

"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Offline Neubuerger

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Re: Querdenken
« Antwort #11071 am: 2. Januar 2023, 20:30:23 »
Das Urteil ist gesprochen, die Ärztin hat 2 Jahre und 9 Monate ohne Bewährung sowie ein dreijähriges Berufsverbot erhalten, ihre Bürokraft hat 90 Tagessätze erhalten, das sind 2700 Euro.

Zitat von: SWR
Weinheimer Ärztin wegen rechtswidriger Masken-Atteste zu Haftstrafe verurteilt

Am Amtsgericht Weinheim ist am Montagabend das Urteil gegen eine Ärztin gefallen. Wegen rechtswidrig ausgestellter Masken-Atteste wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Gericht verurteilte die Weinheimer Ärztin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Zudem sprach das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot aus. Die Bürokraft der Ärztin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen.

Am Prozesstag am Montag hatten sich zeitweise rund 150 Menschen vor dem Amtsgericht Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) versammelt. Laut Polizei handelte es sich dabei um eine angemeldete Demonstration. Die Demonstrantinnen und Demonstranten trugen Plakate mit Aufschriften wie: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" oder "Die Corona Maßnahmen schaden den Schwächsten und nützen niemandem".

Schwere Vorwürfe der Verteidigung

Im Gerichtssaal hatte zunächst die Anwältin der mitangeklagten Bürokraft der Ärztin ihr Plädoyer gehalten. Die Verteidigerin bezeichnete den Prozess als - so wörtlich - "Terrorprozess", zog Nazi-Vergleiche und sprach von einem "totalitären Corona-Regime". Die angeklagte Ärztin soll rund 4.400 möglicherweise falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenplicht ausgestellt haben.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert. Sie sah den Tatbestand des "Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" erfüllt. Als rechtlichen Hintergrund führte die Staatsanwältin an, dass ein Attest laut Bundesgerichtshof bereits dann als falsch gilt, wenn ein Zeugnis über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat.

Angeklagte hält Masken für schädlich

Die Angeklagte hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und trat auch bei Veranstaltungen als Rednerin auf. Sie behauptet, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich ist und unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führt. Deshalb habe sie aus Überzeugung die 4.374 Atteste größtenteils ohne direkten Patientenkontakt ausgestellt.
[Quelle]
« Letzte Änderung: 2. Januar 2023, 20:36:20 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11072 am: 2. Januar 2023, 21:45:13 »
Der MedienBauschaumanwalt muss sich natürlich auch äußern

Die Verurteilung erfolgte wegen „Beihilfe zum freien Atmen“  :scratch:


Wo bleiben die Spendenaufrufe?


So nebenbei propagiert er nicht CDL wie das DixiKlo sondern ein anderes Mittelchen
« Letzte Änderung: 2. Januar 2023, 21:52:46 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Seb

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Re: Querdenken
« Antwort #11074 am: 3. Januar 2023, 11:48:37 »
Zitat
OLG: "Querdenken"-Initiator Ballweg bleibt in U-Haft

«Querdenken»-Initiator Michael Ballweg bleibt auch nach mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart ordnete die Fortdauer an, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni vergangenen Jahres «durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt».

Ballwegs Anwälte hatten mehrfach vergeblich auf ein Ende der U-Haft gepocht und zuletzt damit argumentiert, dass die Fortdauer über sechs Monate hinaus laut Strafprozessordnung nur ausnahmsweise möglich sei. Die strikten Vorgaben dafür seien aus ihrer Sicht nicht erfüllt.
https://www.zeit.de/news/2023-01/03/olg-querdenken-initiator-ballweg-bleibt-in-u-haft
abgerufen am 3.2.2023 gegen 11:40

Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 

Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #11075 am: 3. Januar 2023, 13:44:09 »
@Weinheimer Ärztin:

Ich darf noch ergänzen, dass die "Bürokraft" (vulgo Sprechstundenhilfe MFA) 90 TS á 30 € kassiert hat.

Ob das hält, ist aus meiner Sicht fraglich, weil § 278 StGB hier nicht einschlägig ist. Es kommt also nur das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht, wobei die Fälschung ja eigentlich erst mit der Unterschrift (der Ärztin) vollendet ist. Es wäre dann also nur eine Beihilfe zur Urkundenfälschung...
« Letzte Änderung: 3. Januar 2023, 14:03:57 von Knallfrosch »
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Re: Querdenken
« Antwort #11076 am: 3. Januar 2023, 15:10:42 »
Wenn ich eines hier im Forum gelernt habe, dann sollte man vor der Meinungsbildung auf die Urteilsbegründung warten, denn die Presse bringt gerne einiges durcheinander.

Spekulatius: Vielleicht hat die Sprechstundenhilfe auch einige Atteste einfach so ausgestellt (auf blanko unterschriebenen Attesten), also wirklich im Wissen um die fehlende Untersuchung.
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Re: Querdenken
« Antwort #11077 am: 3. Januar 2023, 15:11:50 »
Blanko-Unterschrift der Ärztin. Den Rest füllt die Hilfe aus.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11078 am: 3. Januar 2023, 18:14:28 »
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Re: Querdenken
« Antwort #11079 am: 3. Januar 2023, 19:02:54 »
« Letzte Änderung: 3. Januar 2023, 19:05:04 von Ba_al »
 

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Re: Querdenken
« Antwort #11080 am: 3. Januar 2023, 20:55:30 »
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Re: Querdenken
« Antwort #11081 am: 3. Januar 2023, 22:54:16 »
Mit dem dummen Kanisterkopp durch die Wand – ohne jede Aussicht auf Erfolg. Wovon bezahlt er den Unsinn eigentlich, wenn er doch schon so viele Rechnungen erhalten hat und um Spenden betteln muss?
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Re: Querdenken
« Antwort #11082 am: 3. Januar 2023, 22:58:12 »
Er macht das vermutlich wie ein Spielsüchtiger. Geld leihen und hoffen das mit dem letzten Automateneuro der große Gewinn kommt.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #11083 am: 3. Januar 2023, 23:04:30 »
Und auch wenn jeder Depp mittlerweile erfahren kann, dass die Gerichte regelmäßig den Klagenden nicht beistehen, so kommt trotzdem immernoch einmal einer daher, der es trotzdem versucht. Die Gerichte haben ja sonst nichts zu tun. Eine Standardabweisung ist offenbar nicht möglich.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11084 am: 3. Januar 2023, 23:10:22 »
Die Techniker spötteln immer, Wahnsinn sei, wenn man ein mehrfach gescheitertes Experiment ständig wiederholt, weil nur dadurch das gewünschte Ergebnis rauskommen wird.
 
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