Bei der Füllmich-Nummer mit der Gerichtskosten-Rechnung über 120.000 Euro (es müssten genau 120.721 Euro sein) fehlen ein paar Fakten fürs ganze Bild.
Im Artikel steht nicht, ob die Gerichtskostenrechnung gezahlt wurde. Eine Zivilklage wird normalerweise erst zugestellt, sobald der Gerichtskostenzuschuss eingezahlt wird (§ 12 Abs. 1 S. 1 Gerichtskostengesetz).
Wenn der schlaue Unternehmer jetzt Füllmich auf 280.000 Euro Schadensersatz wegen der Gerichtsgebühren und der Anwaltskosten verklagt hat (so steht es im Artikel), dann heißt das für mich, dass der Unternehmer tatsächlich die 120.721 Euro Gerichtkosten eingezahlt hat und dann die Klage zugestellt wurde. Dann kommen größenordnungsmäßig noch 131.155,70 Euro für einen Anwalt dazu - das dürfte der gegnerische Anwalt sein, der den Klagabweisungsantrag gestellt und damit seine Verfahrensgebühr redlich verdient hat. Die Differenz zu den berichteten 280.000 Euro, also knapp 30.000 Euro, dürfte der Betrag sein, um den der Unternehmer über einen gewissen Zeitraum gemolken wurde.
Dann hätte also 1) der Staat 120.721 Euro verdient, 2) der Wieler-Anwalt 131.155,70 Euro, und 3) Füllmich knapp 30.000 Euro. Unabhängig davon, ob die Schadensersatzklage Erfolg hat (dann verliert Füllmich netto 250.000 Euro) oder nicht (dann bleibt der Unternehmer auf 280.000 Euro Schaden sitzen, und Füllmich profitiert endgültig mit 30.000 Euro), wäre das doch in jedem Fall ein super Geschäft sowohl für den Staat als auch für den Wieler-Anwalt, oder? Habe ich da 'was missverstanden
?