Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen.
Die Leistungen richten sich aber nach den Bestimmungen des Ziellandes.
Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes. Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig.
Wobei die GKVen einem aber typischerweise auch für lange Aufenthalte im non-EU-Land ihre eigenen Auslandsversicherungen anbieten, die auch durchaus bezahlbar sind.
Bei einem Arzt tippe ich aber eher darauf, dass er privat versichert war und das ist in dem Fall nicht so schick. Da ist er zwar zuerst in jedem Ausland drei Monate lang vollversichert
aber dann ist Sense. Dann muss die ExPat-Versicherung her
und wenn man die private KV (samt Altersansparung!) vorhalten will, muss man ohne Leistung weiter zahlen oder die Versicherung
kostenpflichtig ruhend stellen oder in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln.
Bei Dr. Kannallesbesser ahne ich schon wie der Mann vorgegangen ist. Und auf die Tour bleibt ihm eine deutsche GKV sicher verwehrt, sofern er nicht nach Deutschland zurück kehrt und eine unselbständige Tätigkeit aufnimmt.