Ich liiieeeebbbe Verfassungsprozessrecht. Das ist nur etwas für Leute, die einen Satz mit sechs Kommata für unterkomplex halten.
Wobei es sich hier um eine Binse handelt, die, ebenso wie die Presse ihre Nachrichten, ein Gericht vom anderen abschreiben kann. Man sollte aber auch bei hinreichend vielen Kommata darauf achten, nicht durch einzelne Auslassungen den Sinn des gesamten Konstruktes zu verfälschen.
Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich hinreichend viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll.
Grundsatz der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (mit gelegentlichen Ausnahmen beim BverfG, aber niemals beim BVerwG): Menschen sind grundsätzlich nicht in der Lage, selbst und aus eigenem Antrieb etwas Vernünftiges zu tun, weshalb sie vom Nanny-Staat dazu gezwungen werden müssen - Ge- und Verbote sind daher als Hochämter des Etatismus immer erlaubt, Einwände werden auf der Verhältnismäßigkeitsebene weg(ab)gewogen.
Abgesehen davon, daß ein Prinzip ein Grundsatz ist und ein Grundprinzip daher ein grundsätzlicher Grundsatz sein müßte - es finden sich, das beweist schon die Menge der eingereichten Klagen, die in völliger Ignoranz der aktuellen Rechtsprechung immer wieder dasselbe Anliegen vortragen, hinreichend viele Menschen, die zwar per Definition vernunftbegabt sind, sich aber vom Gesetzgeber weder motivieren noch verpflichten ließen, von dieser Begabung Gebrauch zu machen.
Man hat jedenfalls im Einklang mit dem BVerfG entschieden:
Der Vorteil an dieser stoischen Klageflut ist, daß die Geschäftsstellen vom Vorsitzenden kein vollständiges Diktat, sondern nur noch die Anweisung brauchen, welcher Beschluß gerade kopiert werden soll.