Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
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Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1499849 mal)

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Offline Grashalm

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@Reichsschlafschaf

War der IWF nicht der Verein der während der Euro-Krise mit diesen super tollen Sparauflagen um die Ecke kam?

Falls ja würde ich Mal leise Zweifel an deren Expertise anmelden.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll. Sie würden ihre Wohnungen häufiger verlassen, ihre physischen sozialen und familiären Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung wieder aufnehmen und zu privaten und beruflichen Zwecken zusammenkommen.


Man hat jedenfalls im Einklang mit dem BVerfG entschieden:

Zitat
Erginge demgegenüber die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, würden sich voraussichtlich sehr viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Regelungen unterbunden werden soll, obwohl diese Verhaltensbeschränkungen mit der Verfassung vereinbar wären. So dürften dann insbesondere Einrichtungen, deren wirtschaftliche Existenz durch die Schließungen beeinträchtigt wird, wieder öffnen, viele Menschen ihre Wohnung häufiger verlassen und auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufiger stattfinden. Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen (ausführlich dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -, Rn. 16 f.) erheblich erhöhen.
BVerfG, Beschluss vom 07. April 2020 - 1 BvR 755/20
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline BlueOcean

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Zitat von: BB
Und Billy, wann kommt endlich Dein lebensrettender Impfstoff, auf den wir alle in der Welt so sehnlichst warten? Haben die Regierungsleute denn immer noch nicht den lächerlichen Betrag von 650 Millionen Euro an Dich gezahlt, den Du zur Entwicklung des Impfstoffs so dringend brauchst? Ich fasse es einfach nicht!

Der Betrag ist für die Stiftung von Bill Gates wirklich recht lächerlich. Er entspricht gerade einmal 5 Prozent von dem Stiftungskapital. Wegen dem Taschengeld sollen sie die ganze Corona-Pandemie inszeniert haben?

Zumal auf der Schwurbelsite von der die Story mit den 650 Millionen stammt mindestens auch noch 34 weitere unwiderlegbare Beweise zu finden sind, die zeigen wie simpel sich Bill Gates & Co sowieso schon längst das Vermögen aller Menschen unter den Nagel gerissen haben. Wozu also noch Corona?
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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dtx

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Ich liiieeeebbbe Verfassungsprozessrecht. Das ist nur etwas für Leute, die einen Satz mit sechs Kommata für unterkomplex halten.

Wobei es sich hier um eine Binse handelt, die, ebenso wie die Presse ihre Nachrichten, ein Gericht vom anderen abschreiben kann. Man sollte aber auch bei hinreichend vielen Kommata darauf achten, nicht durch einzelne Auslassungen den Sinn des gesamten Konstruktes zu verfälschen.

Zitat
Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich hinreichend viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll.
Grundsatz der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (mit gelegentlichen Ausnahmen beim BverfG, aber niemals beim BVerwG): Menschen sind grundsätzlich nicht in der Lage, selbst und aus eigenem Antrieb etwas Vernünftiges zu tun, weshalb sie vom Nanny-Staat dazu gezwungen werden müssen - Ge- und Verbote sind daher als Hochämter des Etatismus immer erlaubt, Einwände werden auf der Verhältnismäßigkeitsebene weg(ab)gewogen.

Abgesehen davon, daß ein Prinzip ein Grundsatz ist und ein Grundprinzip daher ein grundsätzlicher Grundsatz sein müßte - es finden sich, das beweist schon die Menge der eingereichten Klagen, die in völliger Ignoranz der aktuellen Rechtsprechung immer wieder dasselbe Anliegen vortragen, hinreichend viele Menschen, die zwar per Definition vernunftbegabt sind, sich aber vom Gesetzgeber weder motivieren noch verpflichten ließen, von dieser Begabung Gebrauch zu machen.

Man hat jedenfalls im Einklang mit dem BVerfG entschieden:

Der Vorteil an dieser stoischen Klageflut ist, daß die Geschäftsstellen vom Vorsitzenden kein vollständiges Diktat, sondern nur noch die Anweisung brauchen, welcher Beschluß gerade kopiert werden soll.


« Letzte Änderung: 17. April 2020, 19:38:08 von dtx »
 
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Offline Sandmännchen

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@Gelehrsamer

Wer sich aus eigenem Antrieb an die Vorschriften hält, wird ja nicht beschwert. Insofern trifft die Vorschrift nur die Unvernünftigen. Hinzu kommt, dass hier nur eine Minderheit an Leuten ausreicht, deren Vernunft entweder nicht genügt oder die andere Ziele als das Allgemeinwohl im Auge haben, um die Zeitdauer der Pandemie und die Anzahl der Opfer erheblich zu erhöhen.

Das BVerfgG gibt sich allerdings trotzdem deutlich mehr Mühe mit den Begründungen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Rolly

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Sind wir uns einig das auf beiden „Aussenseiten“ des politischen Spektrums einfach Idixxxten rumlaufen?
Dummheit macht halt nicht Halt vor einer politischen Gesinnung.
Das hat nichts mit den "Aussenseiten" zu tun. Solche ♥♥♥en gibt es auch bei den Linken, bei der FDP, bei der CDU/CSU/JU (wie gerade bewiesen), bei den Grünen und auch bei der SPD (ja, ich weiß ich bin ein Nestbeschmutzer. Aber wenn ein SPD Abgeordneter denkt mit dem Vorschlag, die Herausgabe von Passwörtern über Erzwingungshaft erreichen zu wollen an die Öffentlichkeit gehen zu müssen fällt mir nichts mehr anderes ein). Die einzige Partei, die scheinbar frei von solchen Deppen ist ist die Partei unseres lieben @A.R.Schkrampe, und dort auch nur weil man da sowieso nicht weiß was ernst gemeint ist und was nicht.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline SchlafSchaf

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Offline DerPöseKinderklau

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Mal schauen wann unsere VTler das übernehmen

https://www.spiegel.de/politik/ausland/coronavirus-ursprung-in-wuhan-labors-als-geruechtekuechen-a-564ffc03-d3c2-4ed9-853d-b38f96acc79a

Das ist neben “die Rache von Tieren, für ein bei lebendigem Leibe gehäutetes Tier in einem Chinesischen Wald“ das erste, was zu lesen war.
 
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Offline Rabenaas

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Die einzige Partei, die scheinbar frei von solchen Deppen ist ist die Partei unseres lieben @A.R.Schkrampe, und dort auch nur weil man da sowieso nicht weiß was ernst gemeint ist und was nicht.

Doch nicht etwa die Partei Die PARTEI? Die ist als einzige deppenfrei, denn sie hat immer recht!



Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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dtx

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@Gelehrsamer

Wer sich aus eigenem Antrieb an die Vorschriften hält, wird ja nicht beschwert.

Die Beschwernis besteht in den Einschränkungen, nicht in den Geldbußen. Würde die Notwendigkeit einer Beschwernis als Voraussetzung zum Beschreiten des Rechtsweges zur Folge haben, daß man gegen die Verordnung verstoßen müßte, um mit einer Geldbuße belegt zu werden, wäre das eine Aufforderung zum Rechtsbruch durch die Hintertür.

@Sandmännchen



Bericht von der Demo in Gießen:

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Giessener-protestieren-fuer-das-Recht-zu-protestieren-article21722330.html
« Letzte Änderung: 17. April 2020, 23:23:38 von dtx »
 
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Offline Gelehrsamer

Zitat von: Gelehrsamer am Heute um 18:19
Zitat von: Reichsschlafschaf am Heute um 16:25
Zitat
Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich hinreichend viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll.
Grundsatz der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (mit gelegentlichen Ausnahmen beim BverfG, aber niemals beim BVerwG): Menschen sind grundsätzlich nicht in der Lage, selbst und aus eigenem Antrieb etwas Vernünftiges zu tun, weshalb sie vom Nanny-Staat dazu gezwungen werden müssen - Ge- und Verbote sind daher als Hochämter des Etatismus immer erlaubt, Einwände werden auf der Verhältnismäßigkeitsebene weg(ab)gewogen.

Abgesehen davon, daß ein Prinzip ein Grundsatz ist und ein Grundprinzip daher ein grundsätzlicher Grundsatz sein müßte - es finden sich, das beweist schon die Menge der eingereichten Klagen, die in völliger Ignoranz der aktuellen Rechtsprechung immer wieder dasselbe Anliegen vortragen, hinreichend viele Menschen, die zwar per Definition vernunftbegabt sind, sich aber vom Gesetzgeber weder motivieren noch verpflichten ließen, von dieser Begabung Gebrauch zu machen.

Das kann ich alles nicht nachvollziehen:

1. Das Wort "hinreichend" findet sich weder in der Berliner Entscheidung, noch in der 1 BvR 577/20 des Bundesverfassungsgerichts.

2. Das "Grundprinzip" ist ein in der Umgangs- wie in der Rechtssprache gängiger Terminus.

3. Es mag sein, dass das Berliner Verfassungsgericht allenfalls abschreiben kann. Andere Gerichte finden im Bereich des Versammlungswesens aber differenziertere und unterschiedliche Regelungen. Heute hat die Stadt Hannover in einem Fall ein Versammlungsverbot sogar von sich aus aufgehoben, nachdem die Antragsteller das Verwaltungsgericht angerufen haben. Der Glaube, man müsse nur Textbausteine kopieren, ist ein Aberglaube.
 
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Die Beschwernis besteht in den Einschränkungen, nicht in den Geldbußen. Würde die Notwendigkeit einer Beschwernis als Voraussetzung zum Beschreiten des Rechtsweges zur Folge haben, daß man gegen die Verordnung verstoßen müßte, um mit einer Geldbuße belegt zu werden, wäre das eine Aufforderung zum Rechtsbruch durch die Hintertür.

Ich sehe die Beschwernis schon auch in den Einschränkungen. Allerdings beschweren diese nur denjenigen, der sich nicht aus eigener Einsicht an diese halten will.

Auf einen einfacheren Fall angewandt:

Wenn ich wo nicht parken will, weil ich aus Rücksicht meine Karre nicht gerne behindernd abstellen mag, dann stört mich das deswegen bestehende Parkverbot nicht und mir fehlt dann eben auch die Klagebefugnis. Zumindest im Verwaltungsrecht.

Das ist lediglich eine Replik auf @Gelehrsamer ,  den ich so interpretiere, dass er diese Vorschriften kritisiert, weil sich die Leute sowieso dran halten würden:

Menschen sind grundsätzlich nicht in der Lage, selbst und aus eigenem Antrieb etwas Vernünftiges zu tun, weshalb sie vom Nanny-Staat dazu gezwungen werden müssen

Womöglich meinte er das aber auch anders. Vielleicht mag er es klarstellen?
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Offline Reichsschlafschaf

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Hab ich z.B. nie behauptet.
Entscheidungen klingen vermutlich ähnlich, weil sie Ähnliches oder sogar Gleiches zum Ziel haben:
Zitat
Erginge demgegenüber die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, würden sich voraussichtlich sehr viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Regelungen unterbunden werden soll, obwohl diese Verhaltensbeschränkungen mit der Verfassung vereinbar wären. So dürften und würden dann Menschen ihre Wohnung auch ohne triftige Gründe wieder verlassen. Mit Blick darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 1 BayIfSMV zu einer weitgehenden Kontaktreduktion keine vollziehbare Regelung erblickt hat (BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris, Rn. 49 ff.), würde auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufiger stattfinden. Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen (ausführlich dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -, Rn. 16 f.) erheblich erhöhen.

Beschluss vom 09. April 2020 - 1 BvR 802/20


Zitat
Heute hat die Stadt Hannover in einem Fall ein Versammlungsverbot sogar von sich aus aufgehoben, nachdem die Antragsteller das Verwaltungsgericht angerufen haben.

Es kommt vermutlich wieder mal drauf an.

Weiter geht's:

Zitat
Göttingen/Lüneburg – Erfolge von Bürgern sind Mangelware: Die sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichte von Oldenburg bis Göttingen haben bislang fast alle Eilanträge gegen die von den Behörden verfügten Einschränkungen wegen der Corona-Krise abgewiesen.

Der durchgängige Tenor lautete: Durchgängiger Tenor: Gesundheitsschutz vor Grundrechten.

Spoiler
Einzig die Inhaberin eines Lebensmittelstandes auf einem Bauernhof imLandkreis Harburg drang mit ihrem Anliegen durch – wenn auch nur indirekt. Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg wies ihren Antrag mangels eines konkreten Verkaufsverbots als unzulässig ab. Jedoch stellte es klar, dass eine Direktvermarkung beim Einhalten des gebotenen Abstands durchaus zulässig sei.

Fast nur Niederlagen

In 48 Verfahren haben sich Bürger und Gewerbetreibende an die niedersächsische Justiz gewandt, um gegen amtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorzugehen. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg auf Anfrage mit. In nahezu allen bereits entschiedenen Fällen kassierten die Betroffenen vor Gericht eine Niederlage.

So schmetterte kurz vor Ostern das VG Stade den Antrag auf Nutzung einer Zweitwohnung in Cuxhaven ab. Zuvor hatten die Richter in Oldenburg zwei Rheinland-Pfälzern die Unterkunft in ihrer Zweitwohnung in Krummhörn (Landkreis Aurich) untersagt. Die Nutzung der eigenen Ferienwohnung imLandkreis Friesland verbot das VG Oldenburg. Hiergegen hat der unterlegene Antragsteller Beschwerde eingelegt; darüber hat das OVG laut Gerichtssprecherin Gunhild Becker noch nicht entschieden. Verfahren wegen Zweitwohnungen gibt es auch in Braunschweig und in Hannover.

Keine Geburtstagsfeier

In Göttingen scheiterte ein 50-Jähriger, der mit Hilfe des VG seine von der Stadt untersagte Geburtstagsfeier mit mehr als 50 Gästen durchsetzen wollte. Die Gefahr einer Verbreitung der Krankheit sei hier besonders groß, befanden die Richter. Der Mann legte Beschwerde beim OVG ein. Allerdings war die Allgemeinverfügung der Kommune inzwischen durch eine viel schärfere Landesverordnung abgelöst worden. „Damit ist der ursprüngliche Streitgegenstand weggefallen“, erklärte ein Sprecher. Neu anhängig in Göttingen ist die Klage eines Fitness-Studios gegen die Schließung.

Medizin geht vor

Negativ ging auch der Eilantrag eines aus dem Kreis Leer stammenden Wohnmobiltouristen aus, der sich zu den Feiertagen küstennahe Parkplätze in den Kreisen Aurich und Wittmund erstreiten wollte. Das VG Oldenburg befand, dass die Gewährleistung einer intensivmedizinischen Versorgung der Reiselust eines Einzelnen vorgehe.

Das VG Hannover bestätigte nicht nur das Verbot einer Demonstration „gegen das totale Versammlungsverbot unter dem Deckmantel der Epidemiebekämpfung“, sondern gab auch das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen.

Das OVG selbst wies in erster Instanz das Ansinnen eines Tankstellenbetreibers zurück, der für seine Waschanlage das „Durchführen von vor- und nachgelagerten Reinigungsschritten durch die Kunden“ ermöglichen wollte. Die Landesverordnung erlaubt nur den Betrieb von vollautomatischen Waschstraßen. Das Verbot, auf Wochenmärkten Blumen und Pflanzen zu verkaufen, ist Gegenstand eines weiteren Eilverfahrens in Lüneburg.
[close]
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/keine-aussicht-auf-erfolg-gerichte-lehnen-eilantraege-gegen-corona-bestimmungen-ab-13654464.html
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Offline Rabenaas

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Durchgängiger Tenor: Gesundheitsschutz vor Grundrechten.

Durchgängiger Tenor: Grundrecht auf Leben und Gesundheit vor anderen Grundrechten.
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