Raubbau an der Natur und Dekadenz im Westen, neuerdings auch in höchsten Regierungsämtern (wobei man sich fragen muß, wo diese Islamisten eigentlich das Sultanat von Recep Tayyip I. einordnen) sind Tatsachen, die keines Beweises mehr bedürfen. Es läßt sich auch bestreiten, daß diese Kritikpunkte sehr begünstigende Begleitumstände waren, wie man an den Berichten aus den am meisten betroffenen Ländern sehen kann.
Dabei muß man, wenn von Dekadenz die Rede ist, nicht nur den Westen, sondern auch die Machtstrukturen in China in den Fokus nehmen. Schließlich bleibt festzustellen, daß der Menschheit diese Pandemie bei rechtzeitigem zweckentsprechendem Reagieren der jeweils lokalen Behörden erspart geblieben wäre. Vertuschen (China), Abwiegeln (Trump, Bobbele) oder der Mißbrauch von Altenheimen zum Absondern von Infizierten (Lega Nord) gehören nicht dazu.
Ich wundere mich vor allem, dass sich die Aufmerksamkeit auf die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel konzentriert, zumal dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Bei den Grundrechten ohne qualifizierten Gesetzesvorbehalt spielt für mich die Musik, z. B. Versammlungen in geschlossenen Räumen oder Religionsfreiheit.
Aber um eine Versammlung in geschlossenen Räumen abhalten zu können, müßte man entweder eigene Räume habe oder sie sich eine Saalmiete leisten und auf die Schnelle einen hungrigen Wirt finden können. Eher nichts für Leute, die per FB zu einem Flashmob aufrufen. Zudem spielt die Symbolkraft des Versammlungsortes für unsere Kunden oft die entscheidende Rolle, die Demo überhaupt in Gang zu bringen (vor dem Reichstag oder vor der Polizeistation, in die XY einbestellt wurde). Und nicht zuletzt fallen in einem geschlossenen Raum die Wirkungen der akustischen und optischen Belästigung von Passanten und Anwohnern weg. Da kann man gleich daheim bleiben.
Ich sehe die Notwendigkeit, über die massiven Eingriffe in die Grundrechte und ihre Rechtfertigung zu diskutieren. Aber ich sehe nicht die Notwendigkeit, die Versammlungsfreiheit als allererstes zu verteidigen.
Ich sehe keine Notwendigkeit, irgendein Grundrecht nicht zu verteidigen (egal wann). Die Verteidigung muß ansetzen, sobald eine unangemessene Einschränkung droht.
Aber vielleicht könnte man bei der Gelegenheit das Vermummungsverbot abschaffen, dann wäre es auch kein Problem mehr, bei Versammlungen Schutzmasken zu tragen.
Manche Länder sollten erstmal das Vermummungsverbot in ihren Schulgesetzen außer Kraft setzen, um die Schulen demnächst legal öffnen zu können ...
https://www.sueddeutsche.de/bildung/schulen-kiel-vollverschleiert-in-die-schule-erlauben-oder-nicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200204-99-768043Frage an die Rechtskundigen hier zum letzten "Statement" von Frau BalaBala, wenn sie Unsinnigkeiten/Beleidigungen wie ...
Auch wenn Du die Antwort eher nicht lesen wirst: Der Entzug der Zulassung ist keine unmittelbare Folge jeglicher strafrechtlicher Sanktion. Das stand im Beitrag Nr. 815.