Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1499854 mal)

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Offline Gerichtsreporter

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ist das als Rechtsanwalt zulässig, oder kann ihr von Amts wegen die Zulassung entzogen werden, die sie selbst ja schon in Aussicht stellte?
Ob zulässig oder nicht hängt nicht davon ab, ob sie Rechtsanwältin ist oder nicht. Da sie konkrete Gerichte und konkrete Beschlüsse anspricht, kann man ihre Äußerungen konkret auf die an den Beschlüssen beteiligten Richter beziehen. Also keine Kollektivbeleidigung. Allerdings sind die Grenzen zur Meinungsäußerung fließend und gerade in Bezug auf eine deftige Sprache bei der Durchsetzung von Interessen gab es schon Urteile, die das als zulässig angesehen haben.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/bverfg-formalbeleidigung-und-schmaehkritik-an-richtern

Um hier noch einen Sachbezug zu sehen, bedarf es allerdings viel Phantasie.
« Letzte Änderung: 17. April 2020, 15:03:27 von Gerichtsreporter »
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dtx

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Raubbau an der Natur und Dekadenz im Westen, neuerdings auch in höchsten Regierungsämtern (wobei man sich fragen muß, wo diese Islamisten eigentlich das Sultanat von Recep Tayyip I. einordnen) sind Tatsachen, die keines Beweises mehr bedürfen. Es läßt sich auch bestreiten, daß diese Kritikpunkte sehr begünstigende Begleitumstände waren, wie man an den Berichten aus den am meisten betroffenen Ländern sehen kann.

Dabei muß man, wenn von Dekadenz die Rede ist, nicht nur den Westen, sondern auch die Machtstrukturen in China in den Fokus nehmen. Schließlich bleibt festzustellen, daß der Menschheit diese Pandemie bei rechtzeitigem zweckentsprechendem Reagieren der jeweils lokalen Behörden erspart geblieben wäre. Vertuschen (China), Abwiegeln (Trump, Bobbele) oder der Mißbrauch von Altenheimen zum Absondern von Infizierten (Lega Nord) gehören nicht dazu.

Ich wundere mich vor allem, dass sich die Aufmerksamkeit auf die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel konzentriert, zumal dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Bei den Grundrechten ohne qualifizierten Gesetzesvorbehalt spielt für mich die Musik, z. B. Versammlungen in geschlossenen Räumen oder Religionsfreiheit.

Aber um eine Versammlung in geschlossenen Räumen abhalten zu können, müßte man entweder eigene Räume habe oder sie sich eine Saalmiete leisten und auf die Schnelle einen hungrigen Wirt finden können. Eher nichts für Leute, die per FB zu einem Flashmob aufrufen. Zudem spielt die Symbolkraft des Versammlungsortes für unsere Kunden oft die entscheidende Rolle, die Demo überhaupt in Gang zu bringen (vor dem Reichstag oder vor der Polizeistation, in die XY einbestellt wurde). Und nicht zuletzt fallen in einem geschlossenen Raum die Wirkungen der akustischen und optischen Belästigung von Passanten und Anwohnern weg. Da kann man gleich daheim bleiben. 

Ich sehe die Notwendigkeit, über die massiven Eingriffe in die Grundrechte und ihre Rechtfertigung zu diskutieren. Aber ich sehe nicht die Notwendigkeit, die Versammlungsfreiheit als allererstes zu verteidigen.

Ich sehe keine Notwendigkeit, irgendein Grundrecht nicht zu verteidigen (egal wann). Die Verteidigung muß ansetzen, sobald eine unangemessene Einschränkung droht.

Aber vielleicht könnte man bei der Gelegenheit das Vermummungsverbot abschaffen, dann wäre es auch kein Problem mehr, bei Versammlungen Schutzmasken zu tragen.

Manche Länder sollten erstmal das Vermummungsverbot in ihren Schulgesetzen außer Kraft setzen, um die Schulen demnächst legal öffnen zu können ...

https://www.sueddeutsche.de/bildung/schulen-kiel-vollverschleiert-in-die-schule-erlauben-oder-nicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200204-99-768043

Frage an die Rechtskundigen hier zum letzten "Statement" von Frau BalaBala, wenn sie Unsinnigkeiten/Beleidigungen wie ...

Auch wenn Du die Antwort eher nicht lesen wirst: Der Entzug der Zulassung ist keine unmittelbare Folge jeglicher strafrechtlicher Sanktion. Das stand im Beitrag Nr. 815.


« Letzte Änderung: 17. April 2020, 15:14:03 von dtx »
 
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Offline Grashalm

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Zitat
Dekadenz im Westen,

Könntest du zum besseren Verständnis diese Dekadenz vielleicht etwas beschreiben?

Zählte zum Beispiel meine Vorliebe für Bücher, Wissenschaft und Technik zur von dir Beklagten Dekadenz?

Da fließt nämlich ein nicht geringer Teil meines Einkommens rein ohne das sich jedesmal direkt ein praktischer Nutz ergibt. Es ist auch für mein Überleben nicht unbedingt notwendig.
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Offline Tuska

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Offline Grashalm

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Über kann man sich streiten aber die anderen drei können mir ruhig gestohlen bleiben.
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Zitat
Raubbau an der Natur und Dekadenz im Westen,

Hmmmmmm....vielleicht habe ich da was versäumt. Aber "Raubbau an der Natur", war da nicht auch was im Osten?   :scratch: :scratch:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutschland-kaempft-noch-mit-umweltschaeden-der-ddr-industrie-13766763.html
(wobei es da eine Menge seriöser Quellen gibt)

Zitat
Dekadenz im Westen, neuerdings auch in höchsten Regierungsämtern

Auch da scheint man "im Osten" doch auch erhebliche (Diktatur)Traditionen gepflegt zu haben. Gut, nur die paar "oberen 10 (tausend dürften es wohl nicht gewesen sein)" pflegten die "westliche Dekadenz" so richtig ausgiebig. In den "höchsten Regierungsämtern" war das aber wohl quasi ein "muss".
Ich sag mal nur "Schorfheide".
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@ArV: Gerichte sind nicht passiv beleidigungsfähig - das sind nur Personen Menschen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Die Firmenverbände bedienen Partikularinteresse, als solche muss man sie auch behandeln. Grundsätzlich kein Problem.


Die Verbände sind offenbar noch viel zu lasch! Keinen Biß, die Leute! Durch und durch verweichlicht!
Jetzt kommt einer, der wird es der Regierung aber mal so richtig zeigen!


Zitat
Steakhaus-Gründer Block attackiert Politik: „Die Herrschaften machen angstgetrieben Panik“
Der Unternehmer hält die Schließungen für übertrieben. Der 79-Jährige fordert, dass die Regierung für seinen finanziellen Schaden aufkommt.
Spoiler
Hamburg Der Gründer der Restaurantkette Block House, Eugen Block, ist für kontroverse Meinungen bekannt. Schon zu Beginn der Coronakrise ließ er über seinen Geschäftsführer Stephan von Bülow mitteilen, dass er vom Krisenmanagement der Bundesregierung wenig hält: Die Schließungen von Restaurants und Hotels seien „eine Enteignung“, sagte der Steakhaus-Gründer Anfang April dem „Hamburger Abendblatt“.

Jetzt legt Block im Nachrichtenmagazin „Spiegel“ nach. Er wolle sich das durch die Schließungen entgangene Geld von der Regierung zurückholen, wettert der 79-Jährige.

Der Hamburger greift die Politik scharf an: „Die Herrschaften haben angstgetrieben Panik gemacht. Ich warte immer noch auf den seit Langem angekündigten Corona-Peak. Noch immer stehen die Krankenhäuser halb leer. Mit den entstehenden Kosten hätte Herr Spahn seine Intensivabteilungen verdoppeln können. Nein, er muss das ganze Volk wegsperren und das Leben auf den Kopf stellen.“

Bereits im März habe er Briefe verschickt an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und das Robert Koch-Institut: „Ich habe klargemacht, dass das totale Einstellen des öffentlichen Lebens zum wirtschaftlichen Niedergang führt.“

Block sagte, er habe vor Corona persönlich keine Angst. „Fangen Sie nicht auch noch an mit der Panikmache! Dann sterbe ich eben drei Tage früher, na und? Ich habe Gottvertrauen. Ich gehe danach zum liebenden Gott.“ Block ist weiterhin fast jeden Tag in seinem Unternehmen.
[close]
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/coronakrise-steakhaus-gruender-block-attackiert-politik-die-herrschaften-machen-angstgetrieben-panik/25749996.html


Er hat es ihnen klargemacht!


Jedenfalls hat er Freunde gewonnen:



Auch andere stimmen zu und werden geliked:






 :facepalm:
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Ok, dann weiß ich schon einmal, wo ich zukünftig nicht mehr zum Steak essen hingehen werde.
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Ach der Eugen, der war schon immer speziell und streitbar.

In seinem Hotel hat er in 12 Jahren 11 Direktoren verschlissen, sein eigenen Sohn hat er mehr oder weniger aus dem eigenen Unternehmen gemobbt und wehe du widersprichst ihm.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Wenn es wie im Sommer ist, dann nennt man das sommerlich,
wenn es wie im Herbst ist, dann nennt man das herbstlich,
wenn es wie im Winter ist, dann nennt man das winterlich,
wenn es wie im Frühling ist, dann nenn man das frühlingshaft.

Und jetzt sagt mir Ihr,
dass das nichts bedeutet.

Es ist deutlich besser,
es verbietet Dir wer, ohne triftige Gründe das Haus zu verlassen,
als dass Dir wer ohne triftige Gründe verbietet, das Haus zu verlassen.
Welch ein Unterschied.

Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Zitat
In seinem Hotel hat er in 12 Jahren 11 Direktoren verschlissen, sein eigenen Sohn hat er mehr oder weniger aus dem eigenen Unternehmen gemobbt und wehe du widersprichst ihm.

Solche Leute kann ich vielleicht leiden.....

By the way, es muss meiner Meinung nach noch mehr getan werden um Betriebe/Arbeitsplätze zu erhalten, die durch die Krise bedroht sind. (Aus dem Bauch heraus) Geschätzt 25% der Leute zum Arbeitsamt zu schicken kann auch keine wünschenswertes Ereignis sein.
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Geschätzt 25% der Leute zum Arbeitsamt zu schicken kann auch keine wünschenswertes Ereignis sein.


Die derzeitigen Unterstützungszahlungen zeigen, man hat aus 1929 gelernt.
"Den Regierenden" in Bund, Ländern und EU unterstelle ich jetzt einfach mal pauschal, sie hätten sich von Fachleuten aus Bundesbank, EZB und IWF beraten lassen

Gestern brachte ein Medium (ich glaube die NZZ, weiß es aber nicht mehr genau) das Lamento eines Hedge-Fund-Managers über diese Hilfen. Die verhageln besagten Fonds offenbar gerade die Wette gegen Währungen. Weil sie Stabilität reinbringen.
Frechheit!
Jetzt wäre endlich wieder die Zeit des Manchester-Kapitalismus gekommen und dann vergällen einem die Regierungen Bilanz und Freude ...


Es gibt eine neue Entscheidung:

Zitat
Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie - VerfGH 50 A/20
Pressemitteilung vom 17.04.2020
Spoiler

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung verschiedener Regelungen der bis zum 19. April 2020 geltenden Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 abgelehnt.

Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, sah sich in verschiedenen privaten und beruflichen Tätigkeiten insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Gebote, seine Wohnung nicht zu verlassen und nicht mit anderen (nicht seinem Haushalt angehörenden) Menschen zusammenzutreffen, in verfassungswidriger Weise beschränkt.

Der Antrag war zwar nicht wegen des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig, er war aber unbegründet. Der Verfassungsgerichtshof hat im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung entschieden. Dabei waren die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugleich mit dem Eilantrag erhobene Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre. Im Rahmen der Folgenabwägung hatte der Verfassungsgerichtshof zu beachten, dass eine einstweilige Anordnung, die Regelungen außer Vollzug setzt, nur dann in Betracht kommt, wenn Aussetzungsgründe besonderen Gewichts dies als unabweisbar erscheinen lassen.

Ausgehend von diesem strengen Maßstab führte die Folgenabwägung zu dem Ergebnis, dass die nachteiligen Folgen, die für die Allgemeinheit im Falle der ganzen oder teilweisen Aussetzung der vom Antragsteller zulässigerweise angegriffenen und seine beruflichen und privaten Tätigkeiten regelnden Vorschriften, einträten, schwerer wiegen als die Nachteile, welche die von diesen Regelungen Betroffenen bei der Ablehnung des Eilrechtsschutzantrages zu befürchten hätten. Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll. Sie würden ihre Wohnungen häufiger verlassen, ihre physischen sozialen und familiären Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung wieder aufnehmen und zu privaten und beruflichen Zwecken zusammenkommen. Es bestünde die Gefahr, dass sich das vom Senat des Landes Berlin nachvollziehbar als aktuell gegeben angesehene Risiko einer Überforderung des Gesundheitssystems realisiert, weil die Infektionsrate der Bevölkerung und damit einhergehend die Inanspruchnahme medizinischer Kapazitäten in einer Geschwindigkeit steigen würden, für die die derzeit vorhandenen medizinischen Kapazitäten nicht ausreichen. Dies würde schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für viele Menschen und möglicherweise ein Ansteigen der Todesfälle zur Folge haben. Der Vermeidung dieser Gefahr kam das derzeit noch höhere Gewicht zu. Für die Folgenabwägung war auch entscheidend, dass die angegriffenen Regelungen befristet sind.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 14. April 2020 – VerfGH 50 A/20
50 A-20 Beschluss - neutral

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Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Simone Köhler
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Tel.:   (030) 90152652
Fax:   (030) 90152666

[close]
https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.921686.php


Entscheidung als PDF am Ende der Mitteilung
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Raubbau an der Natur und Dekadenz im Westen,

Hmmmmmm....vielleicht habe ich da was versäumt. Aber "Raubbau an der Natur", war da nicht auch was im Osten?   :scratch: :scratch:

Der Osten Deutschlands (und Deutschland überhaupt) gehören global gesehen zum Westen.
 
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Offline Gelehrsamer

Dabei waren die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugleich mit dem Eilantrag erhobene Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre.

Ich liiieeeebbbe Verfassungsprozessrecht. Das ist nur etwas für Leute, die einen Satz mit sechs Kommas für unterkomplex halten.

Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll. Sie würden ihre Wohnungen häufiger verlassen, ihre physischen sozialen und familiären Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung wieder aufnehmen und zu privaten und beruflichen Zwecken zusammenkommen.

Grundprinzip der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (mit gelegentlichen Ausnahmen beim BverfG, aber niemals beim BVerwG): Menschen sind grundsätzlich nicht in der Lage, selbst und aus eigenem Antrieb etwas Vernünftiges zu tun, weshalb sie vom Nanny-Staat dazu gezwungen werden müssen - Ge- und Verbote sind daher als Hochämter des Etatismus immer erlaubt, Einwände werden auf der Verhältnismäßigkeitsebene weg(ab)gewogen.
 
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