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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500252 mal)

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Offline Odysseus

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4230 am: 18. September 2020, 15:11:32 »

Der Bauer stapft durch Rosenheim und will Werbung machen für die morgige Demo gegen Maskenpflich im Unterricht. Die böse Versammlungsbehörde lässt sie nicht ins Zentrum, deswegen müssen sie in einen Mark ausweichen. BAuer rät daher dazu, künftige Versammlungen nicht mehr anzumelden. Im Grundgesetz steht auch nix von anmelden. Nach Abzug der ganzen "äh" wäre das Video nur halb so lang. ER guckt auch wieder hektisch über die Schulter.

Das Video entspricht so gar nicht seinem sonstigen Auftreten.

Macht er etwa eine Ein-Mann-Demo?
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4231 am: 18. September 2020, 16:00:02 »
Zitat
Vermutlich ist das ein Bildungsverweigerer ohne Kinder, der glaubt mit "denkt doch einmal an die Kinder!!!" mehr Mitstreiter gewinnen zu können.
Danke. Jetzt habe ich wieder den schluchzenden Mannheimer im Kopf.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4232 am: 18. September 2020, 17:28:36 »
Ein äußerst lesenswerter Artikel zum Thema "Rettet die Kinder" und den "Q-Moms". Die waren ja nicht nur in Berlin vertreten. Ein paar davon haben wir hier auch schon im Forum, z.B. Birgit Doll, Fridi und Frank Zimmermann.

https://www.belltower.news/qamoms-muetter-eltern-und-qanon-104451/
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4233 am: 18. September 2020, 23:48:41 »
Dann weiß ich ja, was ich morgen um zwei mache.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4234 am: 19. September 2020, 01:25:44 »
Fachfrage an die Juristen hier:

Ein Mitarbeiter kokettierte heute damit rum, dass er nächste Woche Urlaub in Spanien machen werde, da er aber über die Schweiz zurück nach Deutschland fliegen würde auf gar keinen Fall in Quarantäne gehen, noch sich testen lassen wolle. Weil, "woher sollen die wissen wo ich herkomm?"

1. Ist das so? Taugt die Passagierdatenspeicherung tatsächlich so wenig?
2. Was kann ich tun, um mit dem Kollegen mindestens 2 Wochen nach seinem Urlaub keinen Kontakt haben zu müssen?
3. Es ist der Sohn vom Chef

Was kann ich, möglichst anonym, tun, um den Typen in Quarantäne, oder zu einem Test zu zwingen?  Genaue Flugdaten weiss ich nicht. Name und Privatadresse kenn ich aber
« Letzte Änderung: 19. September 2020, 02:06:58 von Fatzke »
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4235 am: 19. September 2020, 08:53:44 »
Zitat
"woher sollen die wissen wo ich herkomm?"
Weitgehend stimmt das. Die fragen nicht jeden Passagier in den Registerlisten ab. Die dienen eher dazu, nach einer auffälligen Verbreitung nachsehen zu können, wann der mit wem von wo nach wo unterwegs war, nicht um "hier jetzt" zu kontrollieren. Wenn man sagt "vom Mars" und die Kontrollorgane das nicht als gefährdetes Gebiet kennen, müssten sie von sich aus Zweifel an der Richtigkeit der Aussage finden. Pech hätte er eventuell, wenn er aus der Transitzone raus muss, was in einem schweizerischen Flughafen unwahrscheinlich ist, wenn er auch mit einem Flugzeug weiterreist.

Du könntest im Vorfeld das Gesundheitsamt aufmerksam machen oder die Kontrollorgane. Die Frage ist aber, inwieweit das wirksam ist. Vielleicht kannst Du ihn bissl ausfragen, so rein aus Neugier, welche Fluggesellschaft das ist, oder an welchem Tag, ob die bei Flügen aus Deutschland nicht auch schon kontrollieren, Du hättest da etwas gehört, dass Deutschland gefährdetes Gebiet sei und so.
« Letzte Änderung: 19. September 2020, 08:57:24 von Anmaron »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4236 am: 19. September 2020, 08:55:35 »
...
2.Was kann ich tun, um mit dem Kollegen mindestens 2 Wochen nach seinem Urlaub keinen Kontakt haben zu müssen?
3. Es ist der Sohn vom Chef

Anonyme Mitteilung ans Gesundheitsamt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4237 am: 19. September 2020, 19:30:37 »
Fachfrage an die Juristen hier:

Ein Mitarbeiter kokettierte heute damit rum, dass er nächste Woche Urlaub in Spanien machen werde, da er aber über die Schweiz zurück nach Deutschland fliegen würde auf gar keinen Fall in Quarantäne gehen, noch sich testen lassen wolle. Weil, "woher sollen die wissen wo ich herkomm?"

1. Ist das so? Taugt die Passagierdatenspeicherung tatsächlich so wenig?


Wir mussten - heute - an Bord eine sog. Rückreisekarte ausfüllen. Dies wurde eingesammelt und dient der nur Nachverfolgbarkeit.

Am Flughafen CGN wurde zum Covid-Test gebeten, per Hinweisschild. Der Test sei obligatorisch. Da wir schon auf Mallorca einen Test haben vornehmen lassen, sind wir einfach an allem vorbei gegangen. Kontrolliert wurde das nicht.

Es bleibt also nur die Meldung durch dich an das Gesundheitsamt (die ich für uns natürlich gleich Montagmorgen vornehmen werde), diese ist zumindest in NRW verpflichtend.

Der Kollege entgeht sonst wohl jeder Kontrolle.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4238 am: 19. September 2020, 19:48:03 »
Der Bauer stapft durch Rosenheim und will Werbung machen für die morgige Demo gegen Maskenpflich im Unterricht. Die böse Versammlungsbehörde lässt sie nicht ins Zentrum, deswegen müssen sie in einen Mark ausweichen. BAuer rät daher dazu, künftige Versammlungen nicht mehr anzumelden. Im Grundgesetz steht auch nix von anmelden. Nach Abzug der ganzen "äh" wäre das Video nur halb so lang. ER guckt auch wieder hektisch über die Schulter.
Die Versammlung hatte nichts mit Leuten wie Quer zu tun. Ca 250 Leute, davon 230 besorgte Eltern mit Kindern.
So befassten sich die Vorträge weitgehend mit, wenn auch nicht berechtigten, so doch verständlichen Forderungen von Eltern.
Man trug Masken und wer auch nur durch wollte, wurde von den Ordnern darauf angehalten, Maske zu tragen.
Ich bin zweimal außenrum gelaufen, Bauer stand 15 Meter neben den Sprechern und filmte.
Einen Polizeieinsatz hab ich gegen zwei andere Filmer und Motzer gesehen, wobei ich nicht feststellen konnte, worin deren Störung lag.
Im Bericht wird noch ein Dritter Filmer erwähnt. Wäre schön, wenn es da um Bauer ginge. Aber da weiß ich nichts.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/demo-in-rosenheim-wegen-maskenpflicht-an-schulen-im-mangfallpark-90047877.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4239 am: 19. September 2020, 19:55:50 »
Man sieht also, dass Proteste gegen Corona-Maßnahmen nicht alle verboten werden, so wie Ralf Ludwig es behauptet. Man muss sie nur an die Spielregeln halten. Im Livestream vom Bauer habe ich vorhin nur Bilder aus Hannover gesehen.

@hair mess Ja, Bauer war einer der Kamerateams. Bei 15:27 wird er von der Polizei aufgefordert, sich der Versammlung nicht zu nähern, weil die nicht mit ihm in Verbindung gebracht werden wollen. Mindestens eines der anderen Kamerateams gehört auch zum Bauer.

Natürlich hält sich Bauer nicht an die Ansage der Polizei und bei 27:40 folgt eine weitere Folge von "Ich bin Presse" und "Ich habe einen Presseausweis". Das interessiert aber nicht, es geht darum, dass Stefan sich ohne Maske zwischen den Versammlungsteilnehmern aufhält. Das Attest interessiert den Ordner auch nicht. Bei 30:30 wird er von der Polizei aus der Versammlung geschickt. Sie sagen ihm noch einmal, dass er nur vom Rand filmen darf aber nicht mitten unter den Leuten.

Bei 32:25 Mimimi, dass die Ordner so tun würden als wüssten sie nicht, wer er ist. Vermutlich wissen sie es und wollen ihn einfach nicht dabei haben. Bei 33:10 ist der nächste Patient ohne Maske dran. Stefan ist angepisst, weil sich die Ordnerin nicht von ihm interviewen lassen möchte. Bei 34:30 erwischt es das nächste Kamerateam. Die Polizei nimmt dann bei 35:48 die Personalien der Truppe auf. Bauer hat noch ein Kamerakind mit Maske als Ass im Ärmel. Das gerade von der Polizei verarztete Kamerateam möchte auch nicht mit Stefan sprechen. Stefan stört, dass die Rednerin über Alternativmaßnahmen zur Maskenpflicht spricht. Er meint es würde reichen zu sagen, dass man keine Makse tragen möchte.

Bei 1:01:50 macht ihn der Ordner von vorhin darauf aufmerksam, dass er nicht möchte, dass das Gespräch mit ihm im Netz veröffentlicht wird. Das ist aber wegen Livestream schon passiert. Der Ordner stellt Stefan deswegen strafrechtliche Konsequenzen in Aussicht.  :clap:

Bei 1:16:00 sind die Wichtel inzwischen losgelaufen und Stefan versucht wieder, sich dazwischen zu mogeln. Er wird aber hinter die Ordner geschickt. Einen Fan hat er immerhin gefunden. Stefan macht Mimimi weil der "polizeibekannte Herr Bauer" als Maskenbefreiter trotzdem aus der Veranstaltung raus musste. Sein Fan scheint aus der Reichsbürgerecke zu kommen, weil er faselt etwas von Mahnwache in Berlin sowie Druck auf USA und Russland (bei 1:18:35 @hair mess kennst Du den Heini?).



Bei 2:00:00 wird es auch lustig. Diesmal Bilder aus Lanshut. Markus Haintz diskutiert mit dem Polizeiführer über Maskenpflicht für Ordner. Haintz zieht seine Trumpfkarte, dass es Befreiungen von der Maskenpflicht gäbe. Das lässt den Polizeiführer aber kaltr. Der erklärt Markus, dass er hiermit alle Ordner ablehnt, die von der Maskenpflicht befreit sind. :rotfl: Marus wiegert sich bei 25 Gard Ordner zum Maske tragen anzuhalten.  Man sieht den Unterschied zu Roseheim. Im Bescheid findet sich aber keine Auflage für Ordner. Der Polizist ist nicht auf Zack. Wenn Markus 100 Ordner anmeldet und die dann nicht einsetzt, dann führt er die Versammlung anders als angemeldet durch. Das ist eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz.
Markus möchte das Kamerkind vom Bauer auch nicht um sich haben.

Bei 2:24:02 erfahren wir, dass das Kamerakind in der Schweiz sich gerade polizeilicher Aufmerksamkeit erfreut und der Stream daher unterbrochen ist. Bei 2:26:51 erklärt das Kamerakind, dass er einen Platzverweis wegen fehlender Maske bekommen hat. Die Polizei setzt in Zürch die Maskenpflicht mit Gewalt durch.
« Letzte Änderung: 19. September 2020, 21:01:46 von Gerichtsreporter »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4240 am: 19. September 2020, 20:18:34 »
JA, Viele Freunde hat er nicht in Rosenheim.

Er ist auch nicht der Typ, der jemals Freunde hatte.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4241 am: 19. September 2020, 20:29:18 »
Da ja die Nichtgeradeausdenker gerne darauf verweisen, dass sie doch nichts dafür könnten, dass sich Nazis mit Reichsflaggen ihrer Demo anschließen und dort zu ihren üblichen Themen Reden halten:

In Rosenheim sieht man ganz wunderbar, dass das ganz einfach geht. Man sagt nur der Polizei, dass man bestimmte Leute nicht dabei haben möchte, und diese übernimmt dann gerne und in Ruhe die ermüdenden Diskussionen.

Abgesehen davon kommt er einer Pressefunktion gar nicht nach. Weder berichtet er über die Veranstaltung, noch lässt er die Teilnehmer zu Wort kommen, man kann noch nicht einmal die Redebeiträge verstehen. Da bekommt das Wort "Lügenpresse" eine völlig neue Bedeutung.
« Letzte Änderung: 19. September 2020, 20:56:02 von Sandmännchen »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4242 am: 19. September 2020, 21:04:36 »
Man sagt nur der Polizei, dass man bestimmte Leute nicht dabei haben möchte

So einfach ist das nicht. Das hat Rüdi auch schon versucht. Bei einer Versammlung unter freiem Himmel können die Versammlungsleiter nur Personen ausschließen, die die Versammlung stören oder den Anweisungen der Ordner keine Folge leisten. Das war das Argument beim Bauer. Er weigert sich eine Maske zu tragen und stört mit seinem Dazwischengelaber die Versammlung. Hätte die Polizei aber auch anders sehen können.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4243 am: 20. September 2020, 00:28:18 »
Sicher? Aus dem allgemeinen Teil, also für Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen - Bayern:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-5

Zitat
(2) Wer aus der Versammlung ausgeschlossen wird, hat sie unverzüglich zu verlassen.

Dazu noch der Art. 21:

Zitat
(2) Mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro kann belegt werden, wer

2.
    entgegen Art. 5 Abs. 2 die Versammlung nicht unverzüglich verlässt,

Andererseits ist wiederum nur im Teil für geschlossene Räume geregelt:

Zitat

Art. 11
Ausschluss von Störern, Hausrecht
(1) Der Leiter kann teilnehmende Personen, die die Ordnung erheblich stören, von der Versammlung ausschließen.
(2) Der Leiter übt das Hausrecht aus.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4244 am: 20. September 2020, 00:40:47 »
@Sandmännchen Guck mal die Überschrift zu dem Abschnitt an, in dem sich Art. 11 befindet. Der lautet "Versammlungen in geschlossenen Räumen".

Die entsprechende Norm für Versammlungen unter freiem Himmel findet sich in Art. 15 Abs. 5 BayVersG.

Zitat
(5) Die zuständige Behörde kann teilnehmende Personen, die die Ordnung erheblich stören, von der Versammlung ausschließen.


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