Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 42834 mal)

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #330 am: 27. Juli 2020, 17:50:30 »
Jetzt wird es spannend. Hannig hat mehrere (recht fragwürdige) Beweisanträge in das Verfahren eingebracht, die nicht mit dem Angeklagten abgesprochen waren. Der zweite Verteidiger RA Kaplan hat interveniert, der Richter war mehr als baff und der Angeklagte hat zu Protokoll gegeben, dass er auch kein Interesse an diesen Beweisanträgen hat.

In der Folge haben der Angeklagte sowie RA Kaplan die Entbindung von Pflichtverteidiger Hannig gefordert. RA Hannig sieht aber keinerlei Anlass dazu und hat dem Antrag widersprochen (wobei ich sein Argument wie viel Aufwand er schon in den Fall gesteckt hätte bei der Sachlage extrem steil finde). Mal sehen wie das Gericht entscheidet. Quelle
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #331 am: 27. Juli 2020, 18:07:32 »
Da bin ich aber mal auf das Video-Mimimi gespannt.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #332 am: 28. Juli 2020, 11:05:20 »
Hannig hat mehrere (recht fragwürdige) Beweisanträge in das Verfahren eingebracht, die nicht mit dem Angeklagten abgesprochen waren.



Geht doch nix über juristische Koniferen!   ;)


   
Zitat
“Ich bin einigermaßen sprachlos”, reagierte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel, der an diesem Montag eigentlich die Verlesung von Arbeitszeugnissen des Angeklagten geplant hatte. Er erkundigte sich erst mal, ob Hannig diese Anträge mit seinem Mandanten abgesprochen habe. Als das verneint wurde, ging Sagebiel hart mit dem Anwalt ins Gericht. “Gequirlter Unsinn” sei das, was er da gerade gehört hatte, meinte er empört und schob die Ärmel seiner Robe zurück, als er sich Hannig zuwandte. “Wenn ich solche Anträge bekomme, muss ich mir Gedanken machen, ob der Angeklagte eine wirksame Verteidigung hat”, sagte er.
https://www.rnd.de/politik/prozess-im-fall-walter-lubcke-stephan-ernst-will-seinen-verteidiger-loswerden-SRNXJMT4GM7UPAQ4AI75OWVNBY.html


Zitat
Aufruhr im Lübcke-Prozess: Die sonderbare Verteidigerwahl des Angeklagten

Nach seiner Verhaftung war Stephan Ernst zunächst von einem Szeneanwalt vertreten worden, den er wenig später durch “Pegida-Anwalt” Frank Hannig ersetzte.

Im Februar kam dann Mustafa Kaplan hinzu, ein Opferanwalt im NSU-Prozess.

Wer sind die die beiden Verteidiger des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke, und welche Strategien verfolgen sie?

Julia Rathcke
|
28.07.2020, 9:10 Uhr
Spoiler
Hannover. Drei Wochen nach der Sommerpause ging es gleich mit einem Paukenschlag weiter im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wolle sich von einem seiner beiden Verteidiger trennen, so die Schlagzeilen.

Eigentlich hätte es an diesem Verhandlungstag lediglich um die Verlesung von Dokumenten gehen sollen, doch das Gericht musste sich mit etwas anderem beschäftigen: dem offenen Konflikt zwischen Mustafa Kaplan und Frank Hannig, dem Anwalts-Duo von Neonazi Stephan Ernst.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit seiner Verteidigerwahl für Aufsehen sorgt. Zu Beginn des Ermittlungsverfahren gegen Stephan Ernst hatte zunächst Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt das Mandat übernommen, was grundsätzlich wenig überraschte. Waldschmidt aber – selbst langjähriger NPD-Funktionär in Osthessen und Gesinnungsgenosse – wurde nur wenige Wochen später durch Ernst von seinem Mandat entbunden.

Zeitgleich widerrief er sein umfassendes, vierstündiges Geständnis, Walter Lübcke ermordet zu haben. Das hatte er kurz nach seiner Festnahme im Juni 2019 in einem Besprechungsraum im Polizeipräsidium Kassel abgelegt – in Abwesenheit des Verteidiger Waldschmidts.

Seitdem belastet Stephan Ernst seinen Freund und Mitangeklagten Markus H., bei der Tat dabei gewesen zu sein und mit Ernsts Waffe versehentlich einen Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Auf diese Version gibt es laut Anklage aber bis heute keine Hinweise.

Der Pegida-Anwalt und Ex-Stasimitarbeiter
Grund für diesen Sinneswandel im Juli 2019 war offenbar: der Rat seines neuen Pflichtverteidigers Frank Hannig (50) aus Dresden – ein Mann, dessen Name ebenfalls in der rechten Szene ein Begriff ist. Bekannt geworden ist Hannig nämlich vor allem als “Pegida-Anwalt”.

Nach Recherchen von Correctiv und der “Sächsischen Zeitung” hatte er 2015 sogar die Gründungsversammlung des Pegida Förderverein e. V. geleitet – neben Lutz Bachmann, jener Schlüsselfigur der islamfeindlichen Bewegung. Ein Amt soll Hannig bei Pegida nie innegehabt haben. Als Gastredner besuchte er aber durchaus Pegida-Versammlungen, etwa im April 2017.

Ein Youtube-Video von diesem Auftritt zeigt, wie er dem jubelnden Publikum seine Rolle im “Arnsdorf-Prozess” erklärt. Dort erreichte er als Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gegen vier Männer, die einen psychisch kranken Flüchtling an einen Baum gefesselt hatten. Auf der Bühne spricht Hannig von einer “Hexenjagd” und bezeichnet die Medien als “neue Henker”. Der Fall sei bloß aufgebauscht worden.

Zu DDR-Zeiten war Hannig inoffizieller, angeblich aktiver Mitarbeiter der Staatssicherheit. 2010 verklagte er außerdem, damals noch CDU-Mitglied, Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen des Kaufs von Datensätzen über Steuerbetrüger. Wie der Kontakt zum Angeklagten Stephan Ernst zustande kam, ist unklar.

Familienvater Hannig gilt als sehr gut vernetzter Jurist – weit über Dresden hinaus. Als Anwalt für Rechtsextreme oder Rechte sieht er sich selbst nicht. Stets betont er: Er vertrete zwar gefährliche Straftäter und auch Mörder, aber nicht deren Ansichten.

Der NSU-Opferanwalt und Erdogan-Verteidiger
Ähnlich gibt sich auch der zweite Verteidiger von Ernst, der erst im Februar 2020 hinzukam – und gegensätzlicher kaum sein könnte: Mustafa Kaplan aus Köln. Der türkischstämmige Jurist kam mit acht Jahren nach Deutschland, erhielt 1999 seine Anwaltszulassung.

Erstmals in die Öffentlichkeit rückte der 51-Jährige als Opferanwalt im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Dort vertrat er einen Mann, der 2004 beim Nagelbombenanschlag durch die Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Köln verletzt worden war.

Außerdem vertrat Kaplan den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im Rechtsstreit gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Während der Zeit als NSU-Opferanwalt erhielt Kaplan selbst Drohmails von Rechtsextremisten. Nun vertritt der Rheinländer einen – an der Seite von “Pegida-Anwalt” Hannig.

Fragwürdige Anträge von Anwalt Hannig
Wie lange die zwei Juristen noch gemeinsam Ernst verteidigen werden, ist nun unklar. An diesem Montag eskalierte der Konflikt zwischen den beiden in der Verhandlung am Frankfurter Oberlandesgericht derart, dass der bekanntermaßen sehr besonnene Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel sich “einigermaßen sprachlos” zeigte – und die Verteidigung des Angeklagten offen infrage stellte.

Die Anträge, die Hannig stellte, seien “gequirlter Unsinn”und stünden in keinem vernünftigen Zusammenhang mit dem Verfahren.

Es verwunderte nicht nur, dass Hannig Beweisermittlungsanträge stellte, ohne sie mit dem Angeklagten und seinem Verteidigerkollegen Kaplan abzusprechen und dass diese nach Aussage des Richters Sagebiel zudem “handwerklich Unsinn” sind.

Auch inhaltlich sind sie einigermaßen fragwürdig: Hannig hatte unter anderem beantragt, dass ein Einbruch im Regierungspräsidium Kassel untersucht werden solle, bei dem im Juli 2019 Akten entwendet worden seien. Er begründete seine Forderung damit, dass diese Hinweise auf eine Beteiligung des getöteten Lübcke an Windkraftfirmen seiner beiden Söhne enthielten.

Verteidiger Kaplan und Ernst distanzierten sich ausdrücklich von den Anträgen Hannigs: “Damit soll suggeriert werden, dass der Getötete und seine Familienangehörigen in krumme Geschäfte verwickelt sind”, sagte Kaplan, “mein Mandant hat kein Interesse daran, dass der Getötete und seine Familienangehörigen mit Dreck beworfen werden.” Nach einer Sitzungspause nahm Hannig die Anträge schließlich zurück. Eine weitere gemeinsame Verteidigung scheint unwahrscheinlich.

Das Gericht will zeitnah über die Entpflichtung von Hannig entscheiden. Ernst könnte dann einen weiteren Anwalt verpflichten oder allein von Kaplan vertreten werden. Während Szeneanwalt Dirk Waldschmidt und auch Pegida-Fan Hannig schon die eigenen politischen Ansichten angreifbar machen, verbleibt mit Kaplan der strategisch vielleicht klügste Verteidiger in dem ersten Prozess der Nachkriegsgeschichte, bei dem es um die Ermordung eines Amtsträgers durch einen Neonazi geht.

[close]
https://www.rnd.de/politik/lubcke-prozess-die-sonderbare-verteidigerwahl-von-stephan-e-aufruhr-bei-verhandlung-NLMP3PMVORDUZJXV3LK26KMAVI.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #333 am: 28. Juli 2020, 11:30:43 »
Gerade gemeldet: Hannig wurde entpflichtet.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #334 am: 28. Juli 2020, 16:48:00 »
Das Mimimi ist da. Natürlich ist Hannig ein Opfer der von der Justiz gemobt wird...oder so ähnlich.

Die Justiz will jede Aufklärung und Berichterstattung verhindern, deshalb wurde er entpflichtet, was ja eigentlich schon rechtswidrig ist, irgendwie, irgendwo, irgendwann. Das sieht man schon daran, dass seine Befangenheitsanträge abgelehnt wurden.




Zitat
HANNIG. the view
Die Entpflichtung eines Verteidigers war jahrelang vor deutschen Gerichten nahezu unmöglich. Mit diesem rechtsstaatlichen Prinzip hat das OLG Frankfurt/Main heut gründlich aufgeräumt. Unterschiedliche Verteidigungsstrategien sind nicht selten, auch dass den Angeklagten das verunsichert ist normal. Eine Bankrotterklärung der Justiz hingegen ist es, wenn das Gericht den Angeklagten manipuliert und in seiner Entscheidung beeinflusst.

Die ersten (Reichsbürger)Kommentare als Anhang.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #335 am: 28. Juli 2020, 22:43:44 »
Teile der Vernehmung von Stefan Ernst auf YT

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #336 am: 28. Juli 2020, 22:47:33 »
Und wieder wird in rechten Kommentaren die deutsche Sprache nicht nur missbraucht, sondern auch vergewaltigt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #337 am: 28. Juli 2020, 22:53:23 »
In guter alter Tradition. Siehe nur "Mein Kampf"...
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #338 am: 30. Juli 2020, 18:19:08 »
Als ich (vor den aktuellen Entwicklungen) den Kanal entdeckt hab, ging mir schon durch den Kopf, ob es so gut für den Angeklagten ist, wenn sein Anwalt Winkeladvokat öffentlich solche Schwurbeleien von sich gibt - oder ob der Anwalt schlicht nicht das Wohl seines Mandanten und stattdessen "höhere" Ziele im Kopf hat. Wird dann wohl letzteres gewesen sein. Aber warum akzeptiert der Angeklagte gleich zweimal Szeneanwälte, nur um sie später wieder loszuwerden zu wollen?  :scratch:
« Letzte Änderung: 30. Juli 2020, 18:30:58 von Fragender »
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #339 am: 30. Juli 2020, 18:58:39 »
RA Kaplan ist kein Sceneanwalt.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Rabenaas

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #340 am: 30. Juli 2020, 19:55:56 »
Kaplan ist nicht gemeint: zuerst hatte Ernst den RA Dirk Waldschmidt als Verteidiger. Den hat er auch gefeuert.
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Offline dieda

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #341 am: 30. Juli 2020, 20:18:42 »
Ernst wurde Medienberichten zufolge schon früher eine Borderliner- Persönlichkeitsstörung attestiert.

Dass es in einem solchen Fall und entsprechenden Umständen mit einem exzentrischen Dresdner "Staranwalt", der offensichtlich auch noch seine eigene Agenda verfolgte, nicht wirklich lange gut gehen konnte, war m.E. zu erwarten.
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Rolly

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #343 am: 4. August 2020, 20:00:55 »
Noch ein bisschen mehr Mimimi vom rechten Rechtsanwalt Hannig.



Zitat
HANNIG. the view
Oberlandesgericht: "Hören Sie auf mich, nicht auf Ihre Verteidiger!". Ein Satz, der so fürsorglich klingt ist ein Angriff auf den Rechtsstaat! Es kann jeden treffen und deshalb geht es auch jeden etwas an!

Ich habe ein bisschen das Gefühl er hat den Fischer-Kommentar gelesen, ihn aber nicht wirklich verstanden, aber nachplappern kann man ja trotzdem.  ::)
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #344 am: 5. August 2020, 11:45:48 »
AKTUELL:
Gerade im Radio gehört: Ernst hat wohl gestanden Walter Lübcke ermordet zu haben.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/prozess-mordfall-luebcke-hauptverdaechtiger-gesteht-tat-erstmals-vor-gericht/26067800.html?ticket=ST-81510-dzrCqjbQxavzm0kIoXOP-ap3

Außerdem kam wohl heraus, dass Ernst und sein Mitkumpane wohl auf der Heimfahrt von der AFD-Demo in Chemnitz den Entschluss gefasst haben, Lübcken zu ermorden.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/mordfall-walter-luebcke-mutmasslicher-moerder-afd-demo-chemnitz-100.html

[Ironie]Aber natürlich ist die AFD nicht schuld, schließlich sind das ja alles nur besorgte Bürger[/Ironie]
Ich möchte Kotzen! :puke:

Edith sagt: Quellen ergänzt!
« Letzte Änderung: 5. August 2020, 11:48:53 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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