Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 42835 mal)

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #315 am: 30. Juni 2020, 16:08:52 »
Stephan Ernst über seine Anwälte eine ausführliche Einlassung angekündigt.
Ob er sich dabei an seinem großen Vorbild Beate Z. hält?  :facepalm:
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #316 am: 30. Juni 2020, 19:00:03 »
Hannig erzählt wieder mal vom Prozess.


Zitat
HANNIG. the view
Tag 3 in der Hauptverhandlung um den Mordfall an Dr. Walter Lübcke. Es wurde das Vernehmungsvideo des Geständnisses vor dem Ermittlungsrichter gezeigt. Dieses belastet den Mitangeklagten Markus H. schwer.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #317 am: 1. Juli 2020, 17:03:34 »
Stephan Ernst wollte mit seinem (angeblich falschen) Geständnis also ein Mehrtürer werden, ein Mehrtürer für die Zeit nach der Machtübernahme (wie im Hennig wohl souffliert hat).
Zitat
Aber auch noch ganz andere Erklärversuche unternimmt Stephan E.: Zum „Märtyrer“ der rechten Szene habe er durch das freimütige Geständnis werden wollen, in der Hoffnung, frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden, „wenn sich die politischen Verhältnisse ändern“, wie ihm sein Anwalt Frank Hannig souffliert. Und: „Ich wollte den Verdacht weghaben, dass es da ein größeres Netzwerk gibt, eine Verbindung zum NSU.“ Zum rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ also, der auch in Kassel gemordet hatte. Deshalb habe er sich als Einzeltäter dargestellt und betont, wie ihn Ereignisse wie die Kölner Silvesternacht oder islamistische Anschläge zur Tat getrieben hätten. Was ebenfalls nicht stimme.

Spoiler
Dritter Verhandlungstag
Lübcke-Prozess: Das rätselhafte zweite Geständnis von Stephan E.
Joachim F. Tornau • 30. Juni 2020

Eine Kooperation mit bnr.de
Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat sein ursprüngliches Geständnis im Ermittlungsverfahren widerrufen und durch eine ganz andere Version ersetzt. Doch das wirft deutlich mehr Fragen auf als es beantwortet.

Im Saal C 165 des Frankfurter Oberlandesgerichts wird erneut eine Leinwand hinter der Richterbank ausgerollt. Wieder erscheint darauf der Angeklagte Stephan E., wie er stundenlang vernommen wird zu dem tödlichen Schuss auf Walter Lübcke am späten Abend des 1. Juni 2019. Zu sehen ist er aus derselben Perspektive wie bei der ersten Videovernehmung, die das Gericht am vorangegangenen Verhandlungstag abspielen ließ, und sogar im selben Raum des Kasseler Polizeipräsidiums.

In jenem ersten Geständnis, abgelegt gut drei Wochen nach der Tat und später widerrufen, hatte der heute 46-Jährige den rechtsextrem motivierten Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten offen eingeräumt: Als Einzeltäter habe er gehandelt, getrieben von fast krankhaftem Hass auf die liberale Flüchtlingspolitik, für die sich der CDU-Politiker stark gemacht hatte. Am Dienstag nun nahm das Gericht in Augenschein, was E. bei einer zweiten Videovernehmung im Januar dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erzählte. Schnell ist klar: Nicht nur, was der Kasseler Rechtsextreme sagt, sondern auch wie er das tut, könnte sich zwischen beiden Versionen kaum stärker unterscheiden.
Angeklagter belastet Komplizen Markus H. schwer

Das betrifft vor allem die Rolle seines Freundes und Neonazi-Kameraden Markus H., der jetzt wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagt ist: Die Bundesanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen vor, Stephan E. durch gemeinsame Schießübungen und Demonstrationsbesuche in seinem Tatentschluss bestärkt zu haben – ohne allerdings in den konkreten Mordplan eingeweiht gewesen zu sein. So ähnlich hatte es E. auch in seinem ursprünglichen Geständnis dargestellt. In seinem zweiten dagegen macht er Markus H. zum Mittäter, der den Anschlag auf Walter Lübcke von Anfang an mitgeplant habe, der in der Tatnacht dabei gewesen sei – und der den tödlichen Schuss abgegeben habe. Allerdings nur aus Versehen.

„Einschüchtern“ wollen hätten sie den Kasseler Regierungspräsidenten, sagt E. in dieser richterlichen Vernehmung. Von einem „Denkzettel“ spricht er, von einer „Bestrafung“. Gemeinsam hätten sie sich das überlegt, gemeinsam seien sie mehrfach zu Lübckes Haus nach Wolfhagen-Istha gefahren, gemeinsam hätten sie die Dorfkirmes im Juni für ihre Aktion auserkoren, gemeinsam hätten sie sein Auto dafür mit falschen Kennzeichen versehen. Doch an Mord hätten sie nicht gedacht. „Ich habe mich dazu bereit erklärt, ihn zu schlagen. Markus wollte ihn mit der Waffe bedrohen“, erklärt er, „Das war der grobe Plan.“ Gleichwohl unmaskiert seien sie dem auf seiner Terrasse sitzenden 65-Jährigen gegenübergetreten, hätten ihn beschimpft. Und dann habe sich, als Lübcke aufgestanden und Markus H. deshalb ein paar Schritte zurückgewichen sei, der Schuss gelöst. Unabsichtlich. Ein Unfall.

Selbstsicher und durchaus wortgewandt hatte sich der mutmaßliche Mörder bei seinem ursprünglichen Geständnis präsentiert, hatte detailliert nicht nur die Tat, sondern auch seine Gefühle und Beweggründe geschildert, hatte sich reuig gezeigt und das eine oder andere Mal um Fassung ringen müssen. Jetzt hört und sieht man ihm dabei zu, wie er mit stockender Stimme erst eine dürre Erklärung verliest und anschließend drucksend und einsilbig Fragen beantwortet, dabei mitunter nur wörtlich wiederholend, was er bereits zuvor gesagt hatte. Gefühlsregungen? Nicht erkennbar.
Zweites Geständnis gibt Rätsel auf

Als „glatte Lügengeschichte“ geißelte Nebenklageanwalt Holger Matt, der die Familie Lübcke vor Gericht vertritt, am Dienstag die Version vom Unfall. Auch Markus H.s Verteidiger Björn Clemens tat die behauptete stärkere Beteiligung seines Mandanten als reine „Geschichtenerzählerei“ ab. Und in der Tat wirft dieses zweite Geständnis mehr Fragen auf als es Antworten gibt. Allen voran: Warum nahm Stephan E. zunächst einen Mord auf sich, den er nicht nur nicht begangen haben will, sondern der noch nicht einmal einer gewesen sein soll? Gleich eine Vielzahl von Erklärungen liefert Stephan E. dafür in der Vernehmung, vom psychischen „Ausnahmezustand“, in dem er sich damals befunden habe, über mangelnde juristische Kenntnisse bis zu dubiosem Verhalten seines ersten Verteidigers, des hessischen NPD-Aktivisten Dirk Waldschmidt.

Der, sagt E., habe ihm unter Verweis auf den rechtsextremen „Ehrenkodex“ geraten, Markus H. aus der Angelegenheit herauszuhalten, und ihm im Gegenzug Unterstützung für seine Familie in Aussicht gestellt, Übernahme der Ratenzahlungen fürs Eigenheim im Kasseler Stadtteil Forstfeld inklusive. Auch die rechtsextreme „Gefangenenhilfe“ – eine in Stockholm ansässige Nachfolgeorganisation der 2011 in Deutschland verbotenen Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene (HNG) – habe Waldschmidt ins Spiel gebracht. Der Anwalt bestreitet das alles freilich vehement.
Wollte Stephan E. von rechten Strukturen ablenken?

Aber auch noch ganz andere Erklärversuche unternimmt Stephan E.: Zum „Märtyrer“ der rechten Szene habe er durch das freimütige Geständnis werden wollen, in der Hoffnung, frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden, „wenn sich die politischen Verhältnisse ändern“, wie ihm sein Anwalt Frank Hannig souffliert. Und: „Ich wollte den Verdacht weghaben, dass es da ein größeres Netzwerk gibt, eine Verbindung zum NSU.“ Zum rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ also, der auch in Kassel gemordet hatte. Deshalb habe er sich als Einzeltäter dargestellt und betont, wie ihn Ereignisse wie die Kölner Silvesternacht oder islamistische Anschläge zur Tat getrieben hätten. Was ebenfalls nicht stimme.

Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll eine Nachvernehmung zum zweiten Geständnis gezeigt werden. Auch vor Gericht will sich der Angeklagte noch äußern. Möglicherweise, so kündigten seine Verteidiger an, schon bald. 
[close]
https://www.vorwaerts.de/artikel/luebcke-prozess-raetselhafte-zweite-gestaendnis-stephan-e
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #318 am: 2. Juli 2020, 16:39:03 »
Ganz klar, Ernst war nie ein Rechtsextremist, hat eine blütenweiße Weste und ist überhaupt einfach nur ein armes Opfer und ein Mehrtürer. Die anderen waren schuld, die haben ihn radikalisiert. Er ist einfach ein echtes "Herrenmenschen-Engelchen".  ::)


Zitat
HANNIG. the view
Das nunmehr dritte Vernehmungsvideo des Angeklagten Stephan Ernst brachte vor allem zu Tage, dass er sich aus der Kameradschafts- und Naziszene längst gelöst hatte. Mit dem
Auftauchen des Mitangeklagten Markus H. radikalisierte sich Ernst erneut. Es bleiben immer noch mehr Fragen offen, als beantwortet wurden.
Nur am Rande: heute wurden auch die letzten Verfahrensanträge der Verteidiger durch das Gericht abgelehnt. #tag4
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #319 am: 2. Juli 2020, 17:05:35 »
Ach, das arme Unschuldsbübchen. Ich heul gleich.   :crybaby2:
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #320 am: 2. Juli 2020, 17:07:34 »
Wenn "man" ihn radikalisiert hat, so hat er sich radikalisieren lassen. Oder hat "man" ihn gar in die Radikalisierung gezwungen?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #321 am: 2. Juli 2020, 17:31:53 »
5:08ff

Zitat von: Der "Staranwalt" aus dem Pegidaumfeld Frank Hannig:
"...ich verweise wieder darauf, dass aus dem Video gern zitiert werden darf. Sie dürfen das Video verwenden, Sie dürfen auch Ausschnitte verwenden, aber nicht sinnentstellend kürzen oder sinnentstellend berichten. Das werden wir verfolgen und einer der großen deutschen Fernsehsender musste das bereits merken.Die Kanzlei Höcker, die von mir beauftragt worden ist, hat sehr schnell und sehr straff gegen die Mediengruppe agiert, die Falschbehauptungen auch sofort richtigstellen mussten...

Danke Euer "Ehren". Nein. Keine weiteren Fragen.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #322 am: 3. Juli 2020, 13:17:29 »
Hannig erzählt vom heutigen Verhandlugnstag, dem armen Opfer/Mandaten, der ja so furchtbar leidet und niemals nie irgendwas böses getan hat und fabuliert darüber, dass der Mitangeklagte ein V-Mann ist und den Auftrag hatte das arme "Herrenmensche-Opfer" in Versuchung zu führen.
Irgendwie klingt das sehr nach Entenverteidigung.

Die Verteidigung der Nebenklage und des Mitangeklagten sind alles unfähige Luschen, nur auf Krawall gebürstet und erlauben sich auch noch politische Spitzen gegen den herausragenden NeoNazi-Anwalt Hannig. Geht ja mal gar nicht.

Das Selbstleseverfahren wurde angeordnet.

Das Selbstleseverfahren wird Hannig wohl anfechten, es ist nämlich juristisch extrem umstritten, auch weil (er zitiert ein BGH?)Urteil sichergestellt sein muss, dass alles Beteiligten dem Lesen der deutschen Sprache mächtig sind.
Außerdem wurde das nur angeordet um den Prozess schneller durchzubekommen.



Zitat
HANNIG. the view
In der Videovernehmung erklärt Stephan Ernst, dass in seiner früheren Szene viele den Mitangeklagten Markus H. für einen Spitzel der Polizei oder des Verfassungsschutzes gehalten haben. Für die nächsten 3 Wochen werden 100e Seiten Akten für das Selbstleseverfahren verteilt. Weiter geht's am 27.07.20.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #323 am: 3. Juli 2020, 13:41:37 »
Zum K*tzen, einen umzubringen, feige, dass hat er geschafft, doch jetzt sich auch dazu zu bekennen und zu sagen: Ja, ich war's ich bin ein Armloch und gut ist es. Nein, er ist Opfer der kleine braune ♥♥♥r. Widerlich.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #324 am: 3. Juli 2020, 17:09:26 »
(...)
Zitat

HANNIG. the view
In der Videovernehmung erklärt Stephan Ernst, dass in seiner früheren Szene viele den Mitangeklagten Markus H. für einen Spitzel der Polizei oder des Verfassungsschutzes gehalten haben. Für die nächsten 3 Wochen werden 100e Seiten Akten für das Selbstleseverfahren verteilt. Weiter geht's am 27.07.20

Eine schöne VT spinnt sich der Hannig da gerade zusammen.

Dass der Verfassungsschutz oder die Polizei allzu oft und allzu lange mit nur unverbesserlichen Gewaltverbrechern, Kleinganoven, Lügnern, Soziopathen, Pädos und anderen hoffnungslosen Psychos mit Vollklatsche zusammengearbeitet hatten, die zwar liebend gern das "anstrengungslose" Einkommen einkassiert und das Quellenschutzauffangnetz genutzt hatten, im Gegenzug aber jeglichen Dummfug abgeliefert haben, bisweilen den Behörden nur fröhlich auf der Nase rumgetanzt sind oder auch sonst mit Drohkulissen "arbeiten", gern auch im.Verein mit ihren Haare-auf-den-Zähnen-Szene-Rächts- "Anwälten", wissen wir ja spätestens seit dem aufgeflogenen NSU mit seiner Armada völlig aus dem Ruder gelaufener schwerst krimineller V- Leute (z.B. Brandt, Greger, Sczepanski u.w...). Schlimm genug.

Aber eigene Mordaufträge des VS oder der Polizei via V- Mann gegen hochrangige Politiker?  :facepalm:
Man, man, man!

Gesetzt den Fall (Metaposition) der Hartmann hat hier wirklich den labilen Ernst als Aussteigerumfaller gewaltig übersteuert, ist es dann nicht viel wahrscheinlicher, dass der Hartmann persönlich mit dem Lübcke eine eigene, ganz andere Rechnung offen hatte, die letztlich rein gar nichts mit dem vermeintlichen "Meinungsverbrechen" des Lübcke bei einer Bügerversammlung zu tun hatte? Lübcke stand ja auch schon auf der "Liste" des NSU und die Verbindungen zum Projekt in Ohrdruf aus den 90igern wurden m.E. auch noch zu wenig beleuchtet.

Der Senat macht also hier einen guten Job wenn er bei so einem Mitangeklagten und dessen sogar für einen schon recht krawalligen Hannig zu sehr auf "Krawall gebürsteten" NSU- Szeneanwältin Schneiders den Sohn des Lübcke als Zeugen vorlädt.

Nur da spielt der "arme" Ernst ausnahmsweise mal gar keine Rolle und dem Mitangeklagten wird das nicht beeindrucken, die Botschaft dürfte hier aber eine andere sein. Es geht ausnahmsweise mal um das Leid der echten Opfer, nicht um die hochstilisierten Befindlichkeitsstörungen der Heulsusen auf den Anklagebänken. Und immer dort, wo diese schrecklichen V- und Ex- V- Leute aus dem engeren oder weiteren NSU- Umfeld und ihrer Szeneanwälte auftauchen, hinterlassen sie nur eine breite, bisweilen sogar blutige Spur des des Schreckens, der Verwüstung, des privaten Unglücks, des Horrors und der anhaltenden Traumatisierung. Das wird leider regelmäßig vergessen und geht bei solcher Privatfernseh- Kochshowartigen "Prozessberichterstattung" eines Hannig leider gewaltig unter.

Lübcke und Ordruff:
https://www.deutschlandfunk.de/todestag-des-cdu-politikers-die-botschaft-von-walter.720.de.html?dram:article_id=477856


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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #325 am: 13. Juli 2020, 08:10:47 »
Man muss "Erfolge" feiern wie sie fallen, vor allem, wenn von mehreren Tausend dann nur 64 übrig bleiben.
Eigentlich verwunderlich, da doch viele "Reichsbürger", Rechtsextreme, NeoNazis oder einfach nur AfD-Spitzenpolitiker ganz offen unter ihrem richtigen Namen Hass und Hetze verbreitet haben.

Ein Blick in meine verstaubte Kristallkugel sagt mir: Davon werden mindestens die Hälfte der Verfahren eingestellt.

Spoiler
Regionalnachrichten
Montag, 13. Juli 2020
Hessen Mehr Verdächtige nach Lübcke-Hass-Kommentaren identifiziert



Im Lübcke-Mordprozess ist noch lange kein Ende abzusehen. Die Internet-Hetzer, die den Kassler Regierungspräsidenten und seinen Tod für ihre Schmähungen ins Visier genommen hatten, werden zunehmend ermittelt.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessischen Ermittler haben nach dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mehrere tausend Hass- und Hetze-Kommentare in sozialen Netzwerken überprüft. Danach wurden mehrerer hundert Äußerungen als strafrechtlich eingeordnet und Ermittlungen zur Identifizierung der Urheber durchgeführt, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 64 Tatverdächtige seien bei diesen Ermittlungen bislang identifiziert worden.

Von diesen Ermittlungsverfahren richteten sich neun gegen hessische Beschuldigte, die von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) geführt werden. Die übrigen 55 Ermittlungsverfahren wurden nach Angaben des Justizministeriums an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften in insgesamt 14 Bundesländern abgegeben.

Die Ermittlungen gegen die Betroffenen werden nach Angaben des Justizministeriums wegen folgender Delikte geführt: Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten sowie des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener.

Der CDU-Politiker Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. Die Ermittler gehen von einer rechtsextremistischen Motivation des Schützen aus. Im September startete die ZIT zusammen mit Experten des hessischen Landeskriminalamts die Ermittlungen im Netz zum Fall Lübcke.

"Das, was sich nach dem Tod von Walter Lübcke in den sozialen Medien abgespielt hat, war fürchterlich und für einen demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar", sagte Justizministerin Eva Kühen-Hörmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. "Wir dürfen Hass und Hetze keine Plattform bieten, weder online noch offline." Hasskriminalität müsse auf allen Ebenen entschieden bekämpft werden.

Im vergangenen Monat sei den Ermittlern bereits ein erster Schlag gegen diejenigen gelungen, die das Internet für ihre Hetze einnehmen, erklärte die Justizministerin. "Damit wird den Betroffenen gezeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist", betonte Kühen-Hörmann. "Nur wenn der Rechtsstaat entschieden dagegen vorgeht, können Hass und Hetze im Netz effektiv bekämpft werden."

Die 64 Ermittlungsverfahren waren die Grundlage für eine bundesweite Razzia von Staatsanwaltschaften in zwölf Bundesländern Anfang Juni. Dabei hatte es Durchsuchungen und Vernehmungen gegen insgesamt 39 Beschuldigte gegeben. Die Ermittlungen zur Identifizierung weiterer Tatverdächtiger dauerten an, teilte die Justizministerin mit.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) muss sich derzeit der mutmaßliche Täter Stephan Ernst wegen des gewaltsamen Todes von Walter Lübcke verantworten. Markus H., der zweite Angeklagte in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht, ist wegen Beihilfe angeklagt. Die Experten der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität konnten nach eigenen Angaben bislang nicht feststellen, dass sich aufgrund des Lübcke-Prozesses die Fallzahlen im Netz erhöht oder die Einträge von Hass und Hetze verändert haben.

Der deutsche Staatsbürger Ernst hatte die Tat kurz nach seiner Festnahme gestanden. Vor einem Ermittlungsrichter widerrief er dieses Geständnis jedoch wieder und bezeichnete den Tod Lübckes als Unfall. Lübcke war seit dem Jahr 2015 wegen seines Einsatzes für Flüchtlinge wiederholt bedroht worden. Das Verfahren wird am 27. Juli fortgesetzt.
[close]
https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Mehr-Verdaechtige-nach-Luebcke-Hass-Kommentaren-identifiziert-article21906471.html
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #326 am: 16. Juli 2020, 17:40:18 »
Nett ...


Zitat
16.07.202016:35

Lübcke-Mord
Giftgas-Dose als Stiftehalter: Justiz wusste länger über rechte Lebenswelt von Markus H. Bescheid

von Pitt v. Bebenburg

Eine Giftgas-Dose als Stiftehalter, zahlreiche Waffen und in der Küche eine Drehbank: Die Justiz in Hessen wusste schon 2018, wie es beim mutmaßlichen Helfer im Lübcke-Mord, Markus H., aussah.
   
Spoiler
Markus H. steht vor Gericht wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke
    Lange vor der Tat hatte die hessische Justiz einen Einblick in dessen Lebenswelt
    Ob die Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden, ist fraglich

Frankfurt/Kassel - Die hessische Justiz besaß lange vor dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke einen tiefen Einblick in die Lebenswelt des Neonazis Markus H., der wegen mutmaßlicher Beihilfe zu der Bluttat in Frankfurt vor Gericht steht. So soll H. zu Hause eine Zyklon-B-Dose stehen gehabt und als Stifthalter verwendet haben.

Das geht aus einer Auskunft von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hervor. Darin beantwortet die Ministerin Fragen des Linken-Abgeordneten Hermann Schaus. Sie geht aber auf die entscheidende Frage nicht ein – ob frühzeitige Hinweise auf eine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden. Schaus wertet das als Hinweis darauf, dass die Weitergabe unterblieb.

Mord an Walter Lübcke: Komplize nutzte Giftgas-Dose als Stiftehalter

Markus H. hatte 2018 vor dem Amtsgericht Korbach einen Sorgerechtsstreit mit seiner früheren Lebensgefährtin geführt. In diesem Zusammenhang wurde ein Verfahrensbeistand vom Gericht bestellt, der die Situation in H.s Wohnung beschrieb. Aus diesem Dokument zitiert Kühne-Hörmann: „Als Stifthalter dient eine – laut Herrn H. (…) originale – Zyklon-B-Dose.“ Zyklon B ist der Name des Giftgases, das von den Nazis zum Massenmord im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau eingesetzt wurde.

Der Verfahrensbeistand schrieb laut Kühne-Hörmann weiter, der Zyklon-B-Stifthalter habe ihn zutiefst schockiert, was er Markus H. auch habe wissen lassen. Dieser habe mit dem Satz „Tja, dumm gelaufen, dass Sie die jetzt gesehen haben“ reagiert.

Unklar ist, ob der Verfahrensbeistand die Behörden informierte. Er hatte angegeben, bei der Polizei nachgefragt und die Antwort erhalten zu haben, der Besitz der Zyklon-B-Dose sei nicht strafbar. Der Polizei lägen aber „keine Erkenntnisse“ vor, dass der Verfahrensbeistand tatsächlich den Kontakt zur Polizei hergestellt habe, schreibt die Justizministerin.

Waffen im Glasschrank und Drehbank in der Küche: Einblicke in die Wohnung von Markus H.

H.s frühere Lebensgefährtin hatte in dem Verfahren laut Ministerin angegeben: „Er hat zahlreiche legale und illegale Waffen in seiner Wohnung, füllt selber Munition bzw. stellt Munition her und hat sich chemische Produkte zur Herstellung von Sprengkörpern beschafft. In der Küche seiner Wohnung befindet sich eine Drehbank.“ H. spreche „ständig über einen bevorstehenden Krieg oder interne Konflikte, in denen man sich selbst verteidigen können müsse“. Markus H. hatte in dem Verfahren entgegnet, er habe nie Sprengstoff „besessen oder hergestellt“.

Der Verfahrensbeistand beschrieb die Situation in H.s Wohnung laut der Auskunft der Ministerin so: „Die Küche ist praktisch nicht benutzbar, dort steht eine Drehbank, die durch diverse Teile (möglicherweise Eigenbau??) ergänzt wurde. Im Flur steht ein verschlossener Waffenschrank, ein anderer hängt über der Tür. Diverse Waffen – laut Herrn H. (…) Luftgewehre bzw. funktionsuntüchtige Repliken – stehen in einem Glasschrank.“

Details zur rechtsextremen Gesinnung von Markus H. nicht an Staatsanwaltschaft gegeben?

Noch ein interessantes Detail fiel dem amtlichen Besucher ins Auge: „Über dem Tisch hängt eine DDR-Fahne, darunter ist eine große Sammlung von NVA-Soldatenfiguren aufgereiht.“

Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus sagte der FR, er finde es „suspekt“, dass die Hinweise der Ex-Lebensgefährtin von Markus H. über dessen rechtsextremistische Gesinnung anscheinend nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden seien. Dieses Thema werde er im Lübcke-Untersuchungsausschuss des Landtags aufgreifen, kündigte Schaus an. (Pitt von Bebenburg)

Die Bluttat an Walter Lübcke ist nicht der einzige Mord mit rechtsextremem Motiv* in Deutschland: ein Überblick.
[close]

https://www.fr.de/rhein-main/luebcke-mord-giftgas-dose-stiftehalter-justiz-wusste-laenger-ueber-rechtes-interieur-von-markus-h-bescheid-13833891.html?cmp=defrss
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #327 am: 27. Juli 2020, 16:10:04 »
Stephan Ernst will nicht mehr von Hannig verteidigt werden und hat dessen Entpflichtung beantragt. Hannig habe unabgestimmte Anträge gestellt, das Vertrauensverhältnis sei dahin.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #328 am: 27. Juli 2020, 16:13:19 »
Stephan Ernst will nicht mehr von Hannig verteidigt werden und hat dessen Entpflichtung beantragt.
Das hat ja gedauert. Die hellste Kerze scheint der Typ wirklich nicht zu sein. Also wieder alles auf Anfang.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #329 am: 27. Juli 2020, 16:22:27 »
Also wieder alles auf Anfang.

Nee, er hat ja noch einen Verteidiger. Der darf jetzt allerdings nicht ausfallen. Womöglich wird der Entpflichtungsantrag daher auch abgelehnt.