Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 43495 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #405 am: 28. Januar 2021, 10:14:17 »
Zitat
Lübcke-Prozess: Höchststrafe für Hauptangeklagten Stephan Ernst

28. Januar 2021, 10:11 Uhr
Lübcke-Prozess: Höchststrafe für Hauptangeklagten Stephan Ernst – Seite 1
Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-01/walter-luebcke-prozess-urteil-stephan-ernst

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-walter-luebcke-stephan-ernst-wegen-mordes-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-a-b76e48b0-4853-4087-afdb-29c747f9d6a9
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 

Offline Rabenaas

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #406 am: 28. Januar 2021, 10:51:09 »
Bitterer Beigeschmack: der mutmaßliche Mittäter oder Helfer wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen und lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 1 Jahr und 6 Monaten mit Bewährung verurteilt.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Schreibtischtäter

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #407 am: 28. Januar 2021, 10:57:12 »
War doch klar. Die "Stolzen thoitschen Heldenkrieger" liefern sich gegenseitig ohne Hemmungen ans Messer, sobald es ums Gradestehen geht. Mehrtürer sind immer die anderen....
 

Offline Rabenaas

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #408 am: 28. Januar 2021, 11:03:16 »
Tja. Für Markus H. hat es sich jedenfalls ausgezahlt, daß Ernst seine Aussagen mehrfach geändert hat: dessen Glaubwürdigkeit war dahin.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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