Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 41600 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #270 am: 7. Februar 2020, 18:25:10 »
Auf dem Weg von Dresden nach Kassel plaudert der NeoNazi-Anwalt mal wieder aus dem Nähkästchen.




Zitat
HANNIG. the view
Am 05.02.20 hat eine weitere Vernehmung von Stephan E. in Kassel stattgefunden & mein Team hat das ganze mit der Kamera begleitet.

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Offline theodoravontane

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #271 am: 7. Februar 2020, 22:24:39 »
Auf dem Weg von Dresden nach Kassel plaudert der NeoNazi-Anwalt mal wieder aus dem Nähkästchen.

Zitat
HANNIG. the view
Am 05.02.20 hat eine weitere Vernehmung von Stephan E. in Kassel stattgefunden & mein Team hat das ganze mit der Kamera begleitet.

Als Klientin würde mich sowas extrem verstören. Außer natürlich, wenn ich …, aber ich bin ja keine geisteskranke Nazitrulla. Glaube ich zumindest!

Im Ernst, ein Anwalt, pardon "Anwalt", der zum Termin mit Kamerateam aufläuft?
Wie gestört kann man sein? Sowohl als Klient als auch als "Anwalt"?

Geht es noch schräger?

Ok, vielleicht, wenn er die Nachfahrenschaft Blondis von sibirischen Wildhunden nachweist und damit darlegt, das Hitler gar kein Nazi gewesen sein kann, weil er sich doch mit nicht artverwandtem Blut eingelassen hat … ööööhhh. Vergesst das wieder. Nicht daß das auch noch eine ♥♥♥enverteidigung wird.
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Offline Noldor

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #272 am: 7. Februar 2020, 23:22:37 »
Mal schauen ob der Kommentar stehen bleibt:

 

Offline kairo

Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #273 am: 8. Februar 2020, 08:36:18 »
Zitat
HANNIG. the view
Am 05.02.20 hat eine weitere Vernehmung von Stephan E. in Kassel stattgefunden & mein Team hat das ganze mit der Kamera begleitet.

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Ist das überhaupt erlaubt? Das würde mich aber wirklich wundern.
 

Offline Gutemine

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #274 am: 14. Februar 2020, 18:34:25 »
Beim NeoNazi-Starverteidiger Hannig fällt mir einfach gar nichts mehr ein. Außer vielleicht: "Rechtsverdreher" wäre bei ihm noch ein Kompliment.   ::)


Zitat
HANNIG. the view
➡️ Diese Woche habe ich eine Anfrage bekommen, die an Einfalt kaum zu übertreffen ist und mich wirklich schockiert hat 😳. Der Respekt der Medien vor dem Beruf des Strafverteidigers geht immer mehr verloren und ich frage mich, welches Rechtsstaatsverständnis diesem (und ich nenne ihn absichtlich so) "Schreiberling" innewohnt.

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Offline Mr. Devious

Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #275 am: 15. Februar 2020, 07:57:39 »
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der BGH die Beschwerde eines der Beihilfe Beschuldigten gegen den Haftbefehl verworfen. Der umfangreiche Beschluss fasst den derzeitigen Stand der Ermittlungen zusammen.

Der Beschuldigte versucht, den Beschluss vom Internetauftritt des BGH entfernen zu lassen. Entschieden ist noch nichts. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Rechtsstreit an die Strafgerichtsbarkeit verwiesen.

Spoiler
Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Entfernung eines ihn betreffenden Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs. Die Antragsgegnerin rügt, der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten sei nicht eröffnet.

Der Antragsteller wurde im Zusammenhang mit einem in der breiten Öffentlichkeit Aufsehen erregenden Tötungsdelikt verhaftet. Er befindet sich auf der Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Nachdem der gegen diesen Haftbefehl eingelegten Beschwerde nicht abgeholfen worden war, verwarf der Bundesgerichtshof diese mit Beschluss. Der Wortlaut dieses Beschlusses ist seit dem 13.09.2019 in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs abrufbar, wobei das Rubrum der Entscheidung anonymisiert wurde.
   
Mit Schreiben vom 08.10.2019 an den Bundesgerichtshof bat der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers, den Beschluss aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs zu entfernen. Zur Begründung führte er u.a. aus, Spiegel Online habe in einem Bericht vom 17.09.2019 hierauf verlinkt. Daraufhin habe es eine weitreichende Berichterstattung gegeben, die den Charakter einer Vorverurteilung des Antragstellers erreicht habe. Damit werde sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.
[close]

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2019&Sort=12290&nr=30434&pos=0&anz=880
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Offline Gutemine

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #276 am: 15. Februar 2020, 08:54:39 »
Ja, da scheint der Ex-REP und NeoNazi-Anwalt überhaupt nicht amused zu sein. In seinem Blog jammert er entsprechend.

http://rechtskampf.blogspot.com/2019/10/kein-faires-verfahren.html

Damit ist es dann auch gar nicht schwierig die entsprechende Veröffentlichung zu finden. Wie war das nochmal mit dem Streisand-Effekt?  :scratch: :scratch:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=99331&pos=23&anz=494

Infos zum entsprechenden Anwalt bei Wikiblödia
https://de.wikipedia.org/wiki/Bj%C3%B6rn_Clemens

Richtig genial ist allerdings sein Mimimi zur Berichterstattung über ihn und seine Mitgliedschaft im Düsseldorfer Narrencollegium.

http://rechtskampf.blogspot.com/2020/

Es scheint, NeoNazi-Anwälte sind ganz besonders empfindlich und mitteilungsbedürftig.  ::)
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Offline Mr. Devious

Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #277 am: 9. März 2020, 09:30:45 »
Der BGH hat die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Markus H. veröffentlicht (Az. AK 63/19). Was der BGH in der Entscheidung betr. Stephan E. (Az. AK 62/19) andeutet, führt er hier weiter aus: Er hält den Widerruf von E´s Geständnis für nicht plausibel. Toller Erfolg für RA Hannig...
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Offline klingsor3

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #278 am: 9. März 2020, 14:08:49 »
Dieser RA Hannig mischt jetzt auch bei Hallo Meinung mit.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #279 am: 22. März 2020, 22:14:45 »
Staranwalt Hannig kriegt wieder zu tun:


Zitat
Mordfall Lübcke
:
Neue Indizien belasten Stephan E.

Gute Ortskenntnisse und das Vermeiden von DNA-Spuren – der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke soll laut einem Bericht "Vorsichtsregeln" digital gespeichert haben.

20. März 2020, 22:14 Uhr
Spoiler
Der Hauptverdächtige im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird laut einem Medienbericht durch neue Indizien belastet. Dem Spiegel zufolge war auf einem verschlüsselten USB-Stick, den Ermittler bei dem tatverdächtigen Rechtsextremisten Stephan E. fanden, eine Datei mit "Vorsichtsregeln" gespeichert. Dabei handele es sich um eingescannte handschriftliche Notizen, die E. offenbar als Gedächtnisstütze verfasst habe.

Demnach war dort unter anderem zu lesen, dass Textilspuren sowie DNA-Spuren am Tatort vermieden werden müssten. Außerdem werde in dem Text die Wichtigkeit guter Ortskenntnisse betont.

Wie der Spiegel berichtete, wurde die "planvolle Vorgehensweise" bei der Tötung Lübckes laut Bundesgerichtshof (BGH) auch durch Aussagen von E. deutlich, wonach auf der Autofahrt zum Wohnhaus des Opfers "Tarnkennzeichen" benutzt wurden, die über den echten Kennzeichen befestigt und später wieder entfernt wurden.

Dem BGH zufolge seien E. und sein Komplize Markus H. Lübcke trotz aller Anstrengungen, Spuren zu vermeiden, unmaskiert gegenübergetreten – und hätten sich so, anders als bei einer "geplanten Tötung", der "Gefahr einer Identifizierung durch das Tatopfer" ausgesetzt. E.s Verteidiger teilte auf Anfrage des Spiegel mit, dass die Datei auf dem USB-Stick aus der Zeit vor 2010 stamme und keinen Bezug zum Fall Lübcke habe.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Er wurde erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus. E. gestand die Tat zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Zuletzt bezichtigte E. seinen Komplizen, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben.
[close]
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-03/mordfall-walter-luebcke-stephan-e-indizien-vorsichtsmassnahmen

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-walter-luebcke-fund-auf-usb-stick-belastet-tatverdaechtigen-a-00000000-0002-0001-0000-000170114568
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #280 am: 25. März 2020, 17:39:04 »
Zitat
Mordfall Lübcke : Bundesanwaltschaft erweitert Anklage gegen Stephan E.

    Aktualisiert am 25.03.2020

Stephan E. wird vorgeworfen, den Kasseler Regierungspräsidenten, Walter Lübcke, erschossen zu haben. Nun wird dem mutmaßlichen Täter ein weiteres Gewaltverbrechen zur Last gelegt.
Spoiler
Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., soll auch wegen eines Messerangriffs auf einen irakischen Asylbewerber Anfang 2016 angeklagt werden. Ein bei E. sichergestelltes Messer wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe inzwischen als mutmaßliche Tatwaffe identifiziert. NDR, „Zeit Online“ und „Der Spiegel“ hatten am Dienstagabend zuerst darüber berichtet.

Stephan E. wird vorgeworfen, Lübcke Anfang Juni 2019 auf dessen Terrasse erschossen zu haben, weil der CDU-Politiker für die Aufnahme von Flüchtlingen eingetreten war. Im September hatte die Bundesanwaltschaft dann auch die Ermittlungen zu dem Angriff auf den Iraker übernommen.

Damals hieß es, es gebe einen Anfangsverdacht, dass E. der Unbekannte gewesen sei, der dem Mann in Lohfelden bei Kassel von hinten ein Messer in den Rücken gestochen hatte. Nun sei daraus ein hinreichender Tatverdacht geworden, hieß es. Der Iraker musste nach dem Stich auf der Intensivstation behandelt werden.
[close]
https://www.faz.net/anklage-gegen-mutmasslichen-luebcke-moerder-erweitert-16696255.html
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Offline hair mess

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #281 am: 25. März 2020, 18:53:45 »
Da hatte die Alice ja wirklich recht.
Messermaenner
Zumindest zum Schluss hatte der Iraker das Messer.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Gutemine

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #282 am: 31. März 2020, 14:06:59 »
Wie man sieht, die "Schnittmenge" von "Reichsbürgern", NeoNazis, AfDlern und "Pegidi.oten" sind fließend bzw. groß.

Zitat
Dafür soll H. in seiner Wohnung unter anderem eine Drehbank besessen haben. H.s Gesinnung beschrieb die Frau als “rechtsextrem”, er stehe den “Reichsbürgern” nahe. Diese Vorwürfe leitete das Gericht offenbar nicht an die Strafverfolger weiter. Die Staatsanwaltschaft Kassel teilte auf Anfrage mit, dass sie weder 2018 noch 2019 gegen H. wegen Waffen- oder Sprengstoffdelikten ermittelt habe. Das Gericht in Nordhessen wollte sich "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht zu dem Vorgang äußern.
Spoiler
Mord an Walter Lübcke Polizei überprüfte mutmaßlichen Helfer

Der mutmaßliche Helfer im Mordfall Lübcke ist 2019 einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Grund war nach Recherchen von NDR und "Zeit Online", dass Markus H. in der Rüstungsindustrie arbeitete.

Von Julian Feldmann und Nino Seidel, NDR

Der Verfassungsschutz und die Polizei haben 2019 nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" den mutmaßlichen Mordhelfer im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke einer "Sicherheitsüberprüfung" unterzogen. Grund war demnach, dass Markus H. für einen Hersteller von Rüstungsgütern arbeitete.

Bei einer solchen Überprüfung wird ermittelt, ob die Person mit Straftaten oder als Extremist in Erscheinung getreten ist. Im Rüstungsbereich werden Mitarbeiter "sicherheitsüberprüft", wenn diese Zugang zu vertraulichen Dokumenten haben, zum Beispiel zu Staatsgeheimnissen.

 Im Rahmen dieser Überprüfung teilte das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel dem Verfassungsschutz mit, zu Markus H. lägen "keine aktuellen staatsschutzpolizeilichen Erkenntnisse" vor. Die Antwort der Polizei erfolgte fünf Tage nach dem tödlichen Attentat auf Walter Lübcke. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch nicht gegen den 43-jährigen Rechtsextremisten wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke ermittelt.

Markus H. soll in einem Rüstungsunternehmen in der Produktion von Fahrzeugen gearbeitet haben, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage von NDR und "Zeit Online". Von der rechtsextremistischen Gesinnung des Mannes habe  der Konzern nichts gewusst. In dem Unternehmen habe H. weder Zugang zu sensiblen Dokumenten noch zu Waffen gehabt, so der Unternehmenssprecher.

Keine offizielle Stellungnahme

Weder das Bundesamt für Verfassungsschutz, noch die hessische Polizei wollten zu den Details der "Sicherheitsüberprüfung" auf Anfrage Auskunft geben. Nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" war die Überprüfung durch den Verfassungsschutz zum Zeitpunkt der Festnahme von Markus H. noch nicht abgeschlossen.

Markus H.s Anwalt wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. H. selbst schwieg bislang weitgehend gegenüber den Ermittlern. Nach Informationen von NDR und "Zeit Online" sagte H. allerdings vor dem Ermittlungsrichter aus. Er verstehe den Tatvorwurf - Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke - nicht. Wenn er so gefährlich sei, so H. weiter, wie könne es dann sein, dass er in einer Rüstungsfirma arbeiten dürfe, in der "Sicherheitsüberprüfungen" stattfinden.
H. soll Stephan E. zur Tat animiert haben

Markus H. sitzt seit Ende Juni 2019 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord vor. Er habe den mutmaßlichen Mörder Stephan E. zu der Tat animiert. Diesen Vorwurf stützen die Ermittler auch auf die Aussage von H.s ehemaliger Lebensgefährtin. Diese sagte aus, H. habe E.s Radikalisierung vorangetrieben und ihn zum Schießtraining ermuntert.

Einen ähnlichen Eindruck vermitteln nach Informationen von NDR und "Zeit Online" auch H.s Aussagen gegenüber einer Gefängnispsychologin. Die Psychologin beschreibt ihn als "manipulativ-berechnend” und ihr gegenüber als "kalkuliert zurückhaltend".

Stephan E. hatte den Mord an Lübcke im Juni 2019 zunächst gestanden, dieses Geständnis jedoch später widerrufen. In einer neuen Vernehmung belastet E. nun seinen mutmaßlichen Komplizen Markus H., den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Die Ermittler haben allerdings bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass H. am Tatort war.

 Von den Gefängniswärtern in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I wird Markus H. als unauffällig beschrieben. Er halte sich eher von Mitgefangenen fern, treibe alleine Sport. Nach Informationen von NDR und "Zeit Online" sollen Ermittler im September einen Briefumschlag in H.s Zelle beschlagnahmt haben. Darauf seien Termine von AfD-Veranstaltungen aus der Vergangenheit,  dahinter mehrfach der Name des rechtsextremen AfD-Politikers Björn Höcke notiert. Möglicherweise handelt es sich dabei um Veranstaltungen, die H. gemeinsam mit Stephan E. besucht haben könnte, vermuten die Ermittler.
Ex-Freundin warnte vor H.

Über gemeinsame Besuche der beiden bei AfD-Veranstaltungen soll auch die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H. in ihren Vernehmungen gesprochen und H. als gefährlichen Rechtsextremisten beschrieben haben.

 Bereits Ende 2018 - mehr als ein halbes Jahr vor dem Mordanschlag auf Lübcke - hatte die Ex-Freundin im Rahmen eines Sorgerechtsstreits ein Gericht vor Markus H. gewarnt. Nach Recherchen von NDR und "Zeit Online" teilte sie dem Familiengericht mit, H. besitze illegale Waffen und Chemikalien zur Sprengstoffherstellung. Außerdem stelle der Neonazi selbst Munition her.

Dafür soll H. in seiner Wohnung unter anderem eine Drehbank besessen haben. H.s Gesinnung beschrieb die Frau als “rechtsextrem”, er stehe den “Reichsbürgern” nahe. Diese Vorwürfe leitete das Gericht offenbar nicht an die Strafverfolger weiter. Die Staatsanwaltschaft Kassel teilte auf Anfrage mit, dass sie weder 2018 noch 2019 gegen H. wegen Waffen- oder Sprengstoffdelikten ermittelt habe. Das Gericht in Nordhessen wollte sich "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht zu dem Vorgang äußern.

Waffen und Munition in H.s Wohnung sichergestellt

Bei der Durchsuchung von Markus H.s Wohnung waren im Juni 2019 nach Informationen von NDR und "Zeit Online" drei Pistolen, fünf Gewehre und mehr als 5000 Patronen gefunden worden. Auch Handgranatenattrappen, Luftdruckwaffen und Deko-Waffen stellten die Beamten bei H. sicher. Die Ermittler fanden auch rechtsextreme Devotionalien, unter anderem ein Feuerzeug mit der SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue", eine antisemitische Propagandaschrift und Rechtsrock-CDs. Drei Kurz- und zwei Langwaffen waren auf H.s Waffenbesitzkarten eingetragen und somit legal.
[close]
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/mord-luebcke-helfer-101.html
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #283 am: 31. März 2020, 15:11:15 »
H. besitze illegale Waffen

Das wäre strafbar und hätte zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit geführt

Außerdem stelle der Neonazi selbst Munition her.

Dafür soll H. in seiner Wohnung unter anderem eine Drehbank besessen haben.


Die Aussage ist sinnfrei.
Munition stellt man mittels sog Ladepressen her, nicht mittels einer Drehmaschine.
https://www.brownells-deutschland.de/Wiederladen/Ladepressen

Der Besitz einer Drehmaschine ist nicht erlaubnispflichtig.
https://www.otto.de/p/guede-mini-drehmaschine-gmd-400-443461876/#variationId=442579987

Zwar haben Büchsenmacher so etwas.
Aber auch Modellbauer für alles, was rund werden soll. Achsen, Schwungräder, Felgen, Wellen ...

mehr als 5000 Patronen gefunden
Klingt für den Laien viel, aber Spitzensportler haben durchaus 25.000 Patronen zu Hause, die Menge ist durch das WaffG nicht geregelt.


Insgesamt bleibt fraglich
- was die Frau tatsächlich gesagt hat
- und ob das Gesagte mit der Wirklichkeit übereinstimmt

Wenn sie etwas von

Chemikalien zur Sprengstoffherstellung
gesagt hat, so hat sie womöglich die Behälter für Treibladungsmittel gemeint, falls der Beschuldigte dafür die Berechtigung nach § 27 SprengG hatte.

Eventuell hat die Behörde das Treibladungsmittel-Lager routinemäßig besucht und kontrolliert und hat sich gedacht "das ist halt wieder eine in Scheidung befindliche Frau, die unhaltbare Anschuldigungen erhebt.
Derartige Anschuldigungen sind nämlich gerade in Scheidungsverfahren gar nicht so selten.

Es gab auch schon Frauen, die haben auf den Rat einer "guten Freundin" wahrheitswidrig behauptet, ihr Mann habe sie mit einer Waffe bedroht.

Fragt sich, ob auf Grund der Aussage hätte ein Durchsuchungsbeschluß angeordnet werden können.
(Ich will hier den Beschuldigten nicht verteidigen, das ist Aufgabe seines Anwalts, sondern nur versuchen, die Gedanken der Behörden nachzuvollziehen.)
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #284 am: 29. April 2020, 09:25:35 »
Die Ehefrau von Stephan E. wollte die Herausgabe des beschlagnahmten Pkw erreichen, der zur Anfahrt genutzt wurde. Der BGH hält die Beschlagnahme aufrecht, weil der Pkw immer noch als Beweismittel benötigt werden könnte und wahrscheinlich nicht die Ehefrau, sondern Stephan E. selbst Eigentümer des Pkw ist, so dass das Fahrzeug auch eingezogen werden könnte.
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