H. besitze illegale Waffen
Das wäre strafbar und hätte zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit geführt
Außerdem stelle der Neonazi selbst Munition her.
Dafür soll H. in seiner Wohnung unter anderem eine Drehbank besessen haben.
Die Aussage ist sinnfrei.
Munition stellt man mittels sog Ladepressen her, nicht mittels einer Drehmaschine.
https://www.brownells-deutschland.de/Wiederladen/LadepressenDer Besitz einer Drehmaschine ist nicht erlaubnispflichtig.
https://www.otto.de/p/guede-mini-drehmaschine-gmd-400-443461876/#variationId=442579987Zwar haben Büchsenmacher so etwas.
Aber auch Modellbauer für alles, was rund werden soll. Achsen, Schwungräder, Felgen, Wellen ...
mehr als 5000 Patronen gefunden
Klingt für den Laien viel, aber Spitzensportler haben durchaus 25.000 Patronen zu Hause, die Menge ist durch das WaffG nicht geregelt.
Insgesamt bleibt fraglich
- was die Frau tatsächlich gesagt hat
- und ob das Gesagte mit der Wirklichkeit übereinstimmt
Wenn sie etwas von
Chemikalien zur Sprengstoffherstellung
gesagt hat, so hat sie womöglich die Behälter für Treibladungsmittel gemeint, falls der Beschuldigte dafür die Berechtigung nach § 27 SprengG hatte.
Eventuell hat die Behörde das Treibladungsmittel-Lager routinemäßig besucht und kontrolliert und hat sich gedacht "das ist halt wieder eine in Scheidung befindliche Frau, die unhaltbare Anschuldigungen erhebt.
Derartige Anschuldigungen sind nämlich gerade in Scheidungsverfahren gar nicht so selten.
Es gab auch schon Frauen, die haben auf den Rat einer "guten Freundin" wahrheitswidrig behauptet, ihr Mann habe sie mit einer Waffe bedroht.
Fragt sich, ob auf Grund der Aussage hätte ein Durchsuchungsbeschluß angeordnet werden können.
(Ich will hier den Beschuldigten nicht verteidigen, das ist Aufgabe seines Anwalts, sondern nur versuchen, die Gedanken der Behörden nachzuvollziehen.)