Autor Thema: Der Mord an Walter Lübcke  (Gelesen 42845 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #240 am: 17. Oktober 2019, 20:38:17 »
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Einst hat er beim NSU nichts gesehen, jetzt zeigt sich, auch für den Mörder von Lübcke war er zuständig.

Spoiler
Fall Walter Lübcke Verfassungsschützer war mit mutmaßlichem Lübcke-Mörder "dienstlich befasst"

Die hessischen Sicherheitsbehörden haben eine Verbindung zwischen dem ehemaligen Verfassungsschützer Andreas Temme und dem Rechtsextremisten Stephan Ernst eingeräumt. Ein Untersuchungsausschuss scheint "unausweichlich".

 Donnerstag, 17.10.2019   16:25 Uhr

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Die hessischen Sicherheitsbehörden haben erstmals eine Verbindung zwischen dem ehemaligen Verfassungsschützer Andreas Temme und Stephan Ernst, dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, eingeräumt. Temme sei mit dem Rechtsextremisten Ernst "dienstlich befasst" gewesen, antwortete der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des hessischen Landtags auf eine gezielte Nachfrage von SPD-Abgeordneten.

Aus der Sicht des Landtagsabgeordneten Günter Rudolph (SPD) ist damit eine "Bombe geplatzt". Ein Untersuchungsausschuss zum Mord an dem Kasseler Regierungsprädienten Walter Lübcke sei nun "nahezu unausweichlich". Temmes Verstrickungen in die rechtsextreme Szene seien bis heute unklar, sagte Rudolph dem SPIEGEL. Vor allem seine Rolle in Zusammenhang mit dem NSU-Mord an dem Kasseler Internetbetreiber Halit Yozgat im Jahr 2006 sei nach wie vor dubios. Auch FDP und Linke im hessischen Landtag sprechen sich für einen Untersuchungsausschuss aus.

Versetzung ins Kasseler Regierungspräsidium

Der damalige Verfassungsschutzbeamte Temme war nach dem Yozgat-Mord zeitweise selbst unter Verdacht geraten. Er hatte sich während oder zumindest kurz vor der Tat in Yozgats Internetcafé aufgehalten - angeblich, um privat auf einer Flirtseite zu chatten. Seine Anwesenheit in dem Café wurde erst später durch polizeiliche Ermittlungen bekannt. Bei zahlreichen Vernehmungen und Aussagen in Untersuchungsausschüssen erklärte Temme, von dem Anschlag der rechten Terrorgruppe NSU in dem Café nichts mitbekommen zu haben. Er wurde daraufhin vom Verfassungsschutz ins Kasseler Regierungspräsidium versetzt.

Temme war zum Zeitpunkt des Mordes an Yozgat unter anderem mit der Führung eines V-Mannes, also Informanten, aus der rechtsextremen Szene in Nordhessen betraut. Auch Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, sei mit diesem V-Mann gut bekannt gewesen.

Ernsts Dresdner Anwalt, Frank Hannig, erklärt gegenüber dem SPIEGEL, es habe keinen direkten Kontakt zwischen seinem Mandanten und Temme gegeben. Allerdings sei in Gesprächen zwischen Ernst und dem rechtsextremen V-Mann auch der Name von Verfassungsschützer Temme gefallen.

Laut Verfassungsschutz war Ernst "zu keiner Zeit" V-Mann

Aus hessischen Sicherheitskreisen heißt es, es sei nicht verwunderlich, dass Temme dienstlich mit Ernst zu tun gehabt habe. Schließlich habe es damals zu Temmes Aufgaben gehört, Informationen über die rechtsextreme Szene in Nordhessen zu sammeln. Zu dieser Szene habe damals eben auch Stephan Ernst gehört.

Nach Angaben des Landesamts für Verfassungsschutz sei Ernst "zu keiner Zeit" als V-Mann für den Dienst tätig gewesen, es habe auch keine sonstige Zusammenarbeit gegeben. Dem Amt seien keine dienstlichen Treffen zwischen Temme und Ernst bekannt. Allerdings seien zwei Berichte in der Personenakte von Stephan Ernst im Jahr 2000 mit dem Namen Temme gezeichnet worden. Beide Berichte habe der Verfassungsschutz an den Generalbundesanwalt übermittelt, der im Mordfall Lübcke ermittelt.

Im Juni hatte Stephan Ernst gestanden, den CDU-Politiker Walter Lübcke auf dessen Grundstück mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Als Motiv gab er an, sich über Lübckes Haltung zur Flüchtlingspolitik geärgert zu haben - unter anderem über Aussagen des Politikers auf einer Bürgerversammlung zur Flüchtlingsunterbringung in Lohfelden, an der er selbst teilgenommen hatte.

In einer stundenlangen Vernehmung verriet Ernst den Ermittlern unter anderem das Versteck der Tatwaffe und nannte seine Waffenlieferanten. Kurze Zeit später widerrief er das Geständnis. Derzeit befindet sich Ernst, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mordes ermittelt, in Untersuchungshaft.
[close]
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-walter-luebcke-ex-verfassungsschuetzer-war-mit-stephan-ernst-dienstlich-befasst-a-1292028.html
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #241 am: 18. Oktober 2019, 12:22:57 »
Ich werde es ja nie verstehen, wie man
Rechtsradikale durch deren Finanzierung bekämpfen will.
Vielleicht ist es ja mit meiner Gehaltszahlung aehnlich.
Will man damit vermeiden, dass ich Steuern hinterziehe?
Funktioniert.
Für ein bedingungsloses Grundeinkommen erschien es mir schon ein wenig hoch.
Aber so rechnet es sich sicher am sichersten.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #242 am: 18. Oktober 2019, 13:04:44 »
Ich werde es ja nie verstehen, wie man
Rechtsradikale durch deren Finanzierung bekämpfen will.

Ich auch nicht.  ::)

Vielleicht ist es ja mit meiner Gehaltszahlung aehnlich.
Will man damit vermeiden, dass ich Steuern hinterziehe?
Funktioniert.
Für ein bedingungsloses Grundeinkommen erschien es mir schon ein wenig hoch.

Du bist Beamter?  ;D

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #243 am: 18. Oktober 2019, 14:47:48 »
Ist doch ganz simpel: Man "kauft" sie damit und wenn sie genug genommen haben stellt man sie bloss, womit sie keine aufrechten Patrioten mehr sind sondern gekaufte Knechte ;)

Was mich wirklich überrascht: Ich schliesse aus der ständigen Nennung des Namens Temme aus eigener ÖD-Erfahrung, dass es schlichtweg keine weiteren Sachbearbeiter für diesen Teil der rechten Szene Hessens gab. Das ist verdammt wenig. Aus dem Stellenplan geht hervor, dass man 2017 288 Stellen hat, bei einem Personenpotential gem. VerfSBericht 2017 1465 Rechten plus nochmal 1000 Reichsdeppen. In Summe soll es etwa genauso viele (2500) Linksradikale geben (erstaunlicherweise ohne Nennung einer Zahl potentiell gewaltbereiter, honi soit...). dazu kommen nochmal 4000 Islamisten plus 4000 "Extremisten mit Auslandsbezug". Nimmt man nun einen Overhead von 50 Stellen bleiben 230 "Sachbearbeiter" übrig, was etwa 55 Extremisten je Sachbearbeiter bedeutet (ich kenne personalabteilungen im ÖD die schlechtere Quoten haben). Daher müsste die Abteilung Rechtsextremismus ca 44 MA haben... und dann war nur einer immer für den gleichen Personenkreis zuständig? In so einem diffizilen Bereich sollte man Teams einsetzen oder häufiger wechseln, um Betriebsblindheit zu vermeiden.... Und vor allem müssten die Führer der V-Leute eng begleitet werden, erst recht nach den Erfahrungen mit dem NPD-Verbotsverfahren. Seltsam, seltsam.
 
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Offline dieda

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #244 am: 25. Oktober 2019, 09:10:41 »
Es wird immer irrer:

Zitat
Der Anwalt von Stephan Ernst hat gegenüber einem großen Medium erklärt, sein Mandant sei mit Gärtner »gut bekannt« gewesen. Es habe zwar keinen direkten Kontakt zwischen Ernst und Temme gegeben. Allerdings sei »in Gesprächen zwischen Ernst und dem rechtsextremen V-Mann auch der Name von Verfassungsschützer Temme gefallen«, zitierte Spiegel online vergangene Woche den Dresdner Strafverteidiger Frank Hannig.

Nach Meinung des Linke-Politikers Schaus stehen damit strafrechtliche Ermittlungen gegen Gärtner an: »Erstens ist dem V-Mann Gärtner unter Strafandrohung untersagt, mit irgendwelchen Personen über seine V-Mann-Tätigkeit zu reden, auch nach Beendigung der Tätigkeit. Doch dies hat Gärtner offensichtlich mehrmals gegenüber dem militanten Neonazi und mutmaßlichen Lübcke-Mörder getan. Dabei hat er sich ausgerechnet auch über seinen wegen des NSU-Mordes von Kassel unter Mordverdacht geratenen V-Mann-Führer Temme ausgetauscht«, erklärte Schaus am Freitag.

Qwelle:
https://www.jungewelt.de/artikel/365341.verfassungsschutz-nsu-skandal-untersuchungsauftrag-temme.html

Spoiler

Aus: Ausgabe vom 24.10.2019, Seite 3 / Schwerpunkt
Verfassungsschutz-NSU-Skandal
Untersuchungsauftrag Temme

Rechter Terror und Geheimdienste: Hessischer Ex-V-Mann-Führer wird mit zwei Mordfällen in Verbindung gebracht
Von Claudia Wangerin

NSU_Untersuchungsaus_49555704.jpg
Andreas Temme nach einer Befragung durch den NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags 2016

Hintergrund: Schwarz-grüne und andere Loyalitäten

Seit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni dieses Jahres ist das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wieder in Erklärungsnot, denn über den mutmaßlichen Haupttäter Stephan Ernst gab es dort mehr Material als zunächst eingeräumt. Auch die personellen Bezüge zum Komplex »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) treten immer deutlicher hervor.

Es wird nicht still um Andreas Temme, den ehemaligen V-Mann-Führer des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV), der im Jahr 2006 kurzzeitig offiziell Hauptverdächtiger im Mordfall Halit Yozgat war. Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass Temme dienstlich mit dem Neonazi Stephan Ernst befasst war, der zur Zeit wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in Untersuchungshaft sitzt, steht ein neuer Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag an. Darüber sind sich zumindest die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und FDP einig.

Um die Rolle des Verfassungsschutzbeamten im Dunstkreis rechter Terrornetzwerke zu klären, sei ein solcher Ausschuss »fast unumgänglich«, erklärte Ende letzter Woche der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Hermann Schaus, der in der letzten Wahlperiode Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss zum »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) war. Er frage sich aber auch langsam »ob die Vorgänge im Landesamt für Verfassungsschutz eher ein Fall für die Justiz oder für einen neuen Untersuchungsausschuss sind«, so Schaus.

Zuvor hatte Innenminister Peter Beuth (CDU) den Innenausschuss des Landtags informiert, dass Temme bereits vor 2006 mit dem späteren mutmaßlichen Lübcke-Mörder »dienstlich befasst« gewesen sei. Es seien »zwei Berichte in der Personenakte von Stephan E. im Jahr 2000 mit dem Namen Temme gezeichnet«, fügte Beuth nach der Sitzung per Pressemitteilung hinzu.
Brisant wird dieser Bezugspunkt auch dadurch, dass Walter Lübcke, der zum asylrechtsfreundlichen, antifaschistischen Flügel der CDU gehörte, nach Temmes Versetzung ins Regierungspräsidium Kassel dessen Chef war. Der heute 52jährige Temme soll nach Aussage eines früheren Nachbarn in jungen Jahren den Spitznamen »Klein-Adolf« getragen haben. Als er später unter Mordverdacht stand, wurde bei Hausdurchsuchungen auch entsprechende Literatur gefunden – etwa »Judas Schuldbuch – eine deutsche Abrechnung« und Lehrmaterial der SS. Außerdem hatte er mehrere Seiten aus Hitlers »Mein Kampf« abgetippt. Er selbst erklärte das als »Jugendsünden« und bezeichnete sich politisch nur als »konservativ«.

Darüber hinaus ist Temme Sportschütze und trieb sich zeitweise zumindest privat im Umfeld der Rockervereinigung »Hells Angels« herum. Das jedenfalls räumte er in Befragungen ein, denen er sich nach der Aufdeckung des NSU als Zeuge vor Gericht und in Untersuchungsausschüssen stellen musste. Ob er im LfV auch einmal dienstlich im Bereich der Organisierten Kriminalität eingesetzt war, in die Mitglieder der »Hells Angels« häufig verwickelt sind, ist nicht bekannt.
SV Babelsberg 03 am 27.10.

Nach der Ermordung von Halit Yozgat am 6. April 2006, die Temme im Internetcafé des Opfers angeblich nicht bemerkt hatte, war es eine Sperrerklärung des damaligen Landesinnenministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), die den Geheimdienstler vor polizeilichen Ermittlungen schützte. Erst nachdem die rassistische Mordserie, deren letztes Opfer Halit Yozgat geworden war, Ende 2011 dem NSU zugeordnet worden war, musste Temme mehrfach in Untersuchungsausschüssen und vor Gericht aussagen.

Nach seiner eigenen Version hatte Temme das Café nur privat aufgesucht, weil seine damals schwangere Frau nichts von seinen erotischen Chats mitbekommen sollte. Die beiden schallgedämpften, aber keineswegs geräuschlosen Pistolenschüsse auf den 21jährigen will er nicht gehört haben. Noch Sekunden vor der Tat war er an einem der Rechner eingeloggt, danach suchte er angeblich den jungen Besitzer, um zu bezahlen. Halit Yozgat muss zu diesem Zeitpunkt sterbend hinter der Theke gelegen haben – zumindest nach Aussage seines Vaters kann er noch nicht tot gewesen sein: »Er starb in meinen Armen«, sagte Ismail Yozgat später vor Gericht. Kurz bevor der Vater seinen Sohn fand, sah und hörte der in Sachen Observation geschulte V-Mann-Führer Temme angeblich nichts, als er Münzgeld auf die Theke legte.

Dank Bouffiers Sperrerklärung konnten die Kriminalbeamten damals Temmes V-Leute nicht vernehmen – obwohl er mit einer dieser »Quellen« am Tag des Mordes auffällig lange telefoniert hatte. Wie inzwischen bekannt ist, handelte es sich dabei ausgerechnet um den V-Mann Benjamin Gärtner – angeblich Temmes einziger V-Mann im Bereich Rechtsextremismus, während er weitere im Bereich Islamismus geführt hatte. Dass Gärtner den späteren Lübcke-Mörder Stephan Ernst als »NPD-Stephan« kannte, ist durch Befragungen im NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags in der letzten Wahlperiode bekannt.

Der Anwalt von Stephan Ernst hat gegenüber einem großen Medium erklärt, sein Mandant sei mit Gärtner »gut bekannt« gewesen. Es habe zwar keinen direkten Kontakt zwischen Ernst und Temme gegeben. Allerdings sei »in Gesprächen zwischen Ernst und dem rechtsextremen V-Mann auch der Name von Verfassungsschützer Temme gefallen«, zitierte Spiegel online vergangene Woche den Dresdner Strafverteidiger Frank Hannig.

Nach Meinung des Linke-Politikers Schaus stehen damit strafrechtliche Ermittlungen gegen Gärtner an: »Erstens ist dem V-Mann Gärtner unter Strafandrohung untersagt, mit irgendwelchen Personen über seine V-Mann-Tätigkeit zu reden, auch nach Beendigung der Tätigkeit. Doch dies hat Gärtner offensichtlich mehrmals gegenüber dem militanten Neonazi und mutmaßlichen Lübcke-Mörder getan. Dabei hat er sich ausgerechnet auch über seinen wegen des NSU-Mordes von Kassel unter Mordverdacht geratenen V-Mann-Führer Temme ausgetauscht«, erklärte Schaus am Freitag.

Zu untersuchen wäre allerdings, in welcher Eigenschaft Temme in diesen Gesprächen beschrieben wurde – als V-Mann-Führer oder als »Kamerad«? Von Neonazi zu Neonazi – oder von V-Mann und V-Mann?
Als Beschuldigter hätte Benjamin Gärtner ein Aussageverweigerungsrecht. Im Münchner NSU-Prozess war er als Zeuge verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, hatte aber einen vom LfV Hessen bezahlten Anwalt an seiner Seite. Im Beisein dieses Zeugenbeistands berief sich Gärtner bei der Befragung im Dezember 2013 auf große Erinnerungslücken durch exzessiven Alkoholkonsum in der fraglichen Zeit.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #245 am: 26. Oktober 2019, 11:17:54 »
Unser Verfassungsschutz:



Zitat
Seine Verfassungsschutzakte wurde gesperrt und wäre fast gelöscht worden. Dabei hielten hochrangige Geheimdienstler den Rechtsextremisten für gewaltbereit und riskant.

Verfassungsschutz hielt Stephan E. noch 2009 für "brandgefährlich"

Seine Verfassungsschutzakte wurde gesperrt und wäre fast gelöscht worden. Dabei hielten hochrangige Geheimdienstler den Rechtsextremisten für gewaltbereit und riskant.
Von Martín Steinhagen
26. Oktober 2019, 6:01 Uhr

Wie konnte der Verfassungsschutz den Rechtsextremen Stephan E., den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, jemals aus den Augen verlieren? Schließlich schienen die Verfassungsschützer lange überzeugt, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte. Noch Ende 2009 galt E. im Verfassungsschutz Hessen als "brandgefährlich". Das belegt eine handschriftliche Anmerkung, die sich in roter Farbe auf einem 15-seitigen internen Vermerk über Neonazis aus Nordhessen vom Oktober 2009 findet.
Spoiler
E. war bereits in den Neunzigerjahren mit einschlägigen Gewalttaten aufgefallen, darunter ein versuchter Sprengstoffanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft. Vom hessischen Innenministerium hatte es bislang dazu stets geheißen, dass nach dem Jahr 2009 keine neuen Erkenntnisse über Stephan E. vorgelegen hätten. Daher sei seine Personenakte beim Verfassungsschutz fünf Jahre später gesperrt worden.

Das ist verwunderlich, da die nun bekannt gewordene Notiz nahelegt, dass der Verfassungsschutz ihn zumindest Ende 2009 noch als sehr gefährlich einstufte und ihm wohl Gewalttaten zutraute.

Notiz stammt von der LfV-Leitung
Die Notiz war denn auch Thema des geheimen Teils einer Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags am 21. Dezember 2015. Das bislang eingestufte Protokoll dieser Sitzung konnte ZEIT ONLINE jetzt einsehen. Die Linksfraktion hatte eine Herabstufung der Geheimhaltung erreicht. Darin findet sich auch der Hinweis, dass der Verfasser der Notiz seine Kollegen beim Landesamt danach gefragt hatte, wie militant Stephan E. sei.

An jenem Dezembertag 2015 befragten die Obleute des Ausschusses eine Mitarbeiterin des hessischen Inlandsgeheimdienstes als Zeugin. Karin Emich war seit Anfang 2009 für das Landesamt tätig und als Auswerterin im Bereich Rechtsextremismus zuständig für Neonazis in Nordhessen.

Ihr Bericht über die rechte Szene dort war laut ihrer öffentlichen Aussage eine ihrer ersten Aufgaben für das LfV. Das Dokument sollte einen Überblick bieten und sei Grundlage für die weitere Arbeit gewesen. Auch Vorgesetzte hätten sich damit befasst.


Darauf deutet auch die handschriftliche Notiz zu Stephan E. hin: Die stammt aus der höchsten Ebene. Nur die Amtsleitung habe damals laut Geschäftsordnung "für Sicht- und Arbeitsvermerke" einen roten Stift benutzt, antwortete der hessische Verfassungsschutz auf Nachfrage von ZEIT ONLINE.

Zur fraglichen Zeit war Alexander Eisvogel Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz.

"Jemand, auf den man besonders achten sollte"
Unklar ist, ob die Einschätzung, Stephan E. sei brandgefährlich, Folgen hatte. In der geheimen Sitzung fragte der Obmann der Linken danach, ob E. damals als Rechtsterrorist einzustufen gewesen sei. Die Antwort der Verfassungsschützerin: Das nicht, aber als jemand, auf den man besonders achten solle, weil er gewaltbereit sei.

Zum Zeitpunkt dieser Aussage vor dem NSU-Ausschuss 2015 war die Akte von Stephan E. bereits gesperrt. Auch das wird aus dem Protokoll der geheimen Sitzung deutlich. So konnte Emich sie etwa für die Vorbereitung auf ihre Aussage nicht mehr nutzen. Gelöscht wurde die Akte wohl nur deshalb nicht, weil damals wegen der Aufarbeitung des NSU-Komplexes ein Löschmoratorium galt. Inzwischen liegt die Akte laut Angaben des hessischen Innenministeriums dem Generalbundesanwalt vor.

Bemerkenswert ist im Rückblick auch der Zeitpunkt der Befragung der LfV-Mitarbeiterin im Dezember 2015: Sie fand rund zwei Monate nach jener Bürgerversammlung in Lohfelden statt, bei der der damalige Regierungspräsident von Kassel Walter Lübcke über die Aufnahme von Flüchtlingen informierte und von Rechten beschimpft wurde. Unter den Zwischenrufern waren wohl auch: Stephan E. und sein mutmaßlicher Komplize Markus H.
H. steht laut der Linksfraktion im Landtag ebenfalls in dem Vermerk der LfV-Mitarbeiterin.

Glaubt man dem inzwischen widerrufenen Geständnis von Stephan E., begann er ausgerechnet zu der Zeit, in der er im Landtag in einer geheimen Sitzung Thema war, über die spätere Tat nachzudenken. Er besorgte sich illegal Waffen, legte ein Depot an, besuchte mit Markus H. rechte Demonstrationen.
Und nur wenige Wochen nach der Sitzung, im Januar 2016, wurde in Lohfelden ein Flüchtling mit einem Messer schwer verletzt. Inzwischen geht die Bundesanwaltschaft dem Verdacht nach, dass Stephan E. auch dafür verantwortlich gewesen sein könnte. Er bestreitet das.
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https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/mordfall-walter-luebcke-verfassungsschutz-stephan-e-rechtsextremismus/komplettansicht
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #246 am: 26. Oktober 2019, 12:02:57 »
überrascht das noch?

Der Verfassungsschutz diente immer dazu, die Demokratie vor den bösen Kommunisten zu schützen. Die Rechten gehörten nicht dazu. Man verfolgt doch nicht seine eigenen Freunde und Bekannten.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #247 am: 28. Oktober 2019, 17:13:29 »
Ich packt das mal hier rein, da es Thematisch gerade ganz gut passt:

Ich bin heute auf die Webseite der kritischen Polizisten gestoßen: https://www.kritische-polizisten.de und ich mujss sagen, dass ich es recht verstörend fand was ich da lesen musste.
Das Ausmaß an Vertuschung von Straftaten, die Verquikungen mit der rechten Szene und das Ausmaß bzw. die Reichweite an rechts(extremen) Gedankengut in der Polizei und Justiz (Bundeswehr same) hat mich sehr schockiert obwohl ich so etwas bereits befürchtet habe.

Da scheint es mir auch sehr plausibel, dass die meisten Polizisten AfD wählen. Wenn ich dass einiger Maßen richtig bewerte dann wird der Rechtsstaat gerade von innen heraus zerlegt.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #248 am: 28. Oktober 2019, 17:51:35 »
Gute Übersicht zu dem Thema:

Extreme Sicherheit: Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz von Matthias Meisner und Heike Kleffner

https://www.herder.de/geschichte-politik-shop/extreme-sicherheit-kartonierte-ausgabe/c-34/p-16482/?gclid=CjwKCAjwo9rtBRAdEiwA_WXcFgaMYJEF43S-7X58nqZWYbD_L172OjjXiPgnH6P32DKT_tlpCNCkkBoCZ1QQAvD_BwE

Ganz so schlimm wie von Dir vermutet ist es aber noch nicht.
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #250 am: 12. Dezember 2019, 18:55:06 »
Die ZEIT war früher mal eine seriöse Wochenschrift.

Jetzt braucht es vier (!) Journalisten, um etwas herauszubekommen, das kein Geheimnis ist.
Auf einem Schießstand kann und darf nämlich jeder erscheinen und mit einer Leihwaffe schießen.
Munition zum sofortigen Verbrauch darf auch auf dem Stand gekauft werden.
Dafür braucht es keine "verschwiegene kleine Schützengruppe"!
Das steht im WaffG!   :facepalm:



Zitat
Stephan E. hat mit scharfen Waffen das Schießen geübt, obwohl er selbst keinen Waffenschein besaß. Dank der Hilfe einer verschwiegenen, kleinen Schützengruppe von Reservisten.

Mutmaßlicher Mörder übte bei Reservisten das Schießen

Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke, Stephan E., hatte keine Erlaubnis zum Waffenbesitz. Trotzdem trainierte er bei einem Schützenverein an scharfen Schusswaffen.
Von Kai Biermann, Christian Fuchs, Astrid Geisler und Martín Steinhagen
12. Dezember 2019

Spoiler
"Achtung Lebensgefahr" steht in roten Buchstaben auf einem Schild: "Schießsportanlage". An der Fassade des zweistöckigen Hauses gleich daneben prangt ein rundes Wappen mit gekreuzten Gewehren, Pistolen, Armbrust und Eichenlaub. Es ist das Wappen der Schützengesellschaft zu Grebenstein 1553 e. V., die hier außerhalb der nordhessischen Kleinstadt Grebenstein zwischen grünen Feldern ihren Vereinssitz hat. Auf dem nach allen Seiten abgezäunten Schießstand hinter dem Vereinsheim hat auch Stephan E., der mutmaßliche Mörder des Regierungspräsidenten Walter Lübcke, trainiert.

Noch im Oktober 2018, sieben Monate vor dem Mord an dem hessischen CDU-Politiker, nahm E. an einer Schießübung auf dem Gelände der Schützengesellschaft zu Grebenstein rund 20 Kilometer nördlich von Kassel teil. Das belegen Anwesenheitslisten des Schießstandes, die ZEIT ONLINE einsehen konnte. Nach Recherchen von ZEIT ONLINE war E. kein Mitglied der Grebensteiner Schützengesellschaft, sondern nutzte deren Schießanlage als Gast einer anderen Schützengruppe: der SSG Germania Cassel.
Bisher war nur bekannt, dass der 46-Jährige als Referent für Bogensport in einem anderen Kasseler Schützenverein aktiv gewesen war. Dennoch konnte Stephan E. in den vergangenen Jahren auch an scharfen Waffen trainieren, dank der SSG.

Die SSG ist selbst unter Sportschützen in der Region nur wenigen bekannt, sie gilt als Gemeinschaft für Reservisten der Bundeswehr. Die Gruppe betreibt keine Webseite und ist auch nicht beim Amtsgericht Kassel im Register als Verein eingetragen. Außer einzelnen Hinweisen auf Teilnahmen von SSG-Mitgliedern bei Wettkämpfen anderer hessischer Schützenvereine, finden sich keine Spuren zu der Schießsportgruppe. Nach Angaben des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr handelt es sich bei der SSG Germania Cassel nicht um eine offizielle Reservistenkameradschaft. Keiner der Schießsport-Dachverbände in Deutschland bestätigte, dass die Gruppe zu seinen Mitgliedsvereinen gehört.
Eine Schützengruppe, die sich versteckt
ZEIT ONLINE hat über den Vorstand der Grebensteiner Schützengesellschaft eine Anfrage an die SSG Germania Cassel gerichtet, die wochenlang unbeantwortet geblieben ist. Der Vorsitzende der Schützengesellschaft Grebenstein Jörg Rohrbach hat zwar regelmäßig in seiner Funktion mit der SSG zu tun und assistiert dem Verein nach eigenen Angaben auch auf dem Schießplatz. Nähere Auskünfte zu der kleinen Schützengruppe aber lehnte er mit Verweis auf den Datenschutz ab.

So findet sich bislang niemand, der sich zum Training des späteren mutmaßlichen Mörders Stephan E. bei der SSG äußern will. Mitglieder der gastgebenden Grebensteiner Schützengesellschaft bestätigten lediglich, dass er an Übungen der SSG Germania Cassel auf ihrem Schießstand teilnahm. Laut Anwesenheitslisten des Schießstandes war Stephan E. innerhalb von zwei Jahren insgesamt fünfmal dort.
Als Sportschützengruppe kann man sich auf Schießständen anderer Vereine einmieten, wenn man keine eigene Anlage unterhält. Der Grebensteiner Verein vermietete seinen Schießstand an die SSG Germania Cassel.
E. war viele Jahre in der hessischen Neonaziszene unterwegs und ist mehrfach für Straf- und Gewalttaten verurteilt worden. Er selbst besaß keine Waffenbesitzkarte und auch keine andere waffenrechtliche Erlaubnis. Das bestätigt sein Verteidiger Frank Hannig. Doch Mitglieder von Schützenvereinen dürfen Gäste zum Training auf den Schießstand einladen, ganz ähnlich, wie es in anderen Sportarten auch üblich ist. Für dieses Probetraining dürfen Schützen ihrem Gast auch Waffen und Munition überlassen, solange eine fachkundige Aufsicht dabei ist. Der Verein muss darüber Buch führen.

Im Falle von Stephan E. soll dessen Türöffner in Grebenstein ein anderer Rechtsextremist aus Nordhessen gewesen sein: Markus H., der wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt. So schilderte es die Ex-Partnerin von Markus H. in einer Zeugenaussage den Ermittlern.
Parallel zum Schießtraining politisch neu radikalisiert

Die Bundesanwaltschaft wirft Markus H. vor, dass er zwischen E. und einem weiteren Beschuldigten den illegalen Verkauf der späteren Tatwaffe vermittelt haben soll. Schon länger verband die beiden Neonazis ihre Begeisterung fürs Schießen mit scharfen Waffen. Von Herbst 2016 an schoss Stephan E. regelmäßig mit Markus H. in Grebenstein.
In genau diesem Zeitraum soll E. sich den Ermittlungen zufolge auch politisch neu radikalisiert haben. Er besuchte unter anderem Demonstrationen der AfD, spendete ein Jahr später sogar an die Partei.

Das letzte Mal übte Stephan E. in Grebenstein am Schießstand für Großkaliberwaffen am 23. Oktober 2018. Nur ein gutes halbes Jahr später soll er mit einer Großkaliberwaffe im hessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe Walter Lübcke erschossen haben. Das gestand E. kurz nach seiner Festnahme, das Geständnis widerrief er später.

Stephan E.s mutmaßlicher Komplize Markus H. schoss laut Anwesenheitslisten in den vergangenen Jahren mehr als 30 Mal in Grebenstein – ebenfalls nicht als reguläres Mitglied der Schützengesellschaft zu Grebenstein, sondern über die SSG Germania Cassel. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll den Behörden sein Schießbuch übergeben haben. In solchen Schießbüchern muss jeder Schütze festhalten, wann er wo geschossen hat. Auf dem Deckblatt von H.s Schießbuch steht SSG Germania Cassel. Nach Informationen der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) sollen die beiden Rechtsextremen in Grebenstein mit eigenen Waffen trainiert haben – diese Waffen stammten von Markus H.
Markus H. hatte sich lange um einen legalen Zugang zu Schusswaffen bemüht, zunächst jedoch ohne Erfolg. Seine gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung legte er bereits im Herbst 2006 ab. Diese Sachkundeprüfung ist der erste Schritt zur Waffenbesitzkarte. Damals war H. vorübergehend in einem anderen Schützenverein aktiv gewesen, dem 1. Nordhessischen Reservisten- und Sportschützen-Club 1975 e. V. aus Kassel.

"Rambotypen" nicht willkommen
Der Vorsitzende dieses Vereins, Rudolf Schuster, hat das damalige Neumitglied Markus H. in keiner guten Erinnerung: "Uns kam der Mann komisch vor", sagt Schuster bei einem Gespräch auf dem Schießstand des Vereins. Ab und an habe man es in Schützenvereinen eben mit Neulingen zu tun, die unangenehm auffielen. "Rambotypen", nennt sie Schuster. "Wenn die kommen und gleich die großen Kaliber schießen wollen, gehen bei mir alle Alarmglocken an." Er rate Neulingen immer: "Fang erst mal mit dem Luftgewehr an." Wer darauf keine Lust habe und sich nicht erst ein Jahr lang bewähren wolle, sei falsch bei den Sportschützen, findet er. So ein Fall sei Markus H. gewesen, erinnert sich Schuster. Zum 31. Dezember 2007 kündigte H. nach zwei Jahren im Verein von sich aus seine Mitgliedschaft. Das Austrittsschreiben hat Schuster zu dem Gespräch mitgebracht.

Markus H. hatte kurz vor seinem Austritt aus dem Verein im Sommer 2007 eine Waffenbesitzkarte beantragt. Die Stadt Kassel verweigerte ihm diese Karte wegen seiner rechtsextremen Aktivitäten. 2012 versuchte H. es erneut. Auch dieses Mal lehnte die Behörde ab, nachdem sie sich bei Polizei und Verfassungsschutz nach dem Neonazi erkundigt hatte. H. zog gegen diesen Bescheid vor Gericht und bekam im März 2015 Recht. Im Sommer 2016 erhielt H. schließlich eine Waffenbesitzkarte.

Die zuständige Waffenbehörde kontrollierte H. beinahe jährlich auf seine Zuverlässigkeit. Zuletzt nahm sie am 1. Februar 2019 eine "unangekündigte Aufbewahrungskontrolle" vor. Sie ergab laut dem hessischen Innenminister Peter Beuth "keine Beanstandungen".

Nur wenige Monate später wurde H. wegen seiner mutmaßlichen Verwicklung in den Mord an Walter Lübcke verhaftet. Die Ermittler beschlagnahmten bei ihm 37 Waffen und diverse Munition.
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https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-12/walter-luebcke-mord-rechtsextremismus-moerder-reservisten/komplettansicht
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #251 am: 16. Dezember 2019, 10:58:30 »
Man kann nur den Kopf schütteln:


Zitat
Neonazis in Hessen: Militant, rechtsextrem und weitgehend ignoriert

von Joachim F. Tornau
Auch der zweite Tatverdächtige im Mordfall Lübcke wurde vom hessischen Verfassungsschutz unterschätzt.

Mehr als acht Wochen nahm sich der hessische Verfassungsschutz Zeit, dann gab er die denkbar einfachste Antwort: „Der Name Markus H. wird weder in dem Bericht von 2013 noch in dem Bericht von 2014 genannt“, teilte das Landesamt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mit. Gemeint waren der Kasseler Neonazi Markus H., der seinen Gesinnungsgenossen Stephan Ernst beim Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke unterstützt haben soll, und die Geheimdossiers der Wiesbadener Behörde zum NSU-Komplex.

Fall Lübcke: Markus H. - noch ein Neonazi in Hessen, der übersehen wurde
Mit anderen Worten: Als das Amt seine Akten nach den gefährlichsten Neonazis des Bundeslands durchstöberte, wurde Markus H. übersehen. Dabei gab es auch damals bereits reichlich Hinweise, dass der heute 43-Jährige besondere Aufmerksamkeit verdient hätte. Und er erfüllte sogar mehrere der Kriterien, die das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bei seiner Aktenprüfung zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) selbst zugrunde gelegt hatte.

Was im Einzelnen die Ergebnisse dieser vom hessischen Innenministerium angeordneten Selbstuntersuchung waren, ist nach wie vor nicht öffentlich bekannt. Sowohl der Zwischenbericht von 2013 als auch die Endfassung von 2014 sind als Verschlusssache eingestuft, nur die heftig umstrittene Sperrfrist wurde jüngst von 120 auf 30 Jahre verkürzt.
Spoiler
Fall Lübcke: Neonazis in Hessen - militant, rechtsextrem, ignoriert
Doch weil Journalisten der „Welt am Sonntag“ gerichtlich durchsetzten, dass einige Fragen trotzdem beantwortet werden müssen, weiß man mittlerweile: Stephan Ernst, der mutmaßliche Lübcke-Mörder, kam in der Erstfassung immerhin elf Mal, in der Endversion dagegen gar nicht mehr vor. Andreas Temme, der Verfassungsschützer, der beim Kasseler NSU-Mord am Tatort gewesen war, wurde zwei- beziehungsweise sechsmal erwähnt. Bei dem von ihm geführten V-Mann Benjamin Gärtner alias „Gemüse“ waren es erst 19, dann sechs Nennungen. Markus H. aber wurde, wie das LfV jetzt zugeben musste, vollständig ignoriert.

„Eine komplette Zusammenstellung aller im LfV Hessen vorliegenden Erkenntnisse zu Rechtsextremisten wie Stephan E. und Markus H. war mit den Berichten von 2013 und 2014 nicht beabsichtigt“, erklärten die Verfassungsschützer. Vielmehr habe man bestimmte Kriterien definiert – neben „direkten oder indirekten Bezügen zum NSU und seinem Umfeld“ unter anderem Waffenbesitz. Ein Grund, Markus H. auszulassen, war das allerdings nicht. Im Gegenteil.

Lübcke-Mord: Markus H. verkaufte Waffen an andere Neonazis
Bereits seit 2004 trat der langjährige rechtsextreme Aktivist auf dem Internetmarktplatz „eGun“ – einer Art Ebay für alles, was mit Waffen zu tun hat – als Verkäufer auf. 480 Geschäfte wickelte er ab, das letzte im Mai 2019, knapp drei Wochen vor dem Lübcke-Mord. Soweit sich das heute noch nachvollziehen lässt, handelte Markus H. dabei vor allem mit Zubehör wie Zielscheiben, Holstern oder Reinigungsmitteln. Aber mindestens einmal verkaufte er, wie aus den Bewertungen seiner zufriedenen Kunden hervorgeht, auch ein Gewehr. Und einmal bedankte sich ein Käufer für ein „ehrliches unbefummeltes Bajo“. Also wohl ein Bajonett. All das geschah in der Öffentlichkeit: Markus H. präsentierte sich bei „eGun“ mit Namen, Adresse und Telefonnummer. Sein Gewerbe hatte er zeitweilig ganz offiziell bei der IHK angemeldet. Ein Neonazi, der seine Waffenbegeisterung zum Beruf gemacht hatte. Und der trotzdem der Aufmerksamkeit der Behörden entging. Im Jahr 2015 gelang es ihm sogar, vor Gericht die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zu erstreiten.

Auch für Sprengstoff interessierte sich der Rechtsextreme. 2005 wurden E-Mails im Internet geleakt, in denen Markus H. unter seinem Pseudonym „Stadtreiniger“ freimütig über die Beschaffung von Langwaffen, Sprengstoff und „militärischen Artikeln“ diskutierte. Mit Gleichgesinnten tauschte er sich über die besten Anleitungen für den bewaffneten Kampf aus. „Beschäftige mich seit Jahren mit sowas“, schrieb er, „Kampfsport, Militär, Waffen…“ Worüber die FR schon 2007 berichtete, scheint dem Verfassungsschutz entgangen zu sein.

Fall Lübcke: Rechtsextremisten als unterschätzte Gefahr
Bleibt der Bezug zum NSU. Bei den Ermittlungen nach dem Mord am Kasseler Internetcafébetreiber Halit Yozgat am 6. April 2006 war die Polizei auf Markus H. gestoßen, weil er auffällig oft eine Internetseite besucht hatte, mit der das Bundeskriminalamt um Hinweise zur damals noch ungeklärten Ceska-Mordserie bat. Deswegen als Zeuge geladen, erklärte er sein Interesse mit seiner angeblichen persönlichen Bekanntschaft zu dem Ermordeten. Dass die Beamten einen militanten Rechtsextremen vor sich hatten, fiel niemandem auf. Offenbar auch nicht dem Verfassungsschutz. Auch beim Herbstgespräch des hessischen Verfassungsschutzes ging es um die Bedrohung von Rechts.

Wie sehr die Behörden nicht nur Markus H., sondern auch Stephan Ernst unterschätzten, zeigt zudem ein Bericht, den die Dortmunder Polizei nach dem Angriff von Neonazis auf eine DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 in Dortmund ans nordrhein-westfälische Landeskriminalamt schickte. In dem Papier, das der FR vorliegt, wurde für jeden einzelnen der mehr als 400 Festgenommenen angeführt, inwieweit sie der Polizei bekannt seien. Sowohl bei Markus H. als auch bei Stephan Ernst, beide zum damaligen Zeitpunkt einschlägig vorbestraft, wird die Frage nach Erkenntnissen über politisch motivierte Straftaten mit Nein beantwortet.

Wie es zu dieser grotesken Fehlinformation kommen konnte, wollten auf Anfrage weder die Polizei in Dortmund noch die Polizei in Kassel noch der hessische Verfassungsschutz erklären.
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https://www.fr.de/rhein-main/hessen-ort28811/fall-luebcke-neonazis-hessen-militant-rechtsextrem-weitgehend-ignoriert-13336218.html


(Was die WBK angeht, so ist - wie schon hier festgestellt - die Entscheidung des VG vollkommen korrekt, weil das Gesetz es eben genau so vorsieht.)
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #252 am: 8. Januar 2020, 17:41:11 »
Das kann jetzt stimmen.

Oder auch nicht.


Zitat
Stand: 08.01.20 17:00 Uhr
Lübcke Mord: Tatverdächtiger spricht von zweitem Täter

von Julian Feldmann, Nino Seidel

Seit mehr als fünf Monaten sitzt Stephan E. in Untersuchungshaft. Er ist dringend verdächtig, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen zu haben. Zwar hatte der Rechtsradikale kurz nach seiner Festnahme schon einmal gestanden, die Tat begangen zu haben, allerdings allein. Seine Aussagen führten die Ermittler unter anderem zum Versteck der Mordwaffe. Dieses Geständnis hatte E. aber Anfang Juli widerrufen.

Stephan E. belastet Neonazi Markus H.
Heute hat Stephan E. ein neues Geständnis in Kassel abgelegt. Im Anschluss an die Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter berichtete sein Anwalt - Frank Hannig - in einer Pressekonferenz über den Inhalt des Geständnisses. Demnach belastet E. nun auch den 43- jährigen Neonazi Markus H. an dem Mord direkt beteiligt gewesen zu sein. Beide seien in der Tatnacht zum Haus von Walter Lübcke gefahren.

Nach Angaben des Verteidigers wollten Stephan E. und Markus H. den Politiker lediglich mit der Waffe bedrohen und einschüchtern. Auf der Terrasse hätte es zunächst eine verbale Auseinandersetzung mit Lübcke gegeben, soll E. laut seinem Anwalt nun behaupten. Dann habe sich ein "Schuss gelöst". Die Tatwaffe soll dabei der Mittäter Markus H. in der Hand gehalten haben.

Spurensuche im Mobiltelefon
Nach Panorama-Informationen bereitete die besondere Verschlüsselung des Mobiltelefons von Markus H. dem Bundeskriminalamt zunächst Schwierigkeiten. Unterdessen sind die Ermittler aber weitergekommen. Das Mobiltelefon wurde ausgelesen. Bislang konnten die Ermittler aber keine verfahrensrelevanten Erkenntnisse gewinnen.

Zu den Vorwürfen, Markus H. sei am Tatort gewesen und habe geschossen, wollte dessen Anwalt wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.
Spoiler
Keine Spuren eines zweiten Täters
Nach Informationen des NDR haben die Ermittler im Mordfall Lübcke bislang keinerlei Spuren gefunden, die auf die Anwesenheit einer zweiten Person am Tatort hindeuten. Von Markus H. wurde nach NDR Informationen eine DNA-Probe genommen. Anders als bei Stephan E. hat es aber keinen Treffer bei den Spuren am Tatort gegeben.

Im ersten Geständnis Ende Juni hatte Stephan E. noch behauptet, selbst und alleine Lübcke erschossen zu haben. Außerdem hatte er damals zugegeben, dass die Tat ein geplanter Mordanschlag aus rechtsextremistischen Motiven war. Nach Panorama-Informationen hatte Stephan E. bei seinem ersten Geständnis erklärt, zwischen 2016 und 2019 mehrfach mit einer Waffe zu Lübckes Haus gefahren zu sein. Ihm habe dabei vorgeschwebt, man müsse Lübcke erschießen.

E. und H. sitzen in Untersuchungshaft
Stephan E.s mutmaßlichem Komplizen Markus H. wird bislang Beihilfe zum Mord vorgeworfen und er sitzt deshalb ebenfalls in Untersuchungshaft. Er soll Stephan E. Kontakt zum mutmaßlichen Verkäufer der Mordwaffe vermittelt haben. Außerdem soll Markus H. laut Ermittlungsbehörden E. in seinen mutmaßlichen Mordplänen bestärkt haben. Stephan E. und Markus H. kennen sich nach Recherchen des NDR aus der Kasseler Neonazi-Szene, in der beide aktiv waren. Sie besuchten unter anderem zusammen rechte Demonstrationen, zuletzt 2018 in Chemnitz. Der 43-jährige H. gilt in der Szene als Waffennarr, durfte zuletzt sogar legal Schusswaffen besitzen.

Laut Ermittlern agierte H. stets konspirativ, nutzte etwa zur Kommunikation mit E. den verschlüsselten Messengerdienst Threema. Nach Panorama-Informationen bereitete die besondere Verschlüsselung von H.s Mobiltelefon dem Bundeskriminalamt zunächst Schwierigkeiten. Ende November hatten Polizisten erneut die Wohnung von H. in Kassel durchsucht und nach Panorama-Informationen weiteres Beweismaterial sichergestellt.
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https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Luebcke-Mord-Tatverdaechtiger-spricht-von-zweitem-Taeter,luebcke168.html
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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #253 am: 8. Januar 2020, 18:53:31 »
Ganz viel Mimimi vom "NeoNazi-Staranwalt" Hannig, er ist äußerst siegessicher. Lübcke wurde ja nur "mutmaßlich" ermordert, von der Anklage wird rein gar nichts übrig bleiben.

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Re: Der Mord an Walter Lübcke
« Antwort #254 am: 8. Januar 2020, 19:55:46 »
Der Medienprofi Hannig, der nur die Interessen seines Mandanten vertreten will und daher keine weiteren Informationen geben kann und will, nennt mehrmals in der Pressekonferenz die vollen Namen seines Mandanten und des anderen Beschuldigten.  :facepalm: Kannste Dir nicht ausdenken.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.