Autor Thema: Thomas Fischer  (Gelesen 29755 mal)

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #195 am: 3. Januar 2021, 20:44:48 »
Und Du glaubst, in dem jetzigen Chaos, in dem ganze Ladungen durch falsche Behandlung verderben, Ärzte die ganze Ampulle mit 5 Dosen spritzen und sowieso alle aufgescheucht sind, hat jemand daran gedacht, dass diese Art von Impfbescheinigung fälschungssicher sein soll? Und die Grenzbeamten der Ferieninsel kennen sämtliche Varianten aus allen Staaten?
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #196 am: 3. Januar 2021, 20:53:13 »
Da müssten die Vorgaben von der WHO kommen oder der ICAO, wenn es um Flugverkehr geht. Das wird ein paar Jahre dauern. Ist also erst was für die zweite Impfwelle. Ich rechne eher wieder mit einer Flut "Kann nicht geimpft werden, weil ..."-Attesten. Die gibt es bei der Gelbfieberimpfung auch. Allerdings steht es da jedem Staat frei, ob die bei der Einreise akzeptiert werden oder nicht.

In Deutschland wird man sich vor der Bundestagswahl nicht trauen, eine ungleiche Behandlung von geimpft und nicht geimpft zuzulassen, immer mit dem Argument, dass noch nicht alle geimpft werden konnten die wollen. Zumal der Wahlkampf in eine Zeit niedriger Fallzahlen liegen wird.


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Re: Thomas Fischer
« Antwort #197 am: 3. Januar 2021, 21:12:59 »
Die Frage wird sein, was die Verwaltungsgerichte davon halten.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #198 am: 3. Januar 2021, 23:21:14 »
Das entscheiden die jeweiligen Urlaubsländer, und damit auch, was der Konsularmitarbeiter sehen will, wenn Du ein Visum oder eben eine Ausnahme von der Reisesperre wegen der Corona-Pandemie beantragen willst. Ein Impfpass nur mit einem Corona-Eintrag und sonst nix kommt nicht gerade glaubwürdig rüber.
WHO und ICAO ist Zukunftsmusik, in diesem Jahr muss man tun, was das Zielland will oder bleibt zuhause.
Für den Teil der Kundschaft, der nicht aus eigenem Einkommen den Lebensunterhalt bestreitet ist das natürlich egal, die kommen nicht so weit rum.
 

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #199 am: 4. Januar 2021, 01:24:08 »
Auch Zielländer haben Verwaltungsgerichte.

Bayern ist z.B. so ein Zielland, und die Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen sind Ländersache. Wenn Söder auch Geimpften die Übernachtung verbieten will, wird die Touristikbranche  Verwaltungsgerichte beschäftigen, will er es allen erlauben, wird man ihm spätestens die darauf folgenden Schulschließungen übel nehmen.

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #200 am: 4. Januar 2021, 07:12:56 »
Dann muss das wie bei der Gelbfieberimpfung geregelt werden. Da dürfen auch nur bestimmte Ärzte die Impfung machen.


Das wird sich bei der Menge der zu impfenden kaum machen lassen.

Mit wenigen Falschbeurkundungen wird man leben müssen und können.

Geht die Zahl über ein bestimmtes Maß hinaus, werden sowieso einige quatschen und sich dessen rühmen. Womit die Sache dann öffentlich und für die Strafverfolgungsbehörden greifbar wird.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #201 am: 4. Januar 2021, 07:52:50 »
In Deutschland wird man sich vor der Bundestagswahl nicht trauen, eine ungleiche Behandlung von geimpft und nicht geimpft zuzulassen, immer mit dem Argument, dass noch nicht alle geimpft werden konnten die wollen. Zumal der Wahlkampf in eine Zeit niedriger Fallzahlen liegen wird.

Die Frage wird sein, was die Verwaltungsgerichte davon halten.

Das dürfte letztlich in Karlsruhe landen.


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Re: Thomas Fischer
« Antwort #202 am: 4. Januar 2021, 11:42:29 »
Nicht notwendigerweise, der Staat ist nicht grundrechtsfähig.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #203 am: 4. Januar 2021, 11:43:33 »
Korrekt. Leipzig hat mit "tendiert gegen 1" da die höhere Wahrscheinlichkeit, befasst zu werden. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #204 am: 4. Januar 2021, 18:32:23 »
Nicht notwendigerweise, der Staat ist nicht grundrechtsfähig.

Seine Bürger, welche in ihren Grundrechten eingeschränkt werden, schon.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #205 am: 4. Januar 2021, 19:35:21 »
Ist da ein Verständnisproblem? Wenn das BVerwG den Anträgen von Bürgern statt gibt, ist Ende mit dem Rechtsweg, weil der Staat nicht dagegen vors BVerfG gehen kann. Und für die Normenkontrolle von Verordnungen sind die ordentlichen Gerichte selber zuständig, da braucht's auch keine Richtervorlage.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #206 am: 4. Januar 2021, 19:49:12 »
Und für die Normenkontrolle von Verordnungen sind die ordentlichen Gerichte selber zuständig, da braucht's auch keine Richtervorlage.

Wo hast Du denn die Weisheit her? Zunächst sind Verwaltungsgerichte Bestandteil des außerordentlichen Rechtswegs. Verwaltungsgerichte  haben eine Normenverwerfungskompetenz. Diese führt aber nur dazu, dass die Norm gegenüber dem Kläger nicht mehr angewendet werden darf, falls sie das Gericht als rechswidrig ansieht. Die Oberverwaltungsgerichte können Länderverordnungen auch allgemeinverbindlich für ungültig erklären, sofern das Land ein verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO vorsieht.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #207 am: 4. Januar 2021, 20:14:34 »
Und für die Normenkontrolle von Verordnungen sind die ordentlichen Gerichte selber zuständig, da braucht's auch keine Richtervorlage.

Wo hast Du denn die Weisheit her?

Ich nehme an, die Bemerkung zielte auf die fehlende Vorlagepflicht gem. Art. 100 GG bei Rechtsverordnungen. Dass die "Verwerfung" der VO durch ein VG nicht über den Einzelfall hinaus wirkt, hat allerdings lustige Konsequenzen, die man betrachten konnte, als das VG Berlin letzten Herbst die SperstundenVO des Landes als ungültig behandelte. Da die Entscheidung nur inter partes wirkte, hat die Polizei die Schließungen trotzdem durchgesetzt. Eine nichtige Norm muss aber niemand beachten, die Zwangsschließung wäre daher rechtswidrig. Die Folgefrage ist, ob Gastronomen dann Anspruch auf Schadensersatz aus Staatshaftung haben.

Hach - Corona führt zu so vielen tollen Rechtsfragen. Da bewährt sich der alte chinesische Fluch: Mögest du in interessanten Zeiten leben.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #208 am: 4. Januar 2021, 20:25:19 »
Verwaltungsgerichte  haben eine Normenverwerfungskompetenz.
Danke für die Klärung, das habe ich gemeint und falsch ausgedrückt.  :-[
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #209 am: 4. Januar 2021, 20:25:43 »
hat die Polizei die Schließungen trotzdem durchgesetzt. Eine nichtige Norm muss aber niemand beachten, die Zwangsschließung wäre daher rechtswidrig.

Ob Behörden eine Normverwerfungskompetenz haben ist umstritten. Bei sowas rächt sich, dass es in Berlin keine verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle gibt.
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