Autor Thema: Thomas Fischer  (Gelesen 30047 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #165 am: 18. Oktober 2020, 12:30:26 »
Ich glaube, Fischer ist völlig schnuppe, ob er es nötig hat.  :D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Gutemine

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #166 am: 18. Oktober 2020, 12:30:59 »
Einfach mal den Fall "Mundo" ansehen. Da muss man wirklich keine Befürchtungen haben. ;)
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #167 am: 18. Oktober 2020, 20:38:54 »
Hat Thomas Fischer sowas nötig?
Nein, er sicher nicht. Wir schon.

Der SWR-Podcast "Sprechen wir über Mord?" ist eine der besten Verwendung für Gebührengelder, die der Öffentlich-rechtliche derzeit bietet. Der Erkenntnisgewinn liegt auf dem Niveau von Sendungen mit Lesch oder Nguyen-Kim. Fischer gibt dort absolut souverän den Erklärbär für Strafrecht und ist auch sonst eine Stimme der Vernunft. Sein häufigster Satz in den Folgen dürfte sein: "Wir wissen es nicht" Das ist seine Standard-Antwort, wenn er gefragt wird, was in den Köpfen von Tätern vorgeht, die so schlimme Sachen machen. Er äußert sich differenziert und abgeklärt zu Verbrechen und betont immer wieder, dass selbst der brutalste Massenmörder irgendwo ein normaler Mensch ist und bietet einen angenehmen Gegenpol zu den sensationsheischenden oder gefühligen "True Crime" Podcasts oder sonstiger Berichterstattung in dem Bereich.

Ich gehe nicht davon aus, dass er sich in dem Podcast für oder gegen eine Wiederaufnahme positonieren wird. Stattdessen erwarte ich, dass er den Rechtsrahmen erklärt und eine Lanze für die Fehlerkultur der Justiz bricht. Würde ich Bingo spielen, wäre neben "das wissen wir nicht" auf meinem Zettel noch "wenn ein Richter sich damit brüstet 'noch nie aufgehoben worden' zu sein, ist das kein gutes Zeichen" und "auch am Richter sind Menschen und Menschen können sich irren" auf meinem Zettel.

Von mir eine absolute Hör-Empfehlung für den Podcast im allgemeinen und auch für die kommende Folge im Speziellen. Denn:
Hört sich nach einem spannenden Fall an
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #168 am: 19. Oktober 2020, 10:17:05 »
Der Erkenntnisgewinn liegt auf dem Niveau von Sendungen mit Lesch oder Nguyen-Kim. Fischer gibt dort absolut souverän den Erklärbär für Strafrecht und ist auch sonst eine Stimme der Vernunft. Sein häufigster Satz in den Folgen dürfte sein: "Wir wissen es nicht" Das ist seine Standard-Antwort, wenn er gefragt wird, was in den Köpfen von Tätern vorgeht, die so schlimme Sachen machen. Er äußert sich differenziert und abgeklärt zu Verbrechen und betont immer wieder, dass selbst der brutalste Massenmörder irgendwo ein normaler Mensch ist und bietet einen angenehmen Gegenpol zu den sensationsheischenden oder gefühligen "True Crime" Podcasts oder sonstiger Berichterstattung in dem Bereich.
Sei bedankt für deine Ausführungen.
Wenn das so ist, dann verspreche ich mir sehr viel von der Sendung mit Thomas Fischer.

Meine Skepsis resultierte aus dem Podcast von Stephan Harbort zum Fall Mundo. 
 

Offline Gutemine

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #169 am: 19. Oktober 2020, 13:56:06 »
Also erst einmal oute ich mich als absoluter Fan dieser "Real-Krimi-Podcasts" und habe da schon einiges durch. Den vom SWR kannte ich bisher allerdings nicht. Jetzt habe ich mir zwei Folgen angehört und bin nahe dran die beiden Journalisten/Moderatoren zu erwürgen.  ;)  Bis jetzt war ich der Meinung, dass der vom BR der schlimmste dieser Podcasts ist, aber, ich wurde eines besseren belehrt. Die sollten sich mal ein Beispiel am MDR nehmen, der macht das deutlich besser, vor allem unaufgeregter und nicht mit Moderatoren die anscheinend kaum das Ende abwarten können.
Bei allen finde ich allerdings die ermittelnden Beamten am Schlimmsten.  :o

Bei Mundo kenne ich nur die filmische Darstellung, hat da jemand einen Link zum Podcast? Gefunden habe ich nämlich nichts.

Ich bin gespannt auf die Ausgabe mit Fischer, vor allem nachdem ich ihnen neben den beiden ziemlich aufgedrehten Moderatoren gehört habe.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #170 am: 19. Oktober 2020, 14:35:38 »
Ich finde, die Moderatoren werden ruhiger. Kann aber auch die Gewöhnung sein.
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #171 am: 19. Oktober 2020, 14:47:42 »
Es ist nicht nur die "Aufgeregtheit" bzw. dass man fast den Eindruck hat die werden gehetzt, es sind auch die wirklich vollkommen blödsinnigen Fragen bzw. Kommentare, auch zu den Ausführungen Fischers. Aber die Tussi ist wesentlich schrecklicher als der Typ.  ;)
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #172 am: 19. Oktober 2020, 15:05:04 »
Es ist nicht nur die "Aufgeregtheit" bzw. dass man fast den Eindruck hat die werden gehetzt, es sind auch die wirklich vollkommen blödsinnigen Fragen bzw. Kommentare, auch zu den Ausführungen Fischers. Aber die Tussi ist wesentlich schrecklicher als der Typ.  ;)

Die Frage ist eben, ob da Absicht dahinter steckt. Welchen Teil der Zuhörerschaft nervt das und für welchen Teil wird Fischer soweit eingebremst, daß der ihm dann doch noch folgen kann?

 

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #173 am: 19. Oktober 2020, 15:27:34 »
Ja, die Moderatorin empfinde ich auch anstrengender als den Moderator. Ich glaube aber, dass das Absicht ist. Ihre Rolle ist, und das ist in einer Konstellation gerade mit Herrn Fischer wirklich undankbar, das "Gefühlige" in die Sache reinzubringen. Sie ist für die Emotionen zuständig und muss für die Wiederholungen in noch einfacheren Worten sorgen, damit die Dümmsten es verstehen und die Dummen sich über sie erheben können. :)

Jedenfalls: Ich finde, dass Fischer da eine sehr, sehr gute Figur macht. Ich glaube, er versucht wirklich, eine Sache, die ihm sehr am Herzen liegt, nämlich das Strafrecht, einer breiten Öffentlichkeit verständlich zu machen. Und das verdient, finde ich, Anerkennung. Man muss den Podcast ja nicht gleich hören, deswegen. :)
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #174 am: 20. Oktober 2020, 17:11:39 »
Wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (was vermutlich der Fall ist), dann darf die Staatsanwaltschaft (vgl. Abs. 5) darüber entscheiden, ob der Verteidiger die Akten einsehen darf, oder nicht. Sie darf die Einsichtnahme verweigern, wenn die Akteneinsicht das Ermittlungsziel gefährden würde. Das wird in diesem Fall vermutlich behauptet.


Heute war jedenfalls der erste Tag der Mündlichen Verhandlung:

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/17-Jaehriger-gesteht-toedlichen-Schlag-Tag-1-im-Koe-Prozess-zum-Nachlesen-id58373751.html
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #175 am: 21. Oktober 2020, 20:30:03 »
Habe mir soeben den Podcast zum Fall Schemmer mit Thomas Fischer angehört.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly93d3cuc3dyLmRlL35wb2RjYXN0L3N3cjIvbGViZW4tdW5kLWdlc2VsbHNjaGFmdC9wb2RjYXN0LXNwcmVjaGVuLXdpci11ZWJlci1tb3JkLTEwMC54bWw/episode/MjQ2ZjQxYzYtMzIwNi00MWY3LWIyNzItZDcxOWUyZGI2NDIx?hl=de&ved=2ahUKEwiy39TtmMbsAhWkunEKHUUXBjIQieUEegQIJhAF&ep=6

So vorsichtig er sich ansonsten äußert, was die Zeugenaussagen des Motorradfahrers anbelangt, an deren Richtigkeit hat er keinen Zweifeln.

Und die anderen "Kleinigkeiten", die er so im Vorbeigehen erklärt und die für Laien wie mich hochinteressant sind, machen den Podcast äußerst hörenswert  :clap:
 

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Re: Thomas Fischer
« Antwort #176 am: 25. Oktober 2020, 08:16:02 »
Ohne sie zu nennen, liest der Kolumnist diesmal unserer Kundschaft, insonderheit den afd-Fanboyz die Leviten:



Zitat
Im Staat des Grundgesetzes wird man nicht bestraft, weil man etwas getan hat, was "strafwürdig" erscheint, was empört oder was das gesunde Volksempfinden gern bestraft sehen möchte. Das würde nicht nur Art. 103 Abs. 2 GG widersprechen, wonach die Strafbarkeit einer Tat voraussetzt, dass diese zum Zeitpunkt der Handlung schon in einem formellen Gesetz bestimmt und mit Strafe bedroht war. Es würde auch, wenn man es sich ein wenig realistisch überlegt, gar nicht funktionieren: Eine Ad-hoc-Strafbarkeit nach "Volksempfinden" wäre nichts anderes als eine allgemeine Lynch- und Willkürkultur. Auch Staaten oder politische Systeme, die solche Konzepte angeblich vertreten, meinen damit stets nur die (unkontrollierte) Herrschaft einer kleinen Gruppe von Menschen, die Macht innehaben: Auch im NS-Staat war es ja mitnichten "das Volk", das etwa die Konjunktur der Todesstrafe selbst für relativ geringfügige Straftaten verlangte und verwirklichte. Der viel beschworene "kleine Mann" und "Volksgenosse" war nicht der Herr der NS-Justiz, sondern ihr Objekt.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/im-namen-des-volkes-wie-viel-strafe-muss-sein-kolumne-a-bf30a484-285e-41be-8021-6f7e9d60d62c
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #177 am: 1. November 2020, 09:04:25 »
Unser Autor verteilt wieder Watschn.


Zitat
Ermannung
Wenn einer etwas von gutem Stil und aufgeweckter Orientiertheit versteht, dann Herr Staatssekretär a.D. Gauland, der Ehren-Vorsitzende der Partei für Gesundheit und Grundrechte. Arm in Arm mit dem jugendlichen Muntermacher von der Freien Demokratischen Partei weist er uns Mal um Mal darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Regierung, sondern des Parlaments sei, Gefahren zu bekämpfen. Das ist ein schöner Ansatz, der ja auch irgendwie in Artikel 80 des Grundgesetzes mitschwingt, dessen Absatz 1 lautet:

Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-krise-alexander-gauland-igor-levit-deutschland-ist-muede-vor-aufregung-a-aa05609a-5a0c-48b3-a7e9-c1f23d28f187
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #178 am: 6. November 2020, 10:54:46 »
Ein grandioser Artikel, juristisch klar aufgedröselt, mit dem notwendigen Abstand. Er antwortet auch wieder in den Kommentaren. Manche Kommentatoren wollen den Volksgerichtshof zurück - so weit, so normal. Einige weisen darauf hin, dass wenn der Täter Kampfsporterfahrung hat, er durchaus um die möglichen Folgen eines Schlages gegen den Kopf wissen konnte - dem ist wohl zuzustimmen, hätte TF durchaus verarbeiten können.


4½ Jahre hat es heute gegeben.
Die Meldung ist grade raus, da kommen schon die Besorgten aus ihren Löchern und fordern Steinbruch, Todesstrafe oder wasauchimmer.


Zitat
Prozess um tödlichen Schlag am Kö: Halid S. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt


Am Königsplatz in Augsburg wurde ein Feuerwehrmann am Nikolaustag 2019 von einem tödlichen Schlag getroffen. Nun ist das Urteil für den Haupttäter Halid S. gefallen.
Spoiler
Das Urteil im Prozess um den tödlichen Schlag am Königsplatz in Augsburg ist gefallen. Haupttäter Halid S., 17, ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden - wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch verkündete am Landgericht Augsburg das Urteil am siebten Prozesstag.

Den Faustschlag, an dem der 49-jährige Roland S. sofort starb, hat der Angeklagte im Prozess eingeräumt. Er wurde zudem verurteilt, weil er nach dem Schlag auch noch daran beteiligt war, einen Freund des Getöteten zu verprügeln - obwohl das Todesopfer Roland S. da schon, wie Staatsanwalt Michael Nißl im Plädoyer betont hatte, regungslos auf dem Boden lag. Der 50-jährige Freund von Roland S. erlitt dabei mehrere Brüche im Gesicht. Ein Rechtsmediziner sagt, er die linke Gesichtshälfte sei "zertrümmert" worden.

Halid S. wird für den tödlichen Schlag am Augsburger Königsplatz verurteilt
Staatsanwalt Michael Nißl und Nebenklage-Anwältin Isabel Kratzer-Ceylan hatten für Halid S. eine Haftstrafe von sechs Jahren beantragt. Der Verteidiger des 17-Jährigen, Marco Müller, ging davon aus, dass man seinen Mandaten für den tödlichen Schlag nicht bestrafen könnte. Den Faustschlag bezeichnete der Rechtsanwalt im Prozess als Nothilfe, mit der Halid S. einem Freund, der von Roland S. beleidigt und weggestoßen worden sei, helfen wollte. Der Schlag sei seiner Meinung nach nicht zu bestrafen – lediglich für den folgenden Angriff auf den Freund des getöteten Roland S. sei eine Bewährungsstrafe aufgrund von gefährlicher Körperverletzung angemessen. (AZ)
[close]
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-um-toedlichen-Schlag-am-Koe-Halid-S-zu-viereinhalb-Jahren-Haft-verurteilt-id58492346.html

(Das Urteil wurde natürlich gefällt. Es fiel nicht, denn es stolperte ja nicht.)


Zitat
Die Frage nach einer Kippe war Auslöser gewesen für den Streit: Einer der sieben Jugendlichen wollte von Roland S. eine Zigarette schnorren. Der 49-Jährige war daraufhin auf den jungen Mann losgegangen und schubste ihn nach hinten. Halid S. schlug zu, das zeigen Videoaufnahmen von Überwachungskameras. Vor Gericht betonte er, dass er seinen Freund nur habe verteidigen wollen. Dies nahm ihm das Gericht nicht ab.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-koenigsplatz-feuerwehrmann-prozess-urteil-1.5105896
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Re: Thomas Fischer
« Antwort #179 am: 6. November 2020, 18:50:18 »
Heute gesteht unser Kolumnist einen Fehler ein und ist mit einem Gesetzentwurf unzufrieden:


Zitat
Parallel zum Gesetzentwurf "zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes" ist nun auch der Entwurf der Bundesregierung "zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" eingebracht worden, über dessen Planung hier schon einmal berichtet wurde. Die Unsinnigkeit, Straftaten, die ohne jegliche körperliche Gewalt und sogar mit Zustimmung des Opfers begangen werden, "Gewalt" zu nennen, ist eine gezielte Irreführung der Bürger aus bloßen Show-Gründen: Der Gesetzentwurf selbst führt aus, eine inhaltliche Änderung des Begriffs sei gar nicht beabsichtigt; es sollten nur die gewaltlosen Handlungen jetzt auch Gewalt genannt werden, um sie zu "brandmarken" und um "einer Bagatellisierung" entgegenzuwirken. (Gesetzentwurf, S. 20). Man mag das für eine Albernheit halten, auf die es in der Praxis der Strafverfolgung nicht ankommt. Es ist aber natürlich mehr als das: Eine Demonstration, dass man die Bürger für zu dumm hält, zwischen Raub und Diebstahl, Mord und Körperverletzung, Vergewaltigung und Busengrapschen zu unterscheiden, und ein Affront gegen eine Rechtswissenschaft, die sich seit 250 Jahren nach Kräften bemüht, ein sinnvolles, rationales Konzept des Strafens zu entwickeln. ...

Andererseits: Es fällt eine Grenze nach der anderen, und immer mit demselben Argument. Es ist jedenfalls bezeichnend für eine Stimmung, die man sehr zurückhaltend und ohne Diffamierung Eifer nennen kann. Aus der Nähe betrachtet kann man jede einzelne dieser Angst- und Drohfiguren noch irgendwie verständlich finden. Aufs Ganze gesehen nicht, denn die mit geradezu religiös wirkendem Furor betriebene "Bekämpfung" auch der fernstliegenden Gefahren sexuell motivierter Behelligungen von Personen unter 14 Jahren stehen in eklatantem Kontrast zu dem Desinteresse, das die Mehrheit der Gesellschaft den viel näher liegenden sozialen, pädagogischen und psychosozialen Erfordernissen von Kindeswohl entgegenbringt.



https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heute-opfer-morgen-taeter-a-b5733e73-9007-4482-96ae-c9a78a2b4b17
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