Unser Kolumnist ist einen Tag früher dran als sonst und liefert gleich etwas, das man demnächst noch mehrfach zitieren können wird.
Spoiler
01.01.2021, 16.15 Uhr
Kurz und übersichtlich
Nun bin ich von Lesern schon zweimal für eine Jahresendkolumne gelobt oder kritisiert worden, obwohl ich noch gar keine verfasst habe. Heute wäre sie fällig, aber nun kommt mir der Kalender dazwischen, sodass es eine Jahresanfangskolumne wird, die am Jahresende geschrieben wird. Wir nehmen die Zeit, wie sie kommt, und schreiben auf ein neues, leeres Blatt.
Zunächst möchte ich den Eiligen und Hauptsatzfreunden eine Freude machen: Die heutige Kolumne hat einen Zwischenstopp. Wenn Sie da angekommen sind, können Sie aufhören mit Lesen. Danach wird es für Sie langweilig, unverständlich, schwurbelig und furchtbar. Typisch Elfenbeinturm! Aber ich entschuldige mich dafür auf gar keinen Fall! Ich habe meine Gründe. Aber selbst wenn ich es wollen könnte, würde ich es nicht wollen tun.
Ich finde, der letzte Satz war schwierig genug für die Zielgruppe dieses Abschnitts. Es fehlt für sie aber noch ein aktueller kriminologischer Knaller: Ein ebenso berühmter wie auf Kosten anderer stets sehr humorvoller Quizmaster hat, wie ich las, einen Bußgeldbescheid über 15 Euro wegen einer Verkehrs-OWi erhalten. Weil er unbekannt verzogen war, hat die Polizeibehörde eine (»bundesweite«) Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht, wie es ein paar Millionen Mal im Jahr geschieht, und dem Verzogenen den Bescheid an die neue Anschrift zugestellt. Nun hat der Betroffene zur Primetime dem Vaterland mitgeteilt, er freue sich darüber, dass in Deutschland Kapitalverbrechen so fleißig verfolgt werden. Das war schwer ironisch gemeint und wurde deutschlandweit berichtet. Wachtmeister Zipflmoser auf Amtsschimmel jagt schwerreichen Weltbürger wegen Falschparkens. Selten so jelacht!
Na ja, okay, das war's für den ersten Teil. Sie können jetzt weiterklicken. Und wer weiterliest, soll sich nicht beschweren.
Privilegiert
Den zweiten Teil der Kolumne widme ich denen, die eine Vorliebe für die Mitte haben, nicht diskriminiert werden möchten und schon deshalb darauf achten, dass auch sie selbst andere nicht diskriminieren, und zwar weder so noch so, weder links noch rechts, weder oben noch unten.
Nachdem an dieser Stelle bereits in der vergangenen Woche einige Anmerkungen zum Opferwesen im Allgemeinen gemacht wurden, kann ich mich heute insoweit kurzfassen. Auch im Januar werden wir weiter besonders auf die nominalisierten Formen der Partizipien I und II solcher Verben achten müssen, die sich uns im abgelaufenen Jahr in neuem Zusammenhang zeigten: impfen, spritzen, atmen, husten, infizieren, fiebern, beatmen, zählen, meiden, entwickeln, isolieren, vereinsamen, traumatisieren, feiern, verreisen, Ski fahren, umarmen, verabschieden, meinen. Sie alle enthalten Diskriminierungspotenzial in Wort, Schrift, Traum und Wirklichkeit. Darf der Fiebernde der Geimpften die Hand halten, der Verreisende dem Isolierten Lebewohl sagen, die Hustende die Impfende umarmen? Wir wissen es nicht, Jens Spahn sagt es uns nicht, und Franziska Giffey schweigt einfach so oder schreibt an ihrer Habilitationsschrift.
Gut, dass wir für die traurige Zeit zwischen den Jahren, in der weder alle zum Umtauschen in den MediaMarkt gehen dürfen noch alle zum lustigen Skifahren in die schöne Schneekanonen-Winterwelt hinauskönnen, wenigstens ein paar superspannende und völlig neue Fragen haben: 1) Hätte man nicht irgendetwas anders machen können? 2) Warum ist es so, wie es ist? 3) Wer wird am ungerechtesten behandelt? Das spitzt sich zu in der dreifaltigen Schicksalsfrage, ob »Privilegierung« erlaubt sei, »Solidarität geboten« und »Deutschland gespalten«.
Diese Woche soll der Bundesgesundheitsminister gesagt haben, dass niemand privilegiert werden dürfe, solange nicht alle die Möglichkeit gehabt hätten, geimpft zu werden. Die Bundesjustizministerin sagte angeblich, dass sich eine Privilegierung verbiete, weil die Wirkung der Impfung noch ungewiss sei. Die Zeitungen sagten, die Bundesregierung sei sich einig. Das mag zwar sein, ergibt sich aber aus den beiden Zitaten nicht. Die haben nämlich kaum etwas miteinander zu tun.
Die Behauptung, geimpfte oder immune Menschen dürften nicht »privilegiert« werden, halte ich für Unsinn, und zwar mehrfach. Zum einen kann von »Privilegien« nicht die Rede sein. Nicht mit irgendwelchen Verboten belegt zu werden, ist kein »Privileg«, sondern die Regel. Die Verwendung des Begriffs ist also ein sprachlicher Trick, um die Verhältnisse auf den Kopf zu stellen. Tatsache ist, dass unter den Bedingungen der Covid-19-Seuche aus guten Gründen recht weit reichende gesetzliche Beschränkungen der Handlungsfreiheit angeordnet sind. Darüber wird seit zehn Monaten erbittert gestritten, mal schlau, mal weniger schlau, mal mit guten Argumenten, mal mit wirklich saudummen.
Tatsache ist aber, dass eine Gefahrenlage besteht, die es rechtfertigt, von Staats wegen solche Maßnahmen anzuordnen, welche die Bürger in ihrer Grundrechtsausübung mal mehr, mal weniger einschränken. Der Grund dafür ist die spezifische Gefahr; die Maßnahmen müssen daher dieser Gefahr angepasst sein: geeignet, erforderlich, verhältnismäßig. Das sind sie bis auf Ausnahmen durchweg gewesen. Die ganz große Mehrheit der betroffenen Bürger sieht das ganz genauso; viele sind, mit guten Gründen, der Ansicht, die Einschränkungen hätten noch deutlich weiter gehend sein sollen. Dass zehn Prozent anderer Ansicht sind, ist zu akzeptieren. Mehr aber auch nicht; auch sie haben sich an die Regeln zu halten. Wenn und soweit die Gründe für Eingriffe wegfallen, sind diese aufzuheben, soweit es möglich ist. Sonderopfer können Bürgern auferlegt werden, wenn es unumgänglich ist, sonst nicht. Das Aufheben nicht erforderlicher Grundrechtseingriffe ist kein Gnadenakt oder »Privileg«, sondern rechtliche Notwendigkeit.
Zum anderen gebietet ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Infektiöse Personen, von denen ein hohes Risiko für Dritte ausgeht, dürfen (und müssen gegebenenfalls) daher anders behandelt werden als nicht infektiöse Personen, von denen keine Gefahr ausgeht. Nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz darf der Staat nicht Gesunde und Kranke, Gefährliche und Ungefährliche gleichbehandeln, wenn sich sachlich zwischen beiden Gruppen unterscheiden lässt und keine unverhältnismäßige inhaltliche oder organisatorische Schwierigkeit der Differenzierung entgegensteht. Wenn man mit HIV, Gelbfieber, Typhus oder Ebola infiziert ist, darf (muss) man vom Staat anders behandelt werden, als wenn man gesund ist. Für Sars-CoV-2 gilt nichts anderes. Wäre es nicht so, bräuchte man die Regeln ja nicht.
Für Private gilt die Privatautonomie, die insbesondere auch die Vertragsfreiheit umfasst. Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit (Paragraf 138 BGB) dürfen Ladenbetreiber, Restaurantbetreiber, Konzertveranstalter frei bestimmen, mit wem sie Verträge abschließen wollen. Sie dürfen zwischen Rauchern und Nichtrauchern differenzieren, müssen weder Halal- noch koscheres Essen anbieten, dürfen Kleidervorschriften machen oder Verhaltensregeln vorschreiben, wenn die Umstände, die Gelegenheit und die Besonderheiten es gebieten.
Einschränkungen sind möglich, müssen aber sachlich begründet sein. So sind zum Beispiel rassistisch motivierte Weigerungen, Verträge zu schließen (Läden, Hotel, Restaurants und so weiter), sittenwidrig, weil übergeordnete öffentliche Interessen (»öffentlicher Friede«, siehe zum Beispiel Paragrafen 126, 130 StGB) eine Ungleichbehandlung mit solchen Anknüpfungspunkten ausschließen. Das ist aber mit gefahrbezogenen Differenzierungen nicht zu vergleichen, weil diese per se konkretisierbar und sachbezogen sind und nicht an sachfremde, abstrakte Merkmale anknüpfen: Für den Besuch einer Gaststätte ist es vollständig unerheblich, welcher Ethnie, Religion oder Partei eine Person angehört; es ist aber offenkundig nicht gleichgültig, ob sie hochinfektiös ist oder gefährliche Waffen trägt.
Hier schlägt die Stunde des etwas vernebelten Arguments der Bundesjustizministerin: Wenn und so lange man gar nicht weiß, welche Auswirkungen eine Impfung gegen das Coronavirus hat, kann man natürlich auch nicht sinnvoll differenzieren. Deshalb sagte die Ministerin mehr oder weniger deutlich, man solle jetzt nicht Diskussionen führen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Stimmt, ändert aber nichts am deutschen Sehnen, jegliches theoretisch denkbare Moralproblem erst mal bis zum bitteren Ende flachzuquatschen, bevor man darangeht zu prüfen, ob und wie es sich praktisch überhaupt stellt.
Man darf also die Ministerin vielleicht schon mal fragen, wie es denn wohl wäre, wenn man wüsste (das wird bald so sein, schätze ich), dass die zweifache Impfung einen 98-prozentigen Schutz vor Erkrankung bewirkt. In diesem Fall dürfte man, so meine ich, Gruppenzusammenkünfte Geimpften nicht mehr untersagen, da/wenn offensichtlich keine dritten Personen gefährdet werden könnten.
Das gilt erst recht, wenn sich herausstellte, dass eine ähnlich hohe Sicherheit vor Infektiosität von geimpften Personen erreicht würde. In diesem Fall wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, sicher nicht infektiösen Personen, die überdies nicht erkranken können, dieselben Beschränkungen aufzuerlegen wie potenziell Kranken und Infektiösen. Der einzige Grund, der dafürsprechen könnte, wäre das, was man gesellschaftlich gute Laune nennen könnte, im heute üblichen Untergangsjargon aber als »Spaltung« oder »Versöhnung« der Gesellschaft läuft. Ob das hier wiederum bemühte »Spaltungs«-Argument plausibel ist, scheint fraglich; die Prognosen nehmen möglicherweise die aktuelle Übererregung einmal mehr für die allgemeine, dauerhafte Wirklichkeit. Wir kennen das ja schon aus der Kinder- und Schülerdiskussion: Die angeblich massenweisen »Traumatisierungen« durch Schulausfall treten keineswegs überwiegend bei Kindern, sondern bei deren Eltern ein, wenn diese sich lange genug im eigenen Schweiß gewälzt und ins Höllenfeuer der nimmer endenden Besorgnisse eingefühlt haben.
Warum sollten sich 60 Prozent der Bevölkerung an Regeln halten, die weder für sie selbst noch für die restlichen 40 Prozent von Nutzen sind? Manche Regeln werden weiter gelten (Händewaschen; Hygiene), andere sinnvollerweise nicht: Wenn niemand da ist, den man infizieren kann, muss man auch keinen Abstand einhalten. Und wenn eine Person weder infektiös sein noch krank werden kann, gibt es keinen Grund, ihr dieselben Beschränkungen aufzuerlegen, wie denen, die diese Bedingungen nicht erfüllen. Eine Differenzierung ist nicht nur erlaubt, sondern geboten, denn offenkundig Ungleiches darf man nicht gleich behandeln, nur damit alle gleich schlechte Laune haben.
Mit »Solidarität« hat das eher weniger zu tun. Gesellschaftliche Solidarität liegt – jedenfalls zum Teil – der Priorisierung von Impfgruppen zugrunde. Sie ist eine Entscheidung politischer Natur, die nicht willkürlich sein darf, aber auch nicht »alternativlos« sein muss. Es gibt immer mehrere Wege, und wenn ein vernünftiger Weg auf verfassungskonforme Weise gewählt wird, ist das zu akzeptieren. Daher müssen die 69-Jährigen akzeptieren, nicht zur Gruppe der 70-Jährigen zu gehören, und die Jungen und Gesunden, nicht wie Alte und Kranke behandelt zu werden. In dieser in der Sache gebotenen Reihenfolge, die notwendig auch eine zeitliche Dimension enthält, ist eine Anforderung an »Solidarität« bereits enthalten, wenngleich nicht an führender Stelle. »Frauen und Kinder zuerst«, (»Birkenhead Drill«) hat zwar außerhalb des Kinos keine Verbindlichkeit, wohl aber die Regel, dass der Kapitän als Letzter von Bord geht. Ob der einzelne Käpt'n lieber etwas weniger Solidarität leisten würde, ist egal.
Eine andere Frage ist, woher man die Sicherheiten gewinnt. Bloße Statistik oder Wahrscheinlichkeitsprognose kann es nicht sein. Wenn unter 100 Geimpften fünf Ungeimpfte sind, müssen diese geschützt werden. Das verhindert aber nicht, dass sich 100 Geimpfte ungeschützt treffen, und es verhindert auch nicht, Ungeimpften die Teilnahme am Treffen der Geimpften zu untersagen.
Die Bundesjustizministerin hat daher recht und auch wieder nicht. Es kommt darauf an, lautet die Antwort auf die Frage nach der sachlich gebotenen Lockerung von Beschränkungen. Man sollte frühzeitig aufhören, das unter der ziemlich hirnrissigen Überschrift der »Privilegien« zu diskutieren, und man kann die Pressemedien nur herzlich bitten, das sein zu lassen. Es hätte als einzige sichere Folge eine neue Hysteriewelle von Neid, Beschuldigung und Unsachlichkeit, ohne in der Sache irgendetwas Sinnvolles zu bewirken. Es geht nicht um Privilegien für Immune, sondern darum, wann allgemein verbindliche Beschränkungen für welche Gruppen aufgehoben werden können, ohne andere Gruppen einer erhöhten Gefahr auszusetzen. Das ist nicht primär eine Frage verschärfter Moralmobilisierung und »Solidarität«. Es geht um Gefahrenabwehrrecht, ganz trocken. Und wer meint, in ein paar Monaten sei alles so »wie früher« und alle wieder in der glückseligen Vergangenheit des Herzens, Küssens, Umarmens, »Feierns«, der irrt. Es gibt die Zeit vor Verbreitung des HI-Virus und die Zeit danach, und es gibt die Zeit vor Verbreitung von Sars-CoV-2 und die danach. Eine Zeit ohne HIV und ohne Sars-CoV-2 wird es nicht mehr geben.
Alles Gute
So, das war's zum Ende des alten und zum Anfang des neuen Jahrs. Ich will die Gelegenheit mal nutzen und Ihnen, sehr geehrte Leser, für Ihr Interesse, Ihre Rückmeldungen, positive und negative Kritik danken. Alles Gute für 2021, und nehmen Sie sich nicht zu viel vor!