Autor Thema: Thomas Fischer  (Gelesen 29756 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Rolly

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • R
  • Beiträge: 3607
  • Dankeschön: 10571 mal
  • Karma: 356
  • Unverbesserlicher linksgrün versiffter Gutmensch
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 19797
  • Dankeschön: 64093 mal
  • Karma: 620
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #181 am: 20. November 2020, 19:25:35 »
Heute widmet sich der Meister einer spannenden Frage:


Zitat
Zu alt für Strafe?

Eine Kolumne von Thomas Fischer
Eine 92-jährige Intensiv- und Wiederholungstäterin steht erneut vor Gericht und ist stolz darauf. Soll man die Holocaust-Leugnerin Haverbeck weiter verfolgen? Oder ist sie zu alt und zu verbohrt dafür?
20.11.2020, 16.23 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/zu-alt-fuer-strafe-a-c0c1cf49-a438-4b51-bd26-280309d87eeb
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly, Neubuerger

Offline Rolly

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • R
  • Beiträge: 3607
  • Dankeschön: 10571 mal
  • Karma: 356
  • Unverbesserlicher linksgrün versiffter Gutmensch
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #182 am: 20. November 2020, 20:26:03 »
In der üblich ausschweifenden Art zu einer klaren und eindeutigen Feststellung gekommen  :thumb:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf

Offline Rolly

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • R
  • Beiträge: 3607
  • Dankeschön: 10571 mal
  • Karma: 356
  • Unverbesserlicher linksgrün versiffter Gutmensch
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #183 am: 28. November 2020, 13:38:37 »
Zum Nachdenken anregende Zeilen meines Lieblingsjuristen (Agentinnen und Agenten natürlich ausgenommen!)
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/illegale-deals-und-absprachen-im-strafprozess-detlev-dealt-noch-immer-kolumne-a-7ebbca5e-7c18-4e0b-862c-02b6b1acc101
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 19797
  • Dankeschön: 64093 mal
  • Karma: 620
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #184 am: 13. Dezember 2020, 08:24:00 »
In
Zitat
Kätzchen, Knöllchen, Krustentiere
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/deutsche-moral-kaetzchen-knoellchen-krustentiere-kolumne-von-thomas-fischer-a-72208545-eef4-45dc-8365-3cd139fa2daf
geht es diesmal nicht um Alliterationen, sondern um die Moral beim Verzehren von Lobsters und dem ewigen Aufreger, Tiere seien Sachen.

Ach, was habe ich gestritten diese Woche!
Auf meinen Hinweis, sowohl TierSchG wie auch BGB bestimmten ja nun einmal, Tiere seien keine Sachen, hielt man mir entgegen, es gäbe ja so viel zu ändern gesetzlich was die Tiere betreffe.
Leider erhielt ich noch nicht einmal einen Hinweis, was denn genau zu ändern sei! Insofern standen Forderung und tatsächlich vorgebrachte Konkretisierung in einem gewissen Mißverhältnis.

Wie gerne hätte ich da auf unseren Liebelingskolumnisten verwiesen!
Insofern kömmt er zu spät, dazu noch um 21.36 Uhr.
Man kann eben nicht alles haben.

Bitte auch die Kommentare beachten!
Denn Geschwurbel mag er nicht.

Auf
Zitat
vor 13 Stunden
Ihr Artikel hat mich sehr geärgert.
Die Einleitung empfinde ich als analytisch äußerst mangelhaft, ja nihillistisch. Moral beschreiben Sie jenseits von gut und böse, als funktional oder dysfunktional, egal ob sie von Gott oder dem (kritischen) Rationalismus kommt. Wo bleiben bitte z.B. Kant (kategorischer Imperativ) oder Kohlberg (moralische Entwicklungsstufen)?
Den Haupttext finde ich belehrend und nichtssagend zugleich. Er behandelt alltägliche Banalitäten, obwohl in der Überschrift "Deutsche Moral" steht. Wo bleiben die Themen deutsche Beutekunst, Gaspipeline Nord Stream 2 oder die ewige Mitgliedschaft der Fidesz in der EVP etc.?
Die Moral der Geschichte soll wohl sein, jeder möge sich zuerst an seine eigene Nase fassen. Dies sollte m.E. auch beim Schreiben über ein so komplexes Thema, wie Moral, gelten. Egal, Hauptsache man kann einen gut platzierten Seitenhieb auf die Veganer austeilen: dann fühlt man sich kurz vor Weihnachten gleich viel besser.

(Anmerkung: Ich habe noch nie einen Veganer getroffen, der sagt, er wäre ein besserer Mensch. Und selbst wenn, ♥♥♥en gibt es überall.)

antwortet er
Zitat
vor 11 Stunden
was heisst: „wo bleibt Kant?“
was heisst: „ Wo bleibt Kohlberg“?
Und was soll der rätselhafte „Nihillismus“?
Sind Ihnen mehr namen nicht eingefallen, oder wollten Sie irgendwas zu Herrn Kohlbergs Hummer-Dilemma sagen?
Was sagt uns Kant zur VerkehrsOWi?
Und was soll Ihre Kritik dem Autor sagen?
Sie möchten möglicherweise wissen, was eine richtige Moral ( Kant?) ist, oder wie es um die Moral der Adoleszenz bestellt ist (Kohlberg). Aber weder das eine noch das andere hat mit dem Thema der Kolumne zu tun.
Vorschlag: Sie sagen mir, was der kategorische Imperativ mit Luhmann zu tun hat; dafür sage ich Ihnen, welcher Zusammenhang zwischen de Waal und Kohlberg besteht.
Danach machen wir uns gemeinsam ans thema Beutekunst.


;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 19797
  • Dankeschön: 64093 mal
  • Karma: 620
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #185 am: 20. Dezember 2020, 09:36:22 »
Ach, wie sehr wurde ich vorvergangene Woche gescholten, da ich im Auftritt der sauberen Süddeutschen frug, ob denn die behauptete Minderjährigkeit der Darstellerinnen überhaupt erwiesen sei und ich verwies auf den Beitrag des ZDF zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=H71nEuxwQOw


Wie sehr hätte ich da die Ausführungen unseren verehrten Kolumnisten ergänzend brauchen können:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/pornographie-zahlungsdienstleister-wollen-porno-plattformen-nicht-mehr-bedienen-kolumne-a-cf72fcb1-bed1-42d6-aace-d2f5787dc4d7


Den Kommentar von JeanJeudi
Zitat
vor 3 Stunden
Sinnfrei
hat er noch nicht beantwortet, was der Uhrzeit geschuldet sein mag.

Dafür den Kommentar von Heinz:
Zitat
vor 17 Stunden
Wunderschoen geschrieben , vollste Zustimmung !
Nur was wurde jetzt gefordert ?
Nicht so - moralisch -sein ?
Bei der Komplexitaet des Themas Moral sicher empfehlenswert .
Ist eine Frau die ihren Koerper - einem - Mann fuer 5 Minuten ueberlaesst moralisch schlechter als wenn Sie ihren Koerper fuer 9 Monate 2 Maenern vermietet und denen dann auch noch das eigene Kind schenkt ?
Aber zum Thema Vergewaltigung , Kindersex etc denke ich schon , das nicht nur jede Art von Sperre gerechtfertigt , sondern auch Strafe dringend geboten ist !


Zitat
Thomas Fischer
vor 17 Stunden
Ich habe nochmal nachgeschaut: Das Wort "Moral" kommt, soweit ich sehe, im Text nicht vor; dafür umso häufiger hier im Forum.
Ich persönlich weiß auch nicht genau, was Moral mit Pornografie zu tun haben soll, außer dass es halt offensichtlich eine Pornomoral gibt und eine Mehrheit von Bürgern der Ansicht ist, Pornografie stehe irgendwie in "Konflikt" mit (ihrer!) Moral.
Das letztere ist eine überraschende Botschaft, aber ja ganz offenkundig nicht das Problem des Kolumnisten, sondern der Leser. Es könnte sein, dass die Kolumne ungefähr auf dieser Ebene der Fragen ansetzt. Eigentlich dachte ich, das sei ziemlich leicht zu erkennen.
Nun höre/lese ich stattdessen, dass der eine Porno mag, der andere nicht, der eine so findet und der andere anders. Das ist für diejenigen, die es schreiben, sicher sehr interessant, für alle anderen allerdings weniger, wenn ich das mal so sagen darf.

Sie fragen, was "gefordert" worden sei. Wenn ich etwas zu fordern hätte, würde ich das schon sagen. Es stellt sich ja auch nicht die Aufgabe, hier irgendetwas zu fordern. Von wem denn? Ich weiß schon, dass die Ansicht verbreitet ist, man (jeder) müssen, wenn man (er) den Mund aufmacht, auf jeden Fall irgendetwas von der Welt, dem Schicksal oder der Obrigkeit "fordern". Damit er /die dann den Eindruck hat, sein Tagewerk als Weltenlenker einmal mehr vollbracht zu haben.

Das ist nicht so unbedingt meins.
Manchmal reicht es ja auch, wenn man einfach nur mal so bei sich nachdenkt, wie die Dinge zusammenhängen. Wenn man Glück hat und sich außerdem anstrengt, kommt man gelegentlich darauf, was was mal von sich selbst fordern könnte. Und dann wird's spannend.
Aber das wissen Sie ja vermutlich alles selbst.

Vorerst würde es mir reichen anzuregen, dass jeder einfach mal darüber nachdenkt, was Pornografie ist. Nicht wie dick Titten sein sollten , sondern was das Pornografische daran ist, sich das gegenseitig das zu sagen. Und dabei könnte jeder mal seinen Körper betrachten.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 19797
  • Dankeschön: 64093 mal
  • Karma: 620
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #186 am: 1. Januar 2021, 18:56:18 »
Zitat
Die Behauptung, geimpfte oder immune Menschen dürften nicht »privilegiert« werden, halte ich für Unsinn, und zwar mehrfach. Zum einen kann von »Privilegien« nicht die Rede sein. Nicht mit irgendwelchen Verboten belegt zu werden, ist kein »Privileg«, sondern die Regel. Die Verwendung des Begriffs ist also ein sprachlicher Trick, um die Verhältnisse auf den Kopf zu stellen.


Unser Kolumnist ist einen Tag früher dran als sonst und liefert gleich etwas, das man demnächst noch mehrfach zitieren können wird.


Zitat
Corona-Impfungen
Es geht nicht um Privilegien

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Die »Privilegien«-Diskussion geht los, bevor klar ist, welche Auswirkungen die Impfungen haben. Jedes Moralproblem flachzuquatschen, obwohl gar nicht klar ist, wie es sich praktisch stellt – das ist typisch deutsch.
Spoiler
01.01.2021, 16.15 Uhr

Kurz und übersichtlich
Nun bin ich von Lesern schon zweimal für eine Jahresendkolumne gelobt oder kritisiert worden, obwohl ich noch gar keine verfasst habe. Heute wäre sie fällig, aber nun kommt mir der Kalender dazwischen, sodass es eine Jahresanfangskolumne wird, die am Jahresende geschrieben wird. Wir nehmen die Zeit, wie sie kommt, und schreiben auf ein neues, leeres Blatt. 

Zunächst möchte ich den Eiligen und Hauptsatzfreunden eine Freude machen: Die heutige Kolumne hat einen Zwischenstopp. Wenn Sie da angekommen sind, können Sie aufhören mit Lesen. Danach wird es für Sie langweilig, unverständlich, schwurbelig und furchtbar. Typisch Elfenbeinturm! Aber ich entschuldige mich dafür auf gar keinen Fall! Ich habe meine Gründe. Aber selbst wenn ich es wollen könnte, würde ich es nicht wollen tun.

Ich finde, der letzte Satz war schwierig genug für die Zielgruppe dieses Abschnitts. Es fehlt für sie aber noch ein aktueller kriminologischer Knaller: Ein ebenso berühmter wie auf Kosten anderer stets sehr humorvoller Quizmaster hat, wie ich las, einen Bußgeldbescheid über 15 Euro wegen einer Verkehrs-OWi erhalten. Weil er unbekannt verzogen war, hat die Polizeibehörde eine (»bundesweite«) Einwohnermeldeamtsanfrage gemacht, wie es ein paar Millionen Mal im Jahr geschieht, und dem Verzogenen den Bescheid an die neue Anschrift zugestellt. Nun hat der Betroffene zur Primetime dem Vaterland mitgeteilt, er freue sich darüber, dass in Deutschland Kapitalverbrechen so fleißig verfolgt werden. Das war schwer ironisch gemeint und wurde deutschlandweit berichtet. Wachtmeister Zipflmoser auf Amtsschimmel jagt schwerreichen Weltbürger wegen Falschparkens. Selten so jelacht! 

Na ja, okay, das war's für den ersten Teil. Sie können jetzt weiterklicken. Und wer weiterliest, soll sich nicht beschweren. 

Privilegiert
Den zweiten Teil der Kolumne widme ich denen, die eine Vorliebe für die Mitte haben, nicht diskriminiert werden möchten und schon deshalb darauf achten, dass auch sie selbst andere nicht diskriminieren, und zwar weder so noch so, weder links noch rechts, weder oben noch unten.

Nachdem an dieser Stelle bereits in der vergangenen Woche einige Anmerkungen zum Opferwesen im Allgemeinen gemacht wurden, kann ich mich heute insoweit kurzfassen. Auch im Januar werden wir weiter besonders auf die nominalisierten Formen der Partizipien I und II solcher Verben achten müssen, die sich uns im abgelaufenen Jahr in neuem Zusammenhang zeigten: impfen, spritzen, atmen, husten, infizieren, fiebern, beatmen, zählen, meiden, entwickeln, isolieren, vereinsamen, traumatisieren, feiern, verreisen, Ski fahren, umarmen, verabschieden, meinen. Sie alle enthalten Diskriminierungspotenzial in Wort, Schrift, Traum und Wirklichkeit. Darf der Fiebernde der Geimpften die Hand halten, der Verreisende dem Isolierten Lebewohl sagen, die Hustende die Impfende umarmen? Wir wissen es nicht, Jens Spahn sagt es uns nicht, und Franziska Giffey schweigt einfach so oder schreibt an ihrer Habilitationsschrift.

Gut, dass wir für die traurige Zeit zwischen den Jahren, in der weder alle zum Umtauschen in den MediaMarkt gehen dürfen noch alle zum lustigen Skifahren in die schöne Schneekanonen-Winterwelt hinauskönnen, wenigstens ein paar superspannende und völlig neue Fragen haben: 1) Hätte man nicht irgendetwas anders machen können? 2) Warum ist es so, wie es ist? 3) Wer wird am ungerechtesten behandelt? Das spitzt sich zu in der dreifaltigen Schicksalsfrage, ob »Privilegierung« erlaubt sei, »Solidarität geboten« und »Deutschland gespalten«.

Diese Woche soll der Bundesgesundheitsminister gesagt haben, dass niemand privilegiert werden dürfe, solange nicht alle die Möglichkeit gehabt hätten, geimpft zu werden. Die Bundesjustizministerin sagte angeblich, dass sich eine Privilegierung verbiete, weil die Wirkung der Impfung noch ungewiss sei. Die Zeitungen sagten, die Bundesregierung sei sich einig. Das mag zwar sein, ergibt sich aber aus den beiden Zitaten nicht. Die haben nämlich kaum etwas miteinander zu tun.

Die Behauptung, geimpfte oder immune Menschen dürften nicht »privilegiert« werden, halte ich für Unsinn, und zwar mehrfach. Zum einen kann von »Privilegien« nicht die Rede sein. Nicht mit irgendwelchen Verboten belegt zu werden, ist kein »Privileg«, sondern die Regel. Die Verwendung des Begriffs ist also ein sprachlicher Trick, um die Verhältnisse auf den Kopf zu stellen. Tatsache ist, dass unter den Bedingungen der Covid-19-Seuche aus guten Gründen recht weit reichende gesetzliche Beschränkungen der Handlungsfreiheit angeordnet sind. Darüber wird seit zehn Monaten erbittert gestritten, mal schlau, mal weniger schlau, mal mit guten Argumenten, mal mit wirklich saudummen.

Tatsache ist aber, dass eine Gefahrenlage besteht, die es rechtfertigt, von Staats wegen solche Maßnahmen anzuordnen, welche die Bürger in ihrer Grundrechtsausübung mal mehr, mal weniger einschränken. Der Grund dafür ist die spezifische Gefahr; die Maßnahmen müssen daher dieser Gefahr angepasst sein: geeignet, erforderlich, verhältnismäßig. Das sind sie bis auf Ausnahmen durchweg gewesen. Die ganz große Mehrheit der betroffenen Bürger sieht das ganz genauso; viele sind, mit guten Gründen, der Ansicht, die Einschränkungen hätten noch deutlich weiter gehend sein sollen. Dass zehn Prozent anderer Ansicht sind, ist zu akzeptieren. Mehr aber auch nicht; auch sie haben sich an die Regeln zu halten. Wenn und soweit die Gründe für Eingriffe wegfallen, sind diese aufzuheben, soweit es möglich ist. Sonderopfer können Bürgern auferlegt werden, wenn es unumgänglich ist, sonst nicht. Das Aufheben nicht erforderlicher Grundrechtseingriffe ist kein Gnadenakt oder »Privileg«, sondern rechtliche Notwendigkeit.

Zum anderen gebietet ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Infektiöse Personen, von denen ein hohes Risiko für Dritte ausgeht, dürfen (und müssen gegebenenfalls) daher anders behandelt werden als nicht infektiöse Personen, von denen keine Gefahr ausgeht. Nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz darf der Staat nicht Gesunde und Kranke, Gefährliche und Ungefährliche gleichbehandeln, wenn sich sachlich zwischen beiden Gruppen unterscheiden lässt und keine unverhältnismäßige inhaltliche oder organisatorische Schwierigkeit der Differenzierung entgegensteht. Wenn man mit HIV, Gelbfieber, Typhus oder Ebola infiziert ist, darf (muss) man vom Staat anders behandelt werden, als wenn man gesund ist. Für Sars-CoV-2 gilt nichts anderes. Wäre es nicht so, bräuchte man die Regeln ja nicht.

Für Private gilt die Privatautonomie, die insbesondere auch die Vertragsfreiheit umfasst. Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit (Paragraf 138 BGB) dürfen Ladenbetreiber, Restaurantbetreiber, Konzertveranstalter frei bestimmen, mit wem sie Verträge abschließen wollen. Sie dürfen zwischen Rauchern und Nichtrauchern differenzieren, müssen weder Halal- noch koscheres Essen anbieten, dürfen Kleidervorschriften machen oder Verhaltensregeln vorschreiben, wenn die Umstände, die Gelegenheit und die Besonderheiten es gebieten.

Einschränkungen sind möglich, müssen aber sachlich begründet sein. So sind zum Beispiel rassistisch motivierte Weigerungen, Verträge zu schließen (Läden, Hotel, Restaurants und so weiter), sittenwidrig, weil übergeordnete öffentliche Interessen (»öffentlicher Friede«, siehe zum Beispiel Paragrafen 126, 130 StGB) eine Ungleichbehandlung mit solchen Anknüpfungspunkten ausschließen. Das ist aber mit gefahrbezogenen Differenzierungen nicht zu vergleichen, weil diese per se konkretisierbar und sachbezogen sind und nicht an sachfremde, abstrakte Merkmale anknüpfen: Für den Besuch einer Gaststätte ist es vollständig unerheblich, welcher Ethnie, Religion oder Partei eine Person angehört; es ist aber offenkundig nicht gleichgültig, ob sie hochinfektiös ist oder gefährliche Waffen trägt.

Hier schlägt die Stunde des etwas vernebelten Arguments der Bundesjustizministerin: Wenn und so lange man gar nicht weiß, welche Auswirkungen eine Impfung gegen das Coronavirus hat, kann man natürlich auch nicht sinnvoll differenzieren. Deshalb sagte die Ministerin mehr oder weniger deutlich, man solle jetzt nicht Diskussionen führen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Stimmt, ändert aber nichts am deutschen Sehnen, jegliches theoretisch denkbare Moralproblem erst mal bis zum bitteren Ende flachzuquatschen, bevor man darangeht zu prüfen, ob und wie es sich praktisch überhaupt stellt.

Man darf also die Ministerin vielleicht schon mal fragen, wie es denn wohl wäre, wenn man wüsste (das wird bald so sein, schätze ich), dass die zweifache Impfung einen 98-prozentigen Schutz vor Erkrankung bewirkt. In diesem Fall dürfte man, so meine ich, Gruppenzusammenkünfte Geimpften nicht mehr untersagen, da/wenn offensichtlich keine dritten Personen gefährdet werden könnten.

Das gilt erst recht, wenn sich herausstellte, dass eine ähnlich hohe Sicherheit vor Infektiosität von geimpften Personen erreicht würde. In diesem Fall wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, sicher nicht infektiösen Personen, die überdies nicht erkranken können, dieselben Beschränkungen aufzuerlegen wie potenziell Kranken und Infektiösen. Der einzige Grund, der dafürsprechen könnte, wäre das, was man gesellschaftlich gute Laune nennen könnte, im heute üblichen Untergangsjargon aber als »Spaltung« oder »Versöhnung« der Gesellschaft läuft.  Ob das hier wiederum bemühte »Spaltungs«-Argument plausibel ist, scheint fraglich; die Prognosen nehmen möglicherweise die aktuelle Übererregung einmal mehr für die allgemeine, dauerhafte Wirklichkeit. Wir kennen das ja schon aus der Kinder- und Schülerdiskussion: Die angeblich massenweisen »Traumatisierungen« durch Schulausfall treten keineswegs überwiegend bei Kindern, sondern bei deren Eltern ein, wenn diese sich lange genug im eigenen Schweiß gewälzt und ins Höllenfeuer der nimmer endenden Besorgnisse eingefühlt haben.

Warum sollten sich 60 Prozent der Bevölkerung an Regeln halten, die weder für sie selbst noch für die restlichen 40 Prozent von Nutzen sind? Manche Regeln werden weiter gelten (Händewaschen; Hygiene), andere sinnvollerweise nicht: Wenn niemand da ist, den man infizieren kann, muss man auch keinen Abstand einhalten. Und wenn eine Person weder infektiös sein noch krank werden kann, gibt es keinen Grund, ihr dieselben Beschränkungen aufzuerlegen, wie denen, die diese Bedingungen nicht erfüllen. Eine Differenzierung ist nicht nur erlaubt, sondern geboten, denn offenkundig Ungleiches darf man nicht gleich behandeln, nur damit alle gleich schlechte Laune haben.

Mit »Solidarität« hat das eher weniger zu tun. Gesellschaftliche Solidarität liegt – jedenfalls zum Teil – der Priorisierung von Impfgruppen zugrunde. Sie ist eine Entscheidung politischer Natur, die nicht willkürlich sein darf, aber auch nicht »alternativlos« sein muss. Es gibt immer mehrere Wege, und wenn ein vernünftiger Weg auf verfassungskonforme Weise gewählt wird, ist das zu akzeptieren. Daher müssen die 69-Jährigen akzeptieren, nicht zur Gruppe der 70-Jährigen zu gehören, und die Jungen und Gesunden, nicht wie Alte und Kranke behandelt zu werden. In dieser in der Sache gebotenen Reihenfolge, die notwendig auch eine zeitliche Dimension enthält, ist eine Anforderung an »Solidarität« bereits enthalten, wenngleich nicht an führender Stelle. »Frauen und Kinder zuerst«, (»Birkenhead Drill«) hat zwar außerhalb des Kinos keine Verbindlichkeit, wohl aber die Regel, dass der Kapitän als Letzter von Bord geht. Ob der einzelne Käpt'n lieber etwas weniger Solidarität leisten würde, ist egal.

Eine andere Frage ist, woher man die Sicherheiten gewinnt. Bloße Statistik oder Wahrscheinlichkeitsprognose kann es nicht sein. Wenn unter 100 Geimpften fünf Ungeimpfte sind, müssen diese geschützt werden. Das verhindert aber nicht, dass sich 100 Geimpfte ungeschützt treffen, und es verhindert auch nicht, Ungeimpften die Teilnahme am Treffen der Geimpften zu untersagen.

Die Bundesjustizministerin hat daher recht und auch wieder nicht. Es kommt darauf an, lautet die Antwort auf die Frage nach der sachlich gebotenen Lockerung von Beschränkungen. Man sollte frühzeitig aufhören, das unter der ziemlich hirnrissigen Überschrift der »Privilegien« zu diskutieren, und man kann die Pressemedien nur herzlich bitten, das sein zu lassen. Es hätte als einzige sichere Folge eine neue Hysteriewelle von Neid, Beschuldigung und Unsachlichkeit, ohne in der Sache irgendetwas Sinnvolles zu bewirken. Es geht nicht um Privilegien für Immune, sondern darum, wann allgemein verbindliche Beschränkungen für welche Gruppen aufgehoben werden können, ohne andere Gruppen einer erhöhten Gefahr auszusetzen. Das ist nicht primär eine Frage verschärfter Moralmobilisierung und »Solidarität«. Es geht um Gefahrenabwehrrecht, ganz trocken. Und wer meint, in ein paar Monaten sei alles so »wie früher« und alle wieder in der glückseligen Vergangenheit des Herzens, Küssens, Umarmens, »Feierns«, der irrt. Es gibt die Zeit vor Verbreitung des HI-Virus und die Zeit danach, und es gibt die Zeit vor Verbreitung von Sars-CoV-2 und die danach. Eine Zeit ohne HIV und ohne Sars-CoV-2 wird es nicht mehr geben.

Alles Gute
So, das war's zum Ende des alten und zum Anfang des neuen Jahrs. Ich will die Gelegenheit mal nutzen und Ihnen, sehr geehrte Leser, für Ihr Interesse, Ihre Rückmeldungen, positive und negative Kritik danken. Alles Gute für 2021, und nehmen Sie sich nicht zu viel vor!
[close]
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-impfungen-es-geht-nicht-um-privilegien-a-ecd68437-5b88-4094-bdbc-be2f26e833d4
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 19797
  • Dankeschön: 64093 mal
  • Karma: 620
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #187 am: 3. Januar 2021, 15:52:39 »
Nur zur Ergänzung, weil Fischer nicht mehr allein ist in der medialen Wahrnehmung und Laschet schon wieder mit Unsinn zitiert wird heute:


Zitat
Verfassungsrechtler zu Sonderrechten nach Impfung
"Natür­lich kann man Kreuz­fahrten nur für Geimpfte anbieten"

Interview von Pia Lorenz

29.12.2020
Spoiler
Impfung

fotofabrika - stock.adobe.com

Jens Spahn plädiert gegen Privilegien für Geimpfte, Horst Seehofer spricht gar von einer indirekten Impfflicht. Steffen Augsberg hält das für Moral statt Recht. Er bezweifelt sogar, dass es möglich wäre, Privilegien per Gesetz zu verbieten.

LTO: Zwei Tage, nachdem die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen haben, mehren sich die Forderungen, dass es keine Privilegien für Geimpfte dürfen gebe. Das ist eine Diskussion zur Unzeit, weil derzeit nicht einmal feststeht, dass Geimpfte nicht infektiös sind. Aber unterstellen wir einmal, Geimpfte könnten niemand anderen mehr anstecken: Was spricht aus Ihrer Sicht rechtlich dagegen, zum Beispiel Kneipen nur für diejenigen wieder zu öffnen, die einen Impfnachweisvorlegen können? 

Prof. Dr. Steffen Augsberg: Abgesehen von einzuhaltenden Vorgaben des Datenschutzrechts: gar nichts. Für Private gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: Jeder darf sich aussuchen, mit wem er kontrahiert – und eben auch, mit wem nicht. Wenn ein Nicht-Geimpfter künftig nicht zu Bäcker A gehen kann, weil der nur noch nachweislich Geimpfte bedienen will, er aber (mit Maske) zu Bäcker B im selben Ort gehen kann, dann geht es um das Gefühl, zurückgesetzt zu sein, aber nicht um einen rechtlichen Anspruch.

Bleiben wir bei Ihrem Beispiel: Wie sähe es aus, wenn es keinen Bäcker B im Dorf gibt?   

Deutscher Ethikrat/Foto: Reiner ZensenDeutscher Ethikrat/Foto: Reiner ZensenDann wird es schon schwieriger. Je mehr es in Richtung Daseinsvorsorge geht, desto eher gibt es einen staatlichen Auftrag, einzuschreiten. Der Staat ist Gleichheitsaspekten stärker verpflichtet als Private. Es wäre etwa kaum vorstellbar, die Beratung im Jobcenter daran zu knüpfen, dass der Berechtigte einen Impfnachweis vorlegt.

Aber im privaten Bereich gilt, dass man sich diesseits von Sonderkonstellationen prinzipiell aussuchen kann, mit wem man Verträge abschließt. Grenzen setzen insoweit nur mittelbar wirkende Vorgaben des Verfassungsrechts und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – dieses hat jedoch nur bestimmte, hier nicht einschlägige Anknüpfungskriterien für eine Ungleichbehandlung verboten.

Zudem besteht auch im AGG eine Rechtfertigungsmöglichkeit, und eine Impfung ist kein unzulässiges Kriterium, sondern ein nachvollziehbarer sachlicher Grund. Das gilt selbst dann, wenn nur die Immunisierung, nicht aber die Nichtinfektösität mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt: denn auch dann können sich für die Unternehmen signifikante Vorteile ergeben.
"Kein rechtliches Hindernis, eine Kreuzfahrt nur für Geimpfte anzubieten"

Aber kann das auch gelten, wenn es den Menschen noch gar nicht möglich ist, sich impfen zu lassen? Niemand würde wohl anzweifeln, dass ein Impfgegner damit leben muss, nicht in eine Kneipe zu dürfen, in die der Wirt aus gesundheitlichen Gründen nur Geimpfte lassen will. Aber für die kommenden Monate dürften dann ja auch viele Menschen nicht in die Kneipe, die sich gern impfen lassen würden, aber nicht impfen lassen können, weil die Regierung eine andere Priorisierungsentscheidung getroffen hat.

Im privaten Bereich ändert das aus meiner Sicht regelhaft nichts. Wo kein Kontrahierungszwang besteht, kann ich mir meine Vertragspartner aussuchen: Der Inhaber einer Diskothek kann einem Gast beispielsweise den Zugang verwehren, nur weil ihm dessen Nase oder Outfit nicht gefällt, oder wenn eine Gruppe von Teenagern eine Ü-30-Party besuchen will.

Es kommt hier nicht darauf an, ob der mögliche Vertragspartner die Möglichkeit hat, die gestellte Bedingung zu erfüllen. Wo ein "Kein Bier für Nazis"-Aufkleber an der Tür klebt, muss jemand, der vom Gastwirt zu dieser Gruppe gezählt wird, damit leben, nicht reinzukommen. Das ist eine legale Auswahlentscheidung, die er hinzunehmen hat.

Aber auch in dem Fall, dass die Bedingung vom Staat gesetzt wird, also weder eine Geisteshaltung ist noch auf irgendeiner Entscheidung beruht, die sie oder er selbst hätte treffen können?

Im Fall von Corona meines Erachtens dann sogar erst recht. Hier geht es ja nicht um willkürliche oder rein persönliche Entscheidungen: Nehmen Sie ein kleines Theater, das bei Einhaltung der nötigen Hygienekonzepte nur 5 statt 50 Plätze besetzen und damit gar nicht kostendeckend arbeiten könnte. Wenn es mit 50 Geimpften den Betrieb wieder aufnehmen könnte, wäre das ein guter sachlicher Grund für die - an sich aber gar nicht rechtfertigungsbedüftige- Ungleichbehandlung gegenüber Nicht-Geimpften.

Ich bin im Übrigen überzeugt, dass dieser Fall schon ein Extremfall ist. Das Problem dürfte sich in der Praxis kaum stellen, und der Markt wird vieles selbst steuern: Für die allermeisten Unternehmen würde sich das überhaupt nicht lohnen, weil es nicht hinreichend viele Geimpfte gibt.

Das könnte sich im Mai oder Juni ja durchaus ändern. Aber nehmen wir ein naheliegendes Geschäftsmodell, das typischerweise, aber keineswegs nur von Senioren in Anspruch genommen wird, die zeitnah geimpft werden können, während jüngere Menschen wohl noch bis zum Sommer warten müssen: Kreuzfahrten dürften sich sehr wohl lohnen, wenn geimpfte Senioren künftig wieder mitfahren dürfen.

Ein gutes Beispiel. Wenn die Impfung Nichtinfektiösität bedeutet, sehe ich absolut keinen Grund, keine Kreuzfahrt anzubieten, wenn alle an Bord geimpft wären.

Die Kreuzfahrtveranstalter dürfen diese Auswahl treffen, und der Staat dürfte sich dem nicht entgegenstellen – der freiheitliche Grundsatz lautet schließlich, dass Beschränkungsmaßnahmen, die nachweislich nichts bringen, nicht aufrechterhalten werden dürfen. Es stellt auch keine Diskriminierung dar, wenn eine unterschiedliche Behandlung auf einem sachlichen Grund beruht.
"Eher moralischer Tadel als rechtliche Reflexion"

Gesundheitsminister Jens Spahn lehne Sonderrechte für Geimpfte ab, hieß es am Montagmorgen, „keiner sollte Sonderrechte einfordern, bis alle die Chance zur Impfung hatten“. Innenminister Horst Seehofer sagte gar, eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften komme einer Impfflicht gleich. Das klingt nach vielen Konjunktiven und moralischen Aufrufen - wäre denn kein Gesetz denkbar, das es privaten Unternehmen verbietet, Vorteile an einen Impfstatus zu knüpfen?

Ein solches Gesetz würde Grundrechte beschneiden, etwa die Berufs- oder die Kunstfreiheit, aber natürlich vor allem die grundrechtlich abgesicherte Privatautonomie der Geimpften und der Unternehmer.

Eine Rechtfertigung ist dafür nicht unbedingt ersichtlich. Auf den Infektionsschutz könnte man sich jedenfalls nicht mehr berufen, und dementsprechend klingt vieles in der Tat mehr nach moralischem Tadel denn nach rechtlicher Reflexion. Es ist zum Beispiel schlicht nicht richtig, dass im Privatrechtsverkehr gewährte Vorteile für Geimpfte einer – und sei es auch nur indirekten – staatlichen Impfflicht gleichkommen würden. Gegen zulässige Anreize nicht einzuschreiten ist nicht gleichbedeutend mit einer negativen Sanktionierung. Es ist weder Aufgabe der Privaten noch des Staates, darauf zu drängen, dass alle überall gleichbehandelt werden. Vielmehr bringt eine Impfung eben Vorteile mit sich – es ist nicht einzusehen, warum das nur auf die erhöhte Überlebenswahrscheinlichkeit beschränkt werden sollte.

Auch die von einigen befürchtete Zweiklassengesellschaft liefert kein rechtlich valides Argument. Das ist eine doch sehr pauschale Annahme, die im übrigen die sonstigen, bereits real existierenden sozialen Effekte der Pandemie nicht hinreichend berücksichtigt.

Es erscheint mir kaum vorstellbar, dass der Gesetzgeber Private insgesamt zur Gleichbehandlung verpflichten würde, obwohl es einen guten Grund dafür gibt, eine Ungleichbehandlung vorzunehmen. Wie gesagt, im Bereich der Daseinsvorsorge dürfte das anders aussehen, zumindest solange die Impfungen noch nicht für alle verfügbar sind. Aber für Private scheint es mir für ein solches Privilegierungsverbot kaum rechtlich tragfähige Argumente zu geben.
"Regelbefolgungsargument: Die Sorge um den Infektionsschutz könnte sich durchsetzen"

Und doch hat sich der Ethikrat, dessen Mitglied Sie sind, im Frühjahr dagegen ausgesprochen, dass Menschen mit einem sog. Immunitätsausweis von den Corona-Maßnahmen befreit werden könnten. Was soll – die Nicht-Infektiösität bei Impfung weiter unterstellt - der Unterschied zu Privilegien für Geimpfte sein?

Ich spreche ja hier mit Ihnen als Rechtswissenschaftler und nicht für den Ethikrat – und auch dort haben wir sehr kontrovers diskutiert und waren interessanterweise genau hälftig gespalten. Tatsächlich aber leuchtet mir noch am ehesten in diesem – natürlich grundsätzlich vergleichbaren – Kontext das sogenannte Regelbefolgungsargument ein. 

Das heißt: Wir haben uns als Ethikrat im Frühjahr dagegen ausgesprochen, dass Immune von minimalinvasiven Maßnahmen wie der Pflicht, im Personennahverkehr eine Maske zu tragen, ausgenommen werden sollten. Sie auszunehmen würde Missstimmung und Misstrauen in einem engen räumlichen Zusammenhang erzeugen und könnte dazu führen, dass auch Nicht-Immune sich nicht mehr an die Regeln halten.

Das sind natürlich eher weiche Kriterien wie der öffentliche Frieden, an die solche rechtlichen Entscheidungen anknüpfen würden – und sie gelten deshalb aus meiner Sicht auch nur für nicht sehr grundrechtsintensive Beschränkungen.

Aber könnte denn genau diese Regelbefolgung nicht auch ein Argument für die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes für Private sein? Ein Beispiel: Nehmen wir an, im Mai ist es wärmer, die Infiziertenzahlen gehen zurück und immerhin ein größerer Teil der Bevölkerung konnte bereits geimpft werden. Die Gastronomie ist grundsätzlich – mit Hygienekonzepten -geöffnet, aber es gibt weiterhin die staatliche Vorgabe, sich nicht zu mehr als fünf Personen gemeinsam an öffentlichen Orten aufzuhalten. Dann dürfte ein Kneipier an einem beliebten Platz, weil er privater Unternehmer ist, nur an Geimpfte in seiner Kneipe Bier ausschenken, das diese dann dort auch mit 10 ebenfalls geimpften Freunden trinken dürften.  Auf dem Platz vor der Kneipe aber dürften dieselben Geimpften ihr Bier nicht gemeinsam trinken, weil dort der Staat dafür zuständig ist, die 5-Personen-Regel einzuhalten und der Staat alle gleichbehandeln muss?

Das ist ein schöner, da komplizierter Beispielfall. Im Ausgangspunkt gilt, dass infektionsschutzbedingte Beschränkungen nicht diejenigen erfassen dürfen, die weder sich noch andere gefährden.

Nimmt man letzteres für geimpfte Personen an, dürfte der Staat ihnen folglich auch das Bierchen im Freien nicht verwehren. Aber hier geht es dann tatsächlich darum, welche Auswirkungen – im Sinne einer negativen Vorbildfunktion – das auf die allgemeine Regelbefolgung hat. Es ist also nicht nur ein Kontroll-, sondern ein Übermaßproblem.

Das Interesse an einer gemeinsamen Sommernacht ist ins Verhältnis zu setzen zu den möglichen Auswirkungen. Dass sich dabei die Sorge um den Infektionsschutz durchsetzt, scheint mir gut vorstellbar. Im Einzelnen hängt das aber natürlich von einer Vielzahl von Faktoren, etwa den Fallzahlen sowie bestehenden oder befürchteten Be- und Überlastungen des Gesundheitssystems ab.

Herr Professor Augsberg, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Prof. Dr. Steffen Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Gießen und Mitglied des Deutschen Ethikrats.
[close]

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-privilegien-sonderrechte-impfung-indirekte-impfflicht-verfassungsrecht-ungleichbehandlung-sachlicher-grund-regelbefolgungsargument/
_______________________________
Zitat
„Plausibel ist der Einwand des „faktischen Impfzwangs“ nicht. Kann der Impfverweigerer wirklich verlangen, dass er trotz Ansteckungsgefahr an den üblichen Lebensvollzügen teilnehmen kann und sich der Rest der Gesellschaft mit extrem aufwändigen Hygienekonzepten selbst um seine Sicherheit kümmert, damit er seine Impfskepsis ausleben kann? Vermutlich geht es hier um etwas ganz anderes: Die Politik hat immer versprochen, dass es bei Corona keinen Impfzwang geben wird, und hat nun Sorge, dass „Privilegien“ für Geimpfte ihnen von irgendwelchen selbsternannten „Querdenkern“ als Bruch dieses Versprechens vorgehalten werden. So bestimmen die Wahnsinnigen mittelbar doch noch die Politik.“
(Prof. Dr. Stefan Huster)
https://verfassungsblog.de/gleiche-unfreiheit/
_______________________________

Zitat
Coronavirus Impfung Recht

Verfassungsrechtler Papier warnt vor Einschränkungen für Geimpfte

Kaum haben die Corona-Impfungen begonnen, schwelt eine Debatte darüber, ob Geimpfte Privilegien erhalten sollten.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Einschränkungen für Geimpfte für unzulässig - falls sie nicht mehr ansteckend sind.
Doch genau darüber gibt es noch keine Erkenntnisse.

30.12.2020, 8:32 Uhr


"Was es auf jeden Fall brauchen wird, ganz allgemein, ist weiterhin starke Kontaktreduzierung. Das jedenfalls als Überschrift gilt weiterhin...", sagte Spahn.  © Reuters
Er habe „verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Staat Privaten vorschreibt, welche Privilegien sie gewähren dürfen – solange diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen“. Ähnlich argumentierte der Staatsrechtsexperte und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz.
https://www.rnd.de/politik/privilegien-fur-corona-geimpfte-verfassungsrechtler-papier-warnt-vor-unnotigen-einschrankungen-von-burgerrechten-OGDB5VHU5BYNEOGJURVSPXHR3A.html


(Falls jemand in Diskussionen Zitierbares benötigt)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Online Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10787
  • Dankeschön: 39147 mal
  • Karma: 473
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #188 am: 3. Januar 2021, 15:58:33 »
"Privilegien für Geimpfte" - das ist mir gleich sauer aufgestoßen: es geht nicht um Privilegien, sondern um die Einschränkungen der Grundrechte, welche für nicht ansteckende Menschen nicht nur überflüssig, sondern auch schlicht unzulässig sind.

Btw: ich gehöre nicht zu denen, die bald geimpft werden.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9406
  • Dankeschön: 54016 mal
  • Karma: 830
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #189 am: 3. Januar 2021, 16:15:35 »
Der Papier fällt auch immer öfter durch schwer vertretbare Rechtsauffassungen auf. Schade.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder

Online Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10748
  • Dankeschön: 34117 mal
  • Karma: 559
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #190 am: 3. Januar 2021, 18:00:13 »
Ich würde allen Geimpften sämtliche dadurch mögliche Freiheiten gönnen - warum denn nicht? Und mich mit ihnen freuen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf, Rabenaas

Offline califix

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • c
  • Beiträge: 4314
  • Dankeschön: 20958 mal
  • Karma: 253
  • Heim Ins Reich? Nein Heim! Uns reichts!
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #191 am: 3. Januar 2021, 18:15:49 »
Das Thema wird sich dann erledigen, wenn unsere speziellen Freunde feststellen, dass ihr Urlaubsziel unter Palmen nur erreichbar ist, wenn man mit einem Impfnachweis daher kommt oder aber 2 Wochen Quarantäne in Kauf nimmt.
Und wer das nicht möchte, den setzen die dortigen Grenzbeamten ganz unkompliziert wieder in den Flieger für den Heimflug.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Reichsschlafschaf

Online Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10748
  • Dankeschön: 34117 mal
  • Karma: 559
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #192 am: 3. Januar 2021, 20:14:08 »
Es werden sich Ärzte finden, die falsche Impfeintragungen machen.  :(
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: califix

Offline Morris

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 811
  • Dankeschön: 3765 mal
  • Karma: 156
  • Staunender
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #193 am: 3. Januar 2021, 20:25:42 »
Es werden sich Ärzte finden, die falsche Impfeintragungen machen.  :(

Es wird Chargennummern geben, wie bei der Grippeimpfung, auf so kleinen Aufklebern, so ganz einfach wird das m.E. nicht werden und falls doch, wird es rauskommen.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: califix

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9406
  • Dankeschön: 54016 mal
  • Karma: 830
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thomas Fischer
« Antwort #194 am: 3. Januar 2021, 20:29:18 »
Es werden sich Ärzte finden, die falsche Impfeintragungen machen.

Dann muss das wie bei der Gelbfieberimpfung geregelt werden. Da dürfen auch nur bestimmte Ärzte die Impfung machen. Außerdem kann der Aufkleber für die Chargenverfolgung mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden. Das ermöglicht aber immernoch, dass nur das Etikett ins Impfbuch geklebt wird, der Impfstoff aber nicht verabreicht wird.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: califix