Autor Thema: Die Ibiza-Affäre der FPÖ in Österreich und ihre Auswirkungen  (Gelesen 71354 mal)

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Wenn Du begründet ahnst,
was die Folgen Deiner unausweichlichen Handlungen sind,
kannst Du die Folgen nicht vermeiden aber durch eigene zeitliche Einordnung Deiner Handlung,
zeitlich verschieben.

Wenn auch Anwälte,
die nach Zeit gezahlt werden,
so arbeiten,
dann kann das auch ein Staatsanwalt,
der bekanntlich auch ein Zeitgehalt hat.

Oder kurz gesagt.
Ärger den ich mir zwangsläufig irgendwann an den Hals binden muss,
muss ich mir ja nicht sofort an den Hals binden.
Desto höher ist die Chance,
dass sich der Geschäftsverteilungsplan ändert.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Das ist Verrat! Hoch- und Landesverrat! Siegelbruch ... und alles ....


;)



Zitat
Ibiza-Video und Spesenaffäre
:
FPÖ schmeißt Ex-Chef Strache raus
13. Dezember 2019, 16:44 UhrQuelle: dpa

Wien (dpa) - Die österreichische FPÖ hat ihren Ex-Chef Heinz-Christian Strache nach dem Ibiza-Video und einer Spesenaffäre aus der Partei geschmissen. Wie Parteichef Norbert Hofer mitteilte, folgte der Wiener Landesparteivorstand mit dem Rauswurf der einstimmigen Empfehlung eines Parteigerichts.
Spoiler
Strache musste im Mai nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos als Vizekanzler und Parteichef zurücktreten und brachte sich selbst und die FPÖ zuletzt immer wieder wegen einer Spesenaffäre und eines umfangreichen Postengeschachers während der ÖVP-FPÖ-Regierung in die Schlagzeilen. «Für uns ist es eine Befreiung, weil damit Ibiza für uns Geschichte ist und wir damit in die Zukunft schauen können», sagte Hofer.


Vieles spricht nun für ein baldiges Polit-Comeback Straches in einer neuen Partei. Der 50-Jährige bestätigte in einer ersten Reaktion auf den Parteiausschluss solche Überlegungen. «Der enorm große Zuspruch, den ich aus der Bevölkerung in den letzten Wochen und Monaten erhalten habe, lässt mich verstärkt über ein politisches Comeback im Jahr 2020 nachdenken», sagte Strache in einer Videobotschaft. Seine Liebe zur Politik sei nicht erloschen.

Der Wiener FPÖ-Vorsitzende Dominik Nepp hatte zuvor bereits erklärt, dass der FPÖ bekannt sei, dass Strache in den vergangenen Wochen Finanziers für ein neues Projekt gesucht habe und mit diesem Thema auch an mehrere Politiker herangetreten sei. Am Donnerstag hatten sich in Wien drei Landtagsabgeordnete von der FPÖ abgespalten und Die Allianz für Österreich (DAÖ) gegründet. Ihr Ziel: Strache soll DAÖ-Spitzenkandidat der DAÖ bei der Wien-Wahl 2020 werden.

Straches Absturz in der FPÖ begann im Mai mit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos durch den «Spiegel» und die «Süddeutsche Zeitung». Die 2017 erstellten Aufnahmen lassen Strache anfällig für Korruption erscheinen. Strache musste einen Tag später als Vizekanzler und FPÖ-Chef abtreten, letztlich zerbrach die gesamte rechtskonservative Koalition von Ex-Kanzler Sebastian Kurz an der Affäre.


Wenige Tage vor der Neuwahl sorgte dann eine Spesenaffäre für neue Negativ-Schlagzeilen für Strache und die FPÖ. Der 50-Jährige soll sich über Jahre hinweg Parteigelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, Strache weist die Vorwürfe vehement zurück.

Sowohl bei der Nationalratswahl Ende September als auch bei zwei folgenden Landtagswahlen musste die FPÖ heftige Stimmverluste hinnehmen. Eine große Mitschuld daran wurde dem Ex-Parteichef zugeschrieben. Strache zog sich nach der Nationalratswahl zwar aus der Politik zurück, präsentierte sich aber auch weiterhin wortreich als Opfer einer kriminellen Intrige gegen seine Person. Vor allem seine Facebook-Beiträge sorgten immer wieder für Unruhe. Zuletzt bot er sich auf diese Weise selbst an, um die FPÖ als Landesparteichef in die Wien-Wahl 2020 zu führen.

Der Einladung, sich vor dem Parteigericht zu einem möglichen Ausschluss zu äußern, kam Strache nach Angaben der FPÖ nicht nach. Er habe in einem Brief geschrieben, dass er für das Parteigericht nicht zur Verfügung stehe und sein Erscheinen für «entbehrlich» halte, sagte der Wiener Landeschef Nepp.

Begonnen hatte Strache seine FPÖ-Karriere mit 21 Jahren als jüngster Bezirksrat im Wiener Bezirk Landstraße. Später bekam er ein Mandat im Wiener Landtag und galt rasch als Hoffnungsträger der traditionell starken Landespartei, deren Chef er dann auch viele Jahre war. Straches politischer Ziehvater war der Rechtspopulist Jörg Haider (1950-2008), mit dem er sich bei weitem nicht immer einig war. Als Haider 2005 die FPÖ verließ, war der Weg für Strache frei.
[close]
https://www.zeit.de/news/2019-12/13/fpoe-schmeisst-ex-chef-strache-raus
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dtx

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Weil die Extremrechte in Ö nicht blöd genug ist, wird sie derlei Spaltungsversuche an sich abperlen und Strache, anstatt ihn weiter zu alimentieren, mit seinem neuen Laden in der Bedeutungslosigkeit versinken lassen.
 

Offline Finanzbeamter

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Strache im Jahr 2010: ;D



Quelle
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2019, 20:22:18 von Finanzbeamter »
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Online Rabenaas

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Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

dtx

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Strache ließ seine Ex-Parteifreunde beschatten und schickte ihnen dafür die Rechnung:

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Strache-wollte-200-000-Euro-von-FPOe-fuer-Beschattungen/410166126

 

Online Reichsschlafschaf

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Der Besuch auf Ibiza hat sich ja richtig gelohnt!    :rofl:


Zitat
WIRTSCHAFTSPOLITIK
Angeblich Betrugsermittlungen gegen Strache wegen Mandatskaufs
Die Staatsanwaltschaft Wien soll die Ibiza-Ermittler um Amtshilfe gebeten haben

16. Jänner 2020, 13:54

Gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfte nun auch wegen Betrugs ermittelt werden, berichtet die "Krone". Die Staatsanwaltschaft Wien habe um Amtshilfe bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angesucht. Konkret geht es um bereits bekannte Mandatskauf-Vorwürfe. Von der Staatsanwaltschaft gab es vorerst keine Bestätigung.

Die ehemalige FPÖ-Europaabgeordnete Barbara Kappel hat laut eigener Aussage im Jahr 2018 von einem bulgarischen Geschäftsmann eine Spende von 55.000 Euro entgegengenommen und an die Partei weitergeleitet. Vorangegangen sein soll dem eine entsprechende Aufforderung Straches. Die Wiener Staatsanwaltschaft bestätigte bereits ein Verfahren zu der Causa, Strache selbst dementiert alle Vorwürfe.

Laut "Krone" liegt bei der WKStA nun ein "Ersuchen um Amtshilfe" der Wiener Staatsanwaltschaft in einer Strafsache gegen Strache. Angeführt werden die Vergehen Betrug und schwerer Betrug. Laut dem Bericht wird um "Zugriff auf beziehungsweise Freigabe" der von der Soko Ibiza in Straches Villa sichergestellten Datenträger wie Handys, Computer und Laptops ersucht. (APA, 16.1.2020)
https://www.derstandard.de/story/2000113376346/angeblich-betrugs-ermittlungen-gegen-strache-wegen-mandatskauf
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dtx

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FPÖ-Ärger über Strache:
„Fallen gelassen? Zahlten 500.000 € Anwaltskosten“

https://www.krone.at/2084725
 

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Er hat als Kandidat die besten Voraussetzungen:     :lol:



Zitat
Wahlkampf in Österreich :
Heinz-Christian Strache will Bürgermeister von Wien werden

    Aktualisiert am 26.02.2020-22:05

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache tritt bei den kommenden Landtagswahlen in Österreich an. Er wolle mit einer neuen Bürgerbewegung den aktuellen Wiener Bürgermeister von der SPÖ herausfordern.
Spoiler
Der über das Ibiza-Video gestürzte frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat seine Rückkehr aufs politische Parkett angekündigt. Er wolle mit einer neuen Bürgerbewegung den aktuellen Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) bei der Landtagswahl in der österreichischen Hauptstadt herausfordern, erklärte Strache am Mittwoch in Wien. Der 50-Jährige war beim politischen Aschermittwoch der Allianz für Österreich (DAÖ) aufgetreten, einer kürzlich von FPÖ-Abtrünnigen gegründeten Partei. Die DAÖ bezeichnete er als erste Keimzelle für die neue Bürgerbewegung, die er im Detail erst in einigen Wochen vorstellen werde.

Die Landtagswahl in Wien findet voraussichtlich im Herbst statt. Straches Einzug in den Landtag ist nach Ansicht von Experten durchaus möglich. Dass der 50-Jährige tatsächlich Bürgermeister wird, dagegen eher unwahrscheinlich.

Strache war im Mai 2019 nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos, auf dem er im Gespräch mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte korruptionsanfällig wirkt, als FPÖ-Chef und Vizekanzler zurückgetreten. Das Video sorgte zudem für Neuwahlen in Österreich. Im Wahlkampf wurden dann Vorwürfe laut, dass sich Strache FPÖ-Parteigelder in die eigenen Tasche gesteckt haben soll, die Staatsanwaltschaft ermittelt dazu. Strache weist die Vorwürfe seither vehement zurück.

Die FPÖ stürzte bei den Neuwahlen im September 2019 ab und gab Strache eine große Mitschuld am schlechten Wahlergebnis. Wenige Tage nach der Wahl verkündete der 50-Jährige seinen Abschied von der politischen Bühne, letztlich wurde er aus der FPÖ ausgeschlossen.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/heinz-christian-strache-will-buergermeister-von-wien-werden-16653657.html
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ich weiß schon, wer sich in Wien freuen wird.
Systemwechsel uns so ...
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Bis zur Wahl ist es aber noch weit. Bis dahin gibt es mindestens noch 193 Weltuntergänge, 23 Weltkriege, 83 Triple-Falsefalse-Flag-Anschläge, 37 Invasionen, 48 Interventionen, 117,4 Mal Völkermord und Zahnweh, Sockenschuss sowie viel eingebildete Hypochondrie. Verfrühte Vorfreude wäre also ein Fehler.
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Endlich kann ich ihn bringen.
Den Gag über den Heiligen aller Selbstgerechten.
St. Rache
« Letzte Änderung: 28. Februar 2020, 06:36:45 von hair mess »
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 ;D


Zitat
Ibiza-Video
OGH wertet Ibiza-Video als "außergewöhnlichen Beitrag von öffentlichem Interesse"

Eine von Johann Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Ibiza-Anwalt wurde vom Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben

6. März 2020, 08:21

Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die vom Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Ibiza-Anwalt R. M. teilweise aufgehoben. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Meinungsfreiheit, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei.
Spoiler
Die Veröffentlichung des Videos sei ein "außergewöhnlich großer Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse" gewesen, so das Gericht. So hätte die Öffentlichkeit die Integrität und das Verantwortungsbewusstsein von Gudenus als Politiker prüfen können. Dies teilten die beiden Rechtsvertreter des Ibiza-Anwalts, Andreas Frauenberger und Richard Soyer, am Freitagmorgen in einer Aussendung mit.

Laut der Anwälte habe das Gericht das vorläufige Verbot aufrechterhalten, von Gudenus Ton- und Bildaufnahmen herzustellen, wenn sich dieser nicht in der Öffentlichkeit zeigt. Prinzipiell unterscheidet der OGH zwischen zwei verschiedenen Vorgängen: Zwischen der Herstellung des Videos an sich – die er kritisch sieht – und der Verbreitung des Videos durch die Weitergabe an Süddeutsche Zeitung (SZ) und Spiegel.

Investigativer Journalismus oder "gewinnbringendes" Vorhaben?

Der OGH erklärt zunächst, dass in bestimmten Fällen heimliche Videoaufnahmen erlaubt seien. Er verweist zum Beispiel auf ein Urteil, das das Mitfilmen eines Verkaufsgesprächs für eine Fernsehsendung zum Thema Konsumentenschutz erlaubt. Allerdings werde auf Ibiza "eine atypische Gesprächssituation" geschaffen. Dazu kommt, dass sich der Hersteller des Videos "nicht darauf stützen" könne, "dass er die Aufnahme zu dem Zweck herstellen ließ" mit der Veröffentlichung "einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse zu leisten". Laut OGH wollte M. das Video "gewinnbringend verkaufen".

Allerdings wird auch Gudenus gescholten: Er "musste davon ausgehen, dass ihm seine Äußerungen von den Gesprächsteilnehmern in seiner Funktion als Repräsentant seiner politischen Partei und als Träger öffentlicher Ämter zugerechnet würden". Die Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen Gudenus – es gilt die Unschuldsvermutung – vermindere zusätzlich die Schutzwürdigkeit der Privatsphäre. Insgesamt sei die Entscheidung der Vorinstanzen aber richtig, M. das weitere Anfertigen von Bild- und Filmaufnahmen von Gudenus zu untersagen.
Signifikant, dass "an Urlaubsort bei reichlich Alkoholkonsum"

Die Weitergabe der Aufnahmen an zwei Medien mit dem Zweck der Veröffentlichung beurteilt der OGH anders. Das Video sei ein "außergewöhnlich großer Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse". Ein reines Transkript der Gespräche hätte nicht ausgereicht, alle Informationen an die Öffentlichkeit zu übermitteln. Denn: "Auch aus den äußeren Gegebenheiten, die nur durch Anschauen der Aufnahme erfassbar sind", können "Rückschlüsse auf die Eignung" von Gudenus "zur Bekleidung hoher öffentlicher Ämter" gezogen werden.

Gemeint ist damit, so das Höchstgericht: "Es ist von Bedeutung, dass derartige Themen an einem Urlaubsort bei reichlich Alkoholkonsum diskutiert wurden". Es sei also wichtig, dass die Öffentlichkeit wisse, dass Strache und Gudenus nicht bei einem formellen Arbeitstreffen über Interventionen bei der "Kronen Zeitung", öffentliche Aufträge für potenzielle Großspender und verdeckte Parteispenden sprechen, sondern in einer Finca bei Vodka Red Bull.
Ibiza-Anwalt sei "massiver Vorwurf" zu machen

Insgesamt bleibt die juristische Bewertung des Ibiza-Videos damit differenziert. In der Entscheidung der Vorinstanz war etwa schon zu lesen, dem Ibiza-Anwalt M. sei ein "massiver Vorwurf" zu machen. Er hätte laut Gericht nie "den Lockvogel" spielen dürfen. Außerdem habe R. M. laut Gudenus behauptet, dass die falsche Oligarchennichte bereits sieben Millionen Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen habe. Als Anwalt hätte R. M. auch Gudenus "vor Interessengefährdung" bewahren müssen.
Strafrechtliche Ermittlungen laufen noch

Der Anwalt von M. sagte damals, dass es seinem Mandaten wegen des bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Ermittlungsverfahrens und bestehender anwaltlicher Verschwiegenheitspflichten nicht möglich gewesen sei, umfassend vorzutragen und sich zu verteidigen. Das Gericht habe daher in seiner Provisorialentscheidung die Angaben des Klägers vorläufig übernommen – deshalb sei es zur einstweiligen Verfügung gekommen.

Das Verfahren wird von Gudenus privat geführt, zusätzlich laufen noch strafrechtliche Ermittlungen gegen R. M. – es gilt die Unschuldsvermutung. (fsc, lalo , 6.3.2020)
[close]
https://www.derstandard.at/story/2000115413721/ogh-wertet-ibiza-video-als-aussergewoehnlichen-beitrag-von-oeffentlichem-interesse#Echobox=1583481170
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In Österreich laufen sie von der Palästinensischen Volksfront zur Volksfront Palästinas über.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline BlueOcean

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Die AfÖ nennt sich also DAÖ und ist sich selbst nicht mal sicher, ob sie nun "Die Allianz für Österreich", "Die Alternative für Österreich" oder doch nur schlicht "Alternative für Österreich" heißt.

Das ist ganz schlechtes Marketing und insofern natürlich begrüßenswert.
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