Autor Thema: Die Ibiza-Affäre der FPÖ in Österreich und ihre Auswirkungen  (Gelesen 71382 mal)

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Der viereckige Trompeter

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Die ÖVP kann jetzt beim weiteren Kurs mitmachen und sich so unterwerfen: Dann ist sie am Oasch.

Oder sie kann Obstruktion betreiben und auf diese Weise die Nation verraten, die sie zu schützen vorgibt: dann ist sie auch am Oasch.

Herrlich! Vor allem, weil sich die kleinen Duces von der ÖVP das genau anders herum vorgestellt haben!


Ich fürchte du unterschätzt die Tumbheit vieler Kurzanhänger ganz gewaltig!
 
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Offline A.R.Schkrampe

Aber wie er es bringt, könnte direkt von Macchiavelli sein.
Super orchestriert!
Die ersten Reaktionen zeigen, daß er auch jetzt richtig liegt.
Jetzt kommt ein kurzer und heftiger Wahlkampf, ich denke, das wird da noch richtig schmutzig. Zumal es ja so aussieht, als könnte es für die FPÖ noch einen Nachschlag geben. Und wer weiß, was da noch alles an Kompromat ausgegraben wird.

Das forsche Vorgehen -was unmittelbar vorm Strache-Rausschmiß gar nicht so forsch- kann auch als Flucht nach vorn gewertet werden, weil die Ahnung hochkriecht, daß die Leichen im eigenen Keller von fremder Hand ausgegraben und öffentlich zur Schau gestellt werden.

Ich habe das unbestimmte Gefühl, daß da noch mehr kommen wird, nicht nur die FPÖ betreffend.

Das wäre nur logisch - wer über eine so lange Zeit derart sorgsam so einen Aufwand treibt, der wird nicht nur einen Braten in der Röhre haben.
Selbst wenn das die einzige Karte war, auf die gesetzt wurde, legt der immense Erfolg nahe, daß, nachdem die FPÖ abgeschossen wurde, noch Beifang verwertet und über die Klippe gestoßen wird.
Es wird ja schon angefangen, Verbindungen nachzugehen und Beziehungsnetze aufzudröseln.

Ich versteige mich zu der Prophezeihung, daß noch Figuren von ÖVP, AfD und Fidesz mit hineingezogen werden.
 
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Offline SchlafSchaf

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Die PARTEI weiß wann sie sich zu entschuldigen hat  ;D

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Grashalm

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Was mich an der Stelle mal interessiert ist, war es eigentlich rechtens das Video zu veröffentlichen?

Mittlerweile geht  man wohl davon aus, dass es sich bei der Aufnahme des Videos um eine kriminelle Tat gehandelt hat.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline echt?

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Meinst du die Erstellung oder die Verbreitung? Beide Fragen wurden breit diskutiert. Sowohl im Team, als auch vom Spiegel und der Süddeutschen.

Die Erstellung fand in Spanien statt. Da ist nix zu erwarten. Die Verbreitung erfolgte in Deutschland. Bei den verbreiteten Ausschnitten wird das öffentliche Interesse ausreichend sein. Was die Ösis veranstalten weiß ich nicht.

Drittmeinung z.B. hier: https://www.welt.de/kultur/medien/article193858167/War-die-Veroeffentlichung-des-Strache-Videos-rechtmaessig.html
« Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 07:15:01 von echt? »
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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...  war es eigentlich rechtens das Video zu veröffentlichen?

....

Selbst wenn die Veröffentlichung nicht rechtens gewesen sein sollte, ist es in der Welt und die Wirkung ist da.

Im übrigen ist der investigative Journalismus genau für solche Sachen da. Die Watergate-Papiere wurden auch "illegal" aus dem Gebäude geschmuggelt bzw. kopiert.
Mir tut sich da in DE Richtung afd noch zu wenig.


Achtung Rechtslenker ...!  ;)


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Gibt es im Moment eigentlich irgendwas, das die Rechtspopulisten in der letzten Zeit gesagt oder geschrieben haben, das inzwischen nicht wie eine Lüge, bestenfalls wie Ironie klingt?


Quelle mit Artikel: https://bnn.de/lokales/pforzheim/ibiza-affaere-afd-pforzheim-distanziert-sich-von-wahlkampfhelfer-gudenus
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Offline lobotomized.monkey

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Gibt es im Moment eigentlich irgendwas, das die Rechtspopulisten in der letzten Zeit gesagt oder geschrieben haben, das inzwischen nicht wie eine Lüge, bestenfalls wie Ironie klingt?

Wie wäre es mit der AfD, die sagt, dass es eine innerösterreichische Sache ist?
OK, würde ich an deren Stelle auch sagen, sofern man sich vorher ein paar Tipps von der FPÖ bezüglich Wahlkampf und vielleicht auch Wahlkampffinanzierung geholt hat.
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Offline John

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OK, würde ich an deren Stelle auch sagen, sofern man sich vorher ein paar Tipps von der FPÖ bezüglich Wahlkampf und vielleicht auch Wahlkampffinanzierung geholt hat.
So etwas ist Meuthen ( :puke: ) auch bei Anne Will vorgehalten worden. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zwischen der im Video beschriebenen FPÖ-Methode und der Parteifinanzierung der   :munky2: (Ich danke der gliebten Staatsführung für den Affensmilie, sodass ich nicht mehr ständig die Abkürzung für Affen für Deutschland schreiben muss) gäbe. Meuthens Antwort war sinngemäß, dass die Goal AG die Finanzierung vorgenommen habe und die Information ausreichend sei. Auch sei das gar keine Parteifinanzierung gewesen. Weiterhin habe die Bundestagsverwaltung die Anhörung an die :munky2: erst mit großer Zeitverzögerung verschickt. Hierzu führte er aus: "Und wir wissen auch wieso!". Später sprach er dann noch davon, dass das Verfahren so getaktet gewesen sei, dass das Verfahren nicht vor der Wahl abgeschlossen werden kann. Die 65-seitige Klage würde außerdem eindeutig zeigen, dass das alles rechtmäßig sei (65 Seiten? Anfänger! Ihro Majästät, Fitzelchen der I. hätte 65.000 zu dem Thema geschrieben).

Man kann es eigentlich auch kurz zusammenfassen: :crybaby2: und die für unsere Kundschaft übliche sowohl-als-auch-Mentalität.
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Offline Neubuerger

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Was mich an der Stelle mal interessiert ist, war es eigentlich rechtens das Video zu veröffentlichen?

Thomas Stadler (Rechtsanwalt) sagt klar, das es damit kein Problem gibt (siehe Link oder Spoiler): https://www.internet-law.de/2019/05/warum-die-berichterstattung-in-der-causa-strache-rechtlich-zulaessig-ist.html

Spoiler
Zitat
Warum die Berichterstattung in der Causa Strache rechtlich zulässig ist

Der Fall Strache um die heimlichen Filmaufnahmen auf Ibiza haben auch zu einer Diskussion darüber geführt, ob die Berichterstattung und die Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem heimlich angefertigten Video, rechtlich zulässig war.

Zugunsten von Strache kann man dabei sogar unterstellen, dass die Filmaufnahmen rechtswidrig erstellt worden sind, wobei selbst das, zumindest nach den Kriterien des deutschen Rechts nicht zwingend ist, wie ein Blick auf § 201 Abs. 2 S. 2 und 3 sowie § 201a Abs. 4 StGB und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Springer/Wallraff) zeigt.

Nach ständiger Rechtsprechung von EGMR, BVerfG und BGH wird auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst (vgl. z.B. Urteil des EGMR v. 24.02.2015, Az.: 21830/09 und Urteil des BVerfG v. 25.01.1984, Az.: 1 BvR 272/81).

Der BGH führt hierzu in einer recht aktuellen Entscheidung aus:
Zitat
Allerdings wird auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst. Andernfalls wäre die Funktion der Presse als „Wachhund der Öffentlichkeit“ beeinträchtigt, zu der es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen. (…) Darüber hinaus könnte die Freiheit des Informationsflusses, die gerade durch die Pressefreiheit erhalten und gesichert werden soll, leiden. Unter diesem Gesichtspunkt würde ein gänzlicher Ausschluss der Verbreitung rechtswidrig beschaffter Informationen aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG dazu führen, dass der Grundrechtsschutz von vornherein auch in Fällen entfiele, in denen es seiner bedarf.

Wir dürfen im vorliegenden Fall allerdings davon ausgehen, dass Spiegel und Süddeutsche Zeitung sich die Informationen nicht rechtswidrig beschafft haben. Wenn dem Publizierenden die rechtswidrige Informationsbeschaffung nicht selbst anzulasten ist, bedarf es nach der Rechtsprechung in jedem Fall einer umfassenden Güterabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Damit ist die grundsätzliche Richtung, nach der auch die Ibiza-Videos zu beurteilen sind, vorgegeben. Es liegt zunächst zweifellos ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten FPÖ-Politiker Strache und Gudenus vor. Denn sie wurden in einer eher privaten Atmosphäre heimlich aufgenommen. Allerdings sind die Gesprächsinhalte über die berichtet wurde und die auch Gegenstand der veröffentlichten Filmausschnitte sind, inhaltlich nicht privater, sondern vielmehr bekanntlich hochpolitischer Natur. Das lässt den Eingriff von vornherein nicht derart schwerwiegend erscheinen, wie in anderen Fällen, in denen tatsächlich ausschließlich oder vorwiegend über Vorgänge aus dem Privatleben der betroffenen Personen berichtet wird.

Dem steht ein geradezu überragendes Berichterstattungs- und Informationsinteresse gegenüber, wobei hier ergänzend zu berücksichtigen ist, dass dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein umso größeres Gewicht zukommt, je mehr es sich um einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt. Im Fall Strache geht es darum, dass der Vizekanzler eines EU-Staats mit einer vermeintlichen russischen Oligarchin darüber spricht, ihn finanziell dabei zu unterstützen, wesentliche Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft und eines freiheitlichen Rechtsstaats auszuhebeln. Das Informationsinteresse ist in diesem Fall ungleich höher, als in den allermeisten Fällen, die EGMR, BVerfG und BGH bislang zu entscheiden hatten.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass keine unwahren Tatsachenbehauptungen transportiert werden, sondern vielmehr eine unstreitig wahrheitsgemäße Berichterstattung erfolgt. Eine wahrheitsgemäße Berichterstattung über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Umstände ist allerdings im Interesse der Meinungs- und Pressefreiheit regelmäßig hinzunehmen.

Die gebotene Interessenabwägung fällt deshalb hier sehr deutlich zugunsten der Meinungsfreiheit aus. Es handelt sich vorliegend also keinesfalls um einen Grenzfall, zumal man berücksichtigen muss, dass die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel auf die Veröffentlichung des ganzen Videos verzichtet und sich auf die Ausschnitte beschränkt haben, die für die öffentliche Debatte von überragender Bedeutung sind. Damit wurden die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in sehr verantwortungsvoller Weise geschont, obwohl dies rechtlich nicht unbedingt geboten war.
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Mittlerweile geht  man wohl davon aus, dass es sich bei der Aufnahme des Videos um eine kriminelle Tat gehandelt hat.

Ich hoffe ja auch, dass das noch strafrechtliche Konsequenzen hat.

Gibt es im Moment eigentlich irgendwas, das die Rechtspopulisten in der letzten Zeit gesagt oder geschrieben haben, das inzwischen nicht wie eine Lüge, bestenfalls wie Ironie klingt?

Nicht wirklich, im Moment ist es aber besonders auffällig.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Ich hoffe ja auch, dass das noch strafrechtliche Konsequenzen hat.

Das Aufzeichnen privater Kommunikation ist in Spanien  nicht strafbar, wenn man selbst Teilnehmer der aufgezeichneten Kommuinikation ist. Urteil des Höchstgerichts von 2016:

http://www.poderjudicial.es/search/openCDocument/cac2ec927df2ac24ddaedeee435516722708f524cd9ab03e

Bericht darüber (nur wenige Monate vor dem Treffen auf Ibiza):
https://elderecho.com/puedo-grabar-una-conversacion-y-aportarla-como-prueba-en-un-juicio

Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist eine Spezialität des deutschen Strafrechts, die es auch in Österreich nicht gibt. Und das Veröffentlichen ist in Deutschland nicht rechtswidrig nach § 201 StGB bei überragendem öffentlichen Interesse – was wohl kaum streitig sein wird. In einem vergleichbaren Fall hat es Ernst Strasser (aufgenommen in einem Brüsseler Restaurant) auch mit Klagen versucht, ist aber gescheitert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Strasser
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Die AfD hat dann auch noch Ideen warum diese Politikkrise in Österreich von den Illuminaten/Freimaurern/Merkel/Böhmermann/demSSL initiiert wurde
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Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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Humor hat er  ja ... 
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