Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 45927 mal)

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Offline Fitzelchen der 1.

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #150 am: 21. September 2018, 21:26:26 »
Herr Schäfer fordert eine Erklärung darüber, ob Richter oder Sta. Juden wären? Und Nörling fand das alles sehr interessant?

Eieieiei.. Da will jemand wirklich Märtyrer werden :salut: :facepalm:
« Letzte Änderung: 21. September 2018, 21:28:44 von Fitzelchen der 1. »
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #151 am: 21. September 2018, 23:04:53 »
Auch das Rechtsblog "Die Heimkehr" hat jetzt seinen Bericht im Netz. Wer will findet den Bericht oben im Link, aber der ist natürlich entsprechend gefärbt.
Zu den Informationen, die man trotzdem daraus gewinnen kann, gehören zwei in der JVA abgefangene Briefe, die jetzt zu den Prozessakten gehören. Angeblich (nach Aussage der Anwälte und Angeklagten) sollen sie keinen Hassaufruf darstellen. Dann hat Alfred Schaefer einen 13 seitigen Antrag abgegeben, in dem er vom Richter fordert, unter Eid auszusagen, das er nicht jüdischen Glaubens sei.
Zusätzlich sei "Die Abschaffung der Deutschen sei keine Erfindung von ihm, sondern in jüdischen Kreise seit langem Thema (siehe Coudenhove-Kalergi, Morgenthau, Kaufmann, Hooten, Nizer usw.).". Ich denke, das spricht deutlich für sich und Schaefer wird wohl im Gefängnis bleiben.
Dann hat Gerhard Ittner (der dort offenbar mitangeklagt ist) einen 50-70 seitigen Brief ans Gericht geschrieben, der es ebenfalls in die Akten geschafft hat und bisher nicht weiter erwähnt worden sein soll. Das führte dann zum Antrag auf Unterbrechung durch die Anwälte, um ein Ablehnungsgesuch stellen zu können, was bis Montag Mittag eingereicht sein muss. Montag soll auch Ittner selber als Zeuge gehört werden.

Ein Ende ist nicht in Sicht, die Anwälte versuchen das Verfahren zu verzögern (anscheinend gefällts ihren Mandanten in Untersuchungshaft) und die Schaefers wollen wohl mit aller Macht Märtyrer werden. Das sich für ihr Schicksal außerhalb einen sehr kleinen Kreises niemand interessiert und sie bald vergessen sind, wenn sie im Gefängnis sitzen, ist ihnen anscheinen unklar.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #152 am: 22. September 2018, 08:14:52 »
Bisher nur ein Kommenter zum Artikel auf die Heimkehr:
Zitat
Kleiner Eisbär
22. September 2018 at 0:35

Brillante und exzellente Anträge!

Bestechende Beweisführung!

Danke Alfred und Monika.

Und Danke Kurzer.
:facepalm:
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #153 am: 22. September 2018, 09:06:30 »
Bisher nur ein Kommenter zum Artikel auf die Heimkehr:
Zitat
Kleiner Eisbär
22. September 2018 at 0:35

Brillante und exzellente Anträge!

Bestechende Beweisführung!

Danke Alfred und Monika.

Und Danke Kurzer.
:facepalm:

Wenn sich der kleine Eisbär darauf bezieht http://die-heimkehr.info/wp-content/uploads/2018/09/5.-Antr%C3%A4ge-vom-21.9.2018.pdf, dann stellt sich auch nicht die Frage, ob Eisbären lesen können.

:facepalm:

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #154 am: 22. September 2018, 09:16:39 »
Wenn sich der kleine Eisbär darauf bezieht http://die-heimkehr.info/wp-content/uploads/2018/09/5.-Antr%C3%A4ge-vom-21.9.2018.pdf, dann stellt sich auch nicht die Frage, ob Eisbären lesen können.

Mir stellt sich ja die Frage, wie verblendet man sein kann. Mit solchen Anträgen zeigen sie jedenfalls deutlich, dass das, was man ihnen vorwirft, zutrifft und eine positive Sozialprognose ("war nur ein Unfall und passiert nicht wieder") nicht zutrifft. Ich bin ja gespannt, wie das Urteil lautet und wie lange die einfahren werden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #155 am: 22. September 2018, 10:40:37 »
Der "Beweisantrag" ist perfide. Anders als vom "Berichterstatter" geschrieben, verlangt dieser nicht nur, dass die Richter und Schöffen unter Eid aussagen sollen, ob sie Juden seien, sondern auch, ob sie sich zur Vertretung jüdischer Interessen veranlasst, verpflichtet oder gezwungen sähen.
Warum halte ich diese Fragestellung für perfide?
Ganz einfach: Ein Richter ist verpflichtet, den berechtigten Interessen einer Partei zum Durchbruch zu verhelfen. Genau darin besteht das Wesen des Rechts, dass es berechtigte Interessen schützen soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um "deutsche", "fremde", "eigene" oder irgendwelche "sonstige" Interessen handelt oder eben wie hier (auch) um "jüdische".
Nun kann man sicher lange darüber streiten, was "jüdische Interessen" seien, aber es scheint mir klar, dass, wie immer man die Frage beantwortet, der Schutz vor Holocaustleugnung immer irgendwie im Interesse des Judentums insgesamt und jedes einzelnen Juden liegt. Ganz unabhängig davon liegt der Schutz vor Holocaustleugnung, Verharmlosung von NS-Verbrechen u. dgl. im Interesse jedes rechtlich denkenden Menschen.
Und genau an diesem Punkt liegt die Perfidie dieser Fragestellung, indem nämlich das Interesse jedes rechtlich denkenden Menschen als parteiisches Interesse bezeichnet wird. Zugleich kann ein Richter ehrlicherweise nicht abstreiten, dass er ein berechtigtes Interesse verteidigen muss, auch wenn dieses zufälligerweise ein "jüdisches Interesse" sein sollte.
Aus Sicht des Antragstellers kann man diese Frage also nur "falsch" beantworten: Entweder "outet" man sich als "Handlanger jüdischer Interessen", oder man gibt zu, nicht dem Recht verpflichtet zu sein, womit man sich als Richter selbst abqualifiziert hat.
Hier liegt also eine Fangfrage vor.

Übrigens gibt es auch den Antrag auf Einstellung des Verfahrens auf der Seite. (Da ich etwas gegen Veröffentlichung von Rechtsätzen aus laufenden Verfahren habe, werde ich diesen aber nicht verlinken.)
Dieser "Antrag" beginnt schon recht heftig: Es wird behauptet, die Anklageschrift sei unwirksam, da keine Tat festgestellt werden könne. Es sei schon unbestimmt, welche konkreten Handlungen und Sachverhalte unter den Begriff "Holocaust" fielen. Daher sei die Anklage unbestimmt.
Das spricht für sich selbst: Wir haben es hier mit dem Schriftsatz eines unbelehrbaren und unverbesserlichen Hardcore-Holocaust-Leugners zu tun.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #156 am: 22. September 2018, 18:25:08 »
@Pantotheus Das mit dem erneuten Versuch auf dem Thema "nicht spezifisch" herum zu reiten ist etwas, nun... seltsam. Hat doch der Richter bereits am 5. Verhandlungstag festgestellt:
Zitat
Aufgrund des Unwohlseins von Nahrath will der Richter den Verhandlungstag nun zum Abschluß bringen. Er lehnt zwei vorliegende Anträge ab:
- Das Verfahren wird nicht eingestellt, die Beschreibung "Leugnung des Holocaust" in der Anklageschrift ist hinreichend spezifisch um einen Bezug zu §130 StGB herzustellen.
- Das Verfahren wird nicht aufgeschoben zugunsten einer generellen Entscheidung beim BVG. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass der §130 StGB verfassungsgemäß ist. 
Da kommt einem doch wieder ein wohl fälschlicherweise Albert Einstein zugeschriebener Spruch in den Kopf: Wahnsinn

Inzwischen gibt es auf der Heimkehr 10 Kommentare, einer fürchterlicher als der andere. Ich verlinke nicht, das wäre ja vorsätzliche Körperverletzung!
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #157 am: 22. September 2018, 18:51:32 »
Das Verfahren wird nicht aufgeschoben zugunsten einer generellen Entscheidung beim BVG. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass der §130 StGB verfassungsgemäß ist.

Schon interessant, für was die Berliner Verkehrs-Gesellschaft so alles zuständig sein soll ...    ;)

Aber es gibt ja das BVerfG, das erst kürzlich eine Beschwerde gegen den § 130 gar nicht zur Entscheidung angenommen hat.  Weil es früher nämlich bereits entschieden hat, daß er verfassungsgemäß ist:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180622_1bvr067318.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #158 am: 23. September 2018, 02:19:19 »
Warum halte ich diese Fragestellung für perfide?
Eigentlich hätte es nur einer Erklärung bedurft, wenn Du diese Fragestellung nicht für perfide gehalten hättest. ;)

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Schaefer wirklich glaubt, ein solcher Beweisantrag sei seiner Verteidigung dienlich. So verblendet kann nicht einmal der schlimmste Nazionkel sein. Und zum Glück muss der Richter weder Jude noch diesen hörig sein, es reicht es ja aus, wenn er ein normal denkender Mensch gleich welchen Glaubens ist, um zu erkennen, dass dieser Typ in den Bau gehört.

Schon interessant, für was die Berliner Verkehrs-Gesellschaft so alles zuständig sein soll ...    ;)

Die sind für alles zuständig. Und warum?
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #159 am: 24. September 2018, 21:54:45 »
Das mit dem erneuten Versuch auf dem Thema "nicht spezifisch" herum zu reiten ist etwas, nun... seltsam. Hat doch der Richter bereits am 5. Verhandlungstag festgestellt:
[...]
Dass Schaefer jetzt nochmals den inhaltlich gleichen Antrag stellt, überrascht ja nicht wirklich. Bei Ursache ist dieses Verhalten noch viel deutlicher ausgeprägt, hat er doch zig Male denselben Antrag auf Ablehnung des Gerichts wegen angeblicher Befangenheit verlesen. Wir kennen dieses Herumreiten auf demselben aber auch z. B. von Fatzke u. a.

Ich halte dies für einen infantilen Zug. Bei Kindern nennt man es "quengeln".
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #160 am: 24. September 2018, 22:23:49 »
Heute war der VolXreporter nicht in München, obwohl er doch seinen Freund Gert Ittner hätte treffen können.
Bericht gibt es wie immer bei "Die Heimkehr".
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #161 am: 25. September 2018, 13:47:24 »

Dieser Schäfer lebt doch in Kanada, wie damals der Zündel, oder?
Wieso reisen solche dummen Gestalten bloß in ein Land, in dem HC-Leugnung verboten ist?
Das ist ja David Irving auch zum Verhängnis geworden.

Naja, Verbrecher sind nunmal nicht die Schlausten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #162 am: 25. September 2018, 14:04:09 »
Macht keinen Unterschied, da es dir in Kanada auch zum Verhängnis werden kann.

siehe hier.

https://en.wikipedia.org/wiki/R_v_Zundel

In 1985, Holocaust denier Ernst Zündel was charged with "spreading false news" by publishing a pamphlet entitled Did Six Million Really Die? in Canada, contrary to s. 181 of the Criminal Code.

Section 181 states that "[e]very one who wilfully publishes a statement, tale or news that he knows is false and causes or is likely to cause injury or mischief to a public interest is guilty of an indictable offence and liable to imprisonment".

https://www.theglobeandmail.com/news/national/ernst-zundel-deported-from-canada-on-holocaust-denial-charges-dies-at-78/article35892595/

The Canadian government, too, wanted Zundel out of the country. Federal Court Justice Pierre Blais in 2005 found Zundel to be a hatemonger who posed a threat to national security because of his close association with white supremacist and neo-Nazi groups that resorted to violence to press their causes.

Kurz, auch wenn Holocaustleugnung nicht ausdrücklich strafbar ist, so bedeutet das noch lange nicht, dass diese Leute Narrenfreiheit haben.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #163 am: 25. September 2018, 15:01:09 »
Ernst Zündel was charged with "spreading false news" ... in Canada, contrary to s. 181 of the Criminal Code.

Wäre gut, wenn es hier sowas auch gäbe. Ein Anti-Fakenews-Gesetz. Dann hätten AfD-nahe Spinner und ähnlicher Pöbel es nicht mehr so einfach, ihre Lügenmärchen zu verbreiten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #164 am: 27. September 2018, 09:07:19 »
Wäre gut, wenn es hier sowas auch gäbe. Ein Anti-Fakenews-Gesetz. Dann hätten AfD-nahe Spinner und ähnlicher Pöbel es nicht mehr so einfach, ihre Lügenmärchen zu verbreiten.

Das ist ein sehr problematisches Gesetz, da es von den falschen Leuten sehr leicht mißbraucht werden kann, um mißliebige Meinungen zu unterdrücken. Und nein, das Verbot der Holocaustleugnung gehört nicht zur Unterdrückung von Meinungen.
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