Der "Beweisantrag" ist perfide. Anders als vom "Berichterstatter" geschrieben, verlangt dieser nicht nur, dass die Richter und Schöffen unter Eid aussagen sollen, ob sie Juden seien, sondern auch, ob sie sich zur Vertretung jüdischer Interessen veranlasst, verpflichtet oder gezwungen sähen.
Warum halte ich diese Fragestellung für perfide?
Ganz einfach: Ein Richter ist verpflichtet, den berechtigten Interessen einer Partei zum Durchbruch zu verhelfen. Genau darin besteht das Wesen des Rechts, dass es berechtigte Interessen schützen soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um "deutsche", "fremde", "eigene" oder irgendwelche "sonstige" Interessen handelt oder eben wie hier (auch) um "jüdische".
Nun kann man sicher lange darüber streiten, was "jüdische Interessen" seien, aber es scheint mir klar, dass, wie immer man die Frage beantwortet, der Schutz vor Holocaustleugnung immer irgendwie im Interesse des Judentums insgesamt und jedes einzelnen Juden liegt. Ganz unabhängig davon liegt der Schutz vor Holocaustleugnung, Verharmlosung von NS-Verbrechen u. dgl. im Interesse jedes rechtlich denkenden Menschen.
Und genau an diesem Punkt liegt die Perfidie dieser Fragestellung, indem nämlich das Interesse jedes rechtlich denkenden Menschen als parteiisches Interesse bezeichnet wird. Zugleich kann ein Richter ehrlicherweise nicht abstreiten, dass er ein berechtigtes Interesse verteidigen muss, auch wenn dieses zufälligerweise ein "jüdisches Interesse" sein sollte.
Aus Sicht des Antragstellers kann man diese Frage also nur "falsch" beantworten: Entweder "outet" man sich als "Handlanger jüdischer Interessen", oder man gibt zu, nicht dem Recht verpflichtet zu sein, womit man sich als Richter selbst abqualifiziert hat.
Hier liegt also eine Fangfrage vor.
Übrigens gibt es auch den Antrag auf Einstellung des Verfahrens auf der Seite. (Da ich etwas gegen Veröffentlichung von Rechtsätzen aus laufenden Verfahren habe, werde ich diesen aber nicht verlinken.)
Dieser "Antrag" beginnt schon recht heftig: Es wird behauptet, die Anklageschrift sei unwirksam, da keine Tat festgestellt werden könne. Es sei schon unbestimmt, welche konkreten Handlungen und Sachverhalte unter den Begriff "Holocaust" fielen. Daher sei die Anklage unbestimmt.
Das spricht für sich selbst: Wir haben es hier mit dem Schriftsatz eines unbelehrbaren und unverbesserlichen Hardcore-Holocaust-Leugners zu tun.