Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 152731 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #810 am: 13. Februar 2020, 15:36:59 »
Zitat
Ich ärgere mich ja schon, dass ich es moralisch nicht schaffe, Zucker für ca. € 8,00 / kg zu verticken
Bei Fairtrade-Vollrohrzucker geht das.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #811 am: 13. Februar 2020, 18:08:08 »
Zitat
Ich ärgere mich ja schon, dass ich es moralisch nicht schaffe, Zucker für ca. € 8,00 / kg zu verticken
Bei Fairtrade-Vollrohrzucker geht das.
Wenn man wie ich ab und an zu doof ist zu tippen, unterlaufen einem schon mal einige äußerst sinnentstellende Fehler: gemeint waren natürlich € 800,00/kg Zucker.

Tja, irgendwann entdeckt der brave Anwender, dass die Pflänzlein auch nicht besser gedeihen, und dann ab mit dem Zeug zur kommunalen Schadstoffsammlung.

Aber nicht doch. Einfach in den Ausguss.
Die potentiellen Anwender werden doch solch giftiges Zeug niemals nicht in den Ausguss kippen, was wäre, wenn die ganzen Wissenschaftler unrecht haben und Homöopathie doch wirken sollte.
Ich hatte schonmal einen Anlieferer derartigen Schmarrens in größerer nicht haushaltsüblicher Menge und nach meinem dezenten Hinweis, dass Ganze sei doch kein gefährlicher Abfall und er könne das in Zukunft auch dem Restmüll zuführen, lief das soweit aus dem Ruder, dass mir angedroht wurde, das Ganze in die Presse zu bringen und dass er sich beim Landratsamt über meine fehlende Sachkunde beschweren würde.




 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #812 am: 13. Februar 2020, 20:16:07 »
Das ist ein interessanter Aspekt. Arzneimittel gehören nicht in den Hausmüll, müssen die Apotheken dann auch Zucker ordnungsgemäß entsorgen?
Was ist, wenn ich mir selbst den Krams zusammenrühre. Müssen Apotheken auch selbst hergestellte Medikamente entsorgen?

Mir fällt gerade ein, dass ich mal bei dem Pharmaunternehmen "Nordzucker" die Produktion gesehen habe. Die stellen Massen her und liefern auf Paletten aus.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #813 am: 13. Februar 2020, 20:37:24 »
Arzneimittel gehören nicht in den Hausmüll
@lobotomized.monkey
Das stimmt so nicht. Dort wo der (Haus)Müll verbrannt wird, können Arzenimittel sehr wohl im Hausmüll entsorgt werden. Woher soll man dies wissen? Indem man die Seite https://arzneimittelentsorgung.de/home/ besucht, dort können mögliche Wege der Entsorgung geklärt werden...
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #814 am: 13. Februar 2020, 20:37:31 »
Das ist ein interessanter Aspekt. Arzneimittel gehören nicht in den Hausmüll, müssen die Apotheken dann auch Zucker ordnungsgemäß entsorgen?

Doch, auch Arzneimittel (zumindest in den haushaltsüblichen Mengen) gehören in den Hausmüll, maximal noch zur Schadstoffsammlung. Dort gehen sie in die Müllverbrennung und werden so sicher entsorgt. Mit Industriemengen sieht das natürlich anders aus, aber das Problem wird hier wohl eher niemand haben.
Siehe auch hier.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #815 am: 13. Februar 2020, 20:39:57 »
Das ist ein interessanter Aspekt. Arzneimittel gehören nicht in den Hausmüll, müssen die Apotheken dann auch Zucker ordnungsgemäß entsorgen?
Was ist, wenn ich mir selbst den Krams zusammenrühre. Müssen Apotheken auch selbst hergestellte Medikamente entsorgen?

Mir fällt gerade ein, dass ich mal bei dem Pharmaunternehmen "Nordzucker" die Produktion gesehen habe. Die stellen Massen her und liefern auf Paletten aus.

Jetzt kann ich endlich mal als Entsorger einen Rat geben: Medikamente können zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden, da dieser jetzt in Hausmüllverbrennungsanlagen verbrannt wird. Bis vor 10 oder 15 Jahren ging der Hausmüll noch auf Deponien, wo die Medikamenteninhaltsstoffe ausgelaugt wurden und im Sickerwasser auf die Kläranlagen verbracht wurden. Keine so optimale Lösung.
Und die Apotheken nahmen mal eine zeitlang Altmedikamente an, die Hersteller sorgten über eine freiwillige Umlage für deren kostenfreie Entsorgung aus den Apotheken. Nachdem einigen Herstellern die Entsorgungskosten zu hoch waren, stiegen diese aus dem gemeinsamen Rücknahmesystem aus und das Rücknahmesystem wurde für die Apotheken irgendwann kostenpflichtig. Deswegen nehmen viele Apotheken auch keine Medikamente mehr zurück - müssen sie auch nicht, es gibt keine gesetzliche Vorgabe.
Mein Rat: kleinere Mengen an Medikamenten im Hausmüll so verteilen, dass Kinder keinen Zugriff haben und über die normale Müllabfuhr entsorgen. Ersatzweise bieten einige wenige Landkreise auch die Übernahme der Medikamente in der mobilen Problemstoffsammlung an.
Letztere Möglichkeit ist mir eigentlich fast am liebsten, weil es verdammt viele Schwurbelmediziner gibt, die Dinge wie MMS (Natriumchloritlösung und Säure), schwarze Salbe (Zinkchlorid mit diversen Unkräutern und Dimethylsulfoxid vermanscht), Wasserstoffperoxidlöxungen, Ayurvedamedizin (irgendwas mit heilendem Quecksilber), Kaliumpermanganat u.a. unter die Leute bringen, was dann hoffentlich bei mir und meinen Kollgen landet und nicht im Hausmüll zu unerwünschten Reaktionen führt.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #816 am: 13. Februar 2020, 20:45:57 »
Doch, auch Arzneimittel (zumindest in den haushaltsüblichen Mengen) gehören in den Hausmüll,
@Neubuerger @Habra
Nicht alle wie oben geschrieben, Diclofenac z.B. ist wenn ich mich richtig erinnere ein endokriner Disruptor, hat also hormonähnliche Wirkung und hat in Indien in der 80er so eine Geierart fast ausgerottet... Ach ja, Diclo heisst Voltaren und gehört IMHO verboten, nichr nur wegen der o.g. Sache sondern wei es schädlich für die Niere, Leber und Herz ist. DAS ist aber eine ganz andere Geschichte...
« Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 20:47:49 von physik durch wollen »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #817 am: 13. Februar 2020, 20:46:18 »
Jetzt kann ich endlich mal als Entsorger einen Rat geben: Medikamente können zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden, da dieser jetzt in Hausmüllverbrennungsanlagen verbrannt wird.

Ist bei euch in Deutschland so.

Bei uns in der Schweiz aber nicht.

Zitat
Medikamente gehören nicht in den Abfall
Das Bundesamt für Umwelt hält fest: «Private Haushalte sollen auch ihren Beitrag an die umweltgerechte Entsorgung von medizinischen Sonderabfällen leisten. Insbesondere sollen Altmedikamente aus privaten Haushalten an Apotheken, Drogerien oder Sammelstellen zurückgebracht werden. Die Entsorgung von Altmedikamenten, auch in flüssiger Form, via Toilette oder Lavabo ist nicht zulässig.»

Seit 2001 gilt In der Schweiz eine Rücknahmepflicht für Sonderabfälle. Die meisten Apotheken und Drogerien nehmen Altmedikamente zurück.

https://www.srf.ch/sendungen/puls/alltag-umwelt/ungebraucht-oder-abgelaufen-wohin-mit-alten-medikamenten
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #818 am: 13. Februar 2020, 22:18:35 »
Wenn die homöopathischen Geldmachmittelchen keine bedenklichen Zusatzstoffe enthielten, wäre sogar eine Entsorgung in den Müll oder Abfluss vor den Augen des Fachmanns möglich gewesen. Im Normalfall sollte das Zucker oder Alkohol sein. Da hätte man sich sogar über einen Pressebericht freuen können.

Aber nach homöopathischer Rechnung ist eine Entsorgung über Abfluss ohne Abwasserreinigungsanlage ins Meer eine Katastrophe. Die Potenzierung gibt jedem Meeresbewohner den Rest. Verschüttelt wird im Meer vollautomatisch. Wenn man dann noch über den Wasserkreislauf rechnet, sollte man ab sofort nur noch Kunstwasser trinken. Aus Mondscheinabfüllung.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #819 am: 13. Februar 2020, 23:13:10 »
Globuli können bedenkenlos in der Zuckerdose entsorgt werden.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #820 am: 14. Februar 2020, 03:53:06 »
Bezüglich Entsorgung von Arzneimitteln teilt das BfARM mit:
Zitat
Hinweise zur richtigen Entsorgung von nicht-verbrauchten Arzneimitteln

Es ist wichtig, nicht verbrauchte Arzneimittel so zu entsorgen, dass sie nicht die Umwelt belasten. Die wirksamen Bestandteile eines Arzneimittels können in der Umwelt aktiv sein und zum Beispiel unerwünschte Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt haben.

Da die Entsorgung von Hausmüll in Deutschland auf kommunaler Ebene geregelt ist, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln. Überwiegend kann jedoch die Entsorgung von Arzneimitteln über den Hausmüll in der Restmülltonne erfolgen, da dieser verbrannt wird und somit keine Arzneimittel-Rückstände in der Umwelt verbleiben. Eine Übersicht über die regionalen Entsorgungsvorschriften finden sie unter Arzneimittel-Entsorgung richtig gemacht!

Weitere wichtige Informationen zur Entsorgung von Arzneimitteln und anderen umweltrelevanten Themen finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
Homepage des Umweltbundesamtes (UBA)
Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Sofern nicht aufgrund der Besonderheit des Arzneimittels ein spezifischer Entsorgungshinweis vorgesehen ist, soll künftig in der Gebrauchsinformation der folgende Text aufgeführt sein:

„Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.“

Sie finden den Entsorgungshinweis in der Gebrauchsinformation im Abschnitt 5 „Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?“.
https://www.bfarm.de/DE/Buerger/Arzneimittel/Arzneimittelentsorgung/_node.html
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #821 am: 14. Februar 2020, 06:47:06 »
Globuli können bedenkenlos in der Zuckerdose entsorgt werden.
Aber nicht pressewirksam oder so dass sich ein Hevertianer, Zuckerwucherer oder eine Kügelchentante angemessen aufregen kann und gleich Beruhigungszucker braucht.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #822 am: 14. Februar 2020, 12:13:35 »
ich habe gehört, dass es künftig neben der Altpapier-, der Bio-, und der Restmülltonne auch eine Restzuckertonne geben soll, in der dann ausschließlich Globulireste entsorgt werden dürfen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #823 am: 14. Februar 2020, 18:56:07 »
...

Bei uns in der Schweiz aber nicht.

Zitat
Medikamente gehören nicht in den Abfall
Das Bundesamt für Umwelt hält fest: «Private Haushalte sollen auch ihren Beitrag an die umweltgerechte Entsorgung von medizinischen Sonderabfällen leisten. Insbesondere sollen Altmedikamente aus privaten Haushalten an Apotheken, Drogerien oder Sammelstellen zurückgebracht werden. Die Entsorgung von Altmedikamenten, auch in flüssiger Form, via Toilette oder Lavabo ist nicht zulässig.»

Seit 2001 gilt In der Schweiz eine Rücknahmepflicht für Sonderabfälle. Die meisten Apotheken und Drogerien nehmen Altmedikamente zurück.

Entschuldige, ich war zu stark auf die Abfallentsorgung in Deutschland (mit all ihren Mängeln) fixiert.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #824 am: 19. Februar 2020, 18:16:59 »
Ich bin jetzt mal ganz böse, muss einfach sein.

Ich wünsche diesem herausragenden Richter, dass er eine entsprechend schwere Krankheit bekommt und dann nur (im Sinne von ausschließlich) mit Homöopathika behandelt wird. Dann kann er deren Wirksamkeit bzw. deren Wirkstoffgehalt am eigenen Leibe testen.

Bei der Argumentation frage ich mich allerdings auch, wie er überhaupt je zu einem Schulabschluss gekommen ist. Vom Studium gar nicht zu reden. Vielleicht gekauft?  :scratch: :scratch:
Spoiler
Homöopathisches Urteil in Darmstadt
Urteil ohne Wirkstoff

Das Landgericht Darmstadt hat ein wahrhaft homöopathisches Urteil gefällt: Eines, in dem Logik in nur so geringem Maße vorhanden ist, dass sie nicht mehr nachweisbar ist.

Ein Verein wollte einem Hersteller verbieten lassen, das Produkt "HCG C30 Globuli" unter dieser Bezeichnung zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen. Das Landgericht wies die Unterlassungsklage ab. Die Begründung dafür lautet nach Medienangaben: "Dass das Schwangerschaftshormon HCG nicht in den Kügelchen nachweisbar ist, heißt nicht, dass es nicht im Mittel enthalten ist."

Auch das Argument, dass bei einem als C30 bezeichneten "Präparat" das Verdünnungsverhältnis 1:1060 beträgt und somit "die Wahrscheinlichkeit, in einem Mol Materie, welches etwa einem Arzneimittelfläschchen entspricht, ein Molekül der Urtinktur wiederzufinden, in etwa bei 1:1036" und damit weit unter der Wahrscheinlichkeit, einen Sechser im Lotto zu bekommen, liegt, konnte das Gericht nicht davon überzeugen, es hier mit Geldschneiderei und Scharlatanerie zu tun zu haben.

Im Gegenteil meinte das Gericht, dass der Ausgangsstoff bei dieser Dosierung "aufgrund der extremen Verdünnung mit den bisher bekannten wissenschaftlichen Methoden nicht mehr nachweisbar ist, führt nicht dazu, dass angenommen werden kann, dass der Stoff tatsächlich nicht in dem homöopathischen Medikament enthalten ist."

Man möchte sich erst mit der Hand vor die Stirn schlagen und dann "Äh… sondern?" fragen. Wenn also davon auszugehen ist, dass etwas nicht nachweisbar ist, dann muss man davon ausgehen, dass es trotzdem vorhanden ist?

Das Gericht hält diesen Hokuspokus auch nicht für Irreführung von Kunden. Denn kaufen würden das ja sowieso nur die, die an Homöopathie glauben, die anderen, die "Anhänger der klassischen Schulmedizin" kaufen das ja eh nicht.

Es ist zu hoffen, dass dieses Gericht nicht auch in Strafsachen urteilt: "Ja, ich habe den Mord begangen, aber weil das Opfer das nicht aussagt, habe ich den Mord nicht begangen." Freispruch und "Schönen Tag noch".

Allerdings – und das muss zur Ehrenrettung des Gerichts gesagt werden – wusste es genau, dass es in einen Bienenstock stechen würde, hätte es anders entschieden: "Würde man der Auffassung des klagenden Vereins folgen und unterstellen, dass der Inhaltsstoff bei einer Verdünnung 'C30' nicht enthalten ist, würde dies laut Gericht dazu führen, dass eine Vielzahl homöopathischer Arzneien nicht mehr vertrieben werden dürfte." Und das darf natürlich nicht geschehen. Ist doch ganz offensichtlich der Gewinn des Herstellers höher zu bewerten als die Gesundheit der Patienten.
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https://hpd.de/artikel/urteil-ohne-wirkstoff-17738
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