Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 168049 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #825 am: 19. Februar 2020, 18:21:43 »
nur weil ein Richter ein hirnloses Urteil fällt, ist damit nicht gesagt, dass er über Intelligenz verfügt. ;D

Jedenfalls werden die Homöopathiedeppen und Geschäftemacher sich dieses Urteil rahmen.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #826 am: 19. Februar 2020, 18:27:03 »
Das geht doch bestimmt in die nächste Instanz
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline kairo

Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #827 am: 19. Februar 2020, 18:52:50 »
Ich wünsche diesem herausragenden Richter, dass er eine entsprechend schwere Krankheit bekommt und dann nur (im Sinne von ausschließlich) mit Homöopathika behandelt wird. Dann kann er deren Wirksamkeit bzw. deren Wirkstoffgehalt am eigenen Leibe testen.
Zitat
Im Gegenteil meinte das Gericht, dass der Ausgangsstoff bei dieser Dosierung "aufgrund der extremen Verdünnung mit den bisher bekannten wissenschaftlichen Methoden nicht mehr nachweisbar ist, führt nicht dazu, dass angenommen werden kann, dass der Stoff tatsächlich nicht in dem homöopathischen Medikament enthalten ist."

Stimmt ja auch. Die Frage ist, ob es bei einer nicht mehr nachweisbaren Konzentration wohl noch wirksam ist. Denn "nicht mehr nachweisbar" bedeutet bei der heutigen Qualität der Analytik schon eine ganze Menge.
 
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Offline Enzo

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #828 am: 19. Februar 2020, 19:23:09 »
Stimmt ja auch. Die Frage ist, ob es bei einer nicht mehr nachweisbaren Konzentration wohl noch wirksam ist. Denn "nicht mehr nachweisbar" bedeutet bei der heutigen Qualität der Analytik schon eine ganze Menge.

Da geht es um Potenzen (Verdünnungen) in der Statistisch auch kein Molekül des "Wirkstoffes" vorhanden ist (bzw. daß die Wahrscheinlichkeit noch ein Molekül in deiner Globulischachtel ist, kleiner als ein Lottogewinn). Ein oder nur ein paar Moleküle reichen aber nie aus um noch irgendwie wirksam zu sein. Oder auch nachzuweisen.

 
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Offline kairo

Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #829 am: 19. Februar 2020, 19:54:25 »
Stimmt ja auch. Die Frage ist, ob es bei einer nicht mehr nachweisbaren Konzentration wohl noch wirksam ist. Denn "nicht mehr nachweisbar" bedeutet bei der heutigen Qualität der Analytik schon eine ganze Menge.

Da geht es um Potenzen (Verdünnungen) in der Statistisch auch kein Molekül des "Wirkstoffes" vorhanden ist (bzw. daß die Wahrscheinlichkeit noch ein Molekül in deiner Globulischachtel ist, kleiner als ein Lottogewinn). Ein oder nur ein paar Moleküle reichen aber nie aus um noch irgendwie wirksam zu sein. Oder auch nachzuweisen.

Weiß ich, aber erklär mal einem Richter die Schönheiten der Avogadro-Konstante.
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #830 am: 19. Februar 2020, 22:05:01 »
Vielleicht muss man tatsächlich annehmen, dass auch Richter dumm genug sein können, an die Wirkung von Homöopathie zu glauben.
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #831 am: 20. Februar 2020, 06:07:28 »
So befremdlich das Urteil wirkt (auf einen wirkt), so richtig kann es dahingehend sein, dass halt nicht darüber geurteilt wurde ob eine Wirksamkeit vorliegt, sondern lediglich ob ein Bewerben mit "HCG C30 Globuli" möglich bleiben soll.
Vergleiche hierzu das Urteil zur "Existenz" des Masernvirus, bei dem Lanka halt nicht zahlen musste, weil anstelle der einen Publikation halt vier Publikationen als Beleg zur Existenz des Masernvirus vorgelegt wurden um das Preisgeld einzusacken.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #832 am: 20. Februar 2020, 09:51:15 »
Interessant finde ich, daß bei dem Urteil argumentiert wird, der Kunde könne ja wählen, ob er sich für Globoli entscheide. Somit sei es keine Irreführung. Hiermit werden dem Kunden medizinische Fachkenntnisse unterstellt.
Außerdem geht es meines Wissens beim Glauben daran nicht darum, daß irgendwo noch ein wirksames Molekül vorhanden ist. Das ist die Sichtweise der Wissenschaft. Der Gläubige glaubt daran, daß die wirksamen Moleküle ihre Information bei Rühren in die richtige Richtung in der korrekten Umdrehungsgeschwindigkeit und dem abgezählten Aufschlagen auf ein spezielles Lederkissen in angemessener Heftigkeit, auf die Information des Wassers übertragen. Ein wirksames Molekül ist dann nicht mehr erforderlich. Das Wasser weiß Bescheid. Wie das bei Zucker ist, weiß ich nicht.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #833 am: 20. Februar 2020, 10:04:15 »
Alles Wissenswerte über Homöopathie findet man hier. Jedes weitere Wort wäre überflüssig bzw. zu hoch potenziert.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #834 am: 20. Februar 2020, 14:24:30 »
Zitat
Das Wasser weiß Bescheid. Wie das bei Zucker ist, weiß ich nicht.
Der Zucker wird mit dem bescheidenen Wasser besprüht. Weißte Bescheid.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #835 am: 21. Februar 2020, 11:43:42 »
Ich finde das Urteil zwar ärgerlich aber im Rahmen der deutschen Gesamtlage leider folgerichtig. Der Hauptfehler liegt aus meiner Sicht darin, dass überhaupt vom homöopathischen Arzneien oder Medikamenten gesprochen werden darf. Denn jeder Stoff ohne nachweisbare Wirkung dürfe aus meiner Sicht nicht so bezeichnet werden.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #836 am: 21. Februar 2020, 12:07:19 »
Ich finde das Urteil zwar ärgerlich aber im Rahmen der deutschen Gesamtlage leider folgerichtig. Der Hauptfehler liegt aus meiner Sicht darin, dass überhaupt vom homöopathischen Arzneien oder Medikamenten gesprochen werden darf. Denn jeder Stoff ohne nachweisbare Wirkung dürfe aus meiner Sicht nicht so bezeichnet werden.

So ist es und bedarf eigentlich einer "Trennung". Ganz so wie es gesetzlich bei der Zusammenarbeit von Ärzten und Heilpraktikern und des daraus resultierenden Kooperations-Verbotes um einer gemeinsamen Ausübung ihrer Berufe geregelt ist.

 
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Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #837 am: 21. Februar 2020, 12:56:12 »
Solange der Käufer weiß, dass es kein erwiesenermaßen wirksames Medikament ist, sondern um haupsächlichen Zucker, an den er aber halt irgendwie glaubt, kann man meiner Meinung nach nicht von Täuschung sprechen. Da ist ja nichts drin, was nicht versprochen ist. Ja, es wirkt nicht, aber mein Auto weckt bei mir auch keine Freude am Fahren, weil eh nur Stau ist.

Wenn man das anders aufrollen wollte, hätte das eine ziemliche Strahlkraft.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #838 am: 21. Februar 2020, 16:51:02 »
Solange der Käufer weiß, dass es kein erwiesenermaßen wirksames Medikament ist, sondern um haupsächlichen Zucker, an den er aber halt irgendwie glaubt, kann man meiner Meinung nach nicht von Täuschung sprechen. Da ist ja nichts drin, was nicht versprochen ist.

Die Bezeichnung bzw Definition was ein Medikament bzw Arzneimittel ist, das ist aber gesetzlich geregelt: 

"Als Arzneimittel werden Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen bezeichnet, wenn ihre Wirkung dazu dient, Krankheiten oder Beschwerden zu heilen, zu lindern, vorzubeugen oder zu erkennen. Darunter fallen auch Diagnosemittel, medizinische Flüssigkeiten und Lösungen (Infusionen), homöopathische Arzneimittel oder Arzneien, die in Apotheken zubereitet werden (magistrale Zubereitungen).

Weiter gilt: "Auch in Nahrungs- und Genussmitteln oder Kosmetika werden Stoffe dem Körper zugeführt. Diese Produkte sind aufgrund ihrer Wirkung keine Arzneimittel. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass sie geeignet wären, pharmakologische Wirkungen zu erzielen"



 
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Offline physik durch wollen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #839 am: 22. Februar 2020, 10:45:33 »
(...)
Ist ja alles bekannt... oder nicht?
Zitat
Im „Arzneimittelgesetz“ (AMG) wurde die Abkehr von einer weitgehend individuell-erfahrungsbasierten hin zu einer auf möglichst objektivierbaren Grundlagen beruhenden Arzneimitteltherapie vollzogen. Der Grundansatz des neuen Arzneimittelgesetzes war, die Registrierung durch eine „Zulassung“ von pharmazeutischen Arzneimitteln zu ersetzen und diese an wissenschaftlich fundierte Nachweise von Wirkung und Nebenwirkungen zu knüpfen. Einer sehr rührigen parlamentarischen und auch außerparlamentarischen Lobby war es bei den Beratungen zum AMG 1978 gelungen, Sonderrechte für die damals so bezeichnete „Erfahrungsheilkunde“ zu erlangen, wozu neben der Homöopathie auch die Anthroposophie und die Pflanzenheilkunde gezählt wurden. Und so kam es zu einem glatten Bruch mit dem, was eigentlich Intention des neuen Gesetzes gewesen war, zugunsten dessen, was damals als „Erfahrungsheilkunde“ bezeichnet wurde und sich als eine Art „zweite Medizin“ zu präsentieren verstand. Sonderregelungem im AMG etablierten die Homöopathie, die Anthroposophie und die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) als „besondere Therapierichtungen“ und statteten sie mit Sonderrechten aus. Auf einen Wirksamkeitsnachweis nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden, wie er eigentlich für alles, was als Arzneimittel firmieren will,  der Sinn und die Intention des Gesetzes gewesen war, wurde für diese Mittel verzichtet.
Also eine lobbypolitische Entscheidung....
Nachzulesen hier :https://netzwerk-homoeopathie.info/binnenkonsens-was-ist-das-eigentlich/
Und @Sandmännchen ich erlebe es immer wieder das Patienten sagen:"Warum soll es nicht helfen, die Kasse zahlt es doch!"
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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