Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1594909 mal)

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Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15000 am: 13. April 2022, 12:13:33 »
N.N. leckt sich alte Wunden und versucht, seine Maden für das Strandbad Wannsee zu mobilisieren, aber natürlich nur, weil er selbst zu feige ist, sich dort noch einmal blicken zu lassen.

Eine Info an das Strandbad kann bestimmt nicht schaden... :whistle:

Der neueste Kanal hat derweil übrigens schon fast 5.000 Abonnenten.

Edith hat sich korrigiert und musste mit Bedauern feststellen, dass dieser Post somit keinen Sinn mehr ergibt.
« Letzte Änderung: 13. April 2022, 12:25:04 von ArV »
Hirsche nicht aufs Sofa!
 
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Offline kairo

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15001 am: 13. April 2022, 12:15:32 »
N.N. leckt sich alte Wunden und versucht, seine Maden für das Strandbad Plötzensee zu mobilisieren, aber natürlich nur, weil er selbst zu feige ist, sich dort noch einmal blicken zu lassen.

Im Text ist aber die Rede vom Strandbad Wannsee.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15002 am: 13. April 2022, 16:35:49 »
Yep, der Volksblödi musste in Plötzensee die Biege machen.
 
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Offline Gregor Homolla

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15003 am: 13. April 2022, 17:01:56 »
Na denn:

Auch mal als Anregung für Berliner Weisse 0%.
 ;)
« Letzte Änderung: 13. April 2022, 17:04:24 von Gregor Homolla »
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15004 am: 14. April 2022, 10:12:46 »
 :lol:   Zahlbar in Goldmünzen.


Zitat von: AktivistMann
Claudia Roth habe ich nun wegen ihrem Mittelfinger bei der Berliner Polizei angezeigt und auf 100.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
t.me/aktivistmann/14912

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15005 am: 14. April 2022, 10:20:36 »
:lol:   Zahlbar in Goldmünzen.


Zitat von: AktivistMann
Claudia Roth habe ich nun wegen ihrem Mittelfinger bei der Berliner Polizei angezeigt und auf 100.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
t.me/aktivistmann/14912

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Muss er da nicht reichlich Prozesskostenvorschuss zahlen damit es zur Verhandlung kommt?  :think:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15006 am: 14. April 2022, 10:45:33 »
Dafür kriegt er doch sicher PKH bewillgt.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15007 am: 14. April 2022, 12:33:24 »
Was hat Roth denn mit dem Mittelfinger gemacht, dass das 100 000 Euro wert sein soll?
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15008 am: 14. April 2022, 12:35:25 »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15009 am: 14. April 2022, 12:43:43 »
Das wird lustig.

Beleidigung ist ein sog. Privatklagedelikt. Die Staatsanwaltschaft muss also nichts anderes tun, als ein öffentliches Interesse zu verneinen (dass mit Roth eine bekannte Politikerin die Täterin ist, dürfte hierzu nicht ausreichen, da das vermeintliche Opfer die Tat provoziert haben dürfte), um das aktivistische Männchen auf den Privatklageweg zu verweisen. Da darf er dann sämtliche Kosten des Strafverfahrens vorstrecken. Und die Einstellung gegen Auflage (dann zahlt Roth halt nen Fuffi an irgendein künstlerisches Projekt gegen Rechts) gibt es ja immer noch.

Natürlich ist das insgesamt eine win-win-Situation für den rechten Schmierlappen. Entweder er kann einem verhassten Feindbild eine reinwürgen, oder aber sich als Opfer des ach so ungerechten Systems präsentieren. Und Spendengelder dürften in jedem Falle fließen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15010 am: 14. April 2022, 12:48:13 »
Ich schrub Beate Bahner eine unfreundliche E-Mail, in der ich meinen Stand ihr gegenüber zu verdeutlichen versuchte, die sie natürlich nicht beantwortete. Kann ich verstehen. Jetzt hat sie meine Mail allerdings in ihrem Kanal veröffentlicht. Kann ich sie jetzt auch auf 100.000 150.000  :D wegen Verletzung des Postgeheimnis verklagen?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15011 am: 14. April 2022, 12:49:23 »
Im Privatklageverfahren gibt es dann noch die lustige Vorschrift des § 383 Abs. 2 StPO - die Gerichte können jederzeit ohne Auflagen einstellen und machen davon gern Gebrauch.

@Schrohm Napoleon: versuchen kannst du es ja, aber ohne Erfolg.
« Letzte Änderung: 14. April 2022, 12:51:41 von Rabenaas »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15012 am: 14. April 2022, 13:03:15 »
Im Privatklageverfahren gibt es dann noch die lustige Vorschrift des § 383 Abs. 2 StPO - die Gerichte können jederzeit ohne Auflagen einstellen und machen davon gern Gebrauch.
Rechtsverweigerung! Rechtsbankrott! Untergang des Abendlandes!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15013 am: 14. April 2022, 13:11:22 »
Also für mich sieht das Bild ganz klar danach aus, als wollte Roth den Micro-Penis-Mann mit dem Mittelfinger an sich heranwinken. Zum Beispiel zu einem Größenvergleich.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15014 am: 14. April 2022, 14:45:42 »
auf 100.000 Euro Schmerzensgeld

Stümper.

Das heisst richtig 100 000 000 Silberunzen!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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