Das wird lustig.
Beleidigung ist ein sog. Privatklagedelikt. Die Staatsanwaltschaft muss also nichts anderes tun, als ein öffentliches Interesse zu verneinen (dass mit Roth eine bekannte Politikerin die Täterin ist, dürfte hierzu nicht ausreichen, da das vermeintliche Opfer die Tat provoziert haben dürfte), um das aktivistische Männchen auf den Privatklageweg zu verweisen. Da darf er dann sämtliche Kosten des Strafverfahrens vorstrecken. Und die Einstellung gegen Auflage (dann zahlt Roth halt nen Fuffi an irgendein künstlerisches Projekt gegen Rechts) gibt es ja immer noch.
Natürlich ist das insgesamt eine win-win-Situation für den rechten Schmierlappen. Entweder er kann einem verhassten Feindbild eine reinwürgen, oder aber sich als Opfer des ach so ungerechten Systems präsentieren. Und Spendengelder dürften in jedem Falle fließen.