Er hat dann auch noch dieses Flugblatt von Schäbel dazubekommen (wobei ich die Rückseite, die anders ist, jetzt nicht finde, der Text ist aber identisch mit diesem hier). Er lässt sich dann länger darüber aus, das nach der Definition des Verfassungsschutzes ja auch gewaltbereite Linke Reichsbürger seien und nach der zweiten vorgelesenen Definition (Staatsangehörigkeitsgesetz von 1935) wir alle Reichsbürger seien - er auch.
Da die Lehrerkarikatur uns mit erhobenen Zeigefinger belehren will, was wirklich ein Reichsbürger ist, fühle ich mich genötigt dazu etwas zu sagen.
Leererlein grundsätzlichen sind 90% der Post, die Sie bekommen, absoluter Blödsinn. Es scheint auch, dass Sie das bisschen Restverstand im Postfach deponiert haben. Die angebliche Definition des Verfassungsschutz ist ein fake. Hier das eigentliche Aussage:
„Reichsbürger“ in ihrer heutigen Ausprägung sind ein relativ junges Phänomen. Ihre ideologischen Wurzeln und symbolischen Aktionsformen sind wie eben beschrieben in der rechtsextremistischen Geschichte verankert. Die erste Gruppe, die hier vorgestellt werden soll, bekennt sich offen gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese „Reichsbürger“ sind Revisionisten und damit ein Teil der politischen Bewegung des Rechtsextremismus. Ihre Gruppen haben in der Vergangenheit symbolische Aktionsformen herausgebildet, die das „Reichsbürger“-Milieu insgesamt geprägt haben.
Hüllen, Michael/Homburg,Heiko/Krüger, Yasmin Desiree: „Reichsbürger“ zwischen zielgerichtetem Rechtsextremismus und Staatsverdrossenheit. In: Wilking, Dirk (Hrsg.): "Reichsbürger" Ein Handbuch. Potsdam 2015. S.24.
Als nächstes wird die "einzig gültige Definition" des Begriffes Reichsbürger präsentiert. Die Grundlage soll das "Reichsbürgergesetz" vom 15.09.1935 sein. Weil jetzt nur noch "deutsch" bei der Staatsangehörigkeit angegeben wurde. Das ist, wie nicht anders zu erwarten, ebenfalls Blödsinn.
Den Verfassern des Textes fehlt es, wie Ihnen Leererlein, offensichtlich an grundlegenden historischem Wissen. Die "Reichsangehörigkeit" also der Wegfall der Länderangehörigkeit erfolgt schon 1934 mit der "Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit".
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htmDas "Reichsbürgergesetz" diente in erster Linie zur Ausgrenzung der jüdischen Deutschen. Lesenswert: Essner, Cornelia:"Die Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945. Paderborn u.a. 2002.
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/reichsbuerger35.htmWir können also festhalten werter Volksleerer, Sie und ihresgleichen erzählen uns wie immer Bullshit. Gut dass wir das ein für allemal geklärt haben.
Wenn Sie das nächste Mal ihre "Bekannten [...] aus dem Sonnenstaatland" belehren wollen, erwarte ich schon etwas mehr, denn Sie haben es hier ja nicht mit (Reichs)deppen zu tun.