@Rechtsfinder
"wohl auch müssen"?! Dass man davon ausgeht, dass sich die Staatsanwaltschaften an der stehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu orientieren haben, das kann ich ja nachvollziehen. Dass das auch für die jeweils übergeordneten OLGs gelten kann, bin ich bereit zu akzeptieren. Aber wie irgendein Landgericht (und sei es München) aus Bayern eine Staatsanwaltschaft in Thüringen(!!) rechtlich binden soll - is he fucking seriousist er geschlechtsverkehr habend seriös?! Das soll mir mal jemand erklären. Das halte ich für absolut hanebüchenen Unsinn.
Ich verstehe das so, dass wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage sieht die in der Begründung angesprochenen Recherchen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (und die daraus resultierende Einschätzung das die Verwendung nicht strafbar ist) begründet in Zweifel zu ziehen,
Schon das ist zweifelhaft. Das MGFA hat ausweislich des zitierten Gutachtens festgestellt, dass das Symbol vom "Sonderkommando Dirlewanger" verwendet wurde. Das fragliche Sonderkommando wurde 1940 in der SS aufgestellt. Das MGFA konnte nicht nachweisen, dass die spätere 36. Waffengrenadierdivision der Waffen-SS das Zeichen verwendete. Für das Sonderkommando erscheint es mir ausweislich des zitierten Gutachtens aber nachgewiesen.
Wenn das MGFA dann schreibt, es sei "nicht belegt, dass es [das Zeichen, Anm. des Rechtsfinders] tatsächlich bereits zu Zeiten des Nationalsozialismus von einer (inzwischen verbotenen Einheit) geführt wurde" (vgl. Einstellungsbeschluss S. 2, via Twitter/@KatharinaKoenig), dann kann es dafür für mich nur zwei Erklärungen geben:
- 1940 war nicht "zu Zeiten des Nationalsozialismus", oder
- die SS ist nicht inzwischen verboten.
Ich möchte, wenn gestattet, an beidem leise Zweifel anmelden.
es in einem Rechtsstaat eine ziemliche Sauerei wäre, dem eigenen Kenntnisstand entgegenstehend eine Strafbarkeit anzunehmen.
Was den Kenntnisstand angeht: In meiner Rage denke ich gerade an den alten Witz mit dem sachverständigen Mediziner, der gefragt wurde, wie er denn hätte wissen können, dass der Mensch, dessen Gehirn er gerade in Fomaldehyd eingelegt hatte, denn tot gewesen sei…
Ernsthaft: Ich kann mir wirklich nicht erklären, wie die auf dieses schmale Brett kommen.
Von "rechtlich bindend" weil sich woanders schon mal mit etwas ähnlichem beschäftigt wurde, hat der Mensch doch gar nix gesagt?
Doch, hat er. Wenn er sagt, dass die StA eine Würdigung wie ein (bundeslandfremdes) Gericht vornehmen
muss, dann kann daraus nur folgen, dass aus dem Urteil des (bundeslandfremden, ich möchte das nur nochmal betonen, weil es so aberwitzig ist) Gerichts für die StA eine
Rechtspflicht erwächst. Denn ohne Pflicht kein "muss", sondern nur ein "kann". Wenn aber "muss", dann "rechtlich bindend" weil rechtsverbindlich. Und das ist einfach mal nicht der Fall. Und dazu gibt es, das sage ich wirklich ganz, ganz selten über juristische Dinge, keine zwei Meinungen.
Nachtrag: Bei sorgfältiger Lektüre des Beschlusses und einer (wissenschaftlichen) Sekundärquelle bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es weniger eine rechtliche, sondern eine tatsächliche Würdigung war, die den Ausschlag gab: Laut Gutachten des MGFA trugen weder Sonderkommando Dirlewanger, noch die 36. Waffengrenadierdivision der SS als Wappen zwei gekreuzte Handgranaten, sondern zwei gekreuzte Karabiner mit einer Handgranate darunter! Entgegen erster Presseberichte handelte es sich bei dem Wappen wohl tatsächlich nicht um ein SS-Truppenzeichen.Was nichts am Rest ändert.