Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1771500 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11805 am: 4. Dezember 2020, 08:38:10 »
Deutschland sucht noch immer den Strafantrag

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/volkslehrer-dachau-gedenkstaette-strafantrag-1.5134736

Spoiler
Zitat
Das verschwundene Dokument

Der rechtsextreme "Volkslehrer" Nikolai Nerling wird vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, weil der Strafantrag der KZ-Gedenkstätte nicht mehr auffindbar ist. Die Polizei kann sich das Verschwinden nicht erklären. Eine Spurensuche.

Von Benjamin Emonts, Dachau/München

Die Erleichterung in der KZ-Gedenkstätte Dachau war groß, als der selbsternannte "Volkslehrer" Nikolai Nerling am Freitag vor dem Landgericht München II der Volksverhetzung schuldig gesprochen wurde. Gleichwohl blieb nach dem Berufungsprozess am Landgericht München II ein bitterer Nachgeschmack. Vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs ist Nikolai Nerling wegen einer Formalie freigesprochen worden. Der für eine Verurteilung erforderliche Strafantrag der Gedenkstätte ist aus unerfindlichen Gründen verschwunden, sofern er jemals existiert hat. So genau weiß das niemand - erstaunlicherweise.

Den Verlust des Strafantrags will man in der Gedenkstätte so nicht hinnehmen. Ein Strafantrag von der verletzten Partei ist zwingend innerhalb von drei Monaten erforderlich, damit es zu einer Strafverfolgung kommen kann. Es herrsche "Empörung und Unverständnis" darüber, dass der Antrag verloren gegangen ist, sagt Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann. "Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass auch diese Tat, der Hausfriedensbruch, verfolgt wird. Wir werden alles dafür tun, dass dem Recht zu seinem Durchbruch verholfen wird und daher alle uns möglichen rechtlichen Schritte prüfen." Im Raum steht schließlich auch, dass der Strafantrag, ein einfaches Formblatt, verschlampt oder absichtlich beseitigt worden sein könnte. Eine Spurensuche bei den Behörden gibt Rätsel über den Verbleib des wichtigen Dokuments auf.

"Ich habe das so noch nicht erlebt"

Doch zunächst ein Rückblick: Das Amtsgericht Dachau hatte den in rechtsradikalen Kreisen verkehrenden Nerling, einen ehemaligen Grundschullehrer aus Berlin, im Dezember 2019 wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt. Eine Referentin der Gedenkstätte hatte den Videoblogger, der eine der bekanntesten Figuren der rechtsextremen Szene in Deutschland ist, mit seinem Kameramann im Februar 2019 auf dem Areal der Gedenkstätte erkannt und sie am Drehen eines Films gehindert. Nerling soll daraufhin das KZ-Tor mit der zynischen Aufschrift "Arbeit macht frei" zugestoßen und den Schülern dahinter zugerufen haben, dass sie jetzt eingesperrt seien. Außerdem habe er zu den Schülern gesagt, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen in der Gedenkstätte erzählt werde. Die Gedenkstätte erstattete Anzeige. Am Dachauer Amtsgericht wurde die Strafsache verhandelt. Gegen das Urteil von Amtsrichter Lukas Neubeck gingen Nerling und sein Kameramann mit rechtlichen Mittel vor.

Im zweitägigen Berufungsprozess am Landgericht München II versuchte der Vorsitzende Richter Johannes Feneberg, die Frage nach dem Verbleib des Strafantrags zu klären. In der Akte lag dem Richter lediglich der Strafantrag gegen den Kameramann vor. Das Gericht befragte auch Steffen Jost, damals noch Leiter der Bildungsabteilung in der Gedenkstätte, der bei der Polizei die Strafanzeigen erstattet hatte. Jost jedoch konnte sich nicht erinnern, ob er seinerzeit einen oder zwei Strafanträge unterschrieben hatte. Er sagt der Süddeutschen Zeitung rückblickend: "Es gibt für mich keinen Grund, warum ich nicht den Strafantrag gegen Herrn Nerling hätte unterschreiben sollen. Er war schließlich derjenige, der mir namentlich bekannt war." Eine Kopie der Anträge habe Jost nicht anfertigen können, weil es die zuständige Polizistin der Polizeiinspektion Dachau mit Verweis auf ihre Dienstvorschriften untersagt habe.

Die junge Polizistin wurde vom Gericht ebenfalls befragt. Sie betonte, dass sie gar nicht erst gegen Nerling ermittelt hätte, wenn kein Strafantrag gegen ihn vorgelegen hätte. "Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass beide Anträge gestellt wurden", sagte sie. Wie in der Verhandlung bekannt wurde, war sich ein Kollege aus Dachau, der die Strafanträge entgegengenommen hatte, nicht mehr sicher, ob es ein oder zwei Blätter gewesen waren.

Der Vorsitzende Richter sprach Nerling vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Zwei mögliche Szenarien liegen nahe: Es hat den Antrag entweder nie gegeben oder er ist der Dachauer Polizei abhanden gekommen. Denkbar wäre beispielsweise, dass dem Antragsteller Steffen Jost nur ein Blatt zum Unterschreiben vorgelegt wurde und er dies nicht bemerkte. Ziemlich sicher scheint, dass der Strafantrag das Amtsgericht Dachau nie erreicht hat. Bereits vor dem Prozess im Dezember 2019 hatte die zuständige Staatsanwältin das Dokument vermisst und bei der Polizei nach ihm gefragt, wie der Dachauer Polizeisprecher Björn Scheid bestätigt. Die Suche auf dem Revier verlief erfolglos. Auch Amtsrichter Lukas Neubeck kann sich auf Nachfrage nicht erinnern, ob er den Strafantrag jemals in Händen gehalten hat. Die Frage, ob ein Strafantrag vorlag, habe sich während der Verhandlung gar nicht gestellt, sagt Neubeck. Er verurteilte Nerling in der Annahne, dass es den Antrag gab.

"Unter welchen Umständen er verschwunden ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen"

Die Dachauer Polizei stellt das Verschwinden ebenfalls vor Rätsel. Zugang zu den Akten auf dem Revier haben laut Pressesprecher Scheid einzig die Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte. Scheid selbst ist sich ziemlich sicher, dass er beide Strafanträge mit eigenen Augen gesehen hat. Dass ein Strafantrag spurlos verschwindet, sei überaus ungewöhnlich. "Ich habe das so noch nicht erlebt."

Die Chance, dass sich der Fall noch aufklärt, schätzt Scheid mittlerweile als gering ein. "Unter welchen Umständen er verschwunden ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen", sagt er.

Nikolai Nerling, der sein rechtsextremes Gedankengut geschickt am Rande der Legalität im Internet verbreitet, dürfte das gerne hören. Eine zusätzliche Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs inklusive einer Geldstrafe bliebe ihm damit erspart. Doch der 40-Jährige will das Urteil des Landgerichts, das ihm eine Geldstrafe von 6000 Euro einbrachte, dem Vernehmen nach ohnehin nicht annehmen. Nerling kündigte auf seinem Telegram-Kanal bereits an, in Revision gehen zu wollen.
[close]

Warum bitte sollte man keine Kopie von einem Strafantrag machen dürfen?  :scratch: Ich habe schon drölfzig Strafanträge gestellt und bisher immer eine Kopie bekommen. Selbst wenn das auf der Straße war, dann wurde das zugeschickt. Meist muss man den eh nochmal unterschreiben, weil die IT auf der Wache das Formular ausspuckt beim Anlegen des Vorgangs.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11806 am: 4. Dezember 2020, 09:37:04 »
Moment mal... das hat ein Geschmäckle: die Staatsanwaltschaft muß doch vor der Anklageerhebung prüfen, ob ein wirksamer Strafantrag vorliegt, und das Gericht vor Eröffnung des Hauptverfahrens nochmals.

Das sowohl die StA als auch der Amtsrichter derart geschlampt haben sollen, fällt schwer zu glauben. Wenn aber der Strafantrag aus der Akte verschwunden sein sollte, müßte das doch anhand der Foliierung auffallen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11807 am: 4. Dezember 2020, 10:51:44 »
Die Geschichte lässt doch zweierlei Möglichkeiten zu: entweder wurde geschlampt oder irgend bajuwarischer Cop ärgerte sich darüber, dass es hier im Forum nur einen Strang zu den "Sächsischen Verhältnissen" gibt und half ein wenig nach. So oder so, wie kann so etwas verschwinden und inwiefern ist ein Stück Papier überhaupt relevant, werden die Akten tatsächlich noch ausschließlich in Papierform geführt? Ich mit meiner Schlafschaf-Einfältigkeit möchte mir doch vorstellen, dass alles digitalisiert wird und man so, wenn ein Papierstück abgängig ist, den Eingang und Inhalt eines Papieres nachvollziehen kann.
Hirsche nicht aufs Sofa!
 
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Offline Anmaron

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11808 am: 4. Dezember 2020, 10:53:05 »
Vielleicht hat ein Bleistift zum Foliieren gefehlt.

Was Digitalisierung betrifft: https://m.youtube.com/watch?v=7FeqF1-Z1g0
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2020, 10:54:49 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11809 am: 4. Dezember 2020, 11:58:37 »
Gerichtsakten werden nicht digitalisiert. Es gibt erst Testläufe zur digitalen Akte.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11810 am: 4. Dezember 2020, 12:30:10 »
...inwiefern ist ein Stück Papier überhaupt relevant...

Ein Strafantrag bedarf der Schriftform incl. Unterschrift.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11811 am: 4. Dezember 2020, 12:33:13 »
Gerichtsakten werden nicht digitalisiert. Es gibt erst Testläufe zur digitalen Akte.
Unbestätigten Meldungen zufolge werden in den Gerichten bei den Aktenkarren, die auf den Fluren hin- und hergeschoben werden, 
gerade die Winterreifen montiert (oder auch nicht).  ;D
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Noldor

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11812 am: 4. Dezember 2020, 13:03:18 »
Gerichtsakten werden nicht digitalisiert. Es gibt erst Testläufe zur digitalen Akte.
Unbestätigten Meldungen zufolge werden in den Gerichten bei den Aktenkarren, die auf den Fluren hin- und hergeschoben werden, 
gerade die Winterreifen montiert (oder auch nicht).  ;D

Und die Schneeketten sind momentan nicht erhältlich. ;)

Etwas ernster: https://legal-tech-blog.de/das-bea-und-der-aktenkarren-gedanken-von-prof-christian-wolf
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11813 am: 4. Dezember 2020, 13:06:23 »
Gerichtsakten werden nicht digitalisiert. Es gibt erst Testläufe zur digitalen Akte.

Ich hier in Bayern bekomme regelmäßig digitalisierte Gerichtsakten - von Zivilgerichten. Da ist dann jedes relevante Blatt eingerahmt von im Durchschnitt 5 Begleitpapieren (beA, Signaturen, Prüfprotokolle etc.). Dies fördert die schnelle Bearbeitung ungemein, insbesondere dann, wenn jedes Blatt einzeln als PDF abgespeichert wird und keine Gesamakte erstellt wurde.
Die Datenträger sind mit einem Password versehen, das mit getrennter Post verschickt wird. Nach der 2. Akte kenne ich jetzt den (sehr einfachen) Algorithmus, wie das Passwort generiert wird. Zum Entsperren braucht man einen Windows-PC, mein Mac macht so etwas nicht. Also muss es einen Sekretärin machen, die Akte auf USB usw. Sehr praktisch!
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2020, 13:08:58 von Knallfrosch »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11814 am: 4. Dezember 2020, 15:22:28 »
Beliebtes Nebenthema: Haverbeck fährt wieder in den Bau ein.


Wenn Nikkilein mal Nägel mit Köpfen machen würde, könnte er sie beim Hofgang sehen (ja, Knäste sind in der Regel nach Geschlechtern getrennt - trotzdem habe ich gerade Kopfkino).


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ursula-haverbeck-holocaustleugnerin-in-berlin-erneut-zu-haft-verurteilt-a-47e2299e-eb43-401f-b1ad-b4dd989a8813
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11815 am: 4. Dezember 2020, 16:11:46 »
Beliebtes Nebenthema: Haverbeck fährt wieder in den Bau ein.
Nur mal so:
Der Zeuge machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Demnach hätte er sich durch seine Aussage, so diese wahrheitsgemäss gewesen wäre, selbst belastet.
Das belastet einen dann schon, oder?

Mich persönlich würde es jedenfalls erheblich belasten.
 ;)
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11816 am: 4. Dezember 2020, 16:42:16 »
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, läuft gegen den Volksblödi wegen der Veröffentlichung des entsprechenden Videos mit Haverbeck doch ebenfalls noch ein Verfahren. Da ja jetzt die Holocaustleugnung der Nazioma belegt wurde, steigen deswegen nicht auch die Chancen des Volksblödis auf eine Verurteilung?

Ich finde übrigens, nachdem wir hier auf 788 Seiten auf dem armen Volkslügner so rumgehackt haben, ist jetzt wirklich doch mal Zeit für ein deutliches Lob: Lieber Volksblödi, mit der Publikation deines Videos mit Haverbeck bei YT hast du dafür gesorgt, dass sie gleich nach der Verbüßung ihrer letzten Strafe wieder für ein Jahr einfährt und eventuell im Gefängnis stirbt.
Das hast du gut gemacht und zumindest auf meiner Seite herrscht Dankbarkeit! Weiter so!
Du schläfst bestimmt die nächsten Tage ganz besonders gut.
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2020, 16:55:55 von Metamaterie »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11817 am: 4. Dezember 2020, 16:51:33 »
Bin gespannt, wann die grüne Minna an ihrem Haus vorfährt um die Nazioma abzuholen. Bei Gericht ist sie ja wieder nicht erschienen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11818 am: 4. Dezember 2020, 17:04:44 »
Gemach, gemach, liebe Mithetzer! Bevor Oma Hetz wieder in den Genuss der Vollpension auf Staatskosten kommt, steht noch eine Berufung beim Landgericht Berlin und eine Revision beim Kammergericht aus. Mit den möglichen Ehrenrunden, die sich daraus ergeben und so weiter. Daneben steht in Hamburg eine vergleichbare Tour aus. Wegen der möglichen Gesamtstrafenbildung wird man, je nachdem wer eher fertig ist (im Moment hat ja überraschenderweise Berlin die Nase vorn, ich glaube, davon sind wir alle sehr verwundert), auf den jeweils anderen Stadtstaat warten. Dieses WeihnachtenJulfest wird Oma Hetz also in Freiheit verbringen und über das nächste würde ich hier nicht spekulieren wollen.

Was den Obersturmbannleerer angeht: Natürlich kann man ihm sein Schweigen heute nicht negativ auslegen. Er würde sich damit maximal verdächtig machen und die StA motivieren, mal zu prüfen, was da war. Aber es läuft wohl ein Verfahren, weswegen sich nichts ändert. Durch die Verurteilung von Oma Hetz sind seine Chancen sicher nicht gestiegen. Die Verfahren sind zwar voneinander unabhängig, die jeweiligen Tatrichter können also völlig unabhängig den Sachverhalt feststellen und rechtlich beurteilen. Allerdings begründet die Entscheidung bei Oma Hetz durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es beim Leerer zumindest grundsätzlich auf Verurteilungskurs steht. Mal sehen, ob es richtig teuer wird, oder ob er die nächsten drei Jahre Kreide frisst, weil es ein paar Monate Haft sind, die drohen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gregor Homolla

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11819 am: 4. Dezember 2020, 17:16:54 »
Man vergebe mir meinen Zynismus.
Was für die Oma lebenslänglich wäre, geht dem Nervling am Inhalt seiner Mütze vorbei.
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Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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