Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, läuft gegen den Volksblödi wegen der Veröffentlichung des entsprechenden Videos mit Haverbeck doch ebenfalls noch ein Verfahren. Da ja jetzt die Holocaustleugnung der Nazioma belegt wurde, steigen deswegen nicht auch die Chancen des Volksblödis auf eine Verurteilung?
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Schaun wir mal. Alleweil werden es ihm die weniger hellen unter seinen Standesgenossen wohl übel nehmen, Oma Hetz nicht rausgehauen zu haben.
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Was den Obersturmbannleerer angeht: Natürlich kann man ihm sein Schweigen heute nicht negativ auslegen. Er würde sich damit maximal verdächtig machen und die StA motivieren, mal zu prüfen, was da war.
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Das Aussageverweigerungsrecht gibts nicht geschenkt. Wir haben den Grundsatz, daß sich ein Beschuldigter nicht selbst zu belasten braucht, eben auch nicht über den Umweg der Zeugeneigenschaft in einem anderweitigen Verfahren. Damit kann nicht jeder kommen, da muß schon etwas Handfestes dran sein. Dann ist das Gericht auch verpflichtet, den Betreffenden unmißverständlich auf sein Recht zu belehren und auch über die Folgen, die daraus erwachsen, wenn er darauf verzichtet.
Dagegen überlegt es sich mancher zweimal, sich auf ein Aussageverweigerungsrecht zu berufen, welches Staatsanwalt und Gericht noch nicht auf dem Schirm haben. Die Frage ist hier aber ohnehin von akademischer Natur. Nerling hat Oma Hetz' Äußerungen aufgenommen und veröffentlicht. Zur Argumentation Nahraths, seine Mandantin sei von Nerling getäuscht worden, ist bei Lichte betrachtet nichts wirklich Sinnvolles beizutragen. Unter anderen Umständen würde man ihn gar nicht erst geladen haben. Doch jedes Argument, was man dem Manne ohne wirkliche Not nicht abschneidet, ist eines zuviel.