Natürlich braucht "es" kein solches Gutachten, aber diejenigen, die solche "Gutachten" erstellen, verbreiten oder auf diese verweisen, "brauchen" sie.
Und zwar aus einem Grund: Dass der Holocaust stattgefunden hat, dass er in allen wesentlichen Punkten so stattgefunden hat und dass es eben auch Massenvergasungen (mit Zyklon B, mit CO bzw. Motorabgasen) als Teil des Holocausts gegeben hat, ist wissenschaftlich so gut belegt, dass es keine ernsthaften Zweifel daran geben kann. Das führt dann auch zur "Offenkundigkeit" bei der strafrechtlichen Verfolgung von Holocaustleugnung.
Das Problem der eingangs erwähnten Leute ist, dass sie sehr wohl wissen, dass der Holocaust stattgefunden hat, dass sie ihn auch billigen, aber nicht offen für ihre damit verbundenen politischen Ansichten werben können, ohne sogleich auf heftigen Widerstand zu treffen. Man kann, jedenfalls in Europa, nicht wirklich sagen: "Ich finde das NS-Regime gut", ohne dass einem sogleich vorgehalten wird, dann finde man ja auch Massenvernichtung unschuldiger Menschen, nämlich den Holocaust, gut.
Also müssen diese Leute den Holocaust leugnen oder wenigstens verharmlosen, sonst können sie nicht erfolgreich für ihre politischen Ansichten werben. Da aber die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust strafbar ist, brauchen sie irgendein Argument, das zumindest den Anschein erweckt, es gäbe irgendwelche Zweifel, die Sachlage sei nicht so eindeutig und die historische Forschung irgendwie "offen".
Da es ein solches Argument nicht gibt und nicht geben kann, müssen sie eben selbst etwas erfinden, was wenigstens den Anschein erweckt, ein solches wissenschaftliches Gegenargument zu sein.
Die erwähnten "Gutachten" von Leuchter, Rudolf oder Lüftl sind denn auch alle nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitet worden. Sie täuschen aber Wissenschaftlichkeit vordergründig vor, etwa durch einen Anmerkungsapparat, durch Verweis auf Literatur (die allerdings zumeist aus den eigenen Kreisen stammt) oder auf Quellen, die meist einseitig und sinnverstellend zitiert oder schlicht verfälscht werden. Daher ergibt meist schon eine oberflächliche Prüfung, dass diese "Gutachten" nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen und inhaltlich falsch sind.
In der Praxis sind denn auch alle bisherigen Versuche, mit solchen pseudowissenschaftlichen "Gutachten" vor Gericht etwas zu erreichen, gescheitert, und zwar nicht nur vor deutschen Gerichten, sondern durchaus auch vor Gerichten im angelsächsischen Raum.