@Gelehrsamer Das wurde bereits im SSL-Wiki eingetragen, aber dennoch Danke für den Link.
Man beachte:
Zuvor war N. angehört worden.
Wir leben ja in einem Unrechtsstaat ...
Anschließend hatte er in einer Mail an seine „Freunde, Unterstützer und Beobachter“ behauptet, er habe sich weder zum Nationalsozialismus bekannt noch den Holocaust infrage gestellt und auch nicht als Reichsbürger die Existenz der BRD geleugnet.
Nein, hat er natürlich nicht. Und er ist ja ganz und gar nicht politisch rechts, kein RD, alles nur Lüge ...
Schon damals hatte N. angekündigt, er werde gegen eine mögliche Entlassung „öffentlich vorgehen“ und sich dagegen wehren.
Was er unter "öffentlich vorgehen" versteht, ist mir schleierhaft. Überhaupt meint unsere "Kundschaft" offenbar, durch lautes Plärren in YT-Videos u. dgl. irgend etwas beeinflussen zu können. Gegen eine Kündigung wehrt man sich nach wie vor am besten vor dem Arbeitsgericht. Kleiner Hinweis am Rande: Erhält man eine fristlose Kündigung, ist der Gang zum Arbeitsgericht ohnehin zwingend, denn sonst wird es schwer mit jeder Art von ALG.
@Gast aus dem Off Aus meinem ehemaligen Deutsch-Arbeitsheft des dritten Schuljahres: "Finde den Fehler: Er ist einen lieben Knaben."