Das bedeutet:
Rechtsstaatlich ist die "Reichsbank" keine Bank. Sondern ein angemietetes Gebäude bzw. Räume darin.
Rechtlich vermischst du hier einiges.
Selbst wenn es eine Bank im Sinne eines Kreditinstitutes nach KWG wäre, könte doch eine Filiale X davon problemlos ein angemietetes Gebäude sein.
Und auch privat genutzte Räume können "versiegelt" werden.
Es ist nichts zu versiegeln, da das rein formal privat genutzte Räume sind.
Formal in Bezug auf welche "Form" ?
Privat genutzte Räume sind das nicht, dienen sie doch der gewerblichen Tätigkeit, auch wenn keine Gewerbeanmeldung vorliegt und alles teilweise unter
dem Deckmantel der angeblichen Gemeinnützigkeit verschleiert wird
und auch wenn ein(e) ReichsbankmitarbeiterIn vielleicht mal auf der hölzernen "Reichsbank" ein privates Nickerchen gemacht hat
Ich würde es einfacher erklären:
Da es alle diese "Unternehmen" rechtsstaatlich nicht gibt, handelt Herr Fitzek als Kaufmann oder als Privatperson.
Seine Unternehmungen "existieren" schon in unserem Rechtsstaat. Es gibt als juristische Personen einen e.V. und mehrere n.e.V.
Hinsichtlich der Haftung wurde von offiziellen Stellen bereits die Einschätzung abgegeben, dass PIF in allen der Hauptverantwortliche bzw. Hintermann ist.
Als Privatperson kann PIF m.E. in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht angesehen werden, da er mit seinen Unternehmungen seinen eigenen Lebensunterhalt bestreitet.