Autor Thema: 2. Razzia im Königreich (März 2014)  (Gelesen 61933 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #300 am: 10. Juli 2014, 23:53:20 »
Leute, ladet zwei quirlige technikaffine Kinder im Grundschulalter mit ein, jedes eine Taschenlampe und irgendwas lärmendes in die Hände gedrückt, und die Sache läuft wie geschmiert. Am besten Geschwister, die streiten am besten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Wittenberger

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #301 am: 13. Juli 2014, 01:17:02 »
Ich habe mir den Stand der Dinge mal angeschaut.

Bei den ausgehängten Zwangsversteigerungen ist keine dabei, die irgendwie mit Herrn Fitzek in Verbindung stehen könnte.

Die "alternative Stadtinformation" ist in der Coswiger Straße, also die Rückseite der "Reichsbank". Sie fällt nicht ins Auge: Links daneben ist eine Videoinstallation, rechts daneben eine Neueröffnung mit Namen "These 62". Diese "alternative Stadtinformation" hat einige kostenfreie Tourismusheftchen wie sie auch in anderen Geschäften ausliegen sowie Kram über das "Königreich" usw.

Die Reichsbankseite in der Schloßstraße, dort war der Schriftzug "Königliche Reichsbank" vor die Fassade gehängt, das hatten die Polizisten abgebaut, wie man hört übrigens nicht zum ersten Mal. Dort steht nun wieder direkt an der Fassade "Königliche Reichsb...". In den Schaufenstern waren von Polizisten zwei Schriftzüge abgeklebt worden, dort steht jetzt wieder "Königliche Reichsbank"  voll ausgeschrieben.

Die Kreisverwaltung wird es "freuen", deren Bauaufsicht ist da zuständig.
 

Offline Mad Dog

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #302 am: 13. Juli 2014, 05:14:58 »
Hi.

Die Kreisverwaltung wird es "freuen", deren Bauaufsicht ist da zuständig.

Naja, deren Arbeitsehrgeiz in Sachen PIF kennen wir ja alle.
So langsam drängt sich der Gedanke auf, Ordnungsrecht, Baurecht und Personalrecht sind in Wittenberg Fremdworte, so hilflos, wie die agieren.
Vielleicht ist da mal Nachhilfe durch die BAFin angesagt.

Ist Wittenberg wirklich so pleite, dass die sich keine Ersatzvornahmen leisten können, oder sind die einfach nur unfähig?
Möglichkeiten gäbe es ordnungs- und verwaltungsrechtlich so einige.
Warum geht man nicht einfach über den Hauseigentümer als Zustandsstörer?
Dürfte eher zum Erfolg führen, als die drölfzigste Verfügung an PIF und Co..

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 13. Juli 2014, 05:28:16 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Müllmann

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #303 am: 13. Juli 2014, 07:22:50 »
Mal anders gefragt, gibt es in Sachsen-Anhalt keine Kommunalaufsicht, die den Fall mal langsam an sich ziehen könnte?
 

Offline BlueOcean

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #304 am: 13. Juli 2014, 09:54:50 »
Bei den ausgehängten Zwangsversteigerungen ist keine dabei, die irgendwie mit Herrn Fitzek in Verbindung stehen könnte.

So etwas dauert erfahrungsgemäß lange. Außerdem steht neben Peter Fitzek als Eigentümer und der Bundesrepublik/Bundesfinanzverwaltung als Berechtigte der Zwangssicherungshypotheken noch die "Grau und Lieder GbR Grundstückgemeinschaft" mit einer Vormerkung im Grundbuch, was die Durchführung einer Zwangsversteigerung verkompliziert. In der Langfassung des MDR-Interview hat Peter auch kurz halb gehöhnt und halb gemault, dass das Hauptzollamt im Auftrag der BaFin mit allen Beteiligten im Gespräch ist.

An anderer Stelle hab ich mittlerweile die Aussage gefunden, dass der ursprüngliche Besitzer, die Paul-Gerhardt-Stiftung, das Objekt nicht an Fitzek, sondern an einen lokalen gewerblichen Interessenten verkauft hat bei dem eine Verbindung zu Peter Fitzek zu erkennen war. Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Fitzek, auch nach eigener Aussage, den wohl in Raten vereinbarten Kaufpreis nicht voll aufbringen konnte (und dem "Spaß", dass das Finanzamt die Grunderwerbssteuer wohl beim Verkäufer eingefordert hat, weil Fitzek die Zahlung verweigert hat) erscheint mir mittlerweile folgendes Szenario wahrscheinlich:

Die "Grau & Lieder GbR" war vermutlich der erste Käufer und hat das Objekt dann ihrerseits an Fitzek veräußert. Die Vormerkung zur Rückübertragung könnte schon seit Verkauf im Grundbuch gestanden haben (als Absicherung, dass der vollständige Kaufpreis entrichtet wird) oder wurde eingetragen als Fitzek im letzten Herbst die fällige Rate nicht zahlen konnte.

In wie weit die "Grau & Lieder GbR" mit Fitzek verbandelt ist oder nur ein weiteres Opfer darstellt (oder irgendetwas dazwischen) ist schwer zu beurteilen. Aber besonders glücklich dürften sie mit der jetzigen Situation auch nicht sein.

An einer Tatsache gibt es aber wohl kaum etwas zu deuteln: Die Immobilie ist weg, weil Fitzek weder den Kaufpreis noch die Zwangsgelder aufbringen kann. Etwaige Rückzahlungen der von Fitzek für die Immobilie schon bezahlten Summen wird die BaFin dankend einstreichen. Und dass der Scherzbeutel die Immobilien immer noch fröhlich als Sachwertdeckung seiner "Währungen" bezeichnet, ist schlicht und ergreifend Betrug. Wie so vieles im Königreich des Pluralpeter.
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Offline Decimus

Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #305 am: 13. Juli 2014, 13:41:21 »
Hi.

Die Kreisverwaltung wird es "freuen", deren Bauaufsicht ist da zuständig.

Naja, deren Arbeitsehrgeiz in Sachen PIF kennen wir ja alle.
So langsam drängt sich der Gedanke auf, Ordnungsrecht, Baurecht und Personalrecht sind in Wittenberg Fremdworte, so hilflos, wie die agieren.
Vielleicht ist da mal Nachhilfe durch die BAFin angesagt.

Ist Wittenberg wirklich so pleite, dass die sich keine Ersatzvornahmen leisten können, oder sind die einfach nur unfähig?
Möglichkeiten gäbe es ordnungs- und verwaltungsrechtlich so einige.
Warum geht man nicht einfach über den Hauseigentümer als Zustandsstörer?
Dürfte eher zum Erfolg führen, als die drölfzigste Verfügung an PIF und Co..

Greetz
Mad Dog

Nicht zu vergessen die Gewerbeanmeldung, die Pluralpeter vor den Augen der Beamten vom Gewerbeamt zerrissen hat. Nichts ist passiert.
 

Offline hair mess

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #306 am: 13. Juli 2014, 14:07:42 »
Wie ging es denn richtig.
Fitze müsste jede seiner Tätigkeiten anmelden.
Für das meiste bräuchte er Sonderzulassungen, die er ohnehin nicht hat.
Also müsste ihm das Gewerbeamt die Tätigkeit sowieso wieder untersagen.
Und diese Untersagung überwachen.
So ist es gleich einfacher.
Allerdings können auch nicht angemeldete Betriebe untersagt werden.
Nur tun das die wenigsten Aufsichtsbehörden. Warum auch immer.
Jedenfalls holen dann halt andere Behörden die Kohlen aus dem Feuer.
So wie in diesem Fall die BaFin. Der Föderalismus und die Selbstverwaltung der Gemeinden ist nicht immer hilfreich.
Hier müsste dringend eine konzertierte Aktion jede Tätigkeit blockieren.
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Offline Leonidas

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #307 am: 13. Juli 2014, 14:37:41 »
Wie ging es denn richtig.
Fitze müsste jede seiner Tätigkeiten anmelden.
Für das meiste bräuchte er Sonderzulassungen, die er ohnehin nicht hat.
Also müsste ihm das Gewerbeamt die Tätigkeit sowieso wieder untersagen.
Und diese Untersagung überwachen.
So ist es gleich einfacher.
Allerdings können auch nicht angemeldete Betriebe untersagt werden.
Nur tun das die wenigsten Aufsichtsbehörden. Warum auch immer.
Jedenfalls holen dann halt andere Behörden die Kohlen aus dem Feuer.
So wie in diesem Fall die BaFin. Der Föderalismus und die Selbstverwaltung der Gemeinden ist nicht immer hilfreich.
Hier müsste dringend eine konzertierte Aktion jede Tätigkeit blockieren.

Die Behörden in den Gemeinden und Städten sind relativ träge. Ich habe Fälle in meiner Mandantschaft, wo Unternehmer mehr als zwei Jahre weder Steuern noch sonstige Abgaben bezahlt haben und so gut wie nicht sanktioniert wurden.

Woher soll es auch kommen, bei uns im Süden ist der Personalmangel in den Ämtern greifbar, außerdem habe ich manchmal den Eindruck, dass Frechheit tatsächlich siegt.
Hinzu kommt, dass persönliches Engagement und das Tragen von Verantwortung in der Verwaltung nicht wirklich erwünscht ist.

Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 

Offline hair mess

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #308 am: 13. Juli 2014, 14:56:57 »
Zitat
dass persönliches Engagement und das Tragen von Verantwortung in der Verwaltung nicht wirklich erwünscht ist.
teilweise mit Hohn und Spott sanktioniert wird. Neudeutsch: Mobbing. Das Vorbild zeigt, dass es Alle so könnten.
Und in Zeiten des Personalmangels und der darin begründeten Überalterung können es eben nicht mehr alle so. Also werden die verantwortlich Handelnden hinterwandert.
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Offline Lisa

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #309 am: 13. Juli 2014, 15:03:05 »
Und die Deppen können das dann als "Das System liegt in den letzten Zügen!" interpretieren. Schade eigentlich.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline hair mess

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #310 am: 13. Juli 2014, 15:08:13 »
eigentlich braucht es eigentlich nie. Eigentlich ist eigentlich immer falsch.
Einfach nur schade. Und Schade kommt von Schaden.
Den haben wir Alle aus einer Vereuropäisierung unserer Verwaltung.
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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #311 am: 13. Juli 2014, 15:54:02 »
eigentlich braucht es eigentlich nie. Eigentlich ist eigentlich immer falsch.
Einfach nur schade. Und Schade kommt von Schaden.
Den haben wir Alle aus einer Vereuropäisierung unserer Verwaltung.
Hast ja eigentlich recht.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Decimus

Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #312 am: 13. Juli 2014, 18:10:25 »
Den haben wir Alle aus einer Vereuropäisierung unserer Verwaltung.

Was meinst Du damit?
 

Offline Wittenberger

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #313 am: 13. Juli 2014, 19:18:29 »
Möglichkeiten gäbe es ordnungs- und verwaltungsrechtlich so einige.
Warum geht man nicht einfach über den Hauseigentümer als Zustandsstörer?
Wenn ich genaueres wüßte, würde ich es hier nicht erzählen.

So einfach wie es auf den ersten Blick aussieht ist es ja nicht: Eine Verfügung muss ausgearbeitet und geprüft werden. Dann muss sie zugestellt werden. Dann gibt es eine Widerspruchsfrist. Dann kommt ein 13-seitiger Widerspruch, der rechtlich gewürdigt werden muss: Herr Fitzek muss genau so wie jeder andere behandelt werden. Irgendwann geht es mal los oder eher nicht: Herr Fitzek gilt als gewalttätig, Amtshilfe bei der Polizei ist anzufordern. Und dann noch Zuständigkeiten: An der Fassade ist die Kreisverwaltung, auf dem Schaufenster die Stadtverwaltung zuständig.

Eins wird gern übersehen: Herr Fitzek ist nicht der einzige auf der Welt. Die Verwaltungen haben auch ohne ihn gut zu tun, andere Bürger und Firmen haben das Recht, daß auch ihre Anliegen bearbeitet werden.

Ja, es gibt Kommunalaufsichten. Das Verfahren dorthin gezogen werden ist ausnehmend selten.
 

Offline Wittenberger

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Re: 2. Razzia im Königreich (März 2014)
« Antwort #314 am: 13. Juli 2014, 19:40:21 »
Wie ging es denn richtig.

Allerdings können auch nicht angemeldete Betriebe untersagt werden.
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So einfach ist das alles doch nicht. Alles steht und fällt mit der Frage ob ein Gewerbe vorliegt. Ganz einfach ist das bei größeren Betrieben, die sich erweitern. Die wollen das, da wirken auch Anordnungen, Bescheide, die wollen ja Geld damit verdienen. Anders sieht der Graubereich aus:

Also ich miete in der Innenstadt einen Laden, stelle einen Schaukelstuhl und drei Tische rein, schreibe "begehbares Kunstwerk" drüber und schließe die Tür auf: Ist das Gewerbe? Oder: Ich stelle einen Tisch und 13 Stühle rein und schreibe "Gesprächskreis Kornkreise in Sandkästen" drüber und schließe auf - ist das Gewerbe? Wenn es das wäre, wird es lustig: Dann müssen 10% aller Läden der Innenstadt sofort schließen.

Und nun die "Reichsbank": Der Betrieb ist untersagt, BaFin hat alles mitgenommen. Abwicklung ist angeordnet, es gibt einen beauftragten Abwickler. Kann in der Situation eine Verwaltung ernsthaft die Anmeldung eines Gewerbes fordern?

Einige Forderungen hier im Forum klingen schon etwas nach Diktatur. Aber Deutschland ist keine Diktatur, da geht alles ganz langsam nach Gesetz. Das ist manchmal ein Nachteil. Und bitte eins nicht vergessen: Verwaltungen dürfen nicht nach jedem Verwaltungsakt eine Pressemitteilung schreiben, da greift dann wieder der Datenschutz. Es gibt so einige Dinge, die daher nur gerüchteweise öffentlich wurden. Denn nur Herr Fitzek informiert - und das ist eine eher einseitige Informationslage.
 
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