Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305639 mal)

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Offline Aluhutträger

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #810 am: 26. September 2018, 00:24:38 »
Zur Aktion: Juden in der AfD" fällt mir nur ein: Auch unter Hitler sind erst mal einige Juden Feuer und Flamme gewesen für die "Alternative NSDAP", da gab es auch viele "Patrioten". Von den vielen Homosexuellen in der Partei mal gar nicht zu reden.

Das bittere Ende kam dann ja für alle...außer sie konnten es erfolgreich verheimlichen.

Vielleicht sollte man der AfD symbolisch den "Ernst-Röhm-Gedächtnis-Preis" für gelungene Integration diskriminierter Minderheiten überreichen? :liar:
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #811 am: 26. September 2018, 17:32:17 »
Die Verteidiger des christlichen Abendlandes schäumen schon:


Zitat
Laut einem Beschluss des Kirchentagspräsidiums sind Mitglieder der AfD auf dem evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund nicht erwünscht. Bei den betroffenen Parteivertretern stößt dies nun auf scharfe Kritik.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/evangelischer-kirchentag-will-keine-afd-politiker-als-redner-15807904.html?utm_content=buffer1a82a&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=GEPC%253Ds6
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Captain Ricard

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #812 am: 26. September 2018, 17:49:56 »
Leider hinter einer Paywall, aber vielleicht hat ja einer der Foristen Zugang?

Zitat
Falschbeschuldigung
:
Eine passende Lüge
Ausländer quält deutsche Frau, was für eine Story für die AfD. Allein: Sie stimmt nicht.

Von Miguel Helm und Daniel Müller
12. September 2018, 16:59 Uhr Editiert am 16. September 2018, 8:31 Uhr DIE ZEIT Nr. 38/2018, 13. September 2018

"Widerwärtig: Iraker quält Frau bestialisch über ein halbes Jahr", postet die AfD auf ihrer Facebook-Seite. Die Geschichte war ausgedacht.

(...)

https://www.zeit.de/2018/38/falschbeschuldigung-hussein-h-erfindung-luege-afd

Spoiler

Die Geschichte, die Tanja G. den Beamten des Polizeiabschnitts 65 in Berlin erzählt, ist die Geschichte eines Monsters. Sie handelt von einem 19-jährigen Flüchtling namens Hussein H. Und sie geht so: Tanja G. und Hussein H. sind seit acht Monaten ein Paar. Sie ist zehn Jahre älter als er. Sie lieben sich leidenschaftlich. Sie streiten sich laut. Doch am 13. September 2017 ist alles anders. Da ist Hussein H. plötzlich ganz still.

Tanja G. ist fast nackt, trägt nur einen BH, als Hussein H. seine Freundin aufs Sofa stößt. Er bindet ihre Hände mit einem Ladekabel zusammen und die Füße mit seinem Gürtel. Um ihren Mund wickelt er Leggings. Dann, so schildert sie es, holt er die Rasierklingen. Setzt an, schneidet tief in ihren Arm, setzt ab. Setzt wieder an, schneidet tief in ihren Oberschenkel, setzt wieder ab. Zehn Mal wiederholt er diese Bewegung. Hussein H. fährt mit seinen Fingern über die offenen Wunden, leckt das Blut ab und spuckt es ihr ins Gesicht. Du ♥♥♥, sagt er, du Stück Dreck. Mehr als eine halbe Stunde lang dauert es. Dann geht Hussein H. in die Küche und kommt mit Salz und einer Zitrone zurück, vermischt beides miteinander. Er reibt die Flüssigkeit in die offenen Wunden. Es brennt höllisch, sie schreit, er macht Fotos. Wie von einer Trophäe.

Tanja G. erzählt bei der Polizei, dass Hussein H. eifersüchtig gewesen sei, weil sie sich mit zwei Männern am Alexanderplatz getroffen habe. Dafür sollte sie bestraft werden. Es sei nicht das erste Mal gewesen. Ein halbes Jahr lang habe er ihr ständig ins Gesicht geschlagen, sie in ihrer Wohnung eingeschlossen, sie mit dem Tode bedroht. Einmal habe er versucht, ihr eine Brustwarze abzuschneiden. Hussein H. kommt im Oktober 2017 in Untersuchungshaft.

Für die AfD gibt es keinen besseren Zündstoff als einen sadistischen Flüchtling

Als der Prozess am 2. Mai 2018 vor dem Berliner Landgericht beginnt, veröffentlicht die Boulevardzeitung B.Z. einen Artikel mit der Überschrift: "Geliebte (30) sechs Monate lang gefesselt, geschnitten, gequält!" Wenige Tage später greift die AfD den Fall auf. "Widerwärtig: Iraker quält Frau bestialisch über ein halbes Jahr", postet die Partei auf ihrer Facebook-Seite. Mit Hussein H. habe Tanja G. "den Teufel in ihr Leben gelassen". Den Bürgern sei es nicht zumutbar, "den menschlichen Bodensatz aufzufangen".

Unter dem Text prangt ein Link zum AfD-Mitgliedsantrag. Der Beitrag wird mehr als 5700-mal geteilt, mehr als 1200 Nutzer kommentieren, die Politikerin Erika Steinbach schickt einen wütenden Smiley. Einer fordert: "Solcher Assiabschaum gehört aus dem Land gejagt." Ein anderer: "Der gehört entmannt und dann für immer eingesperrt bei täglich 12 Stunden harter Arbeit." Für die AfD könnte es keinen besseren Zündstoff geben als die Geschichte von Hussein H., dem sadistischen Flüchtling, der seine deutsche Freundin quält.

Allein: Die Geschichte stimmt nicht. Tanja G. hat sich das alles nur ausgedacht.

Der Fall Hussein H. ist ein Lehrstück über ein verunsichertes Land, in dem eine einzige – vermeintliche – Straftat eines Flüchtlings genügt, um einen Sturm maßlosen Hasses loszutreten. Und er ist die Geschichte eines jungen Mannes, der seine Heimat aus Angst vor dem Tod verlässt und sich in seinem neuen Zuhause in die falsche Frau verliebt.

Hussein H. knibbelt unablässig an seinen Fingernägeln. Sein rechter Fuß wippt so schnell auf und ab, als wolle er jeden Moment losrennen. Zehn Monate nach seiner Festnahme wegen einer Straftat, die er nie begangen hat, sitzt er in der Berliner Kanzlei seines Rechtsanwalts Clemens Hof und versucht zu verstehen, was da eigentlich passiert ist in diesem Land, von dem sie im Irak sagten, dort sei alles besser: die Menschen, die Jobs, das Leben.
Dieser Artikel stammt aus der ZEIT Nr. 38/2018. Hier können Sie die gesamte Ausgabe lesen.

Das Leben im Irak, das sei immer nur Krieg gewesen, Terror, Zerstörung. So viele "schlimme Tage", an denen er das Haus nicht verlassen durfte. Wenn er dann doch mal vor die Tür kommt, besäuft er sich mit seinen Freunden. Whisky, Wodka, sie hätten halt vergessen wollen, sagt er. Bereits mit elf beginnt er auf dem Bau zu arbeiten und unterstützt seinen Vater bei der Viehzucht. Und dennoch, sagt er, habe er damals vor knapp drei Jahren nicht weggewollt. Da war ja dieses Mädchen, seine erste große Liebe. Doch diese Liebe durfte nicht sein. Als ihre Eltern erfuhren, dass die beiden miteinander geschlafen hatten, schworen sie Rache. Hussein sollte sterben. Der Vater drängte seinen ältesten Sohn, das Land zu verlassen, kratzte das letzte Geld zusammen, um einen Schleuser zu bezahlen, der den Jungen nach Europa bringen sollte.

Der Schutzlose will Beschützer sein

Über die Türkei, Griechenland und den Balkan gelangt Hussein H. im Herbst 2015 nach Deutschland. Nach fünf Tagen im Ankunftszentrum Halberstadt kommt er nach Berlin. 17 Jahre alt, allein, ohne ein Wort Deutsch in einer Stadt, die schon für jeden 17-jährigen Westfalen oder Franken eine Überforderung wäre. "Ich war sehr traurig und sehr happy", sagt Hussein H. Happy, endlich angekommen zu sein, traurig darüber, allein zu sein.

Er wird in einer Sammelunterkunft untergebracht. Der junge Iraker bräuchte dringend Unterstützung vom Jugendamt, bekommt sie aber nicht. Die Behörden sind am Limit. Er beginnt wieder zu saufen, an manchen Tagen neun Flaschen Bier, dazu einen halben Liter Wodka. Nachts tanzt er im SchwuZ in Neukölln oder in den Clubs rund ums Ostkreuz, nimmt Kokain und Speed. Um an Geld zu kommen, prostituiert er sich. Für ein paar Monate hat er eine Freundin, platonisch nur, sie tut ihm gut, lange Spaziergänge, etwas Konstanz. Doch dann verliert er sein Handy, ihre Nummer und damit die Freundschaft. Er sieht sie nie wieder. Hussein H. weiß nichts mit seinem Leben anzufangen.

In dieser Zeit, im Februar 2017, lernt er am Alexanderplatz über einen Bekannten die zehn Jahre ältere Tanja G. kennen, die genauso wenig mit ihrem Leben anzufangen weiß. Meistens trinken sie einfach. Sie sind noch gar nicht richtig zusammen, als sie ihn fragt: Warum lebst du in diesem scheußlichen Heim? Komm doch zu mir! Und Hussein H. kommt. Zwei Zimmer, Plattenbau in Treptow. Für ihn ein wunderschönes Zuhause. Das erste seit so langer Zeit.

Mit G. und H. finden zwei Ertrinkende zueinander, die sich gegenseitig festzuhalten versuchen und dabei gemeinsam untergehen. Sie ist arbeitslos, planlos und haltlos. Er auch. Wenn sie ihre Probleme nicht mehr aushält, verletzt sie sich selbst, "um Druck abzulassen", wie sie später gegenüber einer Rechtsmedizinerin der Charité zugeben wird. Wenn Hussein H. nicht mehr klarkommt, rennt er weg und kommt oft erst nach 48 Stunden zurück. "Ich habe dann immer getrunken und mich selbst geritzt, danach war mein Herz wieder ruhig."

Später, als Hussein H. in Untersuchungshaft sitzt, wird eine Psychiaterin bei ihm eine Borderline-Störung diagnostizieren. Menschen mit diesem Störungsbild sind oft impulsiv, emotional instabil, in ihrer Selbstwahrnehmung gestört. Viele Borderliner neigen dazu, sich selbst zu verletzen.

Obwohl er sicher war, dass Tanja G. ihn immer wieder betrog, so erzählt H., kam er jedes Mal zurück. Er habe diese Frau ja geliebt. "Sie hat das Gesicht eines Kindes, das mag ich." Er habe sie beschützen wollen, weil sie doch so viele Probleme gehabt habe. Der Schutzlose will Beschützer sein, es kann nicht gut gehen.

Auf seinen nächtlichen Touren gerät H. im Frühjahr und Sommer 2017 ins Visier der Berliner Polizei. Einmal tritt er im U-Bahnhof Alexanderplatz einem Polizeibeamten betrunken gegen das Schienbein, als der ihn auffordert, sich auszuweisen. Ein andermal findet eine Streife bei ihm ein paar Tabletten Ecstasy und geringe Mengen Heroin und Speed. Am 27. September 2017 stellt die Berliner Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen ihn aus. Sie vermutet, dass er Teil der Berliner Drogenhändlerszene ist und flüchten könnte.

Vier Tage später steht ein Bekannter von Tanja G. vor ihrer Haustür. Er will Geld eintreiben, das sie ihm schuldet. Hussein H. ist auch in der Wohnung. Als er von G.s Schulden erfährt, rastet er aus, es kommt zu einem Gerangel, der Bekannte ruft die Polizei. Als die Beamten von Hussein H.s offenem Haftbefehl erfahren, nehmen sie ihn fest. Dann erzählt Tanja G. ihre monströse Geschichte.

Am Morgen danach untersucht eine Rechtsmedizinerin der Berliner Charité die Verletzungen von G. Sie notiert Hautabschürfungen, frische und bereits verheilte Wunden, Narben, 29 insgesamt. Und sie hat offenbar Zweifel an Tanja G.s Geschichte. Denn auf Nachfrage erwähnt G., dass sie sich mit einem Messer die Bauchhaut und den rechten Unterarm aufgeschlitzt habe. Alle anderen Wunden, die stammten von Hussein, ganz sicher. Nach der Untersuchung ruft die Ärztin den verantwortlichen Kriminaloberkommissar an und sagt ihm, dass G.s Verletzungen vermutlich Selbstverletzungen seien. Die meisten Wunden und Narben, die Tanja G. angeblich von Hussein H. zugefügt wurden, verlaufen in geraden Linien. Ein typisches Schnittmuster bei Menschen, die sich selbst verletzen.

Die Rechtsmedizinerin macht dem Kommissar am Telefon deutlich, dass ein weiteres Gutachten nötig sei, in dem sie die Herkunft der Verletzungen interpretieren könne. Doch dazu kommt es nicht. Die Information findet nie den Weg von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft, die zuständig dafür ist, Sachverständigengutachten anzufordern. "Warum dieser Umstand keinen Niederschlag in den Verfahrensakten gefunden hat, ließ sich bis zum Ende der Hauptverhandlung nicht aufklären", werden die Richter in ihrem Urteil notieren. Die Berliner Polizei teilt mit, es habe "nach unseren Informationen kein Telefonat mit der Gerichtsmedizin" gegeben. Fest steht: Wegen dieses Fehlers macht sich der leitende Staatsanwalt Tanja G.s Version der Geschichte früh zu eigen. Der Charité erteilt er lediglich den Auftrag, ein Gutachten über die Frage einer möglichen "dauerhaften Entstellung" der G. zu erstellen.

"Die Zeit geht nicht weg im Knast"

Erst im Mai, mehr als ein halbes Jahr später, findet die Wahrheit durch einen Zufall Eingang in das Verfahren. Als die Vorsitzende Richterin mit der Rechtsmedizinerin einen Aussagetermin vereinbaren möchte, zeigt diese sich erstaunt davon, dass es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist. Schließlich seien die Verletzungen mit großer Wahrscheinlichkeit selbst beigebracht. Da sitzt Hussein H. schon seit sieben Monaten in Untersuchungshaft.

Weil Hussein H. noch unter 21 Jahre alt ist, findet der Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil, abgefasst am 9. Juli 2018, gibt aber Aufschluss über den Verfahrensgang. Denn es war nicht nur das Gutachten, das Tanja G.s Lügengebäude zum Einsturz brachte. Sie hat dazu selbst mit ihrer Aussage beigetragen. Die Richter bescheinigen ihr "Widersprüchlichkeiten" und "eine nur unzureichende Aussagekonstanz".

Zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft am 23. Mai 2018 sind Zuschauer wieder zugelassen – allerdings interessiert sich da längst keiner mehr für den Fall. Der in Berlin als Hardliner bekannte Staatsanwalt Rudolf Hausmann fasst sich kurz. Er spricht von "Pleiten, Pech und Pannen" in der Ermittlung, von einem "Rechtsstaat, der hier Fehler gemacht hat", von einer "erfundenen Geschichte". Am Ende seines Plädoyers zeigt Hausmann auf Hussein H. und beschwört ihn: "Hören Sie mir gut zu, Herr H., halten Sie sich in Zukunft von Frauen wie dieser fern!" Lediglich des Drogenhandels habe sich Hussein H. schuldig gemacht, sagt Hausmann und beantragt vier Wochen Dauerarrest. Ansonsten sei Hussein H. freizusprechen. Die Richter schließen sich dem Antrag in ihrem Urteil an. Hussein H. gilt damit als nicht vorbestraft.

Auch der Staatsanwalt spricht von einer "erfundenen Geschichte"

Was dem Staatsanwalt gelingt, dazu ist die AfD nicht in der Lage. Keine Einsicht, keine Reue, kein Interesse an Aufklärung. Als die ZEIT um ein Gespräch bittet, fordert der Pressesprecher die konkreten Fragen an, dann werde er sehen, ob er einen Gesprächspartner aus der Parteispitze auftreiben könne. Mit den Fragen konfrontiert, ob die AfD irgendwelche Lehren aus dem Fall ziehe, ob sie einen Menschen vorverurteilt habe, fallen dem Sprecher lediglich zwei Wörter ein: "Kein Kommentar."

Erika Steinbach geht ans Telefon und ist entsetzt, als sie hört, wie die Geschichte ausgegangen ist. "Ich finde es katastrophal, wenn man sich so etwas ausdenkt. Diese Person muss hart bestraft werden." Leid tue es ihr aber nicht, damals den wütenden Smiley gedrückt zu haben, das sei schließlich der Stand der Dinge gewesen. Was aber wirklich schlimm sei: dass es in den Medien und im Netz damals so breitgetreten worden sei und jetzt, wo sich die Geschichte als eine ganz andere herausstellt habe, niemand mehr darüber berichte.

Tanja G. empfängt auf jenem Sofa, auf dem sie vor rund einem Jahr angeblich von Hussein H. gefesselt wurde. Der Fernseher läuft, als sie erzählt, dass sie sich vom Rechtsstaat verraten fühlt. Ihre Schwester und ihr Bruder, sagt sie, hätten sich "hardcore" selbst geritzt. Aber sie selbst? "Niemals." Unter ihrer Hose und ihrem T-Shirt lugen die Narben hervor wie rastlose Würmer. Ihr neues Leben sei so viel besser, sagt sie, mit dem neuen Mann an ihrer Seite, einem strenggläubigen Muslim aus Marokko, durch den sie "den richtigen Koran" kennengelernt habe. Mit dem Kind, das sie sehnsüchtig erwartet. Am 10. Oktober, nur neun Tage nach der Festnahme von Hussein H., sei sie schwanger geworden.

Tanja G. trägt ein pinkes Kopftuch, an dem sie aufgeregt zupft, als sie sagt, dass sie ihren neuen Lebensgefährten bald heiraten werde. Es ist gut möglich, dass sie diesen Mann schon kannte, als sie Hussein H. der Verbrechen bezichtigte. Es ist gut möglich, dass sie Hussein einfach loswerden wollte. Aber nein, sagt Tanja G. nun auf ihrem Sofa, "ich hatte einfach Angst vor dem Psycho-Kopf". Das Motiv ihrer Falschbeschuldigung wird wohl nie ganz aufgeklärt werden können.

Und Hussein H.? Jeden Tag in Haft habe er sich gefragt: Warum passiert mir das? So oft habe er in seiner Zelle an Suizid gedacht, so oft nicht schlafen können. "Die Zeit geht nicht weg im Knast." Nun will er endlich was mit seinem Leben anfangen: in den Sprachkurs gehen, auf einer Baustelle arbeiten, Geld verdienen. Wie lange das in Deutschland möglich sein wird, das weiß er nicht. Er wird hier nur geduldet. Aber er weiß, dass dieses Land ihm etwas schuldet. Und wenn es nur die Entschädigung ist für acht Monate Leben, die ihm geraubt wurden.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #813 am: 27. September 2018, 18:49:59 »
"Du kommsch hier net rein!"    ;D

Zitat
or 6 Minuten
AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
AfD-Chefin Alice Weidel darf einem Gerichtsurteil zufolge am Samstag nicht in Dachau auftreten. Hintergrund ist eine Wahlveranstaltung zu Monatsbeginn, bei der es zu Sachbeschädigungen gekommen war. Eine Wiederholung soll so ausgeschlossen werden.

AfD-Chefin Alice Weidel darf kommenden Samstag keinen Wahlkampfauftritt im Dachauer Adolf-Hölzl-Haus abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht München heute entschieden.

Grundsätzlich sind in der städtischen Einrichtung, die nicht weit vom ehemaligen Konzentrationslager Dachau liegt, zwar parteipolitische Veranstaltungen erlaubt. Allerdings waren bei einer AfD-Wahlveranstaltung vor drei Wochen mehrere Plakate gezielt zerstört worden, die für die Interkulturelle Woche in Dachau warben. Die Stadt Dachau hatte der Partei daraufhin untersagt, am Samstag erneut das Adolf-Hölzl-Haus zu nutzen.

Ausnahme aufgrund des Vorgeschehens möglich
Gegen diese Entscheidung hatte die AfD geklagt – und verloren. Angesichts der vorangegangenen Sachbeschädigungen könne die Stadt ausnahmsweise die Nutzung des Hauses verbieten, hieß es in der Begründung des Gerichts.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/afd-chefin-weidel-darf-nicht-in-dachau-auftreten,R4rhpHE
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #814 am: 27. September 2018, 19:23:18 »
.
Also ich bin der Meinung, dass die Dame gut nach Dachau passt, aber wahrscheinlich ist der unterfinanzierte Staat nicht in der Lage genügend Wachpersonal zu stellen.
 

Offline Stief

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #815 am: 27. September 2018, 19:53:00 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #816 am: 27. September 2018, 19:59:24 »
.
Also ich bin der Meinung, dass die Dame gut nach Dachau passt, aber wahrscheinlich ist der unterfinanzierte Staat nicht in der Lage genügend Wachpersonal zu stellen.

Das ist ungefähr genauso unnötig wie die Ausfälle von Frau Weidel.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #817 am: 27. September 2018, 20:13:07 »
vor kurzem erst pöbelnde AfD-D3ppen in einem KZ, wobei ich mich immer noch frage warum der Vorfall nicht sofort gemeldet wurde. Jetzt zerstören sie in einer Einrichtung Plakate, die ihrer schäbigen Ideologie widersprechen. Sauber, diese Superdeutschen. Voller Anstand, Würde und Manieren. Und dieser Pöbel will regieren.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #818 am: 28. September 2018, 08:04:43 »
Zur Aktion: Juden in der AfD" fällt mir nur ein: Auch unter Hitler sind erst mal einige Juden Feuer und Flamme gewesen für die "Alternative NSDAP", da gab es auch viele "Patrioten". Von den vielen Homosexuellen in der Partei mal gar nicht zu reden.

Die NZZ bringt dazu heute einen Gastbeitrag von Michael Wolffsohn.
Seine Kernthese:
Zitat
Juden für AfD oder Le Pen – das ist ein Akt der Verzweiflung. Weder klug noch sympathisch. Es ist Notwehr als Kurzschlusshandlung. Der Teufel lässt sich nicht durch Beelzebub austreiben. Aber das naive «Weiter-So» gegenüber dem islamischen Antijudaismus – er ist noch militanter als der rechte – halten nicht nur Juden für untragbar und unerträglich.


Zitat
GASTKOMMENTAR
Juden in der AfD – verständlich, doch verwerflich

Junge deutsche Juden planen die Gründung der jüdischen Vereinigung in der AfD. Von den Unsäglichkeiten, die sich die Partei in Bezug auf die NS-Vergangenheit leistet, lassen sie sich nicht abschrecken. Es ist dies ein Akt der Verzweiflung – weder klug noch sympathisch und moralisch sowie politisch falsch.

Michael Wolffsohn

28.9.2018, 05:30 Uhr

Vorsicht, heisse Eisen: AfD, Juden, «Juden in der AfD» (JAfD). Die Gründungsversammlung der JAfD findet am 7. Oktober in Offenbach statt. Der Landkreis hat mit rund 35 Prozent den höchsten Ausländeranteil Deutschlands. Viele sind Muslime. Aus ihren Reihen werden dort Juden häufig beschimpft, bedroht und attackiert. Dazu zwei exemplarische Fälle.

Max Moses Bonifer, in Offenbach aufgewachsen, war 2014 Stadtschulsprecher. Bis ihm Mord angedroht wurde. Der Grund? Sein Judentum. Erst vor wenigen Tagen wurde Stadt-Rabbiner Mendel Gurewitz zum wiederholten Mal von einer Gruppe nordafrikanischer Jugendlicher antisemitisch beleidigt. Die Fälle häufen sich, nicht nur in Offenbach. Das ist die eine Seite. Die andere: Juden in einer rechten deutschen Partei. Wie das?

Spoiler
Integration von Anti-System-Anhängern
Am Anfang dominierten Rechtskonservativ-Nationale wie Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel die AfD. Es folgte die stets zwar nationalistisch, doch zugleich vehement projüdisch und proisraelisch argumentierende Frauke Petry. Sie wurde 2017 vornehmlich vom Gauland-Flügel entmachtet. Gaulands persönliche Entwicklung ist ebenso aufschlussreich wie bedenklich. Als CDU-Mann wirkte er lange Jahre im doppelten Sinne verantwortungsvoll. Zum Beispiel als Chef der Hessischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Walter Wallmann, einem ausgewiesenen Freund der Juden und Israels. Inzwischen nennt derselbe Alexander Gauland die NS-Periode deutscher Geschichte einen «Vogelschiss». Wieso stossen trotz solchen Unsäglichkeiten, bei weitem nicht nur von Gauland, ausgerechnet Juden zur AfD?

Der des Antisemitismus unverdächtige Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung gibt zu bedenken: Die AfD sei «als Ganzes nicht antisemitisch», dulde «aber antisemitische Ausfälle wie die Relativierung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen». Womit wir beim politischen Kern des Problems sind: Was tun, um die durchaus vorhandenen Nichtantisemiten und Nicht-NS-Anhänger unter AfD-Mitgliedern wieder oder erstmals für den Anti-NS-Konsens zu gewinnen? Noch schärfer: Was tun, um dieses AfD-Potenzial in unser «System» zu integrieren?

Nicht die graue Theorie, sondern die Praxis bzw. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland liefert eine mögliche Antwort. Unsere traditionellen Parteien haben sowohl Anti-System-Anhänger von rechts als auch von links integriert. Das Stichwort heisst Domestizierung (einheimisch werden, sich zugehörig fühlen) durch Institutionalisierung. Das bedeutet: Weg von Strasse oder Stammtisch, hinein in die demokratischen Institutionen und Parteien. Die AfD bewegt sich (derzeit) innerhalb dieses Rahmens. Ob sie, wie die damals hart am linken Rand und ebenfalls mit Extremisten in ihren Reihen agierende PDS, integrierbar ist, bleibt abzuwarten.

Marsch durch die Institutionen
Integration wurde bereits in der frühen Bundesrepublik der 1950er Jahre mit den «alten Nazis» von CDU/CSU, FDP und, ja, SPD sowie noch mehr von den Sozialdemokraten Österreichs praktiziert. In den 1970/1980er Jahren führten SPD und Grüne vor, wie ausserparlamentarisch oppositionelle (APO) Anti-System-Gruppen ins System eingebunden werden. Ein Teil der APO war zum «Marsch durch die Institutionen» angetreten, um diese zu überwinden. Am Ende wurden die Marschierenden Träger ebendieser Institutionen, dieses Systems, das sich seinerseits auf sie mehr als nur teilweise zubewegte.

Mündliche Empörungsorgien der Systemträger über antisemitische Äusserungen oder Aktionen von Rechten, Linken oder Islamisten sind seit Jahren erfolglos. Antijüdische Ausfälle und Attacken gehören zum deutschen Alltag. Nicht zuletzt in Brennpunkten wie Offenbach oder Berlin. Machen wir uns nichts vor: Verübt werden sie zwar auch von Rechtsextremisten, doch mehrheitlich von Muslimen.

Wird dieser islamische und islamistische Antijudaismus nicht von Politik und Medien ständig verniedlicht oder bestritten? Nach einer jener zahlreichen antijüdischen Gewalttaten erlebten wir im Frühjahr 2018 die Aktion «Deutschland trägt Kippa». War das die Wende? So wenig wie Lichterketten, der im Jahr 2000 von Kanzler Schröder verkündete und, weil unmöglich, absurde «Aufstand der Anständigen», Mahnwachen oder jüngst die Einsetzung von Antisemitismusbeauftragten in Bund und Ländern.

Dass Muslimen in Not, echten Flüchtlingen, zu helfen ist, steht ausser Frage. Ausser Frage steht ebenso die traditionelle Judenfeindschaft im Islam sowie der mit Antijudaismus vermischte Antiisraelismus der arabisch-islamischen Welt. Wer, wie Deutschland, unter Missachtung aller Sicherheitsaspekte und kompetenten Warnungen der Sicherheitsbehörden seit 2015 über eine Million Muslime weitgehend unkontrolliert ins Land lässt, muss sich nicht wundern, dass auch Judenfeinde eintreffen.

Judenfeindschaft verdammen und gleichzeitig möglichen Judenfeinden Tür und Tor zu öffnen, ist bestenfalls naiv. Frankreich bekämpft die antijüdische Gewalt von Muslimen ebenfalls erfolglos. Wen wundert es daher, dass rund 30 Prozent der Juden Frankreichs jüngst die rechtsextreme Marine Le Pen wählten oder eine Mini-Minderheit deutscher Juden zur die AfD wandert?

Die AfD ist sicher keine vernünftige Alternative. Weder für Juden noch für Nichtjuden. Ist es die Linke? Etwa die Linke der britischen Labour Party unter dem offen antisemitischen Jeremy Corbin? Die ebenso nationale wie sozialistische, also national-sozialistische Sahra Wagenknecht schätzt ihn.

Ein Akt der Verzweiflung
Juden für AfD oder Le Pen – das ist ein Akt der Verzweiflung. Weder klug noch sympathisch. Es ist Notwehr als Kurzschlusshandlung. Der Teufel lässt sich nicht durch Beelzebub austreiben. Aber das naive «Weiter-So» gegenüber dem islamischen Antijudaismus – er ist noch militanter als der rechte – halten nicht nur Juden für untragbar und unerträglich.

Linke Salon-Antisemiten wie Jakob Augstein jubilieren. Die Mini-Gruppe von Juden in der AfD liefert ihm und seinesgleichen ein willkommenes Alibi, um «die» Juden als rechts oder rechtsextrem zu verunglimpfen. Dass sich Juden für die AfD oder Le Pen entscheiden, ist analytisch erklärbar, moralisch und politisch aber falsch.
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https://www.nzz.ch/meinung/juden-in-der-afd-verstaendlich-doch-verwerflich-ld.1423690
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #820 am: 28. September 2018, 09:02:05 »
... Und dieser Pöbel will regieren.

Will er ja gar nicht!

Hat der Gauleiter unmißverständlich erklärt.

Den Fanboys scheint das aber völlig wurscht zu sein.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #821 am: 28. September 2018, 15:06:48 »
So, jetzt zeigt man es dem Hotte mal so richtig:


Zitat
Die AfD bereitet eine Organklage gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor, weil dieser das Handeln der Partei „staatszersetzend“ genannt hat. Man habe einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung der Aussagen durch das Bundesinnenministerium nach Karlsruhe geschickt, erklärte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Freitag in Berlin.


https://rp-online.de/politik/deutschland/afd-verklagt-seehofer-wegen-bezeichnung-als-staatszersetzend_aid-33361929
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #822 am: 28. September 2018, 16:29:42 »
Seltsam!

Auf ihren Wahnmachen wollen sie Galgen für Gabriel und Merkel mitschleppen dürfen aber wegen so einer, zumindest prinzipiell, absolut zutreffenden Aussage fangen sie an, rumzuheulen!

 :scratch:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #823 am: 29. September 2018, 18:00:18 »
Mal zur Abwechslung ein Grundrecht einschränken. Oder am besten gleich ganz abschaffen!


Zitat
Stephan Brandner
AfD-Abgeordneter fordert Grundgesetzänderung
Laut Artikel 4 des Grundgesetzes ist „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“. Die AfD will das nun ändern.

26.09.2018 15:22 Uhr

Für die Alternative für Deutschland (AfD) ist ihre beabsichtigte Grundgesetzänderung alternativlos. So steht es in dem Gesetzentwurf, den die Fraktion an diesem Donnerstag im Bundestag einbringen möchte: „Alternativen – Keine“.

Es geht um Artikel 4 des Grundgesetzes, genauer um dessen zweiten Absatz. Dort heißt es: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Nach Meinung der AfD sollte das Bundesverfassungsrecht dieses Grundrecht künftig absprechen können.

Spoiler
Brandner hat „Hassprediger“ im Blick
„Es geht uns nicht darum, in die Glaubensfreiheit einzugreifen“, kommentierte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, auf den die Intervention zurückgeht, bei deren Vorstellung am Dienstag. Nach wie vor solle „selbstverständlich“ jeder glauben können, „an wen oder was er will“.

Nur soll er seinen Glauben eben nicht mehr praktizieren dürfen, sofern seine Religionsausübung „offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ verstößt, lässt der Gesetzentwurf verlauten. Das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung sei „jenen vorbehalten, die den Staat als obersten weltlichen Normgeber akzeptieren und sich seinen Geboten und seiner Wertordnung unterwerfen“, heißt es weiter.

Daher will die AfD, dass Art. 4 Abs. 2 in die so genannte Verwirkungsregelung aufgenommen wird. Diese formuliert das Grundgesetz in seinem 18. Artikel, wonach das Bundesverfassungsgericht bislang das Recht auf freie Meinung, Presse, Lehre, Versammlungen und Vereinigungen, das Briefgeheimnis sowie das Grundrecht auf Eigentum absprechen kann. Religionsausübung wird nicht aufgeführt. „Da ist bewusst eine Lücke gelassen worden. Diese Lücke wollen wir jetzt schließen“, kommentiert Brandner.

Der AfD-Mann unterstrich zwar, dass sich die Gesetzesänderung „nicht gegen eine Richtung der Religionsausübungsfreiheit“ richte, sondern „allgemein“ und „abstrakt“ gelten solle. Nach einem Präzedenzfall gefragt, machte er aber keinen Hehl daraus, dass er Muslime, genauer solche, die er „Hassprediger“ nennt, im Blick habe. „Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, war das kein Thema. Und wir meinen, dass da Handlungsbedarf besteht.“

Professor kritisiert AfD-Vorstoß
Helmut Aust, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin, sieht das anders: „Eine Grundgesetzänderung wie die hier vorgeschlagene braucht es nicht." Einschränkungen der Religionsfreiheit seien auch jetzt schon auf anderen Wegen möglich, so der Jurist. Zumal das Instrument der Grundrechtsverwirkung in der Verfassungspraxis „zu Recht keine Rolle“ spiele. „Seit 1949 hat es vier Verfahren der Grundrechtsverwirkung gegeben, die allesamt erfolglos geblieben sind“, sagt Aust. Er hält den Antrag für „überflüssige Symbolpolitik“.

Auch Brandner weiß wohl, dass so genannte „Hassprediger“ oder Aufrufe zu Gewalt und gegen die Verfassung strafrechtlich geahndet werden. Es winkt eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Sein Vorschlag habe aber eine „ganz andere Qualität“, weil sie dem Bundesverfassungsrecht das Urteil erlaube: „Du darfst in Zukunft aber deine Religionsausübungsfreiheit nicht mehr so nutzen, wie du sie bisher genutzt hast, das heißt, du darfst gar nicht mehr predigen.“
[close]

http://www.fr.de/politik/stephan-brandner-afd-abgeordneter-fordert-grundgesetzaenderung-a-1590207
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #824 am: 29. September 2018, 18:09:07 »
Mal zur Abwechslung ein Grundrecht einschränken. Oder am besten gleich ganz abschaffen!

Warum nicht gleich dieses ganze blöde Grundgesetz? Das lässt sich doch viele kürzer, einprägsamer und prägnanter formulieren: "Recht ist das, was die AfD dafür hält und was sie dementsprechend als solches festlegt.". Damit ließen sich dann auch so lästige Konstrukte wie das StGB oder das BGB beseitigen. Es gibt dann nur noch einen AfD-Volksgerichtshof, der kurz und zackig Urteile nach Gusto fällt.
Ähm. Blöd. Das hatten wir schon mal. Ist gar nicht so lange her. Aber das passt ja, Gauland will ja auch das Land wiederhaben, das sein Vater ihm hinterlassen hat: weitgehend zerstört und voller Ruinen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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