Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305843 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3090 am: 6. Oktober 2020, 00:21:31 »
Der Maier war kein schlechter und auch kein fauler Richter. Vielleicht hat er sich den Kopf gestoßen oder sein Privatleben hat ihn aus der Bahn geworfen.
:scratch:

20.05.2016
https://www.tagesspiegel.de/politik/sachsen-richter-mit-afd-parteibuch-hilft-der-npd/13619578.html

Zitat
Besonders pikant: Der Richter am Landgericht, Jens Maier, ist Mitglied der AfD.
Er soll dem Antrag des NPD-Anwalts Peter Richter vollständig gefolgt sein, ohne das Verbot jedoch zu begründen.
Der 47-jährige Kailitz, Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der TU Dresden, sprach von einem "Skandalurteil".
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3091 am: 6. Oktober 2020, 07:51:00 »
Besonders pikant: Der Richter am Landgericht, Jens Maier, ist Mitglied der AfD.
Er soll dem Antrag des NPD-Anwalts Peter Richter vollständig gefolgt sein, ohne das Verbot jedoch zu begründen.
Der 47-jährige Kailitz, Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der TU Dresden, sprach von einem "Skandalurteil".


Soll, ja.
Soll ja auch vorkommen, dass Parteien vor Gericht parteiisch sind.

Da ich kein Jurist bin, hänge ich mich mal an die Einschätzung eines unverdächtigen solchen an:

Zitat
Einen weiteren unrühmlichen Beitrag journalistischer Falschberichterstattung hat nun allerdings Heinrich Wefing, stellvertretender Ressortleiter im Ressort Politik der ZEIT, veröffentlicht, was umso schwerer wiegt, als er angibt, neben Kunstgeschichte auch Jura studiert zu haben.

In seinem Beitrag auf ZEIT online vom 18. Mai 2016 „Keinen Mut zur Wahrheit“, der auch in die Druckversion der ZEIT vom 19. Mai 2016, Seite 8, Eingang gefunden hat, meint er, feststellen zu können, dass der Richter am Landgericht Jens Maier als Einzelrichter am LG Dresden „auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht“, augenscheinlich zwei gleichwertige Kritikgründe, dem Wissenschaftler Steffen Kailitz „das Wort verbieten“ wolle. Dieses gerichtliche Nachspiel zu einem auf ZEIT online erschienen Gastbeitrag von Kailitz trage „alle Züge eines Justizskandals“.

Selten dürften in einem ZEIT-Beitrag so massiv falsche Tatsachen, unbegründete Wertungen und schlecht bis gar nicht recherchierte Umstände bar jeglicher juristischer Grundkenntnisse zusammengeschrieben worden sein – um am Ende ein Verständnis von richterlicher Unabhängigkeit zu offenbaren, das einen der Kernsätze unseres Rechtsstaatsverständnisses mit Füßen tritt.
https://blog.delegibus.com/?s=Kailitz

Erinnern möchte ich auch an die Fehlleistungen der Journalistinnen von der ZEIT im Falle Dieter Wedel (von Thomas Fischer massiv kritisiert).
Journalisten sollten sich nicht als Richter fühlen und sich deshalb nicht als solche gerieren.

Zitieren möchte ich auch aus der Sig eines geschätzten Mitagenten:
Zitat
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
Und schon wieder Fischer ...

Maier war ja wohl zuvor in Bremen und hat "rieberjemacht", weil er in Bremen keine Aufstiegschancen hatte.
Was zunächst nicht verwerflich ist.

Die Entscheidung in der causa Kailitz scheint man vertreten zu können.

Radikalisiert hat er sich wohl erst in Sachsen, mutmaßlich so richtig erst nach der Entscheidung der Sache Kailitz.

Was durchaus mit der afd-Kreisen zu tun haben könnte, in die er da gekommen ist.
Wenn dann der sittliche und moralische Kompaß fehlt ...
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3092 am: 6. Oktober 2020, 08:06:10 »
Der Maier war schon immer ein Sonderling. Auch zu seinen Kollegen hatte der wenig Kontakt. Vielleicht radikalisiert man sich da einfacher.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3093 am: 6. Oktober 2020, 08:07:12 »
Wenn du angegriffen wirst, ist es schwer, sich nicht für eine Seite zu entscheiden. Und da ist es leicht, die zu wählen, die dich nicht angreift.
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Offline dieda

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3094 am: 6. Oktober 2020, 21:36:29 »
Es ging mir jetzt eigentlich gar nicht um "parteiisch", sondern um die fehlende Begründung des Jens Maier auf den 2016 1:1 durchgewunkenen Antrag eines "Szeneanwalts", also hier Stichwort: Fleiß.

Aber gut, vielleicht gab es ja damals schon "andere Gründe", keine Begründung zu schreiben und vielleicht ist es in Sachsen bisweilen so, dass es für manche Richter besser ist, bisweilen den "Weg des geringsten Widerstandes" zu gehen.

Oder anders formuliert: Es gibt/ gab in Sachsen tatsächlich Richter, die winken befremdliche Verfügungsverfahren von mutmaßlichen Szeneanwälten eben nicht gleich so 1:1 durch und nutzen konsequent gewisse Spielräume der ZPO und lassen sich auch nicht gleich von "Dienstaufsichtsbeschwerden" und "Befangenheitsanträgen" beeindrucken. Allerdings wurde ein solcher Richter, dem man allgemein in und um das "Byzanz an der Elbe" nachsagte, "Also, wenn es der nicht "richtet", richtet es keiner" und mir später rein zufällig bezogen auf meinen Fall sagte: "Ich kenne solche "Fälle", Sie kriegen da leider nie Ruhe rein." irgendwie nur kurz danach dauerkrank.  :scratch:

Es hat dann eine Weile gedauert, bis ich jene merkwürdige Formulierung des Richters zu "solche Fälle" besser verstanden habe. Im Übrigen bin ich aus der Zeit noch stolze Besitzerin eines Beschlusses, den damals Richter Jens Maier himelf mitunterzeichnet hat.

Keine sechs Jahre später, wieder die Kammer mit Richter Maier, wieder "solche Fälle", da schreibt eine Kammerkollegin des Richter Maier einmal "Weg des geringsten Widerstandes", aber egal, denn Hauptziel erreicht. Doch es geht mit "solche Fälle" natürlich gleich munter weiter und die Kollegin von Richter Maier kommt vielleicht irgendwie doch ins Grübeln und verfasst später ein Urteil, das, sagen wir mal "nicht dumm" war und sicher auch einige Mühe gemacht hat und wurde, oh Wunder, auch nur kurz darauf dauerkrank.  :scratch:

"Solche Fälle" macht nun wieder munter weiter und es kommt ein bekennder Fußball- und Sportsfreund auf den nun infolge Dauerkrankheit frei gewordenen Richterposten in der Kammer Maier, und die Presse berichtet sogar über ein merkwürdiges Urteil dieses neuen Richters aus dem Millieu von "echte Liebe unter Sportsfreunden" bzw. "kleine Grätschen und Schwalben unter Freunden" mit Verletzungsfolgen unter der der expliziten Erwähnung der nun Platzfreigemacht- Dauerkranken.  :scratch:

Dieser forsch- frische neue Kollege Maier übernimmt nun auch "solche Fälle" und schreibt gleich ein paar höchst befremdliche Beschlüsse, die später das OLG umgehend als "rechts- und treuwidrig" von A bis Z wieder zusammengefaltet hat. Dieser Richter am OLG, der seinem neuen forsch- frischen Kollegen nach unten die gesalzene Ohrfeige durchgetextet hat wird dann, natürlich oh Wunder und nur "um endlich Platz für Nachrücker und den notwendigen Justizumbau in Sachsen infolge Überalterung der Strukturen" zu machen vorzeitig (!) in den verdienten Ruhestand entlassen.  :scratch:

Holt "solche Fälle" doch gleich wieder zum versuchten Generalschlag aus und in einem Protokoll ist dem Nachfolger der o.g. Dauerkranken leider ein "kleiner Fehler" unterlaufen, der "solche Fälle" auch noch als dreisten Lügner entlarvt hatte, ähäm, dumm gelaufen.

Und 3 mal dürft ihr raten, mit was nun "solche Fälle" bei einer so leicht nachprüfbaren, und nachweislich unwahren Tatsachenbehauptung, sauber dokumentiert in einem Gerichtsprotokoll um die Ecke kam?

Richtig, mit der "Meinungsfreiheit"! Kannste Dir nicht ausdenken.
 :facepalm:

Inzwischen habe ich doch noch "Ruhe" reingekriegt, wie auch immer und es ist verdächtig still um "solche Fälle" geworden und Hand aufs Herz, ich möchte eigentlich auch nicht Richter oder Richterin sein müssen und ein wie auch immer geartetes Urteil in "solchen Fällen" schreiben müssen. Und wer weiß, vielleicht ist man dann sogar noch am allerbesten beraten, gleich ganz auf jede Begründung zu verzichten und dafür noch froh und dankbar zu sein, wenigstens mit einer längst völlig aus dem Leim gegangenen Reichsbürgerin merkwürdigen Frau lieert zu sein, als gar keine Freunde mehr zu haben.  ;)

https://www.saechsische.de/mit-maiers-neuer-ist-nicht-zu-spassen-5000913.html
Spoiler

20.11.2018 10:38 Uhr
Mit Maiers Neuer ist nicht zu spaßen

Eine 53-Jährige hat ihren Ex mit derben Beleidigungen bedacht und nennt Deutschland eine „Bananenrepublik“. Nun heiratet sie einen Berufspolitiker.

Die Verlobte des Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier stand vor Gericht und wurde dort als „Reichsbürgerin“ eingestuft. © dpa
Von Alexander Schneider 2 Min. Lesedauer

Für den Richter ist die Angeklagte eine typische Angehörige der Reichsbürger-Szene. Die 53-jährige Deutsche nannte ihre Personalien nicht vollständig und zeigte auch ihren Personalausweis nicht. Stattdessen verlangte sie den Dienstausweis des Richters und bezeichnete Deutschland als „Bananenrepublik“. Der Prozess am Amtsgericht Dresden gegen Christina B. war nach zehn Minuten bereits wieder vorbei.

Eigentlich hatte die 53-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Im Frühjahr 2017 hatte sie demnach viermal ihren ehemaligen Ehemann mit hässlichen begriffen bedacht – auf Überweisungsträgern ihrer Unterhaltszahlungen an den Verflossenen. „Intriganter Judenarsch“ soll sie dort etwa geschrieben haben, auch „♥♥♥“, „Versager“ und „Sozialschmarotzer“. Aufgrund der klaren Beweislage hatte das Gericht die Frau, sie arbeitet im öffentlichen Dienst, per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1 875 Euro verurteilt. Diese Entscheidung sollte nun eigentlich in dem Prozess erneut geprüft werden. Doch nachdem die Angeklagte ihre Personalien nicht nannte, beantragte die Staatsanwaltschaft die Verwerfung des Einspruchs der Angeklagten.

Richter Herbert Dietz kündigte an, die Frau als mutmaßliche Anhängerin der Reichsbürger-Szene dem Verfassungsschutz zu melden. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht an. Wie die Bildzeitung berichtete, bestätigte der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, selbst Richter, er sei mit der Angeklagten verlobt. Von dem Prozess habe er nichts gewusst. Seine Frau gehöre „definitiv nicht zur Reichsbürger-Szene“.
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« Letzte Änderung: 6. Oktober 2020, 21:43:20 von dieda »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3095 am: 6. Oktober 2020, 22:38:23 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3096 am: 7. Oktober 2020, 06:40:13 »
Beim Deutschlandfunk macht man sich auch Gedanken zur Causa Maier.

Spoiler
Fall Jens MaierDürfen Extremisten als Richter arbeiten?
7. Oktober 2020

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Vor seiner Bundestagskarriere arbeitete er als Richter am Landgericht in Dresden. Dürfte er in sein Amt zurückkehren, wenn er einmal nicht mehr im Bundestag sitzt?

Wer vor dem Antritt eines Bundestagsmandats im öffentlichen Dienst gearbeitet hat, muss mit dem Tag seiner Wahl die Rechte und Pflichten des Beamtenverhältnisses weitgehend ruhen lassen – so ist es auch bei Maier und seinem Richteramt. Scheidet er aus dem Bundestag aus, müsste er laut Abgeordnetengesetz innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Rückkehr an das Gericht stellen. Tut er das nicht, ruhen die im Dienstverhältnis begründeten Rechte und Pflichten weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand. Die Entscheidung, ob er ans Gericht zurückkehren will, läge also zuerst bei Maier. Einen Automatismus, der nach einer Einstufung als Extremist die Entlassung aus einem Richteramt vorsieht, gibt es nicht.

Ein Antrag auf Rückkehr ans Gericht würde bei seinem Dienstherren – dem sächsischen Ministerium für Justiz und Demokratie – landen. Das Ministerium selbst kann Richterinnen und Richter nicht entlassen, wie ein Ministeriumssprecher gegenüber dem Deutschlandfunk betont. Ein entsprechender Antrag auf Rückkehr in ein früheres Amt würde aber entsprechend geprüft. Dafür würden Informationen etwa vom Verfassungsschutz und anderen Behörden abgefragt. Wenn es Hinweise gibt, dass eine Verfassungstreue nicht mehr gegeben sei, würde dann ein dienstrechtliches Verfahren am sogenannten Dienstgerichtshof angestrengt.
Richter entscheiden über Richter – nicht die Politik, nicht der Verfassungsschutz

Der Dienstgerichtshof in Sachsen ist beim Oberlandesgericht in Dresden angesiedelt. Dort entscheiden dann Richter über Richter – so wird sichergestellt, dass die Politik nicht direkt in die Besetzung von Richterposten oder die Ausübung eines solchen Amtes eingreifen kann, auch nicht über Behörden. Einen Richter aus dem Amt zu entlassen, sei ein mit hohen Hürden versehenes Verfahren, sagt Reinhard Schade, Vorsitzender des Sächsischen Richtervereins, dem Deutschlandfunk. Er erklärt unabhängig vom Fall Maier: Die deutsche Verfassung erlaube es Richterinnen und Richtern, in Parteien zu sein. Zwar gebe es ein Mäßigungsgebot, um kein falsches Licht auf die Arbeit der Justiz zu werfen. Doch man müsse genau überlegen, wann eine Grenze überschritten sei. Jemand, dessen Einstellungen außerhalb des Grundgesetzes liegen, sei aber ein Problem für die Rechtsprechung – zumal Richterinnen und Richter mit dem Amtseid auf das Grundgesetz schworen.
Maier geriet mit rassistischen Äußerungen in die Schlagzeilen

Aus Sicht des Verfassungsschutzes in Sachsen dürfte die Sache klar sein: Der Inlandsgeheimdienst hat Maier als Rechtsextremisten eingestuft wegen seiner Zugehörigkeit zum extremistischen „Flügel“ in der AfD. Dieser hatte sich offiziell im Frühjahr dieses Jahres aufgelöst. Seine Strukturen bestehen nach Einschätzung von Verfassungsschützern aber teilweise noch weiter, so auch in Sachsen.

Maier war zudem in den vergangenen Jahren mit rassistischen Äußerungen in die Schlagzeilen geraten. Wegen eines entsprechenden Tweets verurteilte ihn das Landgericht Berlin Anfang 2019 zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld an Noah Becker. Maier hatte den ältesten Sohn des ehemaligen Tennisspielers Boris Becker auf Twitter rassistisch beleidigt. Später einigten sich beide Seiten auf eine Zahlung von 7.500 Euro.

2017 forderte Maier bei einer Rede in Dresden, den „Schuldkult“ um die nationalsozialistischen Verbrechen Deutschlands für beendet zu erklären. Maier bezeichnete die rechtsextreme NPD an diesem Abend zudem als „einzige Partei, die immer geschlossen zu Deutschland gestanden habe“, wie wir damals in der Sendung Dlf-Magazin berichteten.

Ein knappes Jahr zuvor geriet Maier in die Schlagzeilen, weil er dem Wissenschaftler Steffen Kailitz mehrere Thesen über die NPD gerichtlich untersagt hatte. Thesen, die Kailitz schon im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen hatte und seit Jahren vertrat. Einige Wochen später nahm Maier die Verfügung zurück.
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https://www.deutschlandfunk.de/fall-jens-maier-duerfen-extremisten-als-richter-arbeiten.1939.de.html?drn:news_id=1180609
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3097 am: 7. Oktober 2020, 11:18:49 »
Es ging mir jetzt eigentlich gar nicht um "parteiisch"


Allerdings empfand ich das parteiische Gejammere von Kailitz deplaziert.


Dieser forsch- frische neue Kollege Maier übernimmt nun auch "solche Fälle" und schreibt gleich ein paar höchst befremdliche Beschlüsse, die später das OLG umgehend als "rechts- und treuwidrig" von A bis Z wieder zusammengefaltet hat.

Eben!
Hält eine Prozeßpartei eine Entscheidung für „glatt rechtswidrig“, so stehen ihr diverse Rechtsmittel zur Verfügung.
Das ist zwar sowohl ärgerlich wie auch kosten- und zeitaufwendig, zeugt aber nicht von einer völlig verrotteten Justiz, wie uns die Presse mitunter Glauben machen will (ich übertreibe wieder schamlos).

Maier ist ja nun wirklich nicht der einzige, der seltsame Entscheidungen fällt.

Auch als unbedarfter Nichtjurist kriegt man schon mit, daß es da Staatsanwälte gibt, die völlig übereilte und hanebüchene Durchsuchungsbeschlüsse beantragen, die dann ein Richter auch noch durchwinkt, obwohl er eigentlich gehalten ist, den Antrag genau zu überprüfen und zugunsten des Verdächtigen/Beschuldigten zu entscheinen.
Es gab/gibt Staatsanwaltschaften in Hannover oder Augsburg, die die Namen von Verdächtigten an die Presse durchstachen/durchstechen. Was die Rechte der Betroffenen massiv verletzt.

Alles unschön und unnötig, auch oft von höheren Instanzen als rechtswidrig und nichtig eingestuft.

Auch nichtrechtsextremistische Juristen im Staatsdienst machen eben Fehler. Massive. Warum auch immer.

Aber dennoch nicht vergleichbar mit der Gesinnungsjustiz der 20er und 30er Jahre.

Der Maier als ziemlich mediokrer Jurist hat von Bremen aus eben seine Chance genutzt („Landgerichtsrat“ hätte ihm bestimmt gefallen).

Genau in dieser Zeit hat der Umstand seine Ursache, warum man solche Leute nicht entlassen kann, jedenfalls nicht so einfach wie einen Volxleerer …



Hier wieder etwas von unseren Spitzenjuristen:

Zitat
Es gibt kein Recht auf Rudelbildung im Plenum

Von Matthias Dombert
AfD-Landtagsabgeordnete in Bayern und Brandenburg behaupten, dass durch die Maskenpflicht in manchen Parlamentsbereichen ihr freies Mandat eingeschränkt wird. Das ist juristisch unhaltbar.
Spoiler
Dass sich Abgeordnete weigern, im Parlament coronabedingten Beschränkungsmaßnahmen zu folgen, kann eigentlich nicht überraschen, schließlich bleibt in diesen Tagen kaum eine infektionsvermeidende Schutzmaßnahme ohne Widerspruch. Die Begründung freilich, die die Landtagsabgeordneten der AfD im konkreten Fall in zwei Bundesländern ins Feld führen, wirft ein Schlaglicht auf das Amtsverständnis der schutzunwilligen Mandatsträger.

Auslöser der Kritik sind Anordnungen der Landtagspräsidentinnen in München und Potsdam. Zunächst hatte die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Hausrecht Gebrauch gemacht und angeordnet, dass Landtagsabgeordnete und Besucher des Maximilianeums eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen hätten: ausgenommen der Plenarsaal, die Fraktions- und Arbeitsräume, ausgenommen auch Gespräche etwa mit Journalisten. Ähnliches verfügte Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke, was in beiden Bundesländern den Mitgliedern der jeweiligen AfD-Landtagsfraktionen missfiel und dazu führte, dass Gerichte (darunter der bayerische Verfassungsgerichtshof) angerufen wurden.

Der juristische Befund der Gerichte ist bisher nicht ganz unerwartet ausgefallen: Der Pandemieschutz geht vor, die Maskenpflicht ist in Ordnung. Viel interessanter als die juristische Abwägung der Gerichte ist die politisch geprägte Argumentation der jeweiligen Antragsteller. Sie sehen durch die Verpflichtung, außerhalb von Plenarsaal und Büro- wie Fraktionsräumen eine Maske tragen zu müssen, das ihnen anvertraute „freie Mandat“ gefährdet: Es sei ausschließlich die Entscheidung der Abgeordneten, ob sie ihr Gesicht zeigen wollten. Sie hätten das Recht, sich dem „Maskenirrsinn“ zu verweigern, und die verfassungsrechtliche Befugnis, ihre ablehnende Haltung im Parlament zum Ausdruck zu bringen.

Mit dem „freien Mandat“ wird ein Begriff in die Debatte eingeführt, der in seiner semantischen Weite zu Fehleinschätzungen führen kann und daher – wie der Anlass zu dieser Betrachtung zeigt – erläuterungsbedürftig ist. Der Begriff des freien Mandats kennzeichnet in der Bundesrepublik die Rechtsstellung der Abgeordneten im Bundestag wie in den Landtagen. Grundgesetz und Länderverfassungen wollen mit ihm deutlich machen, dass Abgeordnete trotz ihrer Einbindung in Parteien und ungeachtet ihrer Verpflichtungen gegenüber Gruppeninteressen dem Gemeinwohl nach ihren Überzeugungen dienen und in Verantwortung für das gesamte von ihnen vertretene Volk handeln. Wie das Grundgesetz es in Art. 38 ausdrückt: Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Natürlich gibt es einschränkende Regeln


Um eine eigen verantwortete Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen, sichert das freie Mandat den Parlamentariern in erster Linie Rede- und Antragsbefugnisse. Gerade die Opposition soll die Möglichkeit haben, durch Fragen ihre Aufgaben erfüllen zu können, an der Gesetzgebung mitzuwirken und Regierung wie Verwaltung wirksam zu kontrollieren. Bundestags- wie Landtagsabgeordnete sollen ihren Standpunkt im Willensbildungsprozess des Parlaments zum Ausdruck bringen können und die Möglichkeit haben, ihre Überzeugung in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse einzubringen.

Es ist allerdings wie immer im Rechtsstaat. Befugnisse und Rechte sind nie schrankenlos gewährt. Jede Befugnis trägt ihre Begrenzung bereits in sich. Deswegen ist auch anerkannt, dass das freie Mandat zunächst nur in einem Kernbestand gewährleistet ist und durch andere Rechts- und Verfassungsgüter, beispielsweise die Arbeitsfähigkeit des Parlaments, eingeschränkt werden kann. Die Redezeitbegrenzung ist hierfür ein tradiertes Beispiel. Sie muss sein, da sonst das Parlament – wie das Bundesverfassungsgericht schon früh erkannt hat – der „Obstruktion“ einzelner Abgeordneter ausgesetzt sein könnte.

Das Hausrecht, das regelmäßig den Parlamentspräsidenten zugewiesen ist und das die Landtagspräsidentinnen zum Infektionsschutz wahrgenommen haben, ist ein anderes Beispiel. Es ist den jeweiligen Parlamentspräsidenten um der verfassungsrechtlichen Funktion der Parlamente willen zugewiesen. Hausrecht bedeutet Funktionsschutz. Es soll sicherstellen, dass das Parlament arbeitsfähig ist. Um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments geht es mit dem von der Minderheit angegriffenen Maskenschutz: Pandemierisiken sind geeignet, die Arbeitsfähigkeit des Landtages zu beeinträchtigen.

Es besteht die Gefahr, dass angesichts des nach wie vor fortbestehenden Gesundheitsrisikos die Zusammenkunft mehrerer im geschlossenen Raum eine Infektionskette in Gang setzen kann, die sich auf die Funktionsfähigkeit des Parlamentes erheblich auswirkt. Gesetzesberatungen könnten verzögert werden, die Kontrolle der Regierung, zu der die Abgeordneten berufen sind, wäre zumindest erschwert. Nicht auszumalen, was es für die Kontrolle des Regierungshandelns bedeuten würde, wenn der Landtag zum Superspreader würde und sich die Abgeordneten in Quarantäne begeben müssten.

Und das in Zeiten, in denen die Krise ohnehin als Stunde der Exekutive beschrieben wird und mancher Staatsrechtslehrer – wie dies namhafte Repräsentanten der Staatsrechtswissenschaft in diesen Tagen in der juristischen Fachpresse aufgezeigt haben – sich an Carl Schmitt erinnert fühlt, der mit der Ausnahmelage für die Exekutive die Freiheit von rechtlichen Bindungen einhergehen sah.

Freiheit vom Maskenzwang als Ausdruck parlamentarischer Selbstbestimmung? Wohl eher geht es um die Verhinderung parlamentarischer Selbstentmachtung. Maskenzwang als parlamentarische Freiheitsberaubung? Wohl eher Mittel zur Sicherung effektiver parlamentarischer Kontrolle auch in Zeiten der Pandemie. Und zudem auch Ausdruck sorgfältiger und – wie Gerichte es formuliert haben – „differenzierter Regelungen“ der beiden Landtagspräsidentinnen.

Denn geht man davon aus, dass es vor allem die freie Rede ist, die das freie Mandat kennzeichnet, steht fest, dass den Abgeordneten gerade diese Möglichkeit nicht genommen wird, denn die Anordnungen sehen in Brandenburg wie Bayern vor, dass unter Wahrung mittlerweile üblicher Mindestabstände in Sitzungssälen und Besprechungsräumen die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden darf.

Ein Recht aber, gerade im Plenum eine ablehnende Haltung durch Gruppenbildung ohne Infektionsschutz dokumentieren zu können, zählt nicht zum geschützten Kernbereich der Mandatsausübung. Die parlamentarische Rudelbildung im Sitzungssaal ist verfassungsrechtlich nicht geschützt. Und auch die Absicht, ohne Mund-Nasen-Bedeckung die Flure des Landtags begehen zu können, gehört nicht zum Kernbestand parlamentarischer Rechte.

Abgeordnetenrechte verwirklichen sich im Plenarsaal, nicht aber an der Garderobe oder im Landtagsfoyer. Oppositionspolitik wird nicht dadurch verhindert, dass Abgeordnete gehalten sind, auf dem Weg in die Kantine – nicht in der Kantine, am Tisch gilt die Maskenpflicht nicht – Regeln zu beachten, die sie als Minderheit politisch ablehnen. Ebenso wenig wie der Abgeordnete, der in seiner Politik auf Autobahnen Tempo 100 ablehnt, kein Recht hat, von der Beachtung beschlossener Geschwindigkeitsvorgaben absehen zu können, hat das Landtagsmitglied keine Berechtigung, als Risikoleugner der Institution des Parlamentes oder Dritten nicht auszuschließende Gesundheitsgefahren zuzumuten.

Prof. Dr. Matthias Dombert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3098 am: 7. Oktober 2020, 13:26:24 »

Dieser forsch- frische neue Kollege Maier übernimmt nun auch "solche Fälle" und schreibt gleich ein paar höchst befremdliche Beschlüsse, die später das OLG umgehend als "rechts- und treuwidrig" von A bis Z wieder zusammengefaltet hat.

Eben!
Hält eine Prozeßpartei eine Entscheidung für „glatt rechtswidrig“, so stehen ihr diverse Rechtsmittel zur Verfügung.
Das ist zwar sowohl ärgerlich wie auch kosten- und zeitaufwendig, zeugt aber nicht von einer völlig verrotteten Justiz, wie uns die Presse mitunter Glauben machen will (ich übertreibe wieder schamlos).

Maier ist ja nun wirklich nicht der einzige, der seltsame Entscheidungen fällt.

Auch als unbedarfter Nichtjurist kriegt man schon mit, daß es da Staatsanwälte gibt, die völlig übereilte und hanebüchene Durchsuchungsbeschlüsse beantragen, die dann ein Richter auch noch durchwinkt, obwohl er eigentlich gehalten ist, den Antrag genau zu überprüfen und zugunsten des Verdächtigen/Beschuldigten zu entscheinen.
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Alles unschön und unnötig, auch oft von höheren Instanzen als rechtswidrig und nichtig eingestuft.

Auch nichtrechtsextremistische Juristen im Staatsdienst machen eben Fehler. Massive. Warum auch immer.

Aber dennoch nicht vergleichbar mit der Gesinnungsjustiz der 20er und 30er Jahre.

Widerspruch Euer Ehren!

Ich erwarte von einem Richter/ einer Richterin, der/die von unseren Steuergeldern bezahlt wird, dass er/sie entsprechend der beruflichen Pflicht und ohne Ansehen der Person einen auf seinem Tisch liegenden Antrag immerhin ordentlich durchliest und immerhin soweit juristisch "bearbeitet", dass er/sie gerade nicht offenkundig "rechts- und treuwidrigen" Schwurbel (einschließlich der der darin enthaltenen Rechtschreibfehler) 1:1 abtippt und lapidar durchwinkt. Ich erwarte von einem Richter/ einer Richterin, der/ die von unseren Steuergeldern bezahlt wird, dass er/ sie eben keinen Durchsuchungsbeschluss herausgibt, der ersichtlich auf haltlosen Mutmaßungen, auf Grund rassistischer oder politischer Vorverdächtigung, aus leicht erkennbar niedrigen Beweggründen der Antragsteller oder sogar auf Grund leicht nachprüfbar falscher Tatsachenbehauptungen beruht bzw. nur höchst verdächtig nach (finanziellem) Eigeninteresse eines notleidenden Anwalts riecht.

Bei einem Durchsuchungsbeschluss geht es für den Betroffenen immerhin um die Unverletzlichkeit des höchstpersönlichen Lebensbereiches, ein Grundrecht, und eine Verletzung eines solchen Grundrechtes auf Grund später festgestellter nur haltloser Beschuldigungen kann sich für den Betroffenen schon schwer traumatisierend auswirken. Auch bei anderen "rechts- und treuwidrigen" Beschlüssen kann wegen dem vor dem Landgericht regelmäßig aufgerufenen Streitwert durchaus schon mal die wirtschaftliche Existenz des Streitgegners auf dem Spiel stehen.

Die Möglichkeit in unserem Rechtsstaat, ein Urteil oder einen Beschluss nochmal von einer weiteren Instanz auf ihre Richtigkeit und wie in unserem Fall sogar attestierte "Rechts- und Treuwidrigkeit" prüfen zu lassen ist ja schön und gut, aber heißt bitteschön nicht, dass die nächste Instanz am Ende auch nur noch dazu da ist, die im einfachen Fall nur erschreckende Faulheit (!), oder - man will es bitte jetzt nicht wirklich schon mutmaßen müssen- unerlaubte hinter- dem- Rücken- Parteifreunde- Kungelei der erstinstanzlichen Richter juristisch zu heilen. Da die AfD ja eine Ansammlung u.a. auch höchst bemerkenswerter juristischer "Koniferen" ist, scheint mir das inzwischen leider in den berühmten "Einzelfällen" auch nicht mehr völlig unwahrscheinlich.

Wenn dann irgendwann auch noch in den OLGs die "AfD- Reihen fest geschlossen sind", dann wären wir auch wieder dort, wo wir alle nicht (mehr) hinwollen, nur etwas eleganter.  :shifty:

By the way: In unserem Fall hat es sogar fast ein ganzes Jahr gedauert, bis der aberwitzige Beschluss samt abgetipselten Rechtschreibfehlern wieder vom Tisch war, und das kann verdammt lange sein, in manchen Fällen vielleicht sogar schon zu lange.
Und es soll, so munkelt man, durchaus überzeugte Szeneanwälte, und "solche Fälle", aber auch nur anderweitig schwer notleidende Anwälte mit dem Hinweis auf die fehlende Vorsteuerabzugeberechtigung schon im Briefkopf geben, die genau darauf spekulieren.  :facepalm:


Edith fügt noch bei: man kann von der Reaktion eines Herrn Kailitz halten was man will, aber wenn der "beschlussfassende" Richter und bekennende Höckefan später selbst öffentlich äußert, er wäre der Meinung, dass wörtlich:
die NPD "die einzige Partei" sei, "die immer geentschlossen zu Deutschland gehalten hat.", dann hat die ganze Geschichte mit dem unbegründeten Beschluss zum Antrag eines NPD- Anwaltes schon ein gewisses Geschmäckle, ein kleines.

Kwelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-05/afd-jens-maier-parteiausschluss-npd-frauke-petry

Und das Ende der Geschichte, also der Geschichte dieses Streits zwischen einer Frau Pertry und ihrem Parteikollegen Jens Maier sowie die Geschichte wie diese Frau später (und ich bin nun wahrlich kein Petryfreund) von ihren eigenen (männlichen) AfD- Parteifreunden behandelt wurde, kennen wir auch schon. :facepalm:
« Letzte Änderung: 7. Oktober 2020, 14:38:50 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3099 am: 7. Oktober 2020, 15:38:49 »
Ich erwarte von einem Richter/ einer Richterin, der/die von unseren Steuergeldern bezahlt wird, dass er/sie entsprechend der beruflichen Pflicht und ohne Ansehen der Person einen auf seinem Tisch liegenden Antrag immerhin ordentlich durchliest und immerhin soweit juristisch "bearbeitet", dass er/sie gerade nicht offenkundig "rechts- und treuwidrigen" Schwurbel (einschließlich der der darin enthaltenen Rechtschreibfehler) 1:1 abtippt und lapidar durchwinkt


Da sind wir vollkommen einer Meinung!
Allerdings sieht die Wirklichkeit anders aus.
Ob aus rechtslastiger Gesinnung oder aus Schlampigkeit, Arbeitsüberlastung etc ist erst einmal egal.
Deshalb gibt es ja die diversen Rechtsmittel.



Sie sind anstrengend wie kleine Kinder ...:  ::)


Zitat
BUNDESTAG:
AfD-Abgeordnete verstoßen gegen Maskenpflicht
AKTUALISIERT AM 07.10.2020-14:12

Im Bundestag müssen die Parlamentarier wegen der Corona-Pandemie seit kurzem eine Maske tragen. Einige AfD-Abgeordnete verweigern sich dem demonstrativ.
Spoiler
ehrere AfD-Abgeordnete haben in der ersten Sitzung des Bundestags nach Anordnung der Maskenpflicht demonstrativ gegen diese Vorschrift verstoßen. Parlamentarier wie Armin Paul Hampel oder Beatrix von Storch betraten den Plenarsaal am Mittwoch vor Beginn der Sitzung ohne Mund-Nasen-Schutz und gingen so zur Abgeordnetenbank. Vorbildlich verhielt sich dagegen Fraktionschef Alexander Gauland, der mit Maske kam.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) bat die Abgeordneten zum Sitzungsbeginn „nachdrücklich“, sich an die Auflagen zu halten. „Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch den Saal gehen oder sich mal kurz mit einem Kollegen unterhalten wollen, eine Maske zu tragen.“ Verstöße dagegen bedeuteten auch einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung. „Die gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneten gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit“, warnte er.

Als während der folgenden Regierungsbefragung die AfD-Abgeordnete Franziska Gminder ohne Maske in den Plenarsaal kam, forderte Schäuble sie energisch auf, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Er erteilte der Abgeordneten aus Heilbronn eine Ermahnung. Als ihm daraufhin von Storch zurief, er trage selbst keine Maske, erhielt sie einen Ordnungsruf.

Schäuble saß zu diesem Zeitpunkt auf dem Platz des Sitzungspräsidenten. Dort ist das Tragen einer Maske ebenso wenig vorgeschrieben wie auf den Abgeordnetenbänken und am Rednerpult.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-afd-abgeordnete-verstossen-gegen-maskenpflicht-16990547.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3100 am: 7. Oktober 2020, 18:34:59 »
Und der Brandner will deswegen das BVerfG anrufen. Was für ein Held!

Spoiler
...
"Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann", sagte der Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin.

Der Nutzen von Mund-Nase-Schutz sei "höchst umstritten", führte der Jurist weiter aus. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend.

Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig. Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. (dpa/thp)
[close]

https://www.gmx.net/magazine/politik/afd-abgeordnete-verstossen-teil-maskenpflicht-bundestag-35152954

 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3102 am: 8. Oktober 2020, 07:07:43 »
So! Das haben sie jetzt davon!
Wir sind nämlich im Kindergarten!
Geschieht Dir ganz recht, wenn Du ich mir die Finger erfriere, was kaufst Du mir keine Handschuhe!



Zitat
Bayern
AfD streicht alle Zulagen für Ämter in der Landtagsfraktion

In der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag werden bis zum Ende der Wahlperiode keine Zulagen mehr für Ämter gezahlt. Das teilte die Fraktion am Mittwochabend per Pressemitteilung mit. Über die Funktionszulagen, etwa für den Fraktionsvorsitz, hatte es unter den Abgeordneten in den vergangenen Wochen immer wieder Streit gegeben. Eine Gruppe von zwölf Abgeordneten, die die Fraktionsspitze um Chefin Katrin Ebner-Steiner und Ingo Hahn ablehnt, hatte zuletzt Mitte September öffentlich erklärt, dem Fraktionsvorstand gehe es um primär um ihre eigenen finanziellen Vorteile.
Spoiler
Im September war wegen des heillosen Krachs zwischen den beiden Lagern in der Fraktion auch die Klausur der Abgeordneten nach nur knapp einem Tag wieder abgebrochen worden. Die Rechtspopulisten hatten sich damals nicht einmal auf eine gemeinsame Tagesordnung einigen können. Das nun die Funktionszulagen gestrichen wurden, kann durchaus als ein erstes Entgegenkommen der Fraktionsspitze gewertet werden. Den Antrag hatten die acht Abgeordneten gestellt, die den Fraktionsvorstand stützen und teilweise auch stellen. Insgesamt umfasst die AfD-Fraktion 20 Abgeordnete, seit der Landtagswahl hatten bereits zwei Abgeordnete die Fraktion verlassen.
[close]
https://www.frankenpost.de/region/bayern/AfD-streicht-alle-Zulagen-fuer-AEmter-in-der-Landtagsfraktion;art2832,7419002


 :facepalm:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3103 am: 8. Oktober 2020, 07:23:27 »
dem Fraktionsvorstand der AFD gehe es um primär um ihre eigenen finanziellen Vorteile.
So jetzt stimmt es!  ;D
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3104 am: 8. Oktober 2020, 11:31:11 »
Wer den Schaden hat...
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