Jetzt sind auch noch die Beweise weg. 
Das verstehe ich nicht. Diese Beweise würden doch "nur" belegen, daß er beim Aufnahmeantrag gelogen ein paar Sachen vergessen hat. Das sollte doch aber so lange unerheblich sein, so lange klar ist, daß er in Vereinigungen war resp. diesen nahe stand, die auf dieser ominösen Unvereinbarkeitsliste stehen.
Daß er mit diesen Gruppierungen zu tun hatte, ist ja nun kein Geheimnis. ...
Genau das ist für mich der Knackpunkt: man weiß seit Jahren Bescheid - und tut jahrelang nichts. Im Gegenteil läßt man ihngewähren, in der Partei hochkommen... und dann plötzlich will man ihn wegen eines "Formfehlers" rausschmeißen.
Feind, Todfeind, Parteifreund...
Ob das Bundesschiedsgericht der AfD oder ggf. Land- oder Kammergericht Berlin das durchgehen lassen, halte ich für zweifelhaft.
In der AfD kocht es auch schon ordentlich:
Neuer Machtkampf in der AfD
Für den „Flügel“ ist der Ausschluss ihres Anführers eine Kampfansage. Wer politisch überlebt und wie weit rechts die Partei am Ende steht, ist offen.
Sabine am Orde, taz.de am 16.05.2020Fast mag man ja hoffen, daß Kalbitz gewinnt, die Partei vollends "verflügelt" und auch für die letzten Nationalkonservativen unwählbar wird. Man wird sehen, es wird jedenfalls noch spannend in den nächsten Monaten.
Edit: habe mich noch nie mit dem PartG befaßt; las gerade, daß Experten den Ausschluß für unwirksam halten, weil die Kompetenz dafür ausschließlich bei der Schiedsgerichtsbarkeit der jeweiligen Partei liege. Eine Umgehung durch eine rückwirkende Unwirksamkeitserklärung des Parteieintritts durch den Vorstand sei nicht möglich.
Um es mit dem "Volkslehrer" zu sagen: wohlan!