Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305938 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1860 am: 4. Oktober 2019, 12:48:15 »
Dieser Müll von angeblichen "linken" System 3.Reich wird offenbar jetzt zur Parteidoktrin geadelt.
Das nennt sich Reframing. Es paßt zur Legende, dass die wahre Gefahr von links kommt. So wie das Thema "Flüchtlingskrise" durch stetiges Wiederholen in den Mainstream gelangt ist, so wird es auch hier sein, dass immer mehr Unblidungsbürger diese Behauptung ungeprüft übernehmen, schließlich war Hitler ja Nationalsozialist. Im Gegensatz zur Holocaustleugnung ist dieser Blödsinn auch nicht verboten.

Euch Deutschlandhassern und Linksfaschisten gehört das Maul gestopft. Ihr Ratten und Schmeißfliegen hasst Deutschland und das deutsche Volk - genauso wie ihr jeden regionalen Bezug ablehnt.
Als Antideutscher fühle ich mich geschmeichelt. Danke. Fehlt aber noch der Hinweis auf die Verehrung Israels und der USA.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1861 am: 4. Oktober 2019, 13:58:15 »
schließlich war Hitler ja Nationalsozialist. Im Gegensatz zur Holocaustleugnung ist dieser Blödsinn auch nicht verboten.


Wobei es tatsächlich sozialistische Handlungen gab, das muß man der Ehrlichkeit halber sagen.

Den 1.Mai als Feiertag hat Hitler eingeführt.

Auch haben die Nazis die Theaterkarten für einfache Bürger verbilligt, um ihnen einen Besuch zu ermöglichen und z.B. die Logen aus den Theatern entfernt zugunsten eines einzigen großen Raumes.
Dinge, die sozialistisch waren und auch so empfunden wurden.

Was aber nichts daran ändert, daß die Nazis nie sozialistisch waren und schon gar keine linke Partei.

Die Zerschlagung der Gewerkschaften spricht für sich.
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1862 am: 4. Oktober 2019, 14:31:34 »
Was fällt mir zu Strauß ein?
...

Otto?
 
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Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1863 am: 4. Oktober 2019, 14:34:54 »
Strauß? Der verblichene Bayathollah? Oder der Walzermusikant?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1864 am: 4. Oktober 2019, 17:55:50 »
Euch Deutschlandhassern und Linksfaschisten gehört das Maul gestopft. Ihr Ratten und Schmeißfliegen hasst Deutschland und das deutsche Volk - genauso wie ihr jeden regionalen Bezug ablehnt.

Ich würde mich zum Beispiel als bayerischer Separatist qualifizieren - wenn endlich wieder ein Ministerpräsident vom Schlage eines Strauß kommen würde, der die Interessen der Bayern vertreten würde. Und nicht so eine lächerliche Gestalt wie Söder - dessen Gymnasium heute eine "Schule gegen Rassismus" ist - Pfui Teufel Herr Söder, Sie vertreten nicht mehr die Bayern!

Och bitte, mach es uns nicht zu einfach.
Wo bleibt die Herausforderung?

Was fällt mir zu Strauß ein?
Hochgradig korrupt, Gesetzesbrecher und jemand der das GG, bzw Teil davon, ignoriert hat?
Nicht zu vergessen seine Allmachtsfantasien von einer atomar bewaffneten Bundesrepublik.
Echt cooles Vorbild, passt schon fast zur AfD.

Meint er den F.J.Strauß, der mit seinen Krediten den "Linksfaschisten" der SED ein paar weitere Jahre an der Macht gesichert hat?
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1865 am: 4. Oktober 2019, 18:24:58 »
Meint er den F.J.Strauß, der mit seinen Krediten den "Linksfaschisten" der SED ein paar weitere Jahre an der Macht gesichert hat?

... und die die dann Anfang der achtziger mit Hühnerbeinen und Schweinehälften abzustottern anfingen.
Ja, vermutlich.
 
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Offline Anmaron

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1866 am: 4. Oktober 2019, 19:57:21 »
Zitat
Im Gegensatz zur Holocaustleugnung ist dieser Blödsinn auch nicht verboten.
Und genau das ist es ja. Das Geheule "Wenn es gelogen wäre, wäre es verboten zu sagen" und "sowas sagen zu verbieten ist Zensur". Verboten ist das Eine mit nachvollziehbarem Grund. Das Andere ist zu sagen erlaubt, aber nicht weniger gelogen. Rechtsstaat ist nicht immer logisch nachvollziehbar, aber in aller Regel verlässlich. Fragt sich: Darf man so einen als Lügner bezeichnen, ohne Gefahr zu laufen, dass er erfolgreich klagt?
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1867 am: 4. Oktober 2019, 20:45:03 »
Rechtsstaat ist nicht immer logisch nachvollziehbar, ...

Meistens schon. Zumindest bei den Rechtsgebieten, deren Halbwertszeit nicht in Quartalen, sondern eher Dekaden gemessen wird, sind blinder Aktionismus und handwerklicher Pfusch in der Gesetzgebung weniger wahrscheinlich.

Fragt sich: Darf man so einen als Lügner bezeichnen, ohne Gefahr zu laufen, dass er erfolgreich klagt?

Solange es um nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen geht ...
 
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Offline Schreibtischtäter

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1868 am: 4. Oktober 2019, 21:16:22 »
Achja, die Sesselpatrioten, vor allem diese norditalienischen aus Bayern... halbe Ösis alle miteinander, hochdeutsch konnen sie auch nicht (und alles andere kann BaWü :D )

Wie kommen die nur auf Deutschlandhasser? Ich fühle mich damit überhaupt nicht angesprochen, hab dem Land meine besten Jahre geschenkt verkauft und bemühe mich weiterhin um eine weltweit einzigartige Lebensqualität im schönsten Deutschland Europas, ach was ich, der Welt!!!! Leider gelingt es mir nicht immer, da gibts zu viele meckerbüddels und Orschgromben, die das Leben vermiesen. Aber egal, ich halte mich an die erste Regel des/der guten Patrioten/Patriotin/Patrio-wasauchimmer: Tue Gutes für dein Land ohne groß drüber zureden, erwarte keine Belohnung und kein LOb. Dein Wissen um die gute Tat muss Belohnung genug sein.

Nachtrag zum NationalSOZIALISMUS: Hier hat der geschätzte Mithistoriker Götz Aly (man möge mal seinen Stammbaum erkunden, erGötzliches aus preussischen Landen) mit seiner These der Wohlfühldiktatur eine tolle Diskussion angestoßen... und selbstverständlich hat Hitler in Mein Kampf offen zugegeben, dass man bei Sozialisten Ideen klauen muss, damit man die Arbeiter nicht an die Sozialisten verliert. Tatsächlich war der Nationalsozialismus nur scheinbar "sozial", man hat etliche symbolische Dinge getan und gleichzeitig Arbeitnehmerrechte massiv beschränkt und in der Aufrüstung bspw. die Löhne eingefroren... damit das den Bonzen nicht um die Ohren fliegt, hat man gleichzeitig Mieten gedeckelt und Familien subventioniert. Aber all das war keine wirkliche sozialistische Politik, weil die Nazis sich gleichzeitig bei der Großindustrie eingeschleimt haben... oder umgekehrt... oder beide gleichzeitig... jedenfalls hatte die Wirtschaft im Dritten Reich bis 42 weniger mit Sozialismus zu tun als die Kriegswirtschaft der USA ab 41.
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2019, 21:22:49 von Schreibtischtäter »
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1869 am: 4. Oktober 2019, 23:31:12 »
Off-Topic:
Als Antideutscher fühle ich mich geschmeichelt. Danke. Fehlt aber noch der Hinweis auf die Verehrung Israels und der USA.

Da muss ich noch anmerken: Ich bin, auch wenn es der Rechtstroll mit dem Rechtsdrall laut seinem letzten Auswurf gerne so sehen mag, keine Antideutsche.
Ich habe nichts gegen Deutschland, ich habe nichts gegen Deutsche. Ich habe etwas gegen Deutschtümelei.
Das aber ist ein Unterschied, den Nazis und andere ♥♥♥en nie verstehen werden, weil sie ihn nicht kennen.
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2019, 23:33:36 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1870 am: 6. Oktober 2019, 09:05:26 »
Nun ist es offenbar soweit:



Zitat
Holocaust-Leugner
Prozess gegen AfD-Mann nach Skandalbesuch in Gedenkstätte

Eine AfD-Besuchergruppe hatte im Sommer vergangenen Jahres in der Gedenkstätte Sachsenhausen für Aufsehen gesorgt. Immer wieder störte sie die Führung, stellte den Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede. Einem Teilnehmer wird nun der Prozess gemacht.

Weil er in der Gedenkstätte Sachsenhausen Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede gestellt haben soll, steht ein Mann am Dienstag (13 Uhr) vor dem Amtsgericht Oranienburg. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat den Mann wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe angeklagt. Er gehörte im Juli 2018 zu einer AfD-Besuchergruppe in der Gedenkstätte. Bei einer Führung hatte der Angeklagte geäußert, es habe Gaskammern im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, wie das Gericht mitteilte.

Immer wieder waren der Angeklagte und weitere Teilnehmer der Besuchergruppe durch Zwischenrufe aufgefallen, wie die Gedenkstätte mitteilte. Die Führung wurde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen. Die Besuchergruppe stammte aus der Bodenseeregion, aus dem Wahlkreis der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel.

Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt. Aufgrund der Medienberichte leitete die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Ermittlungsverfahren ein und erließ gegen den Mann einen Strafbefehl. Dagegen legte dieser jedoch Einspruch ein. Daher kommt der Fall nun vor das Gericht. Gegen einen weiteren Teilnehmer der Gruppe seien Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt worden, so die Staatsanwaltschaft.


In den 90er Jahren war es häufiger zu Störungen durch Besucher gekommen, die Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten leugneten oder durch Kleidung auffielen, die in den rechtsextremen Kontext gehörte, sagte Stiftungssprecher Horst Seferens. In den letzten Jahren seien solchen Störungen eigentlich ausgeblieben – bis auf den Vorfall im Sommer vorigen Jahres. Man achte in der Gedenkstätte mit „gesteigerter Aufmerksamkeit“ auf solche Vorkommnisse. „Mitarbeiter werden auf solche Fälle vorbereitet. Führungen werden sofort abgebrochen“, sagte er.
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/prozess-gegen-afd-mann-nach-skandalbesuch-in-gedenkstaette
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1871 am: 6. Oktober 2019, 11:08:54 »
Das ist natürlich linksgrünversiffte Willkür!   ;D


Zitat
Parteienfinanzierung 

Mehr Millionen für die Grünen, AfD bekommt wohl weniger Geld
06.10.2019, 08:32 Uhr | AFP

Die Wahlerfolge der Grünen zahlen sich jetzt auch finanziell aus. Während sie mehr staatliches Geld bekommen, wird das bei der AfD anders sein. Das hat seinen Grund.

Die Grünen werden für dieses Jahr fünf Millionen Euro mehr als 2018 aus der sogenannten staatlichen Grund- oder Teilfinanzierung erhalten. Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, steigen die Zuwendungen aus dem früher als Wahlkampfkostenerstattung bezeichneten Topf von 19,9 Millionen auf 24,6 Millionen Euro.

Die anrechenbaren Zuwendungen aus Mitglieds- und Mandatsbeiträgen sowie Spenden bis 3.300 Euro pro Person lagen demnach 2018 bei 20,4 Millionen Euro und damit noch höher als im Bundestagswahljahr 2017. "Das ist herausragend und wahrscheinlich keiner anderen Partei gelungen", sagte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner dem Blatt.
Spoiler
Wahlerfolge zahlen sich aus
Der Zuschuss aus Steuergeldern für erzielte Stimmen darf laut "Welt am Sonntag" nicht höher sein als die Partei-Einnahmen, insbesondere Beiträge und Spenden. Positiv wirkten sich für die Grünen insbesondere die starken Ergebnisse bei der Europawahl und bei verschiedenen Landtagswahlen im vorigen Jahr aus, insbesondere in Bayern und Hessen.

Wie die Zeitung weiter berichtete, profitieren die Grünen auch von zahlreichen Eintritten. Anfang September zählten sie 90.000 Mitglieder, von denen allein im ersten Halbjahr 10.000 beigetreten waren. Das macht demnach 2020 eine halbe Million Euro zusätzlich.

Die AfD dagegen kann laut "Welt am Sonntag" 2020 trotz ihrer hohen Stimmenzuwächse bei der Europawahl und den Landtagswahlen des Jahres 2019 nicht auf höhere Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung hoffen. Grund dafür sei vergleichsweise geringe Höhe von eigenen Einnahmen der Partei.

AfD hat zu geringe Einnahmen
Zwar wird die AfD im Jahr 2019 nach Berechnungen der Zeitung sowie einer Abschätzung für die Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober ihr bundesweites Gesamt-Stimmenkonto um rund 2,6 Millionen Listenstimmen auf rund 14,8 Millionen steigern und damit ihre rechnerischen Ansprüche auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung stark erhöhen.

Diese Erhöhung der rechnerischen Ansprüche könne bei der AfD aber nicht greifen, weil laut Gesetz die staatlichen Zuschüsse nicht höher sein dürfen als die Summe der Einnahmen, die eine Partei selbst durch Beiträge, Spenden und sonstige Gewinne erwirtschaftet.

Diese Einnahmen waren bei der AfD demnach schon bei den Berechnungen für die staatliche Parteienfinanzierung des Jahres 2018 niedriger als die rechnerischen Ansprüche. Mit diesem Problem ist die AfD auch bei der im kommenden Jahr anstehenden Berechnung der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 2019 konfrontiert. Nach Informationen des Blattes sind die selbst erwirtschafteten Einnahmen der AfD in dem nun maßgeblichen Rechenschaftsjahr 2018 sogar noch gesunken.

Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur AFP
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1872 am: 6. Oktober 2019, 11:38:21 »
Das ist natürlich linksgrünversiffte Willkür!
Das  kommt halt davon, dass die AfD ihre Einkünfte verschleiern muss, weil deren Geldgeber nicht öffentlich mit den Nazi-Schlümpfen in Verbindung gebracht werden wollen. Besonders lustig, da am Donnerstag auf der WfD-Demo große Mengen eines Flyer in die Berliner Innenstadt geworfen wurden, auf denen die Linken zum "Gesicht zeigen" aufgefordert wurden (von vermummten Nazis, aber das ist eine andere Geschichte).
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Offline Mr. Devious

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1873 am: 8. Oktober 2019, 10:13:44 »
MdB Petr Bystron ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch das Bundestagspräsidium gescheitert. Er hatte bei der Wahl der Kanzlerin in der Wahlkabine seinen Stimmzettel fotografiert und das Foto veröffentlicht. Die Sitzungspräsidentin verhängte wegen Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro.

Die Verfassungsbeschwerde des MdB blieb erfolglos, weil er von dem in der Geschäftsordnung des Bundestags vorgesehenen Einspruch keinen Gebrauch gemacht hatte. Dies versuchte der AfDler damit zu rechtfertigen, es
Zitat
sei die offensichtliche Aussichtslosigkeit der Einspruchseinlegung zu beachten. Angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sei ausgeschlossen, dass eine Abstimmung über das verhängte Ordnungsgeld zu dessen Aufhebung geführt hätte. Dies werde schon durch den Fall eines im Mai 2018 abgelehnten Einspruchs einer anderen Abgeordneten der Fraktion des Antragstellers gegen einen Ordnungsruf belegt. Die interne Abstimmung über den Einspruch des Antragstellers wäre daher eine bloße Förmelei gewesen.
Mimimi...

Und natürlich zahlte der Musterdeutsche auch nicht freiwillig.

Zitat
Mit Schreiben vom 21. März 2018 erklärte die Verwaltung des Deutschen Bundestages gegenüber dem Antragsteller in Höhe von 1.000 Euro die Aufrechnung mit der ihm zustehenden Abgeordnetenentschädigung für den Monat April 2018.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/09/es20190917_2bve000218.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-063.html


Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1874 am: 8. Oktober 2019, 11:01:48 »
Die Verfassungsbeschwerde des MdB blieb erfolglos, weil er von dem in der Geschäftsordnung des Bundestags vorgesehenen Einspruch keinen Gebrauch gemacht hatte. Dies versuchte der AfDler damit zu rechtfertigen, es
Zitat
sei die offensichtliche Aussichtslosigkeit der Einspruchseinlegung zu beachten. ... Die interne Abstimmung über den Einspruch des Antragstellers wäre daher eine bloße Förmelei gewesen.


Nö, ein Schenkelklopfer für diejenigen, die von der Nummer bis dahin noch nichts mitbekommen hatten. Den Spaß muß man den Kollegen schon mal gönnen können, meint das BVerfG nicht zu Unrecht.

Und natürlich zahlte der Musterdeutsche auch nicht freiwillig.

Zitat
Mit Schreiben vom 21. März 2018 erklärte die Verwaltung des Deutschen Bundestages gegenüber dem Antragsteller in Höhe von 1.000 Euro die Aufrechnung mit der ihm zustehenden Abgeordnetenentschädigung für den Monat April 2018.

Wenn so etwas ohnehin von der Verwaltung aufgerechnet wird, würden auch andere keinen Finger krumm gemacht haben.
 
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