Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305941 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1875 am: 8. Oktober 2019, 12:18:09 »
Eben im DLF äußert sich der Sicherheitskorrespondent zum Vorfall mit einem Syrer in Limburg:

Zitat: "[…] auch wenn jetzt viele Rechtsradikale wie Alice Weidel […]"

Das sind klare Worte, die ich gerne öfter hören möchte. Auch wenn es klar ist, so traut man sich doch zu selten, offen zu sagen, was Sache ist. Musste ich nur loswerden.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1876 am: 8. Oktober 2019, 16:59:05 »
Wenn sich ein afd-ler schon man in wissenschaftlichen Methoden übt ...    :facepalm:


Zitat
Hunderte Anfragen an Behörden
AfD-Politiker will gesteuerte Presse nachweisen – vergeblich

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz vermutet, dass die Regierung Einfluss auf die Medien nimmt, indem sie regelmäßig Bitten um Korrektur verschickt. Belegen kann er diese These allerdings nicht – trotz Hunderter Anfragen an Ministerien und Behörden.

Von Volker Finthammer

Das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages verweist inzwischen auf 388 kleine Anfragen und Nachfragen der AfD-Fraktion seit Beginn dieses Jahres zu möglichen Korrekturbitten der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden. In den vergangen Sommermonaten waren die Anfragen so häufig, dass man den Eindruck gewinnen musste, hier soll das System gesprengt und Misstrauen gegen die Medienarbeit der Bundesregierung gesät werden.

Maßgeblich verantwortlich für die zahlreichen Anfragen ist der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz, der in der Partei dem rechtsnationalen Flügel zugerechnet wird: „Also es geht darum zu überprüfen, inwieweit die Bundesregierung und Dienststellen des Bundes Einfluss nehmen auf die Berichterstattung in der Presse, indem nach erfolgter Berichterstattung darum gebeten wird, die Aussagen wieder abzuändern.“
Spoiler
Anfragen an 57 Behörden und Ministerien
Dass es am Ende so viele Anfragen wurden, begründet der AfD-Politiker mit der aus seiner Sicht ausweichenden und unwilligen Antwort der Bundesregierung auf die erste Anfrage, wonach es in Einzelfällen solche Bitten gegeben habe, weil die veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung in einzelnen Medien objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien und man einen entsprechenden Hinweis für angemessen hielt. Dazu aber existiere keine Gesamtübersicht.

Das erschien der AfD als Antwort nicht hinreichend, erklärt Seitz, weshalb in der Folgezeit Anfragen an alle Ministerien und die nachgeordneten Behörden gerichtet wurden – 57 an der Zahl. Und weil auch dort anfangs ausweichend geantwortet wurde, habe man die Anfragen detailliert nach Zeiträumen fortgeführt, um zu einer Übersicht zu gelangen.

„Wenn es wirklich nur Einzelfälle sind, müsste aus meiner Sicht auch die Kenntnis vorhanden sein, ohne dass hier da eine ausdrückliche Statistik geführt wird. Und umgekehrt, wenn man sich nicht daran erinnern kann, dann spricht das auch meiner Sicht dafür, dass hier in doch weitaus größerer Anzahl von Fällen auf die Medienberichterstattung Einfluss genommen wird, als hier suggeriert werden soll.“

Dahinter verbirgt sich einmal mehr die von der AfD aktiv gepflegte Unterstellung, dass es mit der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland nicht weit her ist und sie ob der konkreten Einflussnahme der Bundesregierung dieser faktisch als verlängertes Sprachrohr dienen. Und um das zu illustrieren hat Seitz sogleich ein AfD-eigenes Beispiel auf Lager:

„Also ich glaub die berühmteste Fake News des letzten Jahres war die sogenannte Hetzjagd von Chemnitz, die es nie gab. Da gab es offensichtlich von der Bundesregierung und sonstigen Dienststellen des Bundes keine Korrekturbitte, was nachzuvollziehen ist, wenn die Fake News vom Bundeskanzleramt selbst in die Welt gesetzt wurde.“

Bislang keine Einflussnahme erkennbar
Und für den AfD Politiker ist damit implizit klar, dass alle Medien unhinterfragt auf das Thema aufgesprungen sind, weil die Nachricht eben aus dem Kanzleramt kam. Da lässt die Sorgfaltspflicht des früheren Staatsanwalts doch zu wünschen übrig. Dass das aber nicht haltbar ist und sich nicht belegen lässt, muss Seitz in unserem Gespräch wenig später doch eingestehen, weil es bislang bei all den Anfragen keinen erkennbaren Versuch der politischen Einflussnahme der Bundesregierung gegeben hat:

„Das konnten wir insoweit nicht bislang feststellen. Aber es fehlen ja auch in weiten Bereichen einfach klare Antworten.“

Soll heißen, die politisch gewollten Zweifel bleiben bestehen und deshalb will Seitz mit seinen Anfragen auch weiter machen. Mit einer Einschüchterung der Medien, wie dies FDP-Vize Wolfgang Kubicki unterstellt habe, habe das nichts zu tun. Aber solange die AfD im Bundestag als Paria behandelt werde, gebe es keinen Grund damit aufzuhören, betont der AfD Politiker.
[close]
https://www.deutschlandfunk.de/hunderte-anfragen-an-behoerden-afd-politiker-will.2907.de.html


Wäre er Altstalinst, würde er sagen, der Einfluß der Bundesregierung manifestiert sich gerade darin, daß er nicht nachweisbar ist ...


 :rotfl:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1877 am: 8. Oktober 2019, 19:01:38 »
... und die Justiz leistet auch wieder vorbildliche Arbeit ...



Zitat
Volksverhetzung im KZ: Prozess gegen AfD-Besucher vom Bodensee geplatzt

Der Prozess gegen einen Mann aus Baden-Württemberg, der in der Gedenkstätte Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern in Abrede gestellt haben soll, muss wegen einer Justizpanne verschoben werden.

Der 69-Jährige und sein Anwalt waren am Dienstag nicht zu dem Prozess wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vor dem Amtsgericht Oranienburg (Brandenburg) erschienen. Die Vorsitzende Richterin Barbara Speidel-Mierke konnte zu Beginn der Verhandlung aber auch nicht feststellen, dass die Ladung dem Angeklagten rechtzeitig zugegangen war.

Die entsprechende Zustellungsurkunde sei nicht bei Gericht eingegangen, sagte die Richterin. Daher soll noch in diesem Jahr ein neuer Prozesstermin anberaumt werden. Der Angeklagte gehörte zu einer AfD-Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Bodensee der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel.

Die Gruppe aus dem Wahlkreis Bodensee der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hatte die Gedenkstätte Sachsenhausen im Juli 2018 besucht.

Bei der Führung habe der Angeklagte geäußert, Gaskammern habe es im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, teilte das Gericht mit.
https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-volksverhetzung-im-kz-prozess-gegen-afd-besucher-vom-bodensee-geplatzt-_arid,11124350.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1878 am: 9. Oktober 2019, 20:57:46 »
Wenn du den Anschlag nicht für deine Propaganda nutzen kannst, hälst einfach die Schnauze

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1879 am: 9. Oktober 2019, 21:07:21 »
... und die Justiz leistet auch wieder vorbildliche Arbeit ...

Seit wann ist der Empfänger schuld, wenn die Post bei ihm nicht ankommt?

Zitat
Volksverhetzung im KZ: Prozess gegen AfD-Besucher vom Bodensee geplatzt
...
Die entsprechende Zustellungsurkunde sei nicht bei Gericht eingegangen, ...
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1880 am: 10. Oktober 2019, 09:07:57 »
Seit wann ist der Empfänger schuld, wenn die Post bei ihm nicht ankommt?
Ja, eben!


Ob die afd hier im Recht ist, kann ich nicht beurteilen. Möglich, daß sie wieder mal einen Absatz 2 überlesen hat oder sowas.

Auf jeden Fall kann sie sich wieder beschweren:

Zitat
KLAGE
Landtag handelte laut AfD "rechtswidrig"
10.10.2019

Die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt hat vor dem Landesverfassungsgericht eine sogenannte Organklage gegen den Landtag eingereicht.

Von Michael Bock ›

Magdeburg l Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts (Dessau-Roßlau) bestätigte gestern, dass die Organklage der AfD-Landtagsfraktion (Az.: LVG 34/19) am 2. Oktober eingegangen sei. Die oppositionelle AfD hält den Landtagsbeschluss, die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsauschusses zum Linksextremismus abzulehnen, für „rechtswidrig“. Sie beruft sich auf Artikel 54, Absatz 1, der Landesverfassung, wonach der Landtag die Pflicht hat, auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Spoiler
22 der 87 Landtagsmitglieder (21 von der AfD, dazu der fraktionslose André Poggenburg) hatten den Antrag gestellt. Das erforderliche Quorum war damit erreicht. Dennoch lehnte der Landtag die Einsetzung eines U-Ausschusses ab (21 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen). Der Ausschuss sollte zum Beispiel Strukturen des Linksextremismus, Aktivitäten im Internet sowie mögliche Verbindungen von Vereinen und Gewerkschaften zu linksextremistischen Strukturen untersuchen.

In der Landtagsdebatte war der AfD vorgeworfen worden, Minderheitenrechte zu missbrauchen. Ein U-Ausschuss dürfe nicht in unzuverlässiger Weise Menschen ausforschen, sagte Sebastian Striegel (Grüne). „Wir erleben nicht zum ersten Mal, dass diejenigen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zu Linksextremisten erklärt werden. Die AfD und deren rechtsextremes Netzwerk drängen lediglich darauf, zivilgesellschaftliche Strukturen zu durchleuchten und Feinde zu kennzeichnen.“

Weder eine Mehrheit noch eine Minderheit dürfe das Recht zur Einsetzung eines U-Ausschusses missbrauchen, aber genau das tue die AfD-Fraktion, sagte auch Katja Pähle (SPD). Weiter: „Der Landtag kontrolliert nicht das Volk und auch nicht Gewerkschaften, Vereine und Verbände.“ Sinn des AfD-Antrags sei es nur, Menschen aus der Zivilgesellschaft vorzuladen, auszuforschen und einzuschüchtern.

Die CDU enthielt sich bei der Abstimmung. Von einem Missbrauch des Rechts könne keine Rede sein, konstatiert dagegen die AfD in ihrer 18-seitigen Klageschrift, erstellt von Karl Albrecht Schachtschneider. Dieser war bis zu seiner Emeritierung 2005 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Der Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses erfülle „in bester Weise die Kontrollaufgabe des Landtages oder eben der oppositionellen Minderheit des Landtages“, steht in der Organklage. Und weiter: „In Sachsen-Anhalt besteht Linksextremismus. Es muss sogar vermutet werden, dass dieser Linksextremismus von Elementen der Exekutive des Landes und aus Parteien Sachen-Anhalts unterstützt wird.“ Genannt werden Linke, Bündnisgrüne und die SPD. Die Ablehnung des Antrags sei „reine Obstruktion der Mehrheitsparteien“, die befürchteten, „dass Verbindungen der linksextremen Akteure mit ihren Parteien im Untersuchungsausschuss aufgedeckt werden könnten“. Die CDU-Fraktion habe sich bei der Abstimmung enthalten, „wohl um das Regierungsbündnis nicht zu gefährden“. Damit offenbare sie eine „pflichtwi­drige Haltung, die den Mangel an Rechtsstaatlichkeit dieser Fraktion offenbart“.

Eine Landtagssprecherin wollte die Organklage zunächst nicht kommentieren, da diese dem Landtag noch nicht vorliege.
[close]
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/klage-landtag-handelte-laut-afd-rechtswidrig


Der Name Schachtschneider garantiert eigentlich ein Unterliegen vor Gericht ...  :whistle:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1881 am: 10. Oktober 2019, 15:01:28 »
Ganz so schlecht sind die Erfolgsaussichten diesmal nicht. Ich kenne mich mit dem Landesverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt wenig aus. Im Bundestag ist es so, dass die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses nur verweigert werden darf, wenn der Untersuchungszweck offensichtlich gegen die Verfassung verstößt. Eine solche Offensichtlichkeit vermag ich hier nicht zu erkennen. Die Organklage ist ausnahmsweise auch mal die richtige Verfahrensart. Bleibt zu hoffen, dass der falsche Antragsgegner gewählt wurde.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1882 am: 10. Oktober 2019, 15:50:15 »

Ob die afd hier im Recht ist, kann ich nicht beurteilen. Möglich, daß sie wieder mal einen Absatz 2 überlesen hat oder sowas.

Auf jeden Fall kann sie sich wieder beschweren:

Ich will auch einen Untersuchungsausschuß. Obwohl die Stadt nicht nachweisen kann, daß sie es regnen lassen kann, fakturiert sie ständig Niederschlagswasser. Das ist Betrug!

Ganz so schlecht sind die Erfolgsaussichten diesmal nicht. Ich kenne mich mit dem Landesverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt wenig aus. Im Bundestag ist es so, dass die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses nur verweigert werden darf, wenn der Untersuchungszweck offensichtlich gegen die Verfassung verstößt. Eine solche Offensichtlichkeit vermag ich hier nicht zu erkennen. ...

Wenn tatsächlich undifferenziert alle "Gewerkschaften und Vereine" wegen möglicher Verbindungen zum Linksextremismus untersucht werden sollen, ohne daß es dafür irgendeines Tatverdachts bedarf, müßten sich in einer demokratischen Verfassung (ob nun des Bundes oder des Landes) oder in Spezialgesetzen Rechte finden lassen, gegen die der Antrag verstoßen dürfte. Daß die CDU das nicht merkt und sich deshalb nur enthält ...


« Letzte Änderung: 10. Oktober 2019, 16:01:12 von dtx »
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1883 am: 10. Oktober 2019, 16:12:43 »
hne daß es dafür irgendeines Tatverdachts bedarf, müßten sich in einer demokratischen Verfassung (ob nun des Bundes oder des Landes) oder in Spezialgesetzen Rechte finden lassen, gegen die der Antrag verstoßen dürfte. Daß die CDU das nicht merkt und sich deshalb nur enthält ...

Das ist ein Problem der Rechtmäßigkeit von Beweisanträgen in dem Untersuchungsauschuss und keine Frage der Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses insgesamt. Für die Unzulässigkeit des Untersuchungsausschusses müsste offensichtlich gegen die Verfassung und nicht nur irgendwie gegen ein anderes Gesetz verstoßen werden.

Hier könnte es auf den Anwendungsvorrang des Europarechts hinaus laufen. Wenn dei DSGVO als europäische Verordnung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vorgeht, dann könnte der Untersuchungsausschuss unzulässig sein. Insgesamt ein spannendes Verfahren, welches der Rechtsvortbildung dienen kann.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1884 am: 10. Oktober 2019, 20:33:01 »
Die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses kann nicht rechtmäßig sein, wenn dessen Auftrag rechtswidrig ist. Die AfD geht hier nicht anders vor als British Donald, der Vorschläge macht, von dem er weiß, daß sie inakzeptabel sind, um sich vor seinem Wahlvolk als Opfer darstellen zu können.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1885 am: 14. Oktober 2019, 19:11:04 »
Die Kollegen von der Propagandazentrale mal wieder

[facebook]https://www.facebook.com/262891547492776/posts/753485438433382?sfns=mo[/facebook]
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1886 am: 15. Oktober 2019, 15:12:40 »
Seit wann ist der Empfänger schuld, wenn die Post bei ihm nicht ankommt?

Wie ich schon andeutete: ist er natürlich nicht. Aber er hat die hier wohl nicht reingeschaut und hat sein Rechtsmittel zurückgenommen.

Zitat
Oranienburg
Wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss ein 69-jähriger Mann aus der Bodenseeregion 4.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl sei zurückgenommen worden, teilte das Amtsgericht Oranienburg am Dienstag mit. Die Geldstrafe sei damit rechtskräftig, eine Hauptverhandlung werde es nicht geben. (AZ: 18 Cs 114/19)

Der Mann war im Juli 2018 mit einer AfD-Besuchergruppe in Sachsenhausen und hatte dabei die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt. Die Gruppe war auf Einladung von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in der Region und wurde wegen massiver Störungen der Gedenkstätte verwiesen.


Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
Der Prozess gegen den Mann war am 8. Oktober zunächst geplatzt, weil der Angeklagte nicht erschienen war und eine ordentliche Ladung nicht nachgewiesen werden konnte. Am Folgetag sei dann bei Gericht eine Mitteilung mit Datum vom 30. September über eine schwere Erkrankung des Angeklagten sowie dessen Reise- und Verhandlungsunfähigkeit eingegangen.

Damit stehe auch fest, dass der Mann die Ladung zu dem Gerichtstermin rechtzeitig erhalten habe, betonte das Gericht. Die Zustellungsurkunde war nicht beim Gericht eingegangen. Deshalb konnte bei der Verhandlung am 8. Oktober keine Entscheidung getroffen werden.
https://www.maz-online.de/Brandenburg/KZ-Sachsenhausen-Geldstrafe-nach-AfD-Besuch-in-KZ-Gedenkstaette-rechtskraeftig


Ergänzung, denn das Wichtigste fehlte bisher:
Zitat
Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/holocaust-geleugnet-strafbefehl-gegen-afd-mann-rechtskraeftig
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2019, 15:59:36 von Reichsschlafschaf »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1887 am: 17. Oktober 2019, 07:11:51 »
Der Rechtsausschuß möchte den Superjuristen Brandner als Vorsitzenden loswerden:


Zitat
BUNDESTAG
AfD-Mann soll wegen Unfähigkeit weg

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag ist AfD-Politiker Stephan Brandner. Alle Nicht-AfD-Mitglieder in dem Ausschuss haben ihm nun das Misstrauen ausgesprochen.

Berlin.
Wegen umstrittener Tweets zum Anschlag von Halle hat sich der Rechtsausschuss des Bundestags offen gegen seinen Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) gestellt. „Sie sind nicht geeignet, diesen Ausschuss zu führen“, heißt es in einer Erklärung, die die Grünen-Obfrau Manuela Rottmann am Mittwoch im Ausschuss verlas – ausdrücklich auch im Namen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linken. Mit seinen Aussagen habe er eine Grenze überschritten, sagte Rottmann an die Adresse Brandners. „Und diese Grenze trennt Sie von uns, vom demokratischen Deutschland.“

Ein Brandner-Tweet aus der vergangenen Woche bezog sich auf ein ZDF-Interview, in dem der jüdische Publizist Michel Friedman zum Terroranschlag von Halle befragt wurde. Friedman hatte dort gesagt, „Judenhass und Menschenhass“ hätten bei der AfD eine „politische Heimat“ gefunden. Brandner twitterte daraufhin: „Jede Sendeminute dieses deutschen Michel treibt uns neue Anhänger in Scharen zu – weiter so! #PaoloPinkel #Koksnase #Zwangsfunk.“

In der Kritik steht ferner ein Retweet Brandners, mit dem er eine Nachricht eines anderen Nutzers weiterverbreitet hatte. Dieser Nutzer hatte geschrieben, die Opfer von Halle seien „eine Deutsche, die gerne Volksmusik hörte“ und „ein Bio-Deutscher“ gewesen. „Warum lungern Politiker mit Kerzen in Moscheen und Synagogen rum?“

Spoiler
Rottmann sprach Brandner deshalb die Eignung zur Leitung des Rechtsausschusses ab. Mit seinen Äußerungen zerstöre er die Gesprächsbrücken zu Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Berufsverbänden und der Anwaltschaft. Tags zuvor hatten bereits der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (djb) Brandners Rücktritt gefordert. Er sei nicht in der Lage, den Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden. Von anderen Grünen-Politikerinnen gab es dafür Lob, etwa von Britta Hasselmann.

Die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden ist in der Geschäftsordnung des Bundestags nicht ausdrücklich geregelt. Nach der Verabredung zwischen allen Fraktionen steht der AfD allerdings die Leitung des Rechtsausschusses zu. Bei einer Abwahl dürfte Brandner also durch einen Fraktionskollegen ersetzt werden. Auch der deutsche Anwaltverein hatte Brandners Rücktritt gefordert.
[close]
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/afd-mann-soll-wegen-unfaehigkeit-weg-1637064910.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1888 am: 18. Oktober 2019, 12:36:40 »
Da im Gesetz nur steht, daß die Ausschüsse ihren Vorsitzenden bestimmen, spricht bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BVerfG auch nichts dagegen, den Brandner mit entsprechender Mehrheit abzuwählen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/brandner-afd-rechtsausschuss-vorsitzender-abwahl-bundestag-halle-kritik/
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1889 am: 18. Oktober 2019, 14:12:20 »
Kalkhofe zu Gast bei einem Parteitag der AfD...

https://kalkofe.de/mattscheibe-alternavite/
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