Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305727 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1140 am: 13. Dezember 2018, 16:54:42 »
Ware Daemokrattie lässt sich nur mit undemokratischen Mitteln erreichen, weil einen sonst die Systemparteien einfach unterbuttern tun werden.
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Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1141 am: 13. Dezember 2018, 16:56:04 »
Ware Daemokrattie...

Was kostet sie?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline hair mess

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1142 am: 13. Dezember 2018, 17:09:39 »
Weiß nicht, wird auf dem Altar der Mitbestimmung geopfert und im tante Emmas laden verhoekert.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1143 am: 15. Dezember 2018, 11:33:13 »
Die afd kennt den anonymen Spender nicht. Nein, ganz bestimmt nicht!
 ;D
Zitat
Der «Rundschau» liegt der E-Mail-Verkehr zwischen der Schatzmeisterin am Bodensee und dem Landesschatzmeister der AfD in Stuttgart zwischen August 2017 und Januar 2018 vor. Dieser belegt, dass die AfD in Kontakt mit dem Spender stand, nachdem das Geld geflossen war.

Blöde Schweizer! Undankbar, das!   ;)

Zitat
Nach Parteispende
-
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel unter Druck
Autor: Thomas Vogel

Mittwoch, 12.12.2018, 11:27 Uhr

Bei Facebook teilen (externer Link, Popup)Bei Twitter teilen (externer Link, Popup) 47 Kommentare anzeigen

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen Alice Weidel wegen einer Wahlkampfspende aus der Schweiz.
Die AfD sagt, sie kenne den Spender der 130'000 Euro nicht.
Der «Rundschau» liegen Unterlagen vor, die zeigen, dass die AfD nach der Überweisung des Geldes in Kontakt mit dem Spender stand.

Die Fraktionschefin der Alternative für Deutschland (AfD), Alice Weidel, steht wegen einer mutmasslich illegalen Parteispende aus der Schweiz unter Druck. Die Parteispitze will den Geldgeber offenbar nicht kennen. Nun befeuern neue Dokumente aber Zweifel d
Spoiler
Widerstand gegen die AfD
Anfang Dezember protestieren in der Stadt Ravensburg unweit der Schweizer Grenze Gegner der AfD auf der Strasse und fordern den Rücktritt von Alice Weidel. «Die Spendenaffäre ist eine gute Gelegenheit, sie aus dem Bundestag zu vertreiben», sagt eine Demonstrantin.

Derweil lobt Alice Weidel in Ravensburg die direkte Demokratie der Schweiz – die Staatsform, die sich die AfD auch für Deutschland wünscht. Fragen zur Parteispendenaffäre hört Weidel nicht gern. Sie kenne den Geldgeber nicht, sagt sie und schiebt nach: «Die AfD unterscheidet sich von den anderen Parteien darin, dass sie die Spenden zurückzahlt – und zwar vor dem Medienskandal.»

«Wahlkampfspende Alice Weidel»
Am Bodensee befindet sich Weidels Wahlkreis. Hierher flossen auch die rund 130'000 Euro aus der Schweiz. Laut der AfD wurde sie dem Kreisverband Bodensee letztes Jahr von einer Schweizer Pharmafirma mit dem Vermerk «Wahlkampfspende Alice Weidel» überwiesen. Das Unternehmen hat das gemäss einer Stellungnahme gegenüber Schweizer Medien aber nur «treuhänderisch für einen Geschäftsfreund» getätigt.

Das Problem ist aber, dass gemäss deutschem Gesetz Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland an deutsche Parteien in der Regel illegal sind. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen Weidel und drei weitere AfD-Mitgliedern wegen möglichem Verstosses gegen das Parteiengesetz.

Kontakt mit dem Spender?
Der «Rundschau» liegt der E-Mail-Verkehr zwischen der Schatzmeisterin am Bodensee und dem Landesschatzmeister der AfD in Stuttgart zwischen August 2017 und Januar 2018 vor. Dieser belegt, dass die AfD in Kontakt mit dem Spender stand, nachdem das Geld geflossen war.

Die Kommunikation dreht sich um die Frage, ob die Partei die als Wahlkampfspende für Weidel deklarierte Summe auch für die alltägliche Parteiarbeit nutzen dürfe. Ob die AfD tatsächlich direkt mit dem Spender Kontakt hatte oder allenfalls mit einem Mittelsmann, geht aus dem Mailverkehr nicht hervor.

«AfD hat Problem mit dem Rechtsstaat»
Die «Rundschau» sprach mit dem Mann, der Alice Weidel bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, dem SPD-Politiker Leon Hahn: «Die AfD, die ständig schreit, kriminelle Ausländer sollen ausgeschafft werden, hat offenbar ein Problem mit dem Rechtsstaat. Das wollte ich nicht durchgehen lassen.»

Dass die Partei wie behauptet die Identität des Spenders nicht kennt, mag Hahn nicht glauben. «Die AfD hat schon von vielen Grossspenden profitiert», sagt der Landesvorsitzende der Jusos Baden-Württemberg. «Dass sie nicht weiss, woher das Geld kommt, halte ich für unglaubwürdig.»

«Es muss einen Maulwurf geben»
Frank Kral, Landesschatzmeister der AfD, geriet wegen seines Umgangs mit der Spende aus der Schweiz parteiintern unter Beschuss. Gegenüber der «Rundschau» übt er Kritik am AfD-Wahlkreis Bodensee: «Es muss einen Maulwurf unter uns geben. Es gingen viele Informationen an die Presse. Es sind Informationen, die nur die AfD-Mitglieder vom Bodensee kennen können.»

Alice Weidel, die bis vor kurzem in Biel (BE) lebte, wurde immer wieder vorgeworfen, sie wohne in der Schweiz, um Steuern zu sparen. Vor ein paar Wochen ist Weidel nach Deutschland gezogen. Doch nun hagelt es wegen der Spende weit gravierendere Vorwürfe. Vorwürfe, die Weidel nicht so schnell loswerden dürfte.
[close]
https://www.srf.ch/news/international/nach-parteispende-afd-fraktionschefin-alice-weidel-unter-druck?fbclid=IwAR0bb32ED78n4uNOA1tbmnu4TBRq-hrf0rMHv1uPaE_1EnW0HQJM-BMlTNc
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1145 am: 17. Dezember 2018, 15:09:03 »
Wieder einer weg!
Mit Uwe Kamann verliert die Fraktion der afd ein Mitglied und die Partei gleich auch:

https://www.facebook.com/Uwe.Kamann.BTW2017/photos/a.430035977354829/753902994968124/?type=3&theater
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1146 am: 17. Dezember 2018, 15:49:47 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1147 am: 17. Dezember 2018, 16:01:42 »
Die Sachsen kriegen es wieder mal nicht hin! Formfehler bei der Ladung von Petrys Verteidiger!   :facepalm:


Zitat
Leipzig. Die Gerichtsverhandlung gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry vor dem Amtsgericht Leipzig ist am Montagmorgen ohne Ergebnis ausgesetzt worden. Die Politikerin muss sich wegen Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Untreue verantworten. Wegen eines Formfehlers bei der Ladung von Petrys Verteidiger wird die Verhandlung nun an einem anderen Termin fortgesetzt.
Petry wird unter anderem vorgeworfen, 2014 Beratungsleistungen für ihre in finanzielle Schwierigkeiten geratene Firma, die zu 75 Prozent subventioniert wurden, nicht zugunsten ihres Unternehmens, sondern zur Unterstützung ihrer Privatinsolvenz genutzt zu haben. Sie habe zudem die Beratungskosten von insgesamt 9520 Euro durch ihre Firma beglichen. Petry bestreitet die Vorwürfe. Sie hatte einem Strafbefehl widersprochen, wodurch es nun zum Prozess kam. Vor Gericht erschien sie in Begleitung ihres Ehemanns Marcus Pretzell.

Bei einem Rechtsgespräch am Montag konnten sich Anklage und Verteidigung nicht auf eine Absprache einigen, um das Verfahren zu beschleunigen oder zu beenden. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, die Vorwürfe ganz oder teilweise fallen zu lassen.

Petrys Verteidiger machte das Gericht und die Staatsanwaltschaft bei dem Gespräch darauf aufmerksam, dass der Hauptbelastungszeuge der Anklage zuvor einen privaten Rechtsstreit mit Petry geführt habe, den er größtenteils verloren habe. Es sei um eine Beratungsleistung gegangen und die Anzeige des Mannes sei in zeitlicher Nähe zu diesem Streit erfolgt.

Wann das Amtsgericht die Verhandlung gegen Frauke Petry wieder aufnimmt, wird in den nächsten Wochen mitgeteilt.

Petry war bis 2017 Vorsitzende der AfD. Nach ihren Austritt gründete sie die neue Partei "Die Blauen". Sie sitzt als fraktionslose Abgeordnete im Bundes- und im sächsischen Landtag.

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/prozess-gegen-frauke-petry-ausgesetzt-artikel10397822?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR3hzOPyyxCRM6_zn3fGkefsd_Q0jiJFVUMLhvCWEkMxcTAsM7yGWVxH9GM#Echobox=1545040774
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1148 am: 18. Dezember 2018, 02:09:09 »
Die Sachsen kriegen es wieder mal nicht hin! Formfehler bei der Ladung von Petrys Verteidiger!   :facepalm:

Zitat
Wegen eines Formfehlers bei der Ladung von Petrys Verteidiger wird die Verhandlung nun an einem anderen Termin fortgesetzt. […]
Bei einem Rechtsgespräch am Montag konnten sich Anklage und Verteidigung nicht auf eine Absprache einigen, […]

Was war das für ein Formfehler? Offensichtlich war der Verteidiger ja da, kann also nicht so schlimm gewesen sein, daß er nicht gewusst hätte, was los ist …
Hat man ihn nicht als Mann adF XY angeschrieben oder nicht mit nasser Tinte seinen blutigen Fingerabdruck drunter gesetzt?

Aber ich rate mal, irgendwas mit Fristen …
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 02:14:40 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1149 am: 18. Dezember 2018, 10:11:21 »
Was war das für ein Formfehler? Offensichtlich war der Verteidiger ja da,

Das sagst Du so!
Es gibt durchaus Vorsitzende, die vermerken einen Verteidiger als "nicht erschienen" im Protokoll, weil er mit einem bunten statt dem vorgeschrieben silbergrauen Binder gekommen ist (rsp. Fliege).

Keine Ahnung, was da faul war, Hauptsache, es hat funktioniert.


Apropos Gericht: Das BVerG hat wieder einmal gezeigt, daß es total linksgrünjüdischversifft ist:   ;)

Zitat
Klage gegen Flüchtlingspolitik
AfD scheitert vor Verfassungsgericht
Stand: 18.12.2018 09:58 Uhr


Klare Niederlage für die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht: Die Richter lehnten alle drei Anträge einstimmig ab. Die Klage richtete sich gegen Entscheidungen der Merkel-Regierung in der Flüchtlingspolitik.

Die AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin klar gescheitert. Die Richter des Zweiten Senats verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig, wie das Gericht mitteilte.

Die AfD-Fraktion im Bundestag wollte vor allem Angela Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie diese Entscheidungen in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten - zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß. Das Instrument der Organklage sei nicht dafür vorgesehen, die Regierung zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, hieß es.

(Aktenzeichen: 2 BvE 1/18)
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsgericht-101.html?fbclid=IwAR26Q_IfGgipyTTlHCBxpRKBLLK8NFrOE-jibObzo_8JOXQSZ_cfYwBdATE
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1150 am: 18. Dezember 2018, 10:19:03 »
Das BVerG hat wieder einmal gezeigt, daß es total linksgrünjüdischversifft ist
Vor allem hat die AfD mal wieder gezeigt, dass sie absolut inkompetent ist, trotz der vielen Juristen. An der Sache mit dem Parlamentsvorbehalt ist durchaus was dran, aber die Trottel-Schlümpfe haben die falsche Verfahrensart gewählt.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1151 am: 18. Dezember 2018, 10:32:12 »
Vor allem hat die AfD mal wieder gezeigt, dass sie absolut inkompetent ist, trotz der vielen Juristen.

Ob Schachtschneider die Beschwerde geschrieben hat?

Der ist ja - laut Auskunft der Fanboys in FB - der fähigste Verfassungsrechtler Deutschlands ...

 :rofl:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1152 am: 18. Dezember 2018, 11:57:38 »
Die wählen dauernd die falsche Verfahrensart. Irgendwann dann bei einem Verfahren, wo die richtige Art nicht mehr verfügbar ist, weil Frist verstrichen. Das heißt dann Unrechtsstaat und NWO und so, also wie immer.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1153 am: 18. Dezember 2018, 12:04:55 »
Mit der Klage gegen den Migrationspakt sind sie ja auch gescheitert. Hier hatte man allerdings auch einen Musterschriftsatz veröffentlicht (nachdem die Petition erst nicht angenommen wurde) und die Leute gebeten die Klage einzureichen. Die wurde auch in Reichsbürgerkreisen fleissig verteilt und angeblich auch versandt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/qk20181207_2bvq010518.html

Da der Link nicht immer funktioniert zur einfacheren Suche
Beschluss vom 07. Dezember 2018 - 2 BvQ 105/18
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1154 am: 18. Dezember 2018, 16:13:36 »
Vor allem hat die AfD mal wieder gezeigt, dass sie absolut inkompetent ist, trotz der vielen Juristen.

Die Aussage des Spitzenjuristen Brandner kannte ich bisher noch gar nicht.
So nach dem Motto: "Wir klagen einfach mal inhaltslos, aber beschäftigt Euch halt mit dem Thema!"

Zitat
Entlarvend ist die Stellungnahme von Stephan Brandner, dem Justiziar der AfD-Fraktion, der auch Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses ist. Die AfD habe darauf gesetzt, dass sich das Verfassungsgericht inhaltlich mit dem Thema ihrer Klage auseinandersetzen werde und in einer mündlichen Verhandlung die Flüchtlingspolitik Merkels beleuchten werde. Dafür gab es in Karlsruhe keinerlei Grund, weil es im Kern ja um die Verletzung von Rechten der AfD-Fraktion ging. Sie setzte wie so oft in ihren taktischen Politikeffekten auf Show. Die haben ihr die Verfassungsrichter sehr zu recht gestohlen.

Der Artikel ist überhaupt eine ziemliche Klatsche für die afd. Der Redakteur wird jetzt wahrscheinlich gehaßt:

Zitat
Kommentar zur Verfassungsgerichtsentscheidung
:
Richter stehlen AfD die Show

Berlin Einstimmig hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage der AfD gegen Merkels Flüchtlingspolitik abgewiesen. Mit ein wenig Nachdenken hätte die AfD da auch selbst drauf kommen können.

Von Gregor Mayntz
Der schnelle Leser mag reflexhaft versucht sein, die Empörungstaste zu drücken: Da bringt die AfD endlich die hoch umstrittene Flüchtlingspolitik von Angela Merkel im Jahr 2015 vor das höchste deutsche Gericht. Und die Richter weisen gleich drei Klagen dagegen ab. Und das auch noch einstimmig. Ja sehen sie denn nicht die Diskussion auch unter Topjuristen? Missachten sie die Zweifel, die sogar von einem ehemaligen Verfassungsrichter wie Hans-Jürgen Papier in Gutachten gepackt wurden? Übergehen sie den Umstand, dass sogar der Freistaat Bayern eine Klage gegen die Flüchtlingspolitik vorbereitet hatte?

Dieses Mal sollte der Reflex ausgeschaltet bleiben. Denn nicht der Rechtsstaat hat hier unangemessen reagiert, sondern die AfD hat sich mit ihrem versammelten juristischen Verstand blamiert. Auch ihre vielen Juristen sollten im ersten Semester Verfassungsrecht die Aufgabe von so genannten Organklagen gelernt haben: Den verfassungsgemäßen Umgang zwischen den Verfassungsorganen sicherzustellen. Wie soll also die AfD-Fraktion des Bundestages im Jahr 2018 vom Handeln der Bundesregierung im Jahr 2015 in ihren Rechten verletzt worden sein?
Spoiler
Der Vorgang wird zur Peinlichkeit, indem die AfD in einer parallelen Klage die verfassungsgerichtliche Feststellung verlangt, dass die Regierung nur auf der Grundlage eines noch zu verabschiedenden „Migrationsverantwortungsgesetzes“ handeln dürfe. Ein solches Gesetz will die AfD selbst aber nicht einmal initiieren, wie sie in ihrer Klagebegründung schreibt. Sie moniert also die Verletzung von Rechten, die keiner anzweifelt und die sie obendrein selbst nicht einmal in Anspruch nehmen will. Da wäre zumindest ein Ansatzpunkt erkennbar gewesen: Wenn die AfD eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, auf wundersame Weise im Bundestag eine Mehrheit dafür bekommen hätte und die Bundesregierung sich geweigert hätte, das Gesetz anzuwenden. Aber selbst nichts tun und dann das Verfassungsgericht einschalten, um klären zu lassen, dass andere etwas tun müssten, was man selbst ablehnt, das ist schon eine originelle Rechtsauffassung.

Entlarvend ist die Stellungnahme von Stephan Brandner, dem Justiziar der AfD-Fraktion, der auch Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses ist. Die AfD habe darauf gesetzt, dass sich das Verfassungsgericht inhaltlich mit dem Thema ihrer Klage auseinandersetzen werde und in einer mündlichen Verhandlung die Flüchtlingspolitik Merkels beleuchten werde. Dafür gab es in Karlsruhe keinerlei Grund, weil es im Kern ja um die Verletzung von Rechten der AfD-Fraktion ging. Sie setzte wie so oft in ihren taktischen Politikeffekten auf Show. Die haben ihr die Verfassungsrichter sehr zu recht gestohlen.
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https://rp-online.de/politik/deutschland/afd-scheitert-mit-show-vor-verfassungsgericht_aid-35200841?fbclid=IwAR1jJkhewbPfdnQtnH7DnFPKyIJHOjNaCBn-2cJRIkZ4hMS0LSIOyaDOM90
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