Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 102081 mal)

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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #105 am: 13. März 2017, 22:20:49 »
Ach was, Rechtsverständnis. Die Deppen reichen bei nicht existierenden Gerichten Klagen ein und stellen bei ebenso wenig existenten Sozialleistungsträgern Anträge auf Arbeitslosengeld und Grundsicherungsleistungen. Im Zweifel für den Kühlschrank - alles andere kommt später, wenn überhaupt.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #106 am: 14. März 2017, 09:24:30 »
« Letzte Änderung: 14. März 2017, 09:28:00 von Igor Strawinski »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #107 am: 14. März 2017, 09:29:07 »




... und natürlich verlangt der Spitaler "Dienstfreistellung BEI VOLLEM BEZUG". Wie Frau Pensionistin Unger. Nehmen, was der nicht existente Staat so hergibt..
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #108 am: 15. März 2017, 23:00:19 »
Großeinsatz in Wien
Polizei zieht "Staatsverweigerer" aus dem Verkehr

Spoiler
Erst vor Kurzem hatte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Staatsverweigerer, auch "Reichsbürger" oder "Freemen" genannt, angekündigt. Jetzt haben in Wien bei einem Großeinsatz der Polizei die Handschellen für ein mutmaßliches Mitglied der von Sobotka als "Papierterroristen" bezeichneten Bewegung geklickt. Der Verdächtige hatte sich offenbar im Zuge einer Verkehrskontrolle den Beamten widersetzt. 

 
Das Auto des Verdächtigen war am Mittwochabend gegen 19.30 Uhr auf der Roßauer Lände von einer Polizeistreife im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten worden. Weil sich der Mann geweigert habe aus dem Wagen zu steigen, sei laut "Krone"-Informationen umgehend Verstärkung angefordert worden.
 
Zwei Dutzend Polizisten im Einsatz

Letztlich waren dann rund zwei Dutzend Polizisten an dem Einsatz beteiligt, der Verkehr wurde am Franz-Josefs-Kai auf drei Spuren abgesperrt - und der Autolenker schließlich aus seinem Fahrzeug geholt und festgenommen. Laut Polizeiangaben steht der Festgenommene unter dem Verdacht, der sogenannten Freemen-Bewegung, die sich selbst auch OPPT (One People's Public Trust) nennt, anzugehören.
 
Schon 1100 "Staatsverweigerer" in Österreich

"Staatsverweigerer", auch "Staatenbündler" oder "Reichsbürger" genannt, treten immer wieder im deutschsprachigen Raum in Erscheinung. Sie sorgen für Probleme, indem sie weder die Gesetze eines Staates noch Polizisten oder Richter anerkennen. Ihre Zahl ist auch hierzulande im Steigen begriffen. Die Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit bezifferte die Zahl der Anhänger Anfang des Jahres mit 1100. Dazu kommen rund 20.000 Sympathisanten der Szene.
 
Polizist wurde "Freeman" und verlor Job

Erst am Montag war bekannt geworden, dass ein Kärntner Polizist als "Staatsverweigerer" seinen Job verloren hat. Auch er habe sich nicht mehr mit dem Staat und der österreichischen Rechtsordnung identifizieren können, wie der Mann seinen Vorgesetzten gestanden hatte. Der Polizist hatte im Sommer 2016 schriftlich mitgeteilt, dass er wegen seiner Ansichten Probleme damit habe, seine Dienstpflicht zu erfüllen, er ist mit sogenannten Staatsverweigerern in Kontakt.
 


 
Die Entscheidung der Disziplinarkommission, den 54-Jährigen zu entlassen, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mann hat nun die Gelegenheit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu ergreifen, bis sie Rechtskraft erlangt, bleibt er suspendiert.
 
Bedenkliche Aktivitäten nehmen zu

Im niederösterreichischen Krems hat indessen ein Prozess gegen mehrere mutmaßliche "Staatsverweigerer" begonnen. Es geht um eine geplante Gerichtsverhandlung, die in einem Bauernhof im Waldviertel stattfinden sollte. In einem Schuppen, wo eine Sachwalterin auf der "Anklagebank" sitzen sollte.
 

 
Ein sogenannter Staatsverweigerer war zudem erst im Februar in Niederösterreich festgenommen worden. Der 41-Jährige aus dem Bezirk Amstetten soll Drohbriefe an eine Richterin und eine Staatsanwältin geschickt haben. Er wurde in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert.
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Quelle: http://www.krone.at/oesterreich/polizei-zieht-staatsverweigerer-aus-dem-verkehr-grosseinsatz-in-wien-story-559422
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #109 am: 16. März 2017, 10:05:35 »
Der brave Polizist der die Anzeige wegen der Staatenbund-Kennzeichen laut eigenen Angaben nur wegen Krankheit nicht bearbeitet hat, hat auch eine sehr kluge, fleißige, soziale Frau!



Über den gestrigen Prozess schreibt die Krone

 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #110 am: 19. März 2017, 22:44:53 »
Zehn Spinner rechtfertigen noch kein Gesinnungsstrafrecht

Die Politik novelliert gerade das vor Kurzem novellierte Strafgesetz. Und lässt sich dabei von Staatsverweigerern zu uferloser Anlassgesetzgebung verleiten.

Spoiler
Es geht also um Sicherheit. Die Öffentlichkeit will sicher sein. Vor Gottesstaatgründern ebenso wie vor den sogenannten Staatsverweigerern. Vor Gefährdern der öffentlichen Ordnung ebenso wie vor Cyber-Erpressern. Vor Grapschern ebenso wie vor solchen, die Frauen „antanzen“ und dabei sexuell belästigen. Ja, es wird immer kleinteiliger. Immer spezieller. Sicherheit ist nicht nur ein menschliches Grundbedürfnis, Sicherheit ist bekanntlich auch ein von der Politik intensiv beackertes Tummelfeld. Kaum eine Materie bringt so viel Anlassgesetzgebung hervor wie das Strafrecht. Derzeit ist es wieder einmal soweit: Das in Sachen Sicherheit als Allheilmittel überstrapazierte Strafgesetz wird novelliert. Anlässe dafür wurden von eilfertigen Legisten bereits ausgemacht. Doch die bis 3. April zur Begutachtung vorliegenden Gesetzesentwürfe vermitteln eher jenes Gefühl, das Law-and-Order-Politik zu bekämpfen versucht: nämlich das Gefühl der Unsicherheit.

Anlassgesetzgebung also. Dieser Begriff muss nicht unbedingt ein Schimpfwort sein. Zeugt es denn nicht von intakter Reaktionsfähigkeit des Gesetzgebers, wenn er Fehlentwicklungen prompt entgegenwirkt? Man kann es aber auch übertreiben. So meldete das Justizressort, dass der Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ erneut erweitert werde – „als Folge der Silvestervorfälle in Innsbruck, wo Frauen von Gruppen junger Männer belästigt wurden“. Immerhin: Eine so unverstellt-offene Bestätigung für Anlassgesetzgebung findet man nur sehr selten. Verunsichernd, wie gesagt, ist die Ausgestaltung der geplanten Norm: Das (laut Opferaussagen) zuletzt von „südländisch“ oder „nordafrikanisch“ aussehenden jungen Männern praktizierte Umringen von Frauen inklusive sexueller Belästigung soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das entspricht der Strafdrohung, die auf Teilnahme an einem Raufhandel mit tödlichem Ausgang steht. Dass Strafrechtsprofessoren im Rahmen der Begutachtung von Unverhältnismäßigkeit sprechen, verwundert nicht.

Wer eine sexuelle Belästigung (darunter fällt das viel zitierte Grapschen) „mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung begeht“, soll künftig gar bis zu drei Jahre Haft bekommen. Das entspricht der bestehenden Sanktion für schwere (vorsätzliche) Körperverletzung. Das Beispiel zeigt: Der erst im Vorjahr in Kraft getretene Grapsch-Paragraf soll nun so novelliert werden, dass die Relationen wieder nicht stimmen – das alte Problem. Noch fragwürdiger scheint die Art, wie das Problem der Staatsverweigerer gelöst werden soll. Die Rede ist von jenen ungefähr tausend Personen in Österreich, die die staatliche Ordnung nicht anerkennen und eigene krude „Gesetze“ basteln. Hier wurde ein neuer Paragraf („Staatsfeindliche Bewegungen“) aufgesetzt. Eine solche Bewegung ist eine, die „darauf ausgerichtet ist“, Hoheitsrechte „nicht anzuerkennen“ und deren Zweck es ist, „auf gesetzwidrige Weise“ die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern – „wenn sich diese Ausrichtung in einer Handlung gegenüber einer Behörde für diese eindeutig manifestiert hat“. Strafdrohung für führende Staatsverweigerer: bis zwei Jahre Haft; für Mitläufer: bis ein Jahr Haft oder Geldstrafe.

Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass das Ressort von Justizminister Wolfgang Brandstetter (er wurde von der ÖVP nominiert) auf Ersuchen des ÖVP-Innenministers Wolfgang Sobotka einen Entwurf zimmern ließ, der a) ziemlich unbestimmt ist und b) die Grenze zum Gesinnungsstrafrecht zu überschreiten droht. Unter Bewegung sind übrigens schon zehn Personen zu verstehen. „Zehn Spinner rechtfertigen eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht“, meint Strafrechtler Alexander Tipold treffend.

Conclusio 1: Bei der Gesetzgebung, um nicht zu sagen Regelwut, gilt das Motto „Weniger ist mehr“.

Conclusio 2: Wenn schon neue Regeln, dann bitte klare.

Und: Alle erdenklichen Formen menschlichen Fehlverhaltens zu erfassen wird auch bei dieser Reform nicht gelingen. Muss es auch nicht: Das Strafgesetzbuch ist ohnehin ziemlich dick.
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Quelle
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #111 am: 19. März 2017, 23:35:27 »
Sehr guter Artikel. Würde ich so unterschreiben.
 

Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #112 am: 23. März 2017, 15:44:40 »
Ein deutscher Staatsverweigerer wurde von den öst. Behörden nach Slowenien abgeschoben:

Spoiler
„Staatsverweigerer“ nach Slowenien abgeschoben

Ein 57-jähriger deutscher „Staatsverweigerer“ ist in der Nacht auf Donnerstag von der Kärntner Polizei nach Slowenien abgeschoben worden. Gegen ihn besteht ein Aufenthaltsverbot, er wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt.

Der Mann war bei einer Verkehrskontrolle in Villach überprüft worden, dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Aufenthaltsverbot und ein Festnahme-Auftrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl besteht, teilte die Polizei auf APA-Anfrage mit. Grund für das Aufenthaltsverbot ist die Mitgliedschaft des Mannes in einer „staatsfeindlichen Organisation“, heißt es von der Polizei.

In nächstgelegenes Ausland abgeschoben

Wie es in solchen Fällen üblich ist, wurde der Mann ins nächstgelegene EU-Ausland abgeschoben, im aktuellen Fall über den Wurzenpass nach Slowenien. Der 57-Jährige leistete gegen die Abschiebung keinen Widerstand. Will er nach Deutschland, so darf er wegen des bestehenden, unbefristeten Aufenthaltsverbotes das österreichische Staatsgebiet auf seinem Weg nicht mehr betreten. Dem Vernehmen nach soll der Mann Amtsträger in Kärnten schriftlich bedroht haben.

Bereits im vergangenen November hatte die Kärntner Polizei eine 45-jährige Deutsche festgenommen und nach Slowenien abgeschoben - auch gegen sie besteht ein unbefristetes Aufenthaltsverbot wegen ihrer Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Organisation. „Staatsverweigerer“, auch Staatenbündler oder Reichsbürger genannt, treten immer wieder im deutschsprachigen Raum in Erscheinung. Sie sorgen für Probleme, indem sie weder die Gesetze eines Staates noch Polizisten oder Richter anerkennen.
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 :clap:

Quelle:  http://kaernten.orf.at/news/stories/2832813/
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #113 am: 23. März 2017, 16:04:39 »
Gute und Konsequente Arbeit der Behörden und Beamten vor Ort.  :dance:
Je nachdem wo das Endgültige Ziel des Besagten Herren ist, verlängert sich die Reise extrem.
Nur leider ist die Gefahr entdeckt zu werden gering, und so kann man an einem anderen Tag einen anderen Pass / Autobahn nehmen und durchfahren.
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #114 am: 23. März 2017, 18:18:54 »
Bereits im vergangenen November hatte die Kärntner Polizei eine 45-jährige Deutsche festgenommen und nach Slowenien abgeschoben - auch gegen sie besteht ein unbefristetes Aufenthaltsverbot wegen ihrer Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Organisation. „Staatsverweigerer“, auch Staatenbündler oder Reichsbürger genannt, treten immer wieder im deutschsprachigen Raum in Erscheinung. Sie sorgen für Probleme, indem sie weder die Gesetze eines Staates noch Polizisten oder Richter anerkennen.

Die Bettina Greska kam aber auch wieder nach Österreich und wurde nochmals abgeschoben!

Laut internen KGB Infos handelt es sich um Gerhard Pommer! Bitte nicht weitersagen ist TOP SECRET!

« Letzte Änderung: 23. März 2017, 18:37:42 von Igor Strawinski »
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #115 am: 23. März 2017, 18:58:02 »
furchtbar geheim  :P
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #116 am: 23. März 2017, 19:27:32 »
furchtbar geheim  :P
:TT_TT: :TT_TT: :TT_TT: :TT_TT: :TT_TT: :TT_TT: :TT_TT: :TT_TT: :TT_TT:

nichts bleibt mehr geheim!

[facebook]https://www.facebook.com/gclc.vorarlberg/posts/427858250888137[/facebook]
« Letzte Änderung: 23. März 2017, 19:34:47 von Igor Strawinski »
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #117 am: 28. März 2017, 11:03:25 »
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #118 am: 28. März 2017, 11:31:59 »
furchtbar geheim  :P

Ob die Staatenbündler nicht doch auf die Finger kriegen, im Moment aber schon.

Und die Einwände gegen den neuen Strafrechtsparagrafen sind auch nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen. Man sollte - vielleicht im Wege einer Petition - auch noch in Betracht ziehen lassen, die nach dem Beitrag vom ORF jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten zur strafrechtlichen Würdigung von Nötigung, Erpressung, beharrlicher Verfolgung, betrügerischer Krida und dgl. weiter auszudifferenzieren, anstatt einen Gesinnungsparagrafen in die Welt zu setzen.
« Letzte Änderung: 28. März 2017, 11:41:43 von dtx »
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #119 am: 28. März 2017, 13:33:21 »
Angeklagte Staatsverweigerin lief bei Prozess aus Gericht davon[/center

Eine 43-jährige Oberösterreicherin stand am Dienstag vor Gericht, weil sie einem Rechtspfleger mit Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gedroht haben soll. Nach diversen Skurrilitäten bei der Verhandlung verließ die Angeklagte den Gerichtssaal.



Linz – Eine wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagte Staatsverweigerin ist am Dienstag während ihres Prozesses in Linz aus dem Gerichtssaal gelaufen. Die Verhandlung wurde vertagt. Die 43-Jährige, die einem Rechtspfleger mit dem Eintrag horrender Forderungen in ein Schuldnerverzeichnis gedroht haben soll, wird das nächste Mal wohl von der Polizei vorgeführt werden.

Der von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitete Prozess verlief von Beginn an skurril: Die mit einem Fantasiedokument wedelnde Angeklagte weigerte sich, Platz zu nehmen. Bei der Aufnahme der Personalien betonte die Stehende, sie sei nicht Bianca M., wie es in den Akten lautet, sondern „das Lebewesen Bianca aus der Familie der M.“ - was sie gleich zu ihrer ersten Frage an die Richterin brachte: „Sind Sie für Lebewesen zuständig?“

Beschuldigte verließ das Gebäude

Während die Vorsitzende mit Engelsgeduld die Daten vorlas, wurde sie immer wieder von Fragen wie „Ist das ein staatliches Gericht?“ unterbrochen. Freundlich teilte sie der Angeklagten mit, dass dies das Landesgericht Linz sei, sie für Lebewesen zuständig sei, sich aber vor ihr nicht - wie gefordert - legitimieren müsse. Schließlich verlor die Beschuldigte offenbar die Nerven, stolzierte raschen Schrittes aus dem Gerichtssaal und verließ kurz darauf das Gebäude. Die Richterin vertagte notgedrungen auf 12. Mai und kündigte an, die 43-Jährige dann von der Polizei vorführen zu lassen.

Die Anklage, die der Staatsanwalt nach dem frühzeitigen Abgang der Linzerin nicht mehr vortragen konnte, wirft der Frau Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Sie soll im Oktober 2016 von einem Rechtspfleger die Einstellung eines Exekutionsverfahrens und die Rückzahlung bereits exekutierter Geldbeträge gefordert und ihm schriftlich gedroht haben, ihn in ein internationales Schuldnerverzeichnis eintragen zu lassen. Sollte er eine Ersatzfreiheitsstrafe vollziehen, werde sie ihm pro Tag 200.000 Euro verrechnen.

Die Angeklagte soll Mitglied der „Verfassungsgebenden Versammlung für das Völkerrechtssubjekt, Staat Oberösterreich“ sein. Diese Gruppe erkennt die Souveränität Österreichs sowie die staatlichen Organe und Behörden nicht an. Die Republik halten die Staatsverweigerer für ein Privatunternehmen - in dessen Namen der Frau beim nächsten Prozesstermin bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. (APA)