Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185743 mal)

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Offline Ceilo

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #555 am: 6. Januar 2017, 19:58:01 »
Ich hab auch noch ein schönes Dokument zu den Anlagengeschäften der KRB im Archiv gefunden. Es handelt sich um einen Finanzierungplan der Universität.
Es ist wohl nur ein Entwurf, wahrscheinlich wurden nie Beteilungsanteile ausgegeben, aber es zeigt schön, wie bei der KRB geplant wurde.

Na ja, immerhin haben sie da mal so was wie einen Geschäftsplan gemacht, und im Bereich der Weiterbildung gibt es auch genug Unternehmen, die tatsächlich in der Lage sind, ihrer Kundschaft für Kurse mit eher lausigem Inhalt einiges abzuknöpfen. Ein Schwurbelkünstler wie Fitzek ist für so einen Plan auch sicher keine schlechte Besetzung. Hätte also vielleicht wirklich klappen können. Allerdings hätte man, um eine zahlungskräftige Zielgruppe anzusprechen, wohl wertigere Seminarräume als die in Wittenberg zusammengekleisterten anbieten müssen.
« Letzte Änderung: 6. Januar 2017, 20:00:00 von Ceilo »
 

Aldebaraner

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #556 am: 6. Januar 2017, 20:15:20 »
Mal im Ernst .... von Studenten 1.000 € p.m. einnehmen für eine Schwurbeluni undein Jodel-Diplom ....  hätte klappen könnnen?

Die Seminare sind rechnerisch nur Beiwerk. Und auch das ist vollkommen illusorisch. Er hat doch schon Schwurbel-Seminare gegeben ...  und? Er hätte dauerhaft jedes Jahr 4.000 ♥♥♥en finden müssen.

V I E R T A U S E N D , die ihm 100 Öcken gegeben hätten, jedes Jahr.

Und H U N D E R T cerebral Entkernte, die dafür als Studi MONATLICH 1.000 € zahlen.  Jeder Schwurbelinteressierte geht da doch lieber zur Viadrina, dem Hogwarts Mitteldeutschlands  und studiert da für umme Wahrsagerei oder so   ;D.

Echt, dass ist vollkommener Blödsinn ...
 
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #557 am: 6. Januar 2017, 23:51:23 »
Ein Geschäftsplan ist das nicht, jedenfalls kein ernsthafter. Ein ordentlicher Geschäftsplan sollte z. B. das Geschäftsmodell, die "Idee" beschreiben, die konkreten Schritte zum Aufbau des Geschäfts, zur Kundenwerbung, zur Finanzierung, zum erwarteten Gewinn usw. Davon ist hier nichts zu erkennen, noch nicht einmal, welche Art von Seminaren, Kursen oder sonstiger Bildung eigentlich angeboten werden soll.
Die Annahmen über die Finanzströme erscheinen zumindest meiner Wenigkeit reichlich optimistisch, man könnte von Wunschdenken sprechen.

Der Markt für Bildung ist ziemlich gesättigt, es gibt schon zu fast jedem erdenklichen Thema irgendwelche Angebote. Natürlich kann man auch Schwurbel-Seminare buchen, wenn man denn möchte. Will man auf Dauer im Bildungsmarkt bestehen, muss man aber schon etwas mehr bieten als Schwurbeleien. Die Leute, die Fatzke gerne mal zuhören und dafür löhnen, dürften sich auf einen harten Kern von 50 bis 100 Personen beschränken. Natürlich haben sich in der Vergangenheit auch immer mal einfach nur Neugierige untergemischt, aber davon kann man nicht auf Dauer ausgehen. Irgendwann wird der "Was ist das KRD?"-Effekt abgenutzt sein.
Ob der "harte Kern" der Fatzke-Hörer auch finanzkräftig genug ist, 900 oder 1000 Euro im Monat zu löhnen, bleibe dahingestellt.
Will man im Bildungssektor auf Dauer punkten, braucht man schon etwas mehr als Schwurbeleien. Immer gut ist es, anerkannte Abschlüsse vergeben zu dürfen. Dies setzt eine staatliche Anerkennung voraus oder die einer privaten Organisation mit entsprechender tatsächlicher oder rechtlicher Stellung. Entsprechende Ausbildungen können dann ggf. auch über Stipendien oder sonstige Unterstützungsleistungen subventioniert werden, eventuell können die Kunden ihre Kosten auch von der Steuer absetzen. Dies setzt aber eben eine Anerkennung voraus.
Um eine Anerkennung zu erhalten, bedarf man eines Ausbildungsplanes (Studienplan, Lehrplan o. dgl.). Dieser muss auch Angaben dazu enthalten, wie der Plan konkret umgesetzt werden soll, also z. B. welche Lehrmittel verwendet werden sollen, wie viele Stunden angeboten werden, wie die Inhalte (zumindest grob) auf die Stunden verteilt werden sollen usw. Auch eine Prüfungsordnung ist erforderlich, wenn der zu erwerbende Abschluss anerkannt werden soll. Je nach dem müssen auch die Lehr- und Lernmittel vom Staat anerkannt werden. Sodann müssen auch die Personen, die die Kurse, Seminare usw. durchführen und leiten über angemessene Qualifikationen verfügen. Dies kann der Abschluss eines zu Inhalt passenden Fachstudiums sein, aber auch eine pädagogisch-didaktisch-methodische Ausbildung bzw. beides. Natürlich ist das alles nicht kostenlos zu erhalten, aber man kann, siehe oben, ggf. Subventionen oder Stipendien erhalten. Dies setzt allerdings wiederum eine ordentliche Buchführung voraus.
Bei Fatzke und dem KRD wird es bereits am zuletzt Genannten scheitern.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #558 am: 7. Januar 2017, 01:38:44 »
Die "Etragsvorschau" ist einfach herrlich. Er wollte 2.500.000 € im Sand versenken, aber bei den Autos schreibt er extra "gebraucht" dahinter, damit es nicht so aussieht, als würde er Geld verprassen :think:

Die Zahlen sehen ziemlich konstruiert aus, und sollte nicht das ganze Krankenhaus 1,4 Mio kosten?
Weshalb sollen die armen Studenten alleine dafür aufkommen, wenn auf dem Gelände auch andere Gebäude stehen? Hätte Fitzek den Anlegern beim darauf folgenden Projekt für ein anderes Gebäude wieder Geld abgeknöpft? [ich würde sagen: ja!]

[Notiz an Fitze]
Vision-wird-Pfusch als neue Einkommensquelle. 1.400.000 über 7 Jahre abschreiben, die jährliche Abschreibung durch 52 Wochen teilen. Fertig ist die Teilnehmergebühr für die Vision-wird-Pfusch-Woche.
Ach halt, dazu kommen noch Stromkosten, Kosten für Stifte, für Salatblätter, Reinigungsgebühr für Cappuccino-Flecken im Treppenhaus, für Atemluft, ....
« Letzte Änderung: 7. Januar 2017, 01:49:11 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #559 am: 7. Januar 2017, 10:54:23 »
Im KRD scheint man sich auf eine Verurteilung Fatzkes einzustellen:

Zitat

Thomas

6. Januar 2017 um 14:52


Beruflich habe ich oft mit Prozessen zu tun, bei denen Untreue oder auch Betrug angeklagt wird. Ich kann daher die von Florian beschriebenen „eingeschliffenen Denkmuster“ und die Resignation bei Richtern,Schöffen,Staatsanwaltschaft nur bestätigen!
 Der Begriff „trüber Filter“ ist glaube ich sehr passend – die meisten Richter oder Staatsanwälte mit denen ich gesprochen habe, sind absolut frusriert von ihrem Job. Oft kann ich das auch nachfühlen:Man begegnet wirklich vielen die einen den Glauben an das Gute im Menschen verlieren lassen. Neulich war ich bei einem Prozess dabei,bei dem die Angeklagten über 2 Mio €uro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Den Geschädigten hatten sie eine Rendite von 20% pro Jahr versprochen. Eine haben ihre ganzen Ersparnisse verloren 🙁 Kurz bevor der Schwindel aufflog, wurde noch eine große Betriebsfeier veranstaltet, bei der eine Zirkusaufführung mit Elefanten auf dem Programm stand. Von Einsicht dagegen keine Spur…“Es wurde immer im Sinne der Anleger gehandelt“ sagte der Anwalt, der sicher eine Menge Geld mit dem Prozess verdient… Das macht einen sehr traurig und irgendwann auch verbittert,glaube ich. Irgendwann sieht ein Richter oder Staatsanwalt dann wirklich in jedem Menschen nur noch das schlechteste. Und jemand wie Peter hat es sehr schwer, das Gericht von seiner aufrechten Gesinnung zu überzeugen 🙁 Ich hoffe das ihm das noch gelingt..
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Siggi

6. Januar 2017 um 18:34


Ich verfolge die unglaublichen Geschäftsgebaren der Richter u. StA. gegen Peter von Anfang an mit und fühle mich immer wieder darin bestätigt, dass wir es weder mit Richtern noch mit Gerichten gem. GG Art.101, GVG §16 zu tun haben, sondern mit Personen, welche dazu beauftragt wurden, Peter ,,das Rückrad zu brechen“, koste es, was es wolle.
 Da man bei Peter nichts finden wird, was auch nur ein einziger Tag Knast Wert wäre, lässt man ihn ,,vorsichtshalber wegen angebl. Fluchtgefahr“ in U- Haft, behandelt ihn dazu noch wie einen Verbrecher (Hand – und Fussfesseln), obwohl ihm ja genau das erst mal irgend eine Straftat nachgewiesen werden müsste, Bevor dies nicht geschieht, müsste Peter als unschuldig und folglich als Freier Mensch gelten und auch so behandelt werden.
 Nicht so in der BRD.
 Dies alles steht in Gesetzen fest verankert und für jedermann nachlesbar. Nun, es soll ja schon Richter gegeben haben, die gesagt haben :,,das Grundgesetz interessiert mich nicht, hier zählt meine Entscheidung…“.
 ,,Gut so“, könnte man meinen, ,,ein Richter, welche keine Gesetze braucht, finde ich effizient… nur nach was entscheidet er dann“? Nach dem Bauchgefühl, nach dem Wetter?
 Brauchen wir etwa keine Gesetze mehr?
 Recht hat der, der die Waffen hat!
 Fakt ist eins: Das Urteil gegen Peter steht längst fest und wir alle sollten uns darauf einstellen, dass Peter für etwas bezahlen muss, was die Welt positiv verändern würde, aber eben gewissen Leuten einfach nicht ins Weltbild passt.
 Dazu gibts im Internet eine PDF Datei (33 Seiten, welche einem das große Kotzen kommen lassen).
 ,,Endlose Justizverbrechen durch Richter, Aussagen namhafter Richter…“.
HOCHINTERESSANT! Kurzer Ausschnitte von Dr. Egon Schneider (früh. Richter beim LOG Köln, jetzt Rechtsanwalt:

,,Selbst wenn der Richter grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt §839, Abs.2, S.1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur“. Quelle: ZAP Nr.1, 9.1.1992
 Oder der hier:
 ,,Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfer Konturen an. Der Niedergang der rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangen an Berufsethik und fachlicher Scham“. Quelle: Zeitschrift Anwalspraxis, 1994, S.155.
 Ich jedenfalls wundere mich bei Peter über nichts mehr…
Ich kann ihm nur Kraft und alles Gute und Gesundheit wünschen!

Interessant, dass "Thomas" (über seinen Nachnamen wollen wir mal nicht spekulieren, wenn sein Vorname denn tatsächlich Thomas ist ...) ziemlich genau Fatzke und sein Verhalten vor Gericht schildert, wenn er die Leute beschreibt, die er vor Gericht als Angeklagte trifft.
Eine neue Rechtfertigung für das Fitzen des Prozesses zeichnet sich ab: Die pöhsen Richter sind halt voreingenommen, beugen das Recht, die BRiD GmbH will einfach eine Verurteilung usw.
Bei "Siggi" hege ich den Verdacht, dass wir diesen bereits unter anderem Namen kennen und vor zwei Jahren schon in die blaue Tonne gekloppt haben.

@hair mess Den Nagel auf den Kopf getroffen! Das Einzige, was Fatzke wirklich kann, ist labern. Das war's dann auch schon.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #560 am: 7. Januar 2017, 16:36:40 »
Noch ein Nachschlag:

Zitat
matrixen

7. Januar 2017 um 11:09


Es zeigt sich, wie so oft auch schon in der Vergangeheit, dass wir es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun haben, sondern eher mit einer GmbH, wo der Firmenboss das sagen hat. Ich ziehe meinen Hut vor Peters Mut, sich bewußt oder unbewußt in ein Spiel zu begeben, wo von vorneherein schon fest steht wer der Verlierer sein wird. Dieses Spiel haben schon viele vor ihm gespielt und kein einziger konnte als Gewinner vom Platz gehen. Er wird maximal der Menschheit ein weiteres mal zeigen, dass es keine Menschenrechte gibt, dass diese nur eine Illusion sind, wie das Geldsystem auch. Ich wünsche ihm, dass er gesundheitlich relativ gut aus der Nummer wieder heraus kommt und diesen Prozeß als Lehre sieht. Man kann kein Spiel gewinnen, in dem der Gegenspieler die Regeln bestimmt und sie nach belieben verändern kann. Alle seine Bemühungen und Ziele sind lobenswert, hätten sogar den Nobelpreis verdient, wenn dieser nicht schon so ein mieses Image hätte. Aber der Weg um diese ans Tageslicht der Menschheit zu bringen halte ich für fragwürdig und sollte besser noch einmal überdacht werden. Sich bewußt werden wo man steht, ist die Grundvoraussetzung um an ein Ziel zu kommen, es reicht nicht nur aus zu wissen wo man hin will, in dieser Welt.

@A.R.Schkrampe Wir sprechen von Labern, Schwurbeln usw., nicht von inhaltlich sinnvollem und formal korrektem Reden. Dass Peterleang im Labern und Schwurbeln schon deswegen eine Kanone ist, weil er völlig ungeniert ist, scheint mir offenkundig zu sein.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #561 am: 7. Januar 2017, 22:08:52 »
Weiter geht's mit dem Florians-Prinzip:

Spoiler
Resümee zum bisherigen Prozessverlauf vor dem Landgericht Halle von Florian Steinlein – Teil 2/3

Von: 07.01.2017 Veröffentlicht in: Allgemein, ErfahrungsberichteKeine Kommentare
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Ein weiterer Punkt, den das Gericht so gern bemängelt sind die angeblich nicht stattgefundenen Sitzungen vom Verein NeuDeutschland:

Daraufhin hat Peter extra einen Beweisantrag gestellt und so wurde dessen Vereinsverfassung (entspricht der Vereinssatzung) von der Vorsitzenden Richterin vorgelesen. Unter „§ 5 Mitgliedschaft“ findet sich die Erklärung zu den verschiedenen Formen der Mitgliedschaft. Es wird unterschieden zwischen: Fördernde Mitglieder, Ordentliche Mitglieder, Ordentliche Vollmitglieder und stimmberechtigte ordentliche Vollmitglieder. Für alle offenkundig, wurde somit bereits in der Vereinssatzung festgelegt, dass nur Letztere bei den regelmäßig stattfindenden Vereinssitzungen anwesend sein mussten.

Das Gericht ist aber der seltsamen Ansicht, dass nur eine angestrebte Vollversammlung aller Vereinsmitglieder als Vereinsversammlung gilt. Peter fragt ungläubig nach, wie das denn bei 3.600 Mitgliedern – verteilt auf den deutschsprachigen Raum – funktionieren solle?!

Antwort von der Vorsitzenden Richterin: „Andere Vereine machen das so!“

Andere Vereine mögen stimmen, doch Peter organisierte die Vereinsmitgliedschaft ja aus triftigem Grund in dieser Form. Der Volksmund weiß: „Zu viele Köche verderben den Brei!“

Der Kreis der Entscheider übersichtlich und vor allem handlungsfähig halten. Mit den stimmbe­rechtigten ordentlichen Vollmitgliedern konnte er sich regelmäßig – und auch in dringenden Fällen – vor Ort treffen, um effizient über aktuelle Projekte zu beraten und abzustimmen.

Daran konnte theoretisch auch jedes andere Vereinsmitglied teilnehmen, doch war seine Anwesen­heit aufgrund der fehlenden Stimmfähigkeit eben nicht zwingend erforderlich. Praktisch war daher wohl auch kaum einer anwesend – wozu auch, die Ergebnisse der Versammlungen wurden ja ohnehin letztendlich über Internetseite und Neuigkeiten-Verteiler veröffentlicht.

Eine offenere Teilnahme der Mitglieder hätte ganz andere organisatorische Herausforderungen nach sich gezogen: Allein für die Wahl des Versammlungsortes – je nachdem, ob 10, 100 oder 1000 weitere Mitglieder teilnehmen wollen. Doch der Verein sollte ja Mittel zum Zweck sein – wenig Administration, dafür viel Energie für Projekte. Unter den vom Gericht geforderten Bedingungen würden die zur Verfügung gestellten Mittel dem Selbstzweck – der Selbstverwaltung des Vereins – zugeführt werden und zu einem beträchtlichen Teil sinnlos versickern …

Das Gericht sieht das alles natürlich ganz anders: Es unterstreicht immerzu seine Überzeugung, dass Peter im Verein angeblich allein und eigenmächtig entschieden habe. Davon leitet es automatisch ab, dass er demzufolge auch nicht im Interesse der Anleger gehandelt haben kann.

Ich bin des Öfteren darüber verblüfft, auf welch fadenscheinigen Schlussfolgerungen die Meinung – und damit das bisherige Urteil – des Gerichtes beruht. Diese Meinung stützt sich offenbar auf keinerlei konkrete Beweise …

Das Beste, was das Gericht dahingehend vorbringen kann ist, dass laut Vereinsverfassung von NeuDeutschland (§8.1) die Vorstandsmitglieder auf Lebenszeit gewählt sind und nur selbst ihren jeweiligen Nachfolger bestimmen können.

Dies mag Manchem zunächst eigenartig erscheinen, doch kann es wohl kaum als Beweis für ein Verbrechen herhalten! Deswegen ist der damit einhergehende, unausgesprochene Vorwurf des Gerichtes auch nur der, dass diese Vereinsverfassung irgendwie undemokratisch und demzufolge wohl moralisch unrechtmäßig sei …

Die Formulierung der Vereinssatzung – in diesem Fall die Vereinsverfassung – obliegt stets dem Verein selbst. Durch sie kann sich jeder Interessent informieren und dann nach seinem Freien Willen entscheiden, ob er das Programm des Vereins für unterstützenswert hält und ihm beitritt oder eben nicht.

Durch die ungewöhnlichen Reglements, bzgl. der Wahl der Vorstandsmitglieder, wird verhindert, dass der Verein durch die Wahl eines neuen Vorstandes ‚gekapert‘ wird und in eine andere Richtung steuert. Das Kapital wurde ja deswegen überlassen, weil die Überlasser von den von Peter kreierten Projekten überzeugt waren. Sie vertrauten ihm, denn als Vereinsvorsitzender stand er für die Inhalte des Vereins wie kein anderer. Peter nahm und nimmt diese – seine – Verantwortung sehr ernst! Er beweist es gerade in diesem Moment!

Wie viele andere Vorstände oder Manager sind gleichermaßen dazu bereit, ihre Verantwortung unter Beweis zu stellen?

„Andere Vereine machen das so!“ – mag ja grundsätzlich stimmen, doch verschleiert diese Aussage mal wieder die allgemeinen Gepflogenheiten: Üblich ist, dass die Vorstandsmitglieder gemeinsam die Entscheidungen treffen und der Vorsitzende sie als vorderster zu repräsentieren und zu verant­worten hat. Dies gilt in der Regel für alle großen Vereinigungen, bis hin zu börsennotierten Unter­nehmen, die kaum jeden einzelnen Anteilsbesitzer zu ihren Sitzungen einladen und ihm Stimmrecht zubilligen!

Wenn das Gericht also unter den gegebenen Umständen schon ein Verbrechen erkennen will, dann frage ich mich, wie die deutsche Justiz beim Prozess gegen die verantwortlichen Vorstände der SachsenLB kein Verbrechen erkennen konnten? (siehe hier)


Peter und damit den Verein NeuDeutschland als ‚undemokratisch‘ hinstellen, kann meiner Meinung nach nur, wer ihn nicht kennt, die Vereinssatzung nicht gelesen, nicht verstanden oder ein verfälschtes Verständnis vom Begriff ‚Demokratie‘ hat.

Der Verein NeuDeutschland hatte auf seiner Internetseite einen Entwurf für eine echte deutsche Verfassung veröffentlicht. Dieser war im Prinzip ein überarbeitetes und verbessertes BRD-Grund­gesetz, doch ging er letztlich weit über dessen Ursprung hinaus. Dieser Verfassungsentwurf war und ist außergewöhnlich …

http://web.archive.org/web/20120114155124/http://www.neudeutschland.org/index.php/NeuDeutschland_Verfassung.html

Übertroffen wird er nur von der KRD-Verfassung, da sie ja gewissermaßen deren Vorgänger ist. Nimmt man die Höhe der beider Verfassungen zugrunde liegenden Ethik als Maßstab – so findet man weltweit wohl kaum etwas, dass sich in annähernd vergleichbarem Maß der Gemeinschaft der Menschen und der friedlichen Förderung des Gemeinwohls verschrieben hat!

Heutzutage werden wir Menschen immer und überall völlig konformistisch auf ‚Demokratie‘ getrimmt. Dabei sollten wir erst einmal kritisch darauf achten, was sie – so wie sie derzeit verstanden und praktiziert wird – in der Konsequenz bedeutet:

Der etablierten deutschen Politik – unabhängig des regierenden Personals bzw. der Parteien – gelingt es seit Jahrzehnten nicht, die Probleme des Landes anzugehen. „Der Staat ist das Volk“ – heißt es, doch Politik wird nur noch zur Erfüllung der Interessen des internationalen Kapitals betrieben. ‚Staat‘ und Volk siechen dabei vor sich hin…

Letzteres scheint dies wenig zu bemerken, dank der tatkräftigen Hilfestellung der Leitmedien. Sie verkaufen dem Volk die offensichtliche Unfähigkeit der Politik nicht nur als zweckmäßig und „alternativlos“, sondern verkleiden sie sogar noch zum ‚großen Erfolg‘. All dies ist völlig undemokratisch, denn wahre Demokratie stellt die Interessen vieler über die einzelner!

Demzufolge sollte man Wahlen – und alle darauffolgenden Entscheidungen – auch nur dann als ‚demokratisch‘ bezeichnen dürfen, wenn sie den Interessen der Mehrheit gerecht werden! Wie wenige Menschen diese Entscheidungen für wie viele Menschen getroffen haben – ist bei einer weisen und gerechten Entscheidung dann völlig egal.

Grundsätzlich möchte ich Niemanden über mich bestimmen lassen!

Doch bin ich eher dazu bereit:

… einen guten Menschen über mich bestimmen zu lassen, für dessen Projekte ich mich aus freiem Willen entschieden habe, weil ich von dessen ethischem und wohlwollendem Verhalten gegenüber den Menschen überzeugt bin …

… als eine Person, die ich zwar wählen kann, die aber danach nicht die angekündigten Dinge umsetzt, für die sie gewählt wurde – sondern vielmehr öffentlich erklärt, dass man als Wähler gar nicht davon ausgehen darf, dass sie dies tut!

Wenn Menschen zwar wählen können, sie aber eigentlich keine wirkliche (Aus-)Wahl haben – da die Wählbaren ohnehin alle das Gleiche tun, nämlich nicht das, was im Interesse der Gemeinschaft der Menschen liegt – was bringt eine Wahl dann überhaupt?!

Selbst wenn die Wahl ‚demokratisch‘ erfolgt, so sind ihre weiteren Folgen vorhersehbar undemo­kratisch! Kann ein jahrelang aus Eigennutz handelnder, nach politischem Erfolg strebender und Vermehrung der eigenen Macht hungernder, Politiker plötzlich eine Kehrtwendung machen und nur noch das Gemeinwohl der Menschen anstreben?

Der Volksmund weiß, dass man den Bock nicht zum Gärtner macht …

Wenn dieses Gericht also aus vermeintlichen Gründen der Demokratie eine deutlich höhere Strenge bei Vereinssatzungen und deren Einhaltung fordert, dann doch bitte konsequenterweise auch bei Parteiprogrammen und deren Einhaltung. Für diese gelten nämlich mehr oder wendiger die gleichen Grundregeln. Da der Wirkungsbereich von Parteien viel größer ist und auch weiter reicht, sollte man allerdings annehmen, dass die Überprüfung ihrer demokratischen Gesinnung auch viel wichtiger ist – oder?!

Ich frage mich also, ob sich Parteivorstände für die unvollständige Anwesenheit aller Mitglieder bei Parteitagen rechtfertigen müssen?!

Viel wichtiger wäre allerdings, zu wissen, ob sich Parteivorstände für ihr nachweisbar undemo­kratisches Verhalten rechtfertigen müssen?!

Denn andere Vorstände müssen dies …

Das Gericht erweist sich selbst als inkonsequent und mangelhaft souverän: Einerseits bauscht es in einem effizienten Rahmen stattgefundene Vereinssitzungen auf und möchte, dass mehr Ressourcen für unnötige – und daher in der Satzung ausgeschlossene – Administration des Vereins aufgewendet werden. Andererseits beklagt es, dass der Verein Geld für übliche Dinge – sog. Milde Gaben an Bedürftige, Aufwandsentschädigungen und Übungsleiterpauschalen – ausgibt.

Im Gegensatz zu zweckloser Administration beweist der Verein doch gerade damit seine Gemein­nützigkeit bzw. erspart seinen engagiertesten Mitwirkenden finanzielle Einbußen – z.B. für die ehrenamtliche Vereinstätigkeit entstehende Fahrtkosten. Obwohl das Gericht ansonsten nach Standardprozeduren verlangt, will es diese bei Vereinen allgemein übliche, nicht als solche anerkennen. Vielmehr bezeichnet es Milde Gaben, Aufwandsentschädigungen und Übungs­leiterpauschalen als eine Art Lohnzahlung, welche wiederum dem Finanzamt hätte angezeigt werden müssen …

Anscheinend besitzt das Gericht viel Freiraum für ‚Kreativität‘ bei seiner Interpretation des geltenden Rechts, von Vorschriften und alltäglichen Gepflogenheiten. Früher dachte ich, dass es nur deswegen so viel Gesetzestexte in der BRD gibt, weil man die Möglichkeiten der Interpretation gering halten will. Wie sehr sich die Realität doch von so manchen Vorstellungen unterscheidet …

So wurde unbemerkt wohl längst ein weiterer wichtiger Bestandteil des Rechtssystems zu Grabe getragen: Gleiches Recht für alle …

Den andauernden Vorwurf der angeblich ausgebliebenen Vereinssitzungen begründet die vorsitzende Richterin übrigens damit, dass „Anleger“ ja gesagt hätten, dass sie gerne mal bei den Sitzungen dabei gewesen wären!

Das stimmt auch – doch in meiner Erinnerung ging die gestellte Frage in die Richtung, ob man denn kein Interesse an den Vereinssitzungen hatte. Manche Vereinsmitglieder antworteten sinngemäß mit: ‚Ich wäre gerne mal dabei gewesen, aber ich wohne leider zu weit weg!‘ oder ‚… Priorität haben für mich andere Dinge gehabt!‘

Selbst wenn einzelne Zeugen, deren Existenz mir – auch aus den vielen Erzählungen von Freunden – unbekannt ist, dies so gesagt haben sollten – sie stehen wohl kaum für die Mehrheit und dürften in der Form von der Vorsitzenden gar nicht als Beweis missbraucht werden!

Welch wieder einmal schönes Beispiel für die vorherrschende Verweigerungshaltung des Gerichts gegenüber bisherigen Zeugenaussagen – allerdings nur, sofern sie Peter entlasten. Diese werden dann umgedeutet und zurechtgebogen …

Man sieht immer nur das, was man sehen will bzw. kann!

Die Überlasser – auch die mit teils hohen 5- oder gar 6-stelligen Überlassungen – haben zum Thema Verein und KK klare Aussagen gemacht. Diese scheint man aber seitens des Gerichts nicht für voll zu nehmen! Stattdessen erklärt die Vorsitzende eigenwillig und vorwurfsvoll, dass „… Personen viel Geld anlegten und nichts zu entscheiden hatten!“

Interessanterweise argumentiert das Gericht hier plötzlich wiederum undemokratisch: Wer viel beisteuert, soll offensichtlich auch mehr zu sagen haben …

Ein weiteres schönes Beispiel für die vorherrschende Verweigerungshaltung des Gerichts gegenüber bisherigen Zeugenaussagen ist, wie es zur Überlassung kam: Das Gericht stellt es gerne so dar, als wären die Überlasser irgendwie von Peter dazu gezwungen oder verführt worden …

Auch dazu haben die Überlasser – gerade die mit teils hohen 5- oder gar 6-stelligen Überlassungen – klar gegenteilige Aussagen gemacht. Die Überlasser haben das Kapital aus ihrem freiem Willen überlassen. Zu diesem Zeitpunkt bestimmten sie auch – mal mehr, mal weniger detailliert – über dessen weitere Verwendung – so wie sie das eben wünschten. Die Umsetzung der Projekte überließ man vertrauensvoll dem Verein …

Dem Bedingungen und Wünschen der Überlasser wurde entsprochen – man wurde ihrem Vertrauen gerecht. Was erwartet sich das Gericht also noch von Vereinsvollversammlungen?

Auch hierbei tat Peter die Dinge überlegt und aus triftigem Grund: Jegliche vorstellbare Form des Missbrauchs sollte durch entsprechende rechtliche Ausgestaltung (Vereinsverfassung, KÜV) von vornherein ausgeschlossen werden. Zu oft wurden in der Geschichte Deutschlands ursprünglich gute Projekte von einzelnen Vermögenden ‚gekapert‘. Durch ihr Geld waren diese plötzlich die Herren des Projektes und konnten es nach ihren egoistischen Wünschen umgestalten. So entstehen dann z.B. Privatschulen, die ihre ursprünglichen Ideale an Geldgeber ‚verkaufen‘ müssen, um sich selbst zu erhalten, aber ansonsten kaum noch der Förderung des Gemeinwohls dienen.

Dass das Gericht hier aus dem Nichts einen Elefanten zaubert und diesen beklagt, während die deutsche Justiz bei ernsten Verbrechen allgemein großzügig wegschaut, widerspricht für mich jeglicher Ehrenhaftigkeit. Was sind diese aufgebauschten Kinkerlitzchen ohne jeglichen konkreten Beweis gegen die seit Jahrzehnten ausgedehnt und offen zur Schau gestellte Nicht-Einhaltung von gemachten Wahlversprechen?!

Doch was will man von einer Rechtsprechung überhaupt noch erwarten, angesichts der Tatsache, dass sie auch nichts tut, wenn deutsche Waffen unmoralisch in Krisengebiete wie Saudi-Arabien, Israel, usw. exportiert werden …

Einer konsequenten Richtlinie folgt das Gericht nicht. Denn wenn man dem ‚Gleichen Recht für alle‘ schon Lebewohl sagt und das gute alte ‚Recht des Stärkeren‘ wieder einführt, dann soll es sich doch bitte auch gleich selbst für überflüssig erklären!

Enormes Getöse auch bei der Presse: Peter hat am 12. Verhandlungstag einen Fehler eingestanden! Dies geschah, als ihn die Vorsitzende und die Oberstaatsanwältin im Duett wegen der angeblich fehlenden „ordnungsgemäßen Buchführung“ bedrängten. Als würden beide im gleichen Team spielen, bearbeiteten sie Peter mit ihrer beharrlichen Überzeugung, er hätte eine ordnungsgemäße Buchführung (Doppelte Buchführung) machen müssen, da er ja eine „Bank“ geführt habe.

Peter entgegnet, er habe keine Bank geführt und es wurde eine ordentliche Buchführung (Gewinnermittlung) gemacht. Er verwies auf den Zeugen, den zweiten Steuerberater, der dies doch gerade bestätigt hat …

Doch die Vorsitzende ist genervt und beharrt rigoros auf ihrer Ansicht. Sie hebt ein Kassenbuch für eine der vereinsinternen Handkassen und behauptet: „Mit dieser Kladde haben sie eine Bank geführt!“

Peter widerspricht ausdrücklich: „Ich habe nie eine Bank geführt!“

Die Vorsitzende grinst schweigend. Es ist ihr wohl egal was Peter sagt – sie hat ihr unerschütter­liches Bild …

Nun setzt zusätzlich die Oberstaatsanwältin ein und unterstreicht vehement ihre eigentümlichen Vorstellungen bezüglich einer „ordnungsgemäßen Buchführung“. Diese beinhalten den ständig abrufbaren Liquiditätsstatus für jeden KÜV, die jeweilige Zuordnung zum Verwendungszweck, uvm.. Ich konnte ihren schnellen Ausführungen kaum folgen – doch schienen sie mir mindestens auf die buchhalterischen Gepflogenheiten einer Bank hinzudeuten …

In diesem Moment scheint Peter zu erkennen, dass er mit weiterem Widerstand nichts erreichen kann. Zu sehr sind Richter und Oberstaatsanwältin gegen ihn aufgebracht und vereinnahmt. Sie sind vereint aufgrund ihrer gemeinsamen Vorbehalte und Vorurteile. Diese sind offenbar so felsenfest, dass jeder weitere Versuch sie zu entkräften, sie nur zusätzlich festigen würde …

Peter seufzt hörbar und scheint in seltsamer Stimmlage zu sich selbst zu sprechen: „Wenn dem so ist, könnte es sein, dass ich diesen einen Fehler gemacht habe.“

Obwohl Peter durch die Bedingung der Verbindlichkeit – in Bezug auf die Aussage der Oberstaatsanwältin – und seine eigene Formulierung die Aussage doppelt relativiert und damit eingeschränkt hat, wird sie geradezu als Geständnis aufgefasst …

Als Peter bemerkt, dass sich plötzlich alle wie die Geier auf ihn stürzen werden, widerruft der diese Aussage gegenüber dem Gericht.

Doch die Presse hatte ihr Fressen bereits gefunden …

An dieser Stelle ringt mein Verstand mit 2 schwerwiegenden Ungereimtheiten gleichzeitig:
1.Peter steht für den Verdacht auf das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte sowie der Veruntreuung von Anlegergeldern vor Gericht. Die Rechtslage sollte doch eigentlich hier und jetzt vor Gericht geklärt werden?!

Stattdessen kommt es mir vor, als wäre der Verdacht auf Bankgeschäfte längst bewiesen. Man spricht seltsamerweise auch gar nicht mehr davon. Dagegen umso mehr vom Betreiben einer Bank, Bankgeschäft, Anleger, usw..

Ich frage mich, wann das bewiesen wurde?!

Weder meine Freunde noch ich scheinen dies mitbekommen zu haben. So muss es wohl die undemokratische Aussage des Alleinherrschers im BaFin-Referat EVG2 gewesen sein, die dies eindeutig und sakrosankt bewiesen hat: „… egal was er [Peter] tut, es ist und bleibt Bankgeschäft!“
2.Offenbar wird der Begriff ‚Fehler‘ heutzutage als Synonym für ‚Schuld‘ oder gar ‚Verbrechen‘ angesehen. Für mich sind Fehler etwas völlig Alltägliches und stehen soweit ich weiß, noch nicht unter Strafe. Ansonsten hätte ich wohl allein schon für die Rechtschreibfehler in meinen Berichten so einiges zu befürchten …

Darüber hinaus mache ich jeden Tag sogar noch weitere. Oft sind es nur kleinere, ohne große Aus­wirkungen – aber auch mal größere und seltener auch welche, dessen Auswirkungen auch andere betreffen. Das alles bezeichne ich als ‚normal‘ und ‚menschlich‘!

Allein an obiger Aussage erkennt man wahrscheinlich: ich bin Alleinstehend und habe keine Kinder. Ich gehe davon aus, dass wenn man Familie hat, ungleich mehr Fehler Auswirkungen auf andere – die Familie – haben. Auch das alles bezeichne ich als ‚normal‘ und ‚menschlich‘!

Und doch scheint es in unserer ‚perfekten Welt‘ Personen zu geben, die sich allein durch angebliche Fehlerlosigkeit zu Übermenschen erklären wollen. Diese übernehmen teils die Verantwortung für große Unternehmen und ganze Länder, machen aber deswegen nicht mehr Fehler, sondern seltsamerweise angeblich viel weniger.

Nach meinem Verständnis ist dies völlig unmöglich!

Ich komme aus dem Handwerk und dort heißt es: „Wer keine Fehler macht, ist ein fauler Hund!“

Fehler werden immer gemacht! Je mehr Verantwortung, desto mehr – je größer die Verantwortung, desto größer werden in der Regel die Fehler. Doch nachdem heutzutage wohl keiner mehr die Verantwortung für sein Handeln – und damit seine Fehler – übernehmen muss und daher auch nicht übernimmt, kann man dreist behaupten, gar keine zu machen.

Ich leistete einst auch meinen Wehrdienst bei der Bundeswehr. Dort hieß es: „Wer keine Fehler macht, wird befördert!“

Dies scheint zu stimmen und sich seitdem epidemieartig weiterverbreitet zu haben …

Dumm ist meiner Ansicht nach jeder, der nicht dazu bereit ist, sich seine gemachten Fehler einzu­gestehen. Denn er ist dazu verdammt, sie wieder und wieder zu wiederholen – ohne je etwas daraus zu lernen. Wer nie gelernt hat, die Selbstverantwortung für seine Fehler zu übernehmen, sollte auch nie in eine Position gehoben werden, die nach Verantwortung verlangt!

Angelehnt an den Volksmund: Wer immer wieder auf die heiße Herdplatte tatscht, weil er sich nicht als „gebranntes Kind“ offenbaren will – dem sollte keine höhere Verantwortung anvertraut werden, da er sie für sich selbst schon nicht übernehmen kann!

Fortsetzung folgt …
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http://krd-blog.de/resuemee-zum-bisherigen-prozessverlauf-vor-dem-landgericht-halle-von-florian-steinlein-teil-23/
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #562 am: 7. Januar 2017, 23:37:20 »
Hihi, Fitzek in seiner verfassungsschreibenden Weisheit hat umfangreich den Vorstand so geregelt, daß dieser praktisch nicht absetzbar ist und alle Fäden in der Hand hat, hat darüberhinaus aber vergessen, die Mitgliederversammlung sinnvoll zu regeln. Und so sind nun alle Fördermitglieder zwar nicht stimmberechtigt, müssen aber eingeladen werden.

Auch nett:

Zitat
Dies gilt in der Regel für alle großen Vereinigungen, bis hin zu börsennotierten Unter­nehmen, die kaum jeden einzelnen Anteilsbesitzer zu ihren Sitzungen einladen und ihm Stimmrecht zubilligen!

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Zitat
Peter und damit den Verein NeuDeutschland als ‚undemokratisch‘ hinstellen, kann meiner Meinung nach nur, wer ihn nicht kennt, die Vereinssatzung nicht gelesen, nicht verstanden oder ein verfälschtes Verständnis vom Begriff ‚Demokratie‘ hat.

Nun, bei dem Verein hatte der Vorstand alle Kompetenzen, die man normalerweise der Mitgliederversammlung überläßt, und dazu waren die Mitglieder von jeder Mitbestimmung über den Vorstand ausgeschlossen. Ich habe das bislang bei keinem einzigen Verein erlebt. Der Verein war nicht nur undemokratisch, sondern geradezu diktatorisch. Allerdings gebe ich offen zu, daß sich mein Verständnis von "Demokratie" von demjenigen von Fitzek stark unterscheidet.

Und in dem Stil geht es weiter. Keine Ahnung, aber viel rumnölen. Das haben wir gerne, denn es sorgt immer wieder für große Heiterkeit  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #563 am: 8. Januar 2017, 01:42:47 »
Zitat
Dies gilt in der Regel für alle großen Vereinigungen, bis hin zu börsennotierten Unter­nehmen, die kaum jeden einzelnen Anteilsbesitzer zu ihren Sitzungen einladen und ihm Stimmrecht zubilligen!
Doch, lieber Florian, genau das! Kauf Dir einfach mal eine normale Aktie und schau's Dir an.
Vollkommen richtig!

Manche Leute legen sich sogar eine einzelne Aktie bestimmter Gesellschaften ins Depot, nur um bei der jährlichen Hauptversammlung vom üppigen Buffet zu profitieren. Naturalien-Dividende. (Ihr Stimmrecht können sie selbstverständlich auch ausüben.)

Fitzek hatte bestimmt höllische Angst davor, dass die Vereinsmitglieder alle auftauchen und ein warmes Essen erwarten könnten.

Übrigens waren in der Vergangenheit die Hauptversammlungen der Cargolifter AG berüchtigt: Da musste man als Aktionär kurz vorm Untergang 9,50 Mark für die vegetarische Spreewaldpfanne löhnen.

Das erinnert mich an an VwT im Oktober: Da mussten die KRD-Gläubigen Eintritt bezahlen und Holz hacken für eine vegetarische Pizza.

Die Luftschiffe der Cargolifter AG erwiesen sich als Luftschlösser. Die Montagehalle ist jetzt ein Biotop.
Ich will ja nicht unken, aber ich sehe da zur Luftikus AG in Wittenberg gewisse Parallelen.


« Letzte Änderung: 8. Januar 2017, 02:06:06 von Pirx »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #564 am: 8. Januar 2017, 13:47:46 »
Der Prozess ist doch erstinstanzlich am Landgericht Halle. D.h. große Strafkammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen. Wieso wird dann immer nur von einer Richterin berichtet?
Und wenn ich das bei Wikipedia richtig deute, gibt es keine Berufungsmöglichkeit, sondern nur die Revision beim Bundesgerichtshof. Richtig?
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #565 am: 8. Januar 2017, 13:51:59 »
Der Prozess ist doch erstinstanzlich am Landgericht Halle. D.h. große Strafkammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen. Wieso wird dann immer nur von einer Richterin berichtet?
Und wenn ich das bei Wikipedia richtig deute, gibt es keine Berufungsmöglichkeit, sondern nur die Revision beim Bundesgerichtshof. Richtig?

"Die Richterin" ist die Vorsitzende der Kammer und leitet die Sitzung. Die anderen sind halt "nur" Beisitzer und tragen in der Regel wenig zum Verhandlungsverlauf bei.

Und zum Thema Berufung: so ist es.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #566 am: 8. Januar 2017, 14:48:41 »
Hihi, Fitzek in seiner verfassungsschreibenden Weisheit hat umfangreich den Vorstand so geregelt, daß dieser praktisch nicht absetzbar ist und alle Fäden in der Hand hat, hat darüberhinaus aber vergessen, die Mitgliederversammlung sinnvoll zu regeln. Und so sind nun alle Fördermitglieder zwar nicht stimmberechtigt, müssen aber eingeladen werden.

Denn Gott sei Dank gibt es ja das allweise BGB, bes. die §§ 32ff, in denen das haarklein steht. Mussmannichtwissen, ist aber geltendes Recht. Ach so, nicht im KRD, da haben sie kein BGB. Aber merkwürdigerweise berufen sich die meisten Reichsfuzzis gerade auf das BGB als auf so eine Art ewiges und über allem stehendes Supergesetz. (Obwohl kein Geltungsbereich drinsteht.)
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #567 am: 8. Januar 2017, 16:05:17 »
In üblicher Fitzeksche Sorglosigkeit würde er wahrscheinlich entgegnen, daß man doch mal eine Kleinigkeit übersehen könne, wenn man neue Strukturen erschaffe.

Tja, abgesehen davon, daß da keine großartigen Strukturen geschaffen wurden, freilich kann man Kleinigkeiten übersehen. Das hat dann aber eben bisweilen Folgen, die man nicht übersieht.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #568 am: 8. Januar 2017, 16:14:00 »
Und die Revision ist zu begründen, geht nicht mehr in die Beweisaufnahme und findet ohne souveräne Anwesenheit statt.
Insbesondere muss sie von einem RA eingelegt werden. Nichts mit 'im Auftrag' oder 'in Vertretung' in der Unterschrift. Das, was in der Berufungsschrift gerügt wird, muss der einlegende Rechtsanwalt sich zu Eigen machen.

Gut möglich, dass einer der Anwälte aus dem KRD-Rest noch ne zusätzliche Gebühr abgreifen möchte und das deshalb macht (ne zulässige Revisionsschrift zu schreiben ist tatsächlich kein Hexenwerk, auch wenn selbst gestandene Strafverteidiger regelmäßig daran scheitern). Aber erwarten sollte man nicht viel. Es gibt nur sehr wenige Anwälte in Deutschland, die strafrechtliche Revisionen vor dem BGH wirklich können; die machen nämlich tagein, tagaus nichts anderes...
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #569 am: 8. Januar 2017, 16:19:46 »
Der zweite Teil von Florians Mimimi ist so verfehlt, dass man gar nicht richtig ausmachen kann, wo man eigentlich anfangen soll, falls man sich wider Willen doch dazu durchringt, darauf etwas zu antworten.

Nun, fangen wir mal mit dem Prozess an: Das Gericht ist ein Kollegialgericht mit einer vorsitzenden Richterin, zwei Beisitzern und zwei Schöffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass meist die Vorsitzende spricht, da sie die Verhandlung leitet, das Wort erteilt oder entzieht, Fragen stellt usw. Bei der Entscheidung über das Urteil haben aber alle beteiligten Richter dasselbe Stimmrecht. Anders als z. B. in einem Parlament darf sich ein Richter auch nicht der Stimme enthalten (dies wäre indirekt eine Art verkappter Rechtsverweigerung).
Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts gibt es nicht, nur Revision zum Bundesgerichtshof. Die Revision ist schriftlich einzureichen und muss eine Begründung enthalten, die aufzeigt, inwiefern bzw. warum das Urteil des Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Viele Revisionen scheitern schon daran, dass sie nicht ausreichend begründet sind.

Nun sprechen wir mal über Vereine: Der "Verein" NeuDeutschland sollte wohl irgendwie ein "neues Deutschland" herbeiführen. Vereine sind aber Einrichtungen des Privatrechts bzw. bürgerlichen Rechts (je nach dem überwiegt die eine oder andere Bezeichnung, beide bedeuten aber grundsätzlich dasselbe). Somit stellt sich zunächst einmal die Frage danach, welchen Zweck NeuDeutschland verfolgte: Sollte ein Staat gegründet werden? Man kann einen Staat aber nicht als Verein gründen. Sollte er einen Umsturz der Verhältnisse in der BRD herbeiführen? Dann wäre er verfassungsfeindlich und somit nicht erlaubt bzw. könnte verboten werden.
Sollte er sich einem sozialen, ideellen Zweck widmen? Dann müsste seine Satzung vom Amtsgericht als Registergericht des Vereinsregisters geprüft werden, er entstünde als Verein (erhielte somit Rechtspersönlichkeit) erst durch die Eintragung ins Vereinsregister.
Sollte NeuDeutschland hingegen - "Kapitalüberlassungen"! - einem wirtschaftlichen Zweck dienen? Dann hätte eine der Rechtsformen des HGB benutzt werden müssen, da Vereine nach BGB nicht einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen dürfen. Alternativ käme eine staatliche Verleihung der Rechtspersönlichkeit in Frage, wobei der Staat in Gestalt des örtlich zuständigen Bundeslandes aber auch die Satzung genehmigen müsste.
Weiter gilt es, die vereinsrechtlichen Grundsätze zu beachten. In einem Verein arbeiten die Mitglieder grundsätzlich gleichgestellt und gleichberechtigt am gemeinsamen Zweck mit. Dem entsprechend haben grundsätzlich auch alle Mitglieder Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und sind zu dieser unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einzuladen. So wird dies auch in sehr mitgliederstarken Vereinen gemacht. Der Vorstand wird durch Beschluss der Vereinsversammlung bestellt. Das nennt man auch Demokratie.
Nur nebenbei bemerkt: Mit einer Partei kann man Vereine nur bedingt vergleichen. Zwar sind Vereine von ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung her Vereine, unterliegen jedoch den Bestimmungen des Parteiengesetzes. So ist z. B. vorgeschrieben, dass Wahllisten und Kandidaten für staatliche Wahlen in geheimer Wahl durch die Mitglieder (oder durch ein gleichwertiges Verfahren) der Partei bestimmt werden. "Undemokratisch" ist das also eben gerade nicht. Vor einigen Jahren wurde sogar ein Landtag deswegen gerichtlich aufgelöst, weil eine Partei bei der Wahl die Grundsätze der innerparteilichen Demokratie verletzt hatte. Es gehört zu den ironischen Wendungen der Geschichte, dass dann gerade diese Partei in der vorzeitigen Neuwahl besser abschnitt.

Sprechen wir auch noch von Fehlern: Klar, Fehler kann man machen. Es ist aber ein Unterschied, ob man Fehler gemacht hat, oder ob man von Anfang an auch rein gar nichts vorgekehrt hat, um Fehler zu vermeiden. Und hier haben wir es mit dem zweiten Fall zu tun: Fatzke wollte nie ernsthaft nach den geltenden Gesetzen handeln, er hat sich höchstens "informiert", wie man diese umgehen könnte, Behörden hat er "belehrt" usw. So wundert es eben auch nicht, dass er nun auf der Anklagebank sitzt.
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