Wenn wir das KRD mit Rüdi vergleichen, der gleich Kisten voller Strafanzeigen, Strafanträgen oder sonstigen was auch immer versendet und das auch noch filmisch festhält, dann sticht das KRD als geradezu "abstinent" hervor.
Es mag aber schon sein, dass da hinten herum Anzeigen erstattet oder Strafanträge gestellt wurden. Die Sinnhaftigkeit solchen Vorgehens bleibe einmal dahingestellt. Wie ich andernorts bereits ausgeführt hatte, sollte ein Straftatbestand so erfüllt sein, dass man ihn benennen und mit Fakten belegen kann. Es ist kein Vorrecht der RD, sondern nach meiner Erfahrung recht weit verbreitet, dass Strafanzeigen eingereicht werden, die keinen Straftatbestand zum Gegenstand haben.
Wenn wie im Falle des KRD eine zuständige Behörde Beschlagnahmungen vornimmt, dann wird man mit einer Anzeige wegen Diebstahls oder gar Raubs nun mal nichts erreichen.
Davon abgesehen stellt sich hier wieder einmal der grundlegende Selbstwiderspruch des RDtums dar: Auf der einen Seite leugnet man den Staat, die Geltung seiner Gesetze und die Zuständigkeit seiner Organe, auf der anderen aber nimmt man sie gerne in Anspruch, wenn man glaubt, damit etwas zu erreichen.
Fatzke hat sich allerdings selbst zumindest in der Öffentlichkeit bisher immer zurück gehalten und nicht mit Strafdrohungen argumentiert. Wenn überhaupt hat er seine "Immunität" ins Feld geführt oder behauptet, was er tue, sei auch nach BRD-Recht legal, nicht nur nach seinem "eigenen" KRD-"Recht". Dass er in der veröffentlichten Haftbeschwerde davon nun so offensichtlich abgeht, dürfte wohl schon einer gewissen Verzweiflung geschuldet sein.
Fatzke hat auch davon profitiert, dass er der Beklagte/Angeklagte und somit das "Opfer" war. Damit hätte sich wohl das aktive Vorgehen z. B. mittels Strafanzeigen nicht vertragen.
Es kann aber gut sein, dass er bei seinen Adlaten keine solche Hemmungen hatte. Die Rollenteilung "Meister und sein Kettenhund" ist ja alt. Jeder gute Gewaltherrscher hatte immer seinen Mann fürs Grobe. Gerade durch den Gegensatz von herrscherlicher "Milde" und der Gnadenlosigkeit des "Kettenhundes" erstrahlte der Glanz des Herrschers noch heller. Das ist so alt und so simpel, dass es auch Fatzke praktiziert haben mag. Wir erinnern uns, dass er ja in den Prozessen auch schon verschiedenen Sündenböcken die Schuld an offensichtlichen Fehlern, etwa der "Buchhaltung" oder beim "Eintagesführerschein" zuschob. Dieses Rollenspiel dürfte er also durchaus kennen. Da aber die Strafanzeigen/Strafanträge alle versandet sein dürften, wissen wir darüber auch nichts, weil nichts öffentlich wurde.