Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185585 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1830 am: 23. Juni 2017, 16:51:32 »
Wenn wir das KRD mit Rüdi vergleichen, der gleich Kisten voller Strafanzeigen, Strafanträgen oder sonstigen was auch immer versendet und das auch noch filmisch festhält, dann sticht das KRD als geradezu "abstinent" hervor.
Es mag aber schon sein, dass da hinten herum Anzeigen erstattet oder Strafanträge gestellt wurden. Die Sinnhaftigkeit solchen Vorgehens bleibe einmal dahingestellt. Wie ich andernorts bereits ausgeführt hatte, sollte ein Straftatbestand so erfüllt sein, dass man ihn benennen und mit Fakten belegen kann. Es ist kein Vorrecht der RD, sondern nach meiner Erfahrung recht weit verbreitet, dass Strafanzeigen eingereicht werden, die keinen Straftatbestand zum Gegenstand haben.
Wenn wie im Falle des KRD eine zuständige Behörde Beschlagnahmungen vornimmt, dann wird man mit einer Anzeige wegen Diebstahls oder gar Raubs nun mal nichts erreichen.
Davon abgesehen stellt sich hier wieder einmal der grundlegende Selbstwiderspruch des RDtums dar: Auf der einen Seite leugnet man den Staat, die Geltung seiner Gesetze und die Zuständigkeit seiner Organe, auf der anderen aber nimmt man sie gerne in Anspruch, wenn man glaubt, damit etwas zu erreichen.

Fatzke hat sich allerdings selbst zumindest in der Öffentlichkeit bisher immer zurück gehalten und nicht mit Strafdrohungen argumentiert. Wenn überhaupt hat er seine "Immunität" ins Feld geführt oder behauptet, was er tue, sei auch nach BRD-Recht legal, nicht nur nach seinem "eigenen" KRD-"Recht". Dass er in der veröffentlichten Haftbeschwerde davon nun so offensichtlich abgeht, dürfte wohl schon einer gewissen Verzweiflung geschuldet sein.
Fatzke hat auch davon profitiert, dass er der Beklagte/Angeklagte und somit das "Opfer" war. Damit hätte sich wohl das aktive Vorgehen z. B. mittels Strafanzeigen nicht vertragen.
Es kann aber gut sein, dass er bei seinen Adlaten keine solche Hemmungen hatte. Die Rollenteilung "Meister und sein Kettenhund" ist ja alt. Jeder gute Gewaltherrscher hatte immer seinen Mann fürs Grobe. Gerade durch den Gegensatz von herrscherlicher "Milde" und der Gnadenlosigkeit des "Kettenhundes" erstrahlte der Glanz des Herrschers noch heller. Das ist so alt und so simpel, dass es auch Fatzke praktiziert haben mag. Wir erinnern uns, dass er ja in den Prozessen auch schon verschiedenen Sündenböcken die Schuld an offensichtlichen Fehlern, etwa der "Buchhaltung" oder beim "Eintagesführerschein" zuschob. Dieses Rollenspiel dürfte er also durchaus kennen. Da aber die Strafanzeigen/Strafanträge alle versandet sein dürften, wissen wir darüber auch nichts, weil nichts öffentlich wurde.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1831 am: 23. Juni 2017, 17:39:05 »
Was Fitzek gemacht hat war "Rechtsmittel" gegen den Durchsuchungsbeschluss für den 2. Raubüberfall 2014 einzulegen, siehe http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-rechtsmittel-gegen-durchsuchungsbeschluss.html

Natürlich ohne Erfolg.

Beim Stöbern nach dem alten Kram bin ich über etwas gestolpert: http://koenigreichdeutschland.org/de/klage-gegen-finanzamt-sa.html

Mir war dieser Vorgang bisher nicht bekannt. Weiterhin war mir auch nicht bekannt, dass Peter eine Schwester hat. Auch ist auffällig, dass Peter sich hier lupenreinen Reichsbürgergeschwurbels bedient, welches er ja sonst eher meidet und lieber mit seiner "Souveränität" argumentiert.

Weiß zufällig einer der örtlichen Agenten, was aus der Sache geworden ist? Vermutlich nix, sonst hätte Peter den Erfolg ja breitgetreten.

 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1832 am: 23. Juni 2017, 17:59:33 »
Beide Vorgänge sind hier bekannt. Dass der Durchsuchungsbeschluss angefochten wurde, war Fatzkes gutes Recht. Dass es nichts gebracht hat, war ja klar. Ob das nun die erwähnte "Strafanzeige" war, bleibt offen. Es kann gut sein, dass einer von Fatzkes Jüngern noch weniger Ahnung von den Begrifflichkeiten hat und daher von einer "Strafanzeige" sprach. Es kann aber auch sein, dass tatsächlich auch noch eine Anzeige eingereicht wurde. Dass diese keine Folge hatte, ist ebenfalls klar.

Auch der Steuervorgang wurde hier besprochen. Bezeichnend ist, dass Fatzke nicht selbst antrat, sondern seine Schwester vorschob. Siehe meinen Refrain weiter oben. Dass er dort reines RD-Gewäsch versuchte, ist so erstaunlich nicht. RD-Argumente tauchten bei ihm ja immer wieder auf, wenn auch immer verbrämt mit seinem KRD. Nur zur Erinnerung: Das KRD machte wiederholt Werbung für Herbs Buch "Steuerrecht ungültig". Dass Fatzke sich damit eigentlich widersprach, haben weder er selbst noch seine Anhänger bemerkt. Zugleich haben sie ja mit der "Steuerfreiheit" im KRD geworben und versucht, Unternehmungen ins KRD zu locken. Wenn man aber gleichzeitig behauptet, das Steuerrecht der BRD sei ungültig und eigentlich müsse in der BRD niemand Steuern bezahlen, wozu soll dann die Steuerfreiheit des KRD gut sein? Werbestrategisch ist das eigentlich eine ganz schlechte Aufstellung.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1833 am: 23. Juni 2017, 18:42:31 »
Jeder gute Gewaltherrscher hatte immer seinen Mann fürs Grobe. Gerade durch den Gegensatz von herrscherlicher "Milde" und der Gnadenlosigkeit des "Kettenhundes" erstrahlte der Glanz des Herrschers noch heller. Das ist so alt und so simpel, dass es auch Fatzke praktiziert haben mag.

Dazu kam mir sofort in den Sinn, dass der Freiherr von Schulz sich als zuständiger Amtmann der Gerechtigkeitsabteilung ausgibt.
Gerechtigkeitsabteilung. Sinngemäß kommt mir dabei schon den anderen Insassen auf die Nerven gehen in den Sinn. Würde mich wenig wundern, wenn die Rolle des Blockwarts dem EX-Soldaten zufiel.
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1834 am: 23. Juni 2017, 21:05:14 »
Jeder gute Gewaltherrscher hatte immer seinen Mann fürs Grobe. Gerade durch den Gegensatz von herrscherlicher "Milde" und der Gnadenlosigkeit des "Kettenhundes" erstrahlte der Glanz des Herrschers noch heller. Das ist so alt und so simpel, dass es auch Fatzke praktiziert haben mag.

Dazu kam mir sofort in den Sinn, dass der Freiherr von Schulz sich als zuständiger Amtmann der Gerechtigkeitsabteilung ausgibt.

Also gedanklich kriege ich den Freiherren Martin und einen Kettenhund nicht zur Deckung gebracht. Martin ist so ziemlich das Gegenteil von einem Kettenhund. Da ist der andere Freiherr schon eher ein Wadenbeißer, jedenfalls von der Lästigkeit her.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1835 am: 26. Juni 2017, 16:32:43 »
Gab es eigentlich mal eine Pressemitteilung des OLG über die Ablehnung der Haftbeschwerde? Ich habe mehrmals danach gesucht, aber keine gefunden. War ich nur zu blöd, sie zu finden?
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Offline Landgraf

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1836 am: 26. Juni 2017, 17:33:48 »
Gab es eigentlich mal eine Pressemitteilung des OLG über die Ablehnung der Haftbeschwerde? Ich habe mehrmals danach gesucht, aber keine gefunden. War ich nur zu blöd, sie zu finden?

hier:  http://www.mz-web.de/wittenberg/oberlandesgericht--koenig-von-deutschland--scheitert-mit-beschwerde-27791192
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1837 am: 26. Juni 2017, 18:09:17 »
Gab es eigentlich mal eine Pressemitteilung des OLG über die Ablehnung der Haftbeschwerde? Ich habe mehrmals danach gesucht, aber keine gefunden. War ich nur zu blöd, sie zu finden?

hier:  http://www.mz-web.de/wittenberg/oberlandesgericht--koenig-von-deutschland--scheitert-mit-beschwerde-27791192

Diesen Kommentar unter o.g. Artikel der MZ finde ich dann doch überaus gelungen:
Zitat
Wieso wird dem Mann eigentlich eine Behandlung seiner Krankheit verwehrt?
 
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1838 am: 26. Juni 2017, 21:49:58 »
Danke für den Link zum Bericht der MZ. Allerdings hatten wir diesen schon irgendwo (weiter oben oder bei den "Neuigkeiten" aus dem KRD. Ist er eigentlich im Schlagzeilen-Strang erwähnt?)

Ich hatte nach einer Pressemitteilung des Gerichts selbst gesucht, aber keine gefunden. Die Presseseite der Landesjustiz scheint mir ohnehin eher, hm, nicht so besonders übersichtlich.

Nun, morgen wird vielleicht Neues zu erfahren sein.
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Offline KarlKlammer

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1839 am: 27. Juni 2017, 10:45:12 »
Danke für den Link zum Bericht der MZ. Allerdings hatten wir diesen schon irgendwo (weiter oben oder bei den "Neuigkeiten" aus dem KRD. Ist er eigentlich im Schlagzeilen-Strang erwähnt?)

Ich hatte nach einer Pressemitteilung des Gerichts selbst gesucht, aber keine gefunden. Die Presseseite der Landesjustiz scheint mir ohnehin eher, hm, nicht so besonders übersichtlich.

Nun, morgen wird vielleicht Neues zu erfahren sein.

Ich bezweifle, dass das Gericht dazu eine Pressemitteilung herausgibt, das wäre für Haftbeschwerden sehr unüblich. Selbst bei den meisten Urteilen bleibt eine Pressemitteilung aus.
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Offline Das Chaos

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1840 am: 27. Juni 2017, 11:51:50 »

Ich bezweifle, dass das Gericht dazu eine Pressemitteilung herausgibt, das wäre für Haftbeschwerden sehr unüblich. Selbst bei den meisten Urteilen bleibt eine Pressemitteilung aus.

Bezweifeln ist immer gut, lesen dagegen oft informativer:

Zitat
Die Beschwerde wird zurück gewiesen“, sagt Gerichtssprecher Henning Haberland am Dienstag zur MZ. Es bestehe Fluchtgefahr. – Quelle: http://www.mz-web.de/27791192 ©2017

Gut: dürftig, aber dann doch eine Mitteilung an die Presse - eben eine Pressemitteilung.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline KarlKlammer

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1841 am: 27. Juni 2017, 15:24:54 »

Ich bezweifle, dass das Gericht dazu eine Pressemitteilung herausgibt, das wäre für Haftbeschwerden sehr unüblich. Selbst bei den meisten Urteilen bleibt eine Pressemitteilung aus.

Bezweifeln ist immer gut, lesen dagegen oft informativer:

Zitat
Die Beschwerde wird zurück gewiesen“, sagt Gerichtssprecher Henning Haberland am Dienstag zur MZ. Es bestehe Fluchtgefahr. – Quelle: http://www.mz-web.de/27791192 ©2017

Gut: dürftig, aber dann doch eine Mitteilung an die Presse - eben eine Pressemitteilung.

Nicht jede Auskunft gegenüber einem Pressevertreter ist das, was man gemeinhin unter einer "Pressemitteilung" versteht. Dass der Gerichtssprecher das dem Artikel nach "zur MZ" gesagt hat, deutet darauf hin, dass er sich auf eine konkrete Nachfrage eines Journalisten geäußert hat. Pressemitteilungen sind dagegen dadurch gekennzeichnet, dass sie (zumindest regelmäßig) schriftlich an einen breiteren Empfängerkreis auf Veranlassung der bekanntgebenden Institution kommuniziert werden.
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Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1842 am: 29. Juni 2017, 01:13:54 »
Mir war dieser Vorgang bisher nicht bekannt. Weiterhin war mir auch nicht bekannt, dass Peter eine Schwester hat. Auch ist auffällig, dass Peter sich hier lupenreinen Reichsbürgergeschwurbels bedient, welches er ja sonst eher meidet und lieber mit seiner "Souveränität" argumentiert.

Sein Personenstandsgesülze war auch reines RD-Geblubber.

Zitat
Weiß zufällig einer der örtlichen Agenten, was aus der Sache geworden ist? Vermutlich nix, sonst hätte Peter den Erfolg ja breitgetreten.

Ich meine mich zu erinnern, dass der Obersouveräne vor Gericht lamentiert hat, dass sein Schwager in der Sache "kalte Füße" bekommen habe, weil die BRD ihn so bedroht habe, dass er kein Vertrauen mehr in das ihm laut Fitzek zustehende Recht gehabt habe. Also: Mehr Verstand als Fitzek weglabern konnte.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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