Neuer "Prozessbericht" bzw. Mimimi vom Feinsten:
Gedanken und Wahrnehmungen am 12. Verhandlungstag
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Einziger Zeuge war heute Rico Schumann, 43 Jahre, Rechtsanwalt, im Verhör mit Unterbrechungen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
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Der Zeuge wurde daraufhin befragt. Ob er schon mal in Wittenberg gewesen sei, wann er Peter kennengelernt habe, ob er hier auch noch jemand anderem begegnet sei und dessen Funktionen einschätzen könne, das übliche.
Ja, das Übliche - die Verpflichtung des Beraters, sich Klarheit über die handelnden Personen und die Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen, um die Geschäftsvorfällen den richtigen Buchhaltungskonten zuordnen zu können. Wer sich nicht sicher ist, ob der Mandant eine Bäckerei oder einen Kfz.-Handel betreibt, ob das Benzin für einen Rasenmäher oder einen PKW verwendet wird, wird dabei zwangsläufig Schiffbruch erleiden müssen.
Neuer "Prozessbericht" bzw. Mimimi vom Feinsten:
Gedanken und Wahrnehmungen am 12. Verhandlungstag
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Einziger Zeuge war heute Rico Schumann, 43 Jahre, Rechtsanwalt, im Verhör mit Unterbrechungen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
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Der Zeuge wurde daraufhin befragt. Ob er schon mal in Wittenberg gewesen sei, wann er Peter kennengelernt habe, ob er hier auch noch jemand anderem begegnet sei und dessen Funktionen einschätzen könne, das übliche.
Als nächstes wurde seine Glaubwürdigkeit als Fachmann für Steuerberatung abgetastet. Alles im grünen Bereich.
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In der Sache kam man nicht richtig weiter. Leider konnte Herr Schumann kein klares Statement darüber abgeben, ob er nun ein Buchhaltungsmandat erhalten habe oder nicht.
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Ein Blick ins Gesetz hätte der Ulrike die Sache ungemein erleichtert:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:
1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 genannten Personen sind,
3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften.
4. (weggefallen)
Rico war also zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen zwar befugt, aber - und das disqualifiziert ihn als Anwalt - nicht in der Lage, ohne sich dessen bewußt zu werden. Seine Vorgehensweise bei der Mandatsannahme und -bearbeitung kann man leider nur als dilettantisch bezeichnen. Schließlich ist es Sache des Beraters und nicht des Mandanten, für Klarheit über die Reichweite des Mandats und damit auch über seinen Haftungsumfang zu sorgen. Wer schon das unterläßt, muß sich nicht wundern, wenn ihm später einmal vom Anwalt seines jetzigen Mandanten die Taschen geleert werden.
Neuer "Prozessbericht" bzw. Mimimi vom Feinsten:
Gedanken und Wahrnehmungen am 12. Verhandlungstag
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Einziger Zeuge war heute Rico Schumann, 43 Jahre, Rechtsanwalt, im Verhör mit Unterbrechungen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
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Im Zweifel für den Angeklagten – bedeutete auch hier wieder, daß die Beweislast Peter zugespielt wurde.
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Völlig korrekt. Denn der Mandant sitzt nicht nur bei ARD und ZDF in der ersten Reihe, sondern auch bei der Betriebsprüfung. Der Berater haftet dem Mandanten für Schäden aus mangelhafter Mandatsausübung, nicht aber für regulär zu zahlende Steuern.
Neuer "Prozessbericht" bzw. Mimimi vom Feinsten:
Gedanken und Wahrnehmungen am 12. Verhandlungstag
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Einziger Zeuge war heute Rico Schumann, 43 Jahre, Rechtsanwalt, im Verhör mit Unterbrechungen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
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Rico Schumann war mit der Steuererklärung betraut worden und es wurde nicht wirklich klar, ob da die Buchhaltung dazugehörte oder nicht. Er wirkte irgendwie verunsichert ob des Vorwurfs, er sei doch verpflichtet gewesen, zu den vorliegenden Belegen noch zusätzliche Auskünfte über Herkunft und Verbleib einzuholen. Wieso ihn das nicht interessiert habe. Weshalb er da nicht nachgefragt habe. Warum er das einfach so hingenommen hat. Bis zuletzt zeigte die Richterin kein Verständnis dafür, dass die Einarbeitung in die neuen, eben nicht gewöhnlichen Strukturen und Vertragswerke des Königreichs Deutschland auch für Rico eine Herausforderung waren, die ihn wohl so in Anspruch genommen haben, dass er die nebenbei erforderliche Belegbuchhaltung zwar nach besten Wissen und Gewissen, aber nach Ansicht der Richterin nicht investigatorisch genug vorgenommen hätte.
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Auch hier kann man der Richterin nur herzlich gratulieren. Ulrikes Lebenserfahrung reicht dagegen nicht von zwölf bis Mittag, denn schon die vielzitierte achtzigjährige Mutter hätte gewußt, daß man besser die Finger von Dingen läßt, von denen man keine Ahnung hat. Bei einem Anwalt wird diese Weisheit vom Gesetzgeber einfach vorausgesetzt.
Rico hat aber in einer Weise geschlampt, die jedem Steuerfachangestellten auf Dauer den unehrenhaften Abschied aus der Branche beschert hätte. Sobald das dritte Arbeitsverhältnis die ersten zwei Monate nicht überdauert hat, wird es auch mit perfekten Bewerbungsunterlagen nichts mehr mit einer neuen Anstellung.
Einem "Berufsangehörigen" kann man solche groben Nachlässigkeiten umso weniger durchgehen lassen. Wenn er sich keinen Durchblick verschaffen konnte, so wäre er ganz einfach verpflichtet gewesen, das Mandat niederzulegen. Daß Peterle und seine Pudel ihm seine Pflichtvergessenheit und Unfähigkeit noch zugutehalten (vermutlich, weil er kein Honorar verlangt und auch damit gegen die Berufsgrundsätze verstoßen hat) anstatt ihn zu verklagen, überrascht hier freilich niemanden.