Gehen wir mal ein wenig durch den "Bericht" durch:
Heute war ich wie erschlagen von einer Richterin, die uns ohne jede Begrüßung erstmal in einer Lautstärke, die ihr wohl vorbehalten ist, zurechtgewiesen hat, was „man“ in den Zuschauerreihen „als einziges zu tun habe“, nämlich „hat man sich zu erheben“ beim ersten Eintritt der hohen Gerichtsbarkeit „und still zu sein“. Sie dagegen habe Belehrungen vorzunehmen. Letzte Woche wurden wir noch direkt angesprochen…
Ja, werte Ulrike, Zuschauer sollen zuschauen und zuhören, aber nicht dazwischenreden, stören oder ablenken. Ist das so schwer zu verstehen? Und ja, die vorsitzende Richterin hat die Aufgabe, für einen ungestörten Ablauf zu sorgen, wenn nötig eben auch durch Belehrung der Zuschauer.
Energetisch stand eine Wand im Raum zwischen der Justiz und – wem eigentlich? Vor wem eigentlich haben die heute versucht, sich zu schützen?
Das ist Eso-Schwachsinn. Ich spüre solche "Energien" nie. Sie existieren, Ulrike, nur in Deiner Einbildung. Es ging einzig und allein darum, dass das Gericht ungestört seine Arbeit tun kann. Wer meint, als Zuschauerin in einem Gericht sich einmischen oder kommentieren zu müssen, braucht erst gar nicht dahin zu gehen.
In der Sache kam man nicht richtig weiter. Leider konnte Herr Schumann kein klares Statement darüber abgeben, ob er nun ein Buchhaltungsmandat erhalten habe oder nicht. Im Zweifel für den Angeklagten – bedeutete auch hier wieder, daß die Beweislast Peter zugespielt wurde. Rico Schumann war mit der Steuererklärung betraut worden und es wurde nicht wirklich klar, ob da die Buchhaltung dazugehörte oder nicht. Er wirkte irgendwie verunsichert ob des Vorwurfs, er sei doch verpflichtet gewesen, zu den vorliegenden Belegen noch zusätzliche Auskünfte über Herkunft und Verbleib einzuholen. Wieso ihn das nicht interessiert habe. Weshalb er da nicht nachgefragt habe. Warum er das einfach so hingenommen hat. Bis zuletzt zeigte die Richterin kein Verständnis dafür, dass die Einarbeitung in die neuen, eben nicht gewöhnlichen Strukturen und Vertragswerke des Königreichs Deutschland auch für Rico eine Herausforderung waren, die ihn wohl so in Anspruch genommen haben, dass er die nebenbei erforderliche Belegbuchhaltung zwar nach besten Wissen und Gewissen, aber nach Ansicht der Richterin nicht investigatorisch genug vorgenommen hätte.
Schau, Ulrike, das ist ja bei Peterleangs Unternehmungen immer das Problem gewesen, von Anfang an: Zwar wurde immer viel geredet, aber nie etwas klar festgelegt. Immer blieb alles ungenau, ungefähr und in der Schwebe. Selbst die KRD-"Verfassung" strotzt vor Widersprüchen und Unklarheiten. Auf eine solche Weise kann aber keine Unternehmung erfolgreich geführt werden. Dazu braucht es eine klare Organisation mit klaren Verantwortungen und Aufträgen. Und wenn man es unterlässt, solche Strukturen zu schaffen, dann ist dies u. a. Untreue im Sinne der Anklage. Mit dem Grundsatz in dubio pro reo hat dies rein gar nichts zu tun. Die Anklage muss zwar eine Schuld nachweisen, aber wenn es der Angeklagte, wie hier Peterleang, so offensichtlich unterlassen hat, auch nur einen Hauch von Buchführung zu schaffen, auch nur den Anschein klarer Strukturen, dann hilft halt auch in dubio pro reo nichts, denn zweifelhaft ist da gar nichts.
Noch immer sind sowohl Richterin als auch Staatsanwältin darum bemüht, die neuen Wege, die Peter einschlägt, mit in der BRD üblichen Etiketten zu versehen. Sind es „Schenkungen“, „Spenden“ oder „Kapitalanlagen“? Alles wäre routinemäßig einzuordnen und die Rechtmäßigkeit der Vorgänge leicht zu bestimmen. Nicht so das Kapitalüberlassungs-Konstrukt, das Peter nach mühseligen Recherchen und in Abstimmung mit der Bundesbank und BaFin entwickelt hat, um die Gelder der Unterstützer ausschließlich für den Aufbau eines zinssystemfreien Finanzwesens und vieler weiterer Systemalternativen verwenden zu können, so wie die Menschen es wollten.
Die BaFin hat diese Geschäfte untersagt (verboten, nicht erlaubt - was muss ich noch sagen?), mit ihr wurde auch nichts abgestimmt, denn die BaFin ist dafür nicht da, etwas mit Privatleuten abzustimmen. Es geht auch nicht um zinssystemfreies Finanzwesen oder Systemalternativen, sondern allein um die Frage, ob die eingezahlten Gelder ihrer Zweckbestimmung entsprechend verwendet wurden. Nein, wurden sie nicht, denn sie sind weg, der Verbleib ist nicht dokumentiert, und da, wo er dokumentiert wurde, handelte es sich um Ausgaben für den persönlichen Lebensunterhalt von Peterleang und seiner Umgebung oder um Ausgaben ohne Gegenwert (Wasserauto, Pyrolysanlage, verlotternder Marmor usw.). Von "sicherer Anlage" u. dgl. ist nichts zu finden.
Daß Menschen Kapital überlassen, damit jemand, dem sie vertrauen, damit Strukturen aufbaut, die sich diese Menschen wünschen, ist eine Vorstellung, die scheinbar nicht in die Erlebniswelt der Richterin passt.
Das ist es nicht, Ulrike, denn es gibt keine Strukturen, die von irgendwem gewünscht waren. Es gibt nichts. Es gibt kein KRD, es gibt keine Strukturen, es gibt keine Sachwerte, kein Grundeigentum, das dem KRD gehörte, nichts.
Machmal tut es mir leid, dass ich mit meinem Minivermögen nicht die wunderbare „bessere Welt“ unterstützt habe.
Wie – Ihr kennt das Buch „Mein Besuch in einer besseren Welt“ noch nicht???
Solltet ihr jemals nach einer einleuchtenden gut verständlichen Erklärung für das suchen, was hier im Königreich Deutschland geschaffen wird, kann ich es nur empfehlen. Auch Ihnen, Frau Richterin – möglicherweise ruft diese Lektüre Verständnis, vielleicht sogar Begeisterung hervor für das, was hier im Königreich Deutschland entsteht.
Ich
habe dieses Machwerk gelesen und war entsetzt und angewidert von den totalitären, neofaschistischen Ideen, die darin propagiert werden. Wer in einer solchen Welt wirklich leben möchte, hat meiner Meinung nach nichts Besseres verdient als eben eine solche totalitäre, neofaschistische Welt.
Und was kam dabei heraus?
Die Oberstaatsanwältin brachte es für Ihre Seite der Wand auf den Punkt:
„Sie haben Fremdgelder angenommen. Für jeden Kapitalüberlassungsvertrag müßte ein Bestandskonto angelegt werden: Dieses Geld geht rein, dieses raus. Dafür wurde es verwendet. Es ist zu belegen, wieviel genau für die Rückzahlung übrig ist. Das wäre ordnungsgemäße Buchführung“
Ja, Ulrike, genau das wäre eine ordentliche Buchführung. Hätte es diese gegeben, wäre es nicht so weit gekommen. Aber es fehlt ja nicht nur die Buchführung, es ist ja auch nichts Werthaltiges mehr da.
Die Richterin setzte noch eins drauf:
„Das würde meine Mutter, die über 80 und kein Jurist ist, auch verstehen“
Genauso hätte sie sagen können: Also Peterle, was ist daran so schwer?
Mit dieser Art von Zurechtweisung werden kleine Kinder traditionell traktiert. Was aber hat so ein Gebaren im Gericht zu suchen? Wer sich mit Kommunikationstraining beschäftigt, weiß auch, wie erniedrigend diese Ansprache wirkt. Ich hoffe mal inständig, die Richterin beschäftigt sich damit nicht. Mein Verdacht ist allerdings ein anderer.
Wer Peter und das KRD kennt, kann nur den Kopf schütteln, über die hanebüchenen Vermutungen der Justiz. Leider kann ich auch die andere Seite verstehen. Wer Peter und das KRD nicht kennt und stattdessen seit zwanzig Jahren täglich Menschen vor sich sitzen hat, die versuchen, andere übers Ohr zu hauen – für den ist es unwahrscheinlich, daß ausgerechnet zwischen 2011 und 2012 ein Untersuchungshäftling aus lauter Menschenliebe gehandelt hat. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht vor lauter Vorschriften und Paragraphen nicht endgültig den Blick dafür verliert, wann ein ehrlicher Mensch auf der Anklagebank sitzt.
Peterleang ein ehrlicher Mensch? Wo ist denn das ganze Geld geblieben? Wo sind die stabilen Sachwerte? Einer Geldgeberin hat er einen Bauernhof versprochen, doch am Ende war da nirgendwo ein Bauernhof, sondern er hat ihr Geld in alles Mögliche gesteckt, nur nicht in einen Bauernhof. Peterleang fährt seit Jahren ohne Fahrererlaubnis in gefährlicher Weise umher, er ist mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Körperverletzung, und er hat sich mehrfach selbst widersprochen. Er hat von den Interdimensionalen gesprochen, davon, wie er es dem "System" zeigen werde usw., doch sitzt er wie ein ganz gewöhnlicher Gefangener ein. Aber ja doch, er ist wohl der einzige ehrliche Mensch auf einer Anklagebank.
Fazit ist: Auch diesmal konnten wir Peter leider nicht mitnehmen. Wofür er tatsächlich inhaftiert ist, bleibt unklar. Und die Atmosphäre im Gerichtssaal heute war gut geeignet um die Gefühlsqualität Resignation zu trainieren. Übrigens sahen auch Richter, Staatsanwältin und Schöffen sehr erschöpft aus.
Ach, Ulrike, hast Du eigentlich je verstanden, was man Dir erklären wollte? Peterleang sitzt in Untersuchungshaft, weil er dringend der schweren Untreue verdächtig ist, weil er überdies der Flucht verdächtig ist - er erkennt ja die Gesetze der BRD nicht an, hat kein Reisepapier der BRD mehr, reiste bereits mit seinem Fantasiepass umher, hat sich "in die Schweiz" abgemeldet und unterhält Beziehungen zu Paraguay, zudem liegt vielleicht ja irgendwo noch Bargeld herum, das er den Geldgebern abgeknöpft hat - und leichtgläubige Leute wie Dich beeinflussen könnte, genau deshalb. Was soll man da noch mehr erklären?
Und ja, dass er immer noch sitzt, Eure eigenen Prozessberichte, die von Euch protokollierten Zeuginnenaussagen, all dies deutet darauf hin, dass es nach Verurteilung aussieht.